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Unter dem Begriff Hausfriedensbruch versteht man die vorsätzliche Verletzung des „Rechtsgutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer“. Es geht hier im Grunde genommen um das individuelle Hausrecht von einer oder mehreren Personen. Eine Wohnung oder ein Haus etwa sollen ein persönlich geschützter Raum sein, bei dem der Bewohner frei entscheiden darf, wer sich in diesem Raum aufhält.
Damit eine Tat wirklich als Hausfriedensbruch klassifiziert und dementsprechend geahndet wird, müssen bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Diese werden vom Gesetz vorgegeben und überprüft. Hierbei werden in der Schweiz zwei verschiedene Varianten unterschieden:
Zu den in der Definition genannten geschützten Räumen gehören sowohl die private Wohnung einer Person als auch deren Geschäftsräume oder andere Besitztümer. Unter befriedeten Besitztümern versteht man alle Orte, die äusserlich gut erkennbar abgegrenzt und gegen das unbefugte Betreten geschützt sind. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist jedoch nicht genau geregelt, welche Merkmale eine derartige Abgrenzung aufweisen muss. Hier kommt es also immer auf das Verfahren selbst an, ob etwa ein bestehender Zaun oder eine Mauer zur Abgrenzung als ausreichend eingestuft wird oder nicht.
Wer unberechtigt in einen Garten eindringt, der begeht unter Umständen ebenfalls Hausfriedensbruch. Fraglich ist bei einem Garten jedoch häufig der Grund des Eindringens. Nicht selten gibt es Konflikte unter Nachbarn, da die Besitzer über das Eindringen empört sind, der „Täter“ jedoch keine bösen Absichten hat. Es passiert sehr häufig, dass beispielsweise Kinder beim Spielen ihren Fussball versehentlich auf das Nachbargrundstück schiessen. Meistens holen sie sich dann den Ball wieder oder sie bitten einen Elternteil darum. Hier liegen also keine bösen Absichten vor, jedoch können Nachbarn über diesen Tatbestand verärgert sein. Deshalb ist es in solchen Fällen immer empfehlenswert, an der Haustür zu klingeln und um Erlaubnis zu bitten, auch wenn der Garten nicht eingezäunt und der Zutritt leicht möglich ist.
Nicht nur private, auch Räume des öffentlichen Dienstes oder des Verkehrs sind geschützt.
Wenn die Merkmale des Tatbestandes erfüllt sind, kann dem Täter einiges an Konsequenzen drohen: Hausfriedensbruch wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer dem Tatbestand entsprechenden hohen Geldstrafe sanktioniert. Wie hoch die einzelnen Sanktionen ausfallen, hängt aber von den individuellen Merkmalen des Tatbestands ab. Dazu zählt nicht nur die Absicht, sondern auch die Dauer des Aufenthalts, das Motiv und beispielsweise auch die Anzahl der Personen, die den Hausfriedensbruch begehen. Finden sich beispielsweise mehr als zehn Personen zusammen, die sich weigern, ein öffentliches Verkehrsmittel zu verlassen, so wird diese Tat anders sanktioniert, als wenn sich eine einzelne Person Zutritt zu einer Wohnung verschafft, um dort einen Diebstahl zu begehen.
Es gibt viele Vergehen, bei denen auch ein Versuch angezeigt und strafrechtlich verfolgt wird. So kann ein Strafantrag theoretisch auch bei einem versuchten Hausfriedensbruch gestellt werden, ohne dass ein Schaden entstanden ist. Sollte beispielsweise jemand versuchen, in dein Haus einzudringen, so wirst du vermutlich ohnehin umgehend die Polizei verständigen. Die hierfür infrage kommende Freiheitsstrafe oder Geldstrafe kann sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die meisten Verfahren zu einem versuchten Hausfriedensbruch in der Regel eingestellt werden. Ob ein Strafantrag Sinn ergibt, lässt sich nur anhand der individuellen Merkmale der Situation bestimmen.
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.
Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Die Schweiz ist bei Ausländern sehr begehrt, was einerseits an den hohen Löhnen, andererseits an der stabilen politischen Lage des Landes liegt. Gute 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz deshalb zu verzeichnen. Da aber kein Land unendlich viele Menschen aufnehmen kann, gibt es Gesetze, die regeln, wer als Ausländer wie lange und zu welchem Zweck in der Schweiz leben darf. Wer sich vorübergehend oder dauerhaft als Ausländer in der Schweiz niederlassen möchte, sei es, um dort zu studieren, zu arbeiten oder um Asyl zu bitten, fällt deshalb unter das Ausländergesetz.