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Nachdem das Betreibungsamt von dir ein Betreibungsbegehren erhalten hat, wird es dem Schuldner eine Mahnung zusenden. Ein solches Begehren wird immer dann angestrebt, wenn frühere Mahnungen an den Schuldner nicht gefruchtet haben. Wissen solltest du, dass es folgende Betreibungsarten gibt:
Die zuletzt genannte Variante kommt immer dann zum Einsatz, wenn es sich beim Schuldner um den Inhaber einer Einzelfirma, Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt. Bei natürlichen Personen hingegen kommt meist die Betreibung auf Pfändung in Betracht. Dann werden zunächst das Einkommen des Schuldners und, wenn dieses nicht ausreicht, auch dessen Vermögenswerte gepfändet.
Nachdem dem Schuldner durch das Betreibungsamt eine Mahnung zugestellt wurde, hat dieser zehn Tage Zeit, den Empfang zu bestätigen und sich zum Sachverhalt zu äussern. Erhebt er einen Rechtsvorschlag, bestreitet er die Forderung und du als Gläubiger musst das Rechtsöffnungsbegehren weiterführen und so belegen, dass die Forderung tatsächlich besteht. Dafür hast du ein Jahr Zeit. Wichtig ist, dass du entsprechende Belege wie Rechnungen von Lieferanten oder medizinische Rechnungen als Beweis vorlegen kannst. Alles in allem kann das Betreibungsbegehren einen zeitintensiven Aufwand mit sich bringen, der nicht zwingend zum Erfolg führen muss. Jeder Gläubiger sollte selbst ermessen, ob sich ein solches Verfahren für ihn lohnt.
Strebst du als Gläubiger ein solches Verfahren an, musst du die Kosten zunächst vorstrecken. Wie hoch sie ausfallen, kann man pauschal nicht beantworten. Meist richten sie sich nach dem Wert der Forderung. Folgende Werte sind in der Schweiz üblich:
Die Kosten erhöhen sich entsprechend, sollten mehrere Versuche von Seiten der Behörde nötig sein, um dem Schuldner die entsprechenden Dokumente auszuhändigen.
Wird einem Schuldner eine entsprechende Mahnung zugestellt, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann einen sogenannten Rechtsvorschlag erheben und damit die Forderung einfach bestreiten. Die für alle Seiten einfachste Variante ist es, wenn der Betrag umgehend beglichen wird. In diesem Fall wird der Eintrag im Betreibungsregister natürlich wieder gelöscht. Viele Schuldner wenden sich auch an eine Schuldenberatungsstelle und versuchen mit deren Hilfe, die Forderung ohne ein gerichtliches Verfahren zu begleichen. Eine Sanierung seiner Schulden kann der Schuldner aber auch mit Hilfe des Gerichts vornehmen. Ist dies ausweglos, droht vielen Schuldnern als letzter Ausweg der Privatkonkurs.
Damit das Betreibungsverfahren auch tatsächlich eröffnet werden kann, müssen diverse Rahmenbedingungen vorhanden sein. Es kann in folgenden Fällen auch möglich sein, dass deinem Betreibungsbegehren nicht stattgegeben wird:
Doch auch so banale Kriterien wie das Fehlen deiner Unterschrift können schnell dazu führen, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird. Prüfe also vor der Abgabe noch einmal genau, ob alle Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Wichtig: Du als Gläubiger musst einen entsprechenden Antrag immer beim Betreibungsamt in dem Ort stellen, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Natürlich muss der Schuldner keine natürliche Person sein. Handelt es sich um eine juristische Person, ist der Firmensitz ausschlaggebend. Mit dem Rechtsöffnungsverfahren kann der Gläubiger schliesslich die Fortsetzung seiner Betreibung verlangen.
Damit die zuständige Behörde dem Antrag stattgibt, ist es wichtig, dass er alle notwendigen Punkte enthält. Dazu zählen vor allem:
Ein entsprechendes Formular kannst du übrigens bequem online ausfüllen und abschicken. Vergiss nicht, es dir für deine Unterlagen auszudrucken.
Ein wenig komplizierter wird es, wenn der Schuldner noch minderjährig oder kein Schweizer Staatsbürger ist. Ein Betreibungsbegehren gegen eine im Ausland lebende Person kann in der Regel nur dann eingereicht werden, wenn diese in der Schweiz Vermögenswerte besitzt. Handelt es sich um eine minderjährige Person, kann man sich mit der Einleitung nur an deren gesetzlichen Vertreter wenden.
Mit einer Trennung ändert sich oft das ganze Leben. Eine Scheidung betrifft nicht nur die Änderung des Lebensstils, der Wohnverhältnisse oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern – oft stehen auch finanzielle Sorgen im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich im Vorhinein ausreichend Wissen bezüglich möglicher finanzieller Aspekte anzueignen. Insbesondere zum Thema nachehelicher Unterhalt tauchen vermehrt Fragen auf. Die häufigsten sollen in diesem Artikel beantwortet werden.
Wenn sich Eltern scheiden lassen, dann entscheidet manchmal das Gericht über die Obhut des Kindes. In den meisten Fällen übernehmen Eltern, die sich getrennt haben, das gemeinsame Sorgerecht und sorgen somit weiterhin gleichermassen für das Wohl des Kindes. Ist dieses jedoch gefährdet, so kann es vorkommen, dass einer der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt. Doch was bedeutet es eigentlich, das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Obhut für die gemeinsamen Kinder zu tragen und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
Ist ein Mensch aus bestimmten Gründen nicht mehr fähig, selbstständig zurechtzukommen und seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln, kann er entmündigt werden und erhält einen Vormund und Betreuer. Eine Entmündigung geht immer mit einer teilweisen oder vollständigen Geschäftsunfähigkeit einher. Oft bleibt aber möglich, dass der Betroffene seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen, heiraten oder sein Testament machen kann.
Aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht sind die zwei Komponenten des schweizerischen Wahl- beziehungsweise Stimmrechts und damit Teil des demokratischen Systems der Eidgenossenschaft. Beim aktiven Wahlrecht gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So ist etwa die Auffindbarkeit in einem Wählerverzeichnis die Bedingung, dieses ausüben zu können. Auch kannst du nur unter bestimmten Bedingungen deine Stimmabgabe durchführen, insofern du nicht als Schweizer giltst. Das aktive Wahlrecht ist dabei die Grundvoraussetzung für Wahlen auf eidgenössischer, kantonaler und regionaler Ebene. Schliesslich heisst aktives Wahlrecht nichts anderes als das Recht darauf, wählen zu dürfen.
Völkerrecht, Strafrecht, Staatsrecht – das öffentliche Recht ist ein weites Feld. Während das Privatrecht die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen regelt, befasst sich öffentliches Recht mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat. Was alles gehört zu diesem Rechtsbereich? In diesem Artikel erfährst du mehr darüber.
Üble Nachrede, falsche Anschuldigungen und Verleumdungen können zu einer Rufschädigung führen. Die Betroffenen haben dann unter den sozialen und beruflichen Folgen zu leiden. Wenn du dich dagegen wehren möchtest, musst du schnell handeln, denn die Fristen für einen Strafantrag sind recht kurz. Was du bei Rufschädigung in der Schweiz tun kannst, sagen wir dir hier.