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Gläubiger: Definition und Erklärung des Rechtsbegriffs

Gläubiger: Definition und Erklärung des Rechtsbegriffs

Der Gläubiger ist umgangssprachlich geläufig und verweist in aller Regel auf eine wirtschaftliche Transaktion, bei der eine Seite in Zahlungsverzug kam. Doch was ist die genaue Definition des Gläubigers? Der rechtliche Begriff ist im Zivilgesetzbuch festgelegt und kommt auch bei Verpflichtungs- oder Erfüllungsgeschäften zur Verwendung. Alle wichtigen Fragen zum Thema beantworten wir dir hier.

Definition: Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist eine Person, die eine Leistungsanforderung gegenüber einer anderen Person, dem sogenannten Schuldner hat. Meistens geht es hierbei um eine Geldforderung, da Gläubiger in den meisten Fällen in der Geschäftswelt vertreten sind. Doch auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise Verpflichtungs- oder Erfüllungsgeschäften, verwendet man den Begriff des Gläubigers.

Wie werde ich zum Gläubiger?

Wenden wir diese Definition auf die Praxis an, so können wir uns beispielsweise folgende Szenario vorstellen: Du gründest ein Unternehmen und würdest dir Geld leihen, um dieses zu finanzieren. Dabei ist es vollkommen egal, woher die Lösung für deine finanzielle Rücklage kommt. Sowohl eine Bank, aber auch Familienmitglieder oder Freunde können im Rahmen des Schuldverhältnisses als Gläubiger auftreten. In einem solchen Falle ist also die Bank, das Familienmitglied oder der Freund, von dem du dir das Geld geliehen hast, dein Gläubiger und du bist somit dessen Schuldner.

Ist der Begriff des Gläubigers gesetzlich geregelt?

Der Begriff des Gläubigers ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Im Gesetzbuch finden sich dieser Rechtsbegriff und die entsprechende Erläuterung unter Paragraph 281 Abs. 1 wieder. Gläubiger können sowohl juristische Personen als auch Personen jeglicher anderer Art sein. Die Bedeutung des Gläubigers bezieht sich alleine auf das Schuldverhältnis.

Was versteht man unter dem Begriff Kreditor?

Kreditor ist nichts anderes als ein weiterer, letztlich aus dem Lateinischen stammender, Begriff, der für die Rolle des Gläubigers gebraucht wird. Der Begriff taucht vor allem in der Buchführung auf. Bei einem Kreditor handelt es sich also um die Person, der etwas geschuldet wird. Leichter zu merken ist dieser Begriff, in dem man sich vor Augen hält, dass der Kreditor einst einen „Kredit“ an eine andere Person vergeben hat. Auch für den Schuldner auf der anderen Seite gibt es noch eine weitere Bezeichnung: „Debitor“. Der Debitor hat die Aufgabe, die Schuld beim Kreditor auszugleichen. Auch wenn es sich bei dem Schuldverhältnis nicht um Geldbeträge, sondern um Waren oder Dienstleistungen handelt, werden diese Begriffe in gleicher Weise gebraucht.

Wie entsteht ein Schuldverhältnis?

Wenn du mit einer anderen Person oder einem Unternehmen einen Kaufvertrag abschliesst, so entsteht dadurch ein zweiseitiges Rechtsverhältnis. Beide Seiten verpflichten sich mit dem Vertragsabschluss dazu, die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu erfüllen. Dem einen geht es beispielsweise darum, dass er für sein Geld die gewünschte Ware erhält. Die andere Partei erhält dementsprechend Geld für die gelieferte Ware oder eine Dienstleistung. Wenn derjenige, der die Ware geliefert hat, keinen Zahlungseingang auf seinem Bankkonto feststellen kann, dann entsteht damit eine Forderung. Schliesslich hat der andere die Ware erhalten, womit der Kreditor seiner Pflicht nachgekommen ist. Wenn der andere den Forderungen nicht nachkommt, also das Geld nicht rechtzeitig überweist, dann drohen einige rechtliche Schritte. Diese reichen von ersten Mahnungen über Insolvenzverfahren bis hin zu einer Zwangsvollstreckung. Wenn bei einem Unternehmen eine Insolvenz droht, dann können die Gläubiger in diesem Fall eine sogenannte Gläubigerversammlung fordern.

Insolvenz im Unternehmen – welche Rechte hat ein Gläubiger jetzt?

Wenn ein Unternehmen, das dir Geld schuldet, Insolvenz ankündigt, dann solltest du zunächst überprüfen, welche Forderungen noch offen sind und wie diese gegebenenfalls beglichen werden können. Kündigt ein Unternehmen ein Insolvenzverfahren an, dann bilden alle Gläubiger des Schuldners eine sogenannte Gläubigergemeinschaft. Diese dient dazu, dass alle gleich behandelt werden und kein Gläubiger eine Benachteiligung oder eine Bevorzugung bekommt. In den meisten Fällen können insolvente Unternehmen nämlich nicht mehr alle Rechnungen begleichen. Damit nicht eine Rechnung vollständig beglichen und eine andere hingegen vollkommen ausser Acht gelassen wird, schaltet sich hier die Regelung der Gläubigergemeinschaft ein.

Wann und wie melde ich meine Forderung an und gibt es am Ende eine Lösung für das Schuldverhältnis?

Den Anspruch an den Geldgeber kannst du nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt geben. In der Gläubigergemeinschaft werden alle Schuldrechte und Vereinbarungen zusammen getragen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Schuldrechte im Sinne von Geld, oder um Leistungen beispielsweise von Käufern oder Arbeitgebern handelt. Wenn deine Forderung in der Insolvenztabelle festgehalten wird, so wirst du wie alle anderen Gläubiger nach einer gewissen Zeit informiert. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst dann, wenn ausreichend Geld vorhanden ist, was aufgrund der laufenden Verfahrenskosten unter Umständen sehr lange dauern kann. Aus diesem Grund solltest du dich bei einem solchen Verfahren gedulden. Wer Gläubiger eines Schuldverhältnisses im Insolvenzverfahren geworden ist, der sollte sich also zunächst darauf einstellen, dass die Lösung hier Zeit braucht. Im Zweifel hilft hier in jedem Fall die Unterstützung und Beratung durch einen Anwalt.

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