Verjährung im Strafrecht – Fristen und Gültigkeit

Straftaten werden nicht dauerhaft verfolgt und können verjähren. Wenig bekannt ist: Weil eine Verjährung auch ruhen oder aufleben kann, ist die tatsächliche Dauer oft vom Einzelfall und von der Schwere der Straftat abhängig. Eine einmal verjährte Straftat kann dagegen nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Das Verfahren wird eingestellt, sogar wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger tatsächlich der Täter war.

Was bedeutet Verjährung im Strafrecht?

Die Verjährung ist im Zivil- und Strafrecht ein gängiger Rechtsbegriff. Im Strafrecht bedeutet eine Verjährung, dass die Verfolgung einer Straftat nach einer genau definierten Zeitdauer nicht mehr möglich ist. Begeht jemand ein Verbrechen und wird er über einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht gefasst, kann die Tat verjähren und nicht mehr geahndet werden.

Unterschieden werden zwei verschiedene Formen der Verjährung, die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung. Straftaten, die mehr als zehn Jahre Freiheitstrafe aufweisen, verjähren nach fünfundzwanzig Jahren. Für lebenslange Freiheitsstrafen ist keine Verjährung möglich, darunter für Mord. Hochverrat wiederum verjährt bei lebenslanger Freiheitsstrafe nach dreissig Jahren. Die Dauer hängt dabei immer von der Strafe für die Tat ab. Bei kleineren Delikten sind mindestens drei Jahre Verjährungsfrist angesetzt.

Wie unterscheiden sich Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung in der Strafverfolgung?

Kaum eine Straftat ist dauerhaft verfolgbar und verjährt entsprechend nach einer bestimmten Zeit. Das betrifft nicht nur eine behördliche Verfolgung, sondern auch die Aufhebung rechtskräftiger Urteile, wenn eine Strafe keiner Vollstreckung unterlag. Die Verfolgungsverjährung tritt für ein Verbrechen in Kraft, das nach einer bestimmten Zeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mehr verfolgt werden darf. Die Vollstreckungsverjährung gilt für rechtskräftig wirksame und verhängte Urteile, die nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden dürfen, selbst wenn die Strafe nicht angetreten wurde. Sie beginnt, anders als bei der Verfolgungsverjährung, ab dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung, entsprechend dann, wenn das Urteil verhängt wurde. Bei der Verfolgungsverjährung gilt die Verjährung ab dem Zeitpunkt der Tat.

Welche Verjährungsfristen gibt es bei der Vollstreckungsverjährung?

Die Vollstreckungsverjährung ist nicht für lebenslange Freiheitsstrafen oder bei Delikten wie Mord möglich. Entscheidend ist immer die Höhe der Strafe selbst. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgten Tat. Auch für Mittäterschaft gilt die Verjährung, hier ab dem Zeitpunkt der letzten Tathandlung des Mittäters. Für eine anstiftende Tätigkeit oder Beihilfe gilt der Fristbeginn der Haupttat.

Ansonsten verjähren Straftaten für ein Vergehen im Verjährungsrecht in folgenden Fristen:

  • zehn Jahre Freiheitsstrafe – Verjährung nach fünfundzwanzig Jahren
  • fünf Jahre Freiheitsstrafe – Verjährung nach zwanzig Jahren
  • ein Jahr Freiheitsstrafe – Verjährung nach zehn Jahren
  • alle übrigen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen – Verjährung nach fünf Jahren
  • Geldstrafen bis dreissig Tagessätzen – Verjährung nach drei Jahren

Wann gilt die Verjährung nicht ab dem Zeitpunkt der Straftat?

Eine Verjährung hat die Funktion der Rechtssicherung bei der Strafverfolgung und beginnt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Straftat. Der Todeszeitpunkt ist der Tag der Verjährungsaussetzung, beispielsweise bei Todschlag. Besonderheiten gibt es bei Misshandlungen und Sexualstraftaten. Hier beginnt die Verjährung erst, wenn das Opfer das Alter der Volljährigkeit erreicht hat. Gesetzlich nennt sich das „Ruhen der Verjährung“. Gleiches gilt für Fälle, wenn der Täter im Ausland ist. Hier gilt die Verjährung erst, wenn die Übergabe im Inland erfolgt.

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Wann ruht eine Verjährung?

Eine Verjährung beginnt ab dem Tag der vollendeten Tat und nicht ab dem, an dem Strafanzeige gestellt wird. Sie ruht, wenn eine Vollstreckung ausgesetzt wurde. Das kann verschiedene Gründe haben, darunter:

  • Immunität
  • Unterbringung in einer Anstalt in der Schweiz oder im Ausland
  • Aufschub
  • Gewährung einer Zahlungserleichterung

Ruht eine Verjährung, verlängern sich auch die Frist und Dauer, in der eine Straftat verfolgt werden kann. Das gilt für die Beschlagnahme, den Haftbefehl und die Klageerhebung.

Was ist eine Verjährungsfrist im Straf- und Zivilrecht?

Die Verjährungsfrist spielt im privaten und öffentlichen Recht eine Rolle und umfasst natürlich im Zivilrecht auch ausstehende Forderungen, die ab einem gesetzlich vordefinierten Zeitraum erhoben und dann nicht mehr gültig sind. Die Verjährungsfrist ist im Strafrecht immer das Mass der Verjährung, also die Dauer, nach der eine Verfolgung oder Vollstreckung einer Straftat nicht mehr möglich ist.

Im Zivilrecht gilt eine regelmässige Verjährungsfrist. Diese bewirkt, dass du als Gläubiger nach Ablauf von drei Jahren keinen Anspruch mehr auf deine Forderungen gegenüber dem Schuldner erheben kannst, wenn du sie bis dahin nicht gültig machst. Der Schuldner kann nach dieser Frist die Zahlung entsprechend verweigern, wenn du vergessen hast, die Rechnung rechtzeitig zu stellen.

Was sieht die Rechtsprechung bei einer unklaren Rechtslage aus?

Es gibt zivilrechtliche Ansprüche, bei denen die Rechtslage zweifelhaft oder unsicher ist, die eine neue Klärung und Erwägung der Umstände erfordern und mehr Zeit benötigen. Jedoch unterliegen diese ebenfalls den festgelegten Verjährungsfristen, sodass ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns nicht möglich ist, selbst wenn der Einzelfall eine Änderung der Rechtsprechung nötig macht.

Damit verbundene Ungerechtigkeiten nimmt der Gesetzgeber in Kauf. Die Rechtsprechung in jeder Fassung legt strenge Masstäbe, so dass auch die unklare Rechtslage nicht dazu führt, dass die Verjährung nicht beginnt. Nur in sehr seltenen Fällen ist eine Aufschiebung der Verjährung beim Bundesgericht im jeweiligen Kanton möglich.

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