Unentgeltliche Rechtspflege: diese Ansprüche bestehen

Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für die unentgeltliche Rechtspflege gegeben sein?

Damit unentgeltliche Strafrechtspflege gewährt wird, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. So können ausschliesslich natürliche Personen, nicht aber juristische Personen eine solche Beihilfe beantragen. Diese Person muss mittellos sein; ihr müssen also die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das sogenannte Existenzminimum bildet hier die Grundlage. Es muss also ein Grundbetrag für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, minimale kulturelle Bedürfnisse, Mietkosten, Prämien für die Krankenversicherung, Berufsauslagen und Kommunikation vorhanden sein. Das Gericht setzt hier jedoch keine festen Beträge an, sondern hat einen gewissen Ermessensspielraum. Ein sogenannter Notgroschen, der bis zu 10.000 CHF betragen kann, wird vom Gericht ebenfalls ausser Acht gelassen. Nicht unerwähnt bleiben sollte zudem die fehlende Aussichtslosigkeit: Sind die Gewinnaussichten gering, wird in der Regel keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt.

Wer hat Anspruch auf die unentgeltliche Rechtspflege und für welche Kosten gilt diese?

Ein Gerichtsverfahren ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Hierzu zählen:

  • Vorschussleistungen zum Verfahrensbeginn
  • Gerichtskosten
  • Kosten für den Rechtsbeistand
  • Kautionspflicht für die gegnerischen Kosten

Kannst du diese Kosten nicht selbst aufbringen, ist dein Verfahren aber nicht aussichtslos, solltest du ein Gesuch auf Prozesskostenbeihilfe stellen. Der Anwalt wird unter diesen Voraussetzungen der Bedürftigkeit vom Staat bezahlt. Könntest du also deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, wenn du das Gerichtsverfahren aus eigener Tasche bezahlen müsstest, ist die Rechtsbeihilfe unter Umständen die geeignete Lösung für dich.

Wer entscheidet über ein Gesuch und einen Anspruch auf Hilfe?

Das Gericht wird sich deine finanzielle Situation sicher genau ansehen und entscheidet meist von Fall zu Fall nach den individuellen Voraussetzungen. Deine finanziellen Verpflichtungen werden deinen finanziellen Einnahmen gegenübergestellt. Kann mit den übriggebliebenen Mitteln der sogenannte Notbedarf nicht mehr gestemmt werden, wirst du als mittellos eingestuft. Allerdings hängt es dann auch noch davon ab, wie hoch die Kosten des Verfahrens voraussichtlich ausfallen werden.

Welche anwaltliche Vertretung wird dir gestellt?

Wenn du ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtsbeihilfe stellst, hast du auch die Möglichkeit, dich für eine anwaltliche Vertretung zu bewerben. Handelt es sich um ein sehr komplexes Verfahren, wird diesem meist auch stattgegeben. Kannst du die im Verfahren gestellten Fragen hingegen auch leicht selbst beantworten, wird dir hingegen keine anwaltliche Vertretung gestellt.

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Was beinhaltet die unentgeltliche Rechtspflege?

Wird dir unentgeltliche Rechtspflege gewährt, bedeutet dies nicht nur, dass du Rechtsbeistand in Form von Rechtsanwälten erhälst. Auch die Prozessführung, sprich Gerichts- und andere Verfahrenskosten, werden dir nicht zur Last gelegt. Dabei bekommst du diese aber nicht geschenkt: Bist du später finanziell wieder in der Lage, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, musst du diese zurückzahlen. Dieser Anspruch verjährt laut Gesetz allerdings nach zehn Jahren.

Was ist beim Gesuch zu beachten?

Wann aber musst du ein entsprechendes Gesuch stellen und vor allem: Was ist bei diesem zu beachten? Du kannst dieses sowohl vor als auch nach Eintritt der sogenannten Rechtshängigkeit beantragen. In Ausnahmefällen kann die kostenfreie Rechtspflege nämlich auch rückwirkend bewilligt werden. Beim für dich zuständigen Gericht beziehungsweise auf dessen Internetpräsenz findest du entsprechende kostenlose Formulare. Dem Gesuch musst du alle notwendigen Belege beilegen. Diese sollten einen vollständigen Überblick über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben. Auch solltest du dich zur jeweiligen Klage äussern und deine Sicht der Dinge darstellen. Auch kannst du angeben, welcher Rechtsbeistand von dir gewünscht ist. Wird dein Gesuch bewilligt, kann dir die unentgeltliche Rechtspflege entweder ganz oder nur teilweise gewährt werden. Wichtig: Die Kosten für die Anwaltskosten der Gegenpartei sind in dieser Beihilfe nicht enthalten! Handelt es sich um ein sogenanntes Schlichtungsverfahren, fallen diese Art Kosten allerdings nicht an. Auch für arbeitsrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 30.000 CHF fallen keine Gerichtskosten an.

Wann spricht man von Bedürftigkeit?

Anspruch auf eine unentgeltliche Verbeiständung haben alle, die sich die Gerichtskosten aus eigener Tasche nicht leisten können. Diese Rechtsbeihilfe dient also dazu, die Rechtsgleichheit der mittellosen Personen zu stärken. Hier ein kleines Rechenbeispiel: Du verdienst jeden Monat 500 CHF mehr, als du für deinen Lebensunterhalt benötigst. Die Kosten für das Gerichtsverfahren aber werden auf 10.000 CHF geschätzt. Selbst dann wirst du als teilweise mittellos eingestuft, da du nicht in der Lage bist, die Gerichtskosten innerhalb eines Jahres komplett zurückzuzahlen. In diesem Fall müsstest du aber deinen Einkommensüberschuss von 500 CHF nutzen, um dich an den Prozesskosten zu beteiligen.

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