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Betreibungsbegehren: So kommst du schneller zu deinem Geld

Betreibungsbegehren: So kommst du schneller zu deinem Geld

Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.

Was sind die Aufgaben des Betreibungsamts?

Nachdem das Betreibungsamt von dir ein Betreibungsbegehren erhalten hat, wird es dem Schuldner eine Mahnung zusenden. Ein solches Begehren wird immer dann angestrebt, wenn frühere Mahnungen an den Schuldner nicht gefruchtet haben. Wissen solltest du, dass es folgende Betreibungsarten gibt:

  • die Betreibung auf Pfändung
  • die Pfandverwertung
  • der Konkurs

Die zuletzt genannte Variante kommt immer dann zum Einsatz, wenn es sich beim Schuldner um den Inhaber einer Einzelfirma, Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt. Bei natürlichen Personen hingegen kommt meist die Betreibung auf Pfändung in Betracht. Dann werden zunächst das Einkommen des Schuldners und, wenn dieses nicht ausreicht, auch dessen Vermögenswerte gepfändet.

Nachdem dem Schuldner durch das Betreibungsamt eine Mahnung zugestellt wurde, hat dieser zehn Tage Zeit, den Empfang zu bestätigen und sich zum Sachverhalt zu äussern. Erhebt er einen Rechtsvorschlag, bestreitet er die Forderung und du als Gläubiger musst das Rechtsöffnungsbegehren weiterführen und so belegen, dass die Forderung tatsächlich besteht. Dafür hast du ein Jahr Zeit. Wichtig ist, dass du entsprechende Belege wie Rechnungen von Lieferanten oder medizinische Rechnungen als Beweis vorlegen kannst. Alles in allem kann das Betreibungsbegehren einen zeitintensiven Aufwand mit sich bringen, der nicht zwingend zum Erfolg führen muss. Jeder Gläubiger sollte selbst ermessen, ob sich ein solches Verfahren für ihn lohnt.

Was kostet die Einleitung einer Betreibung?

Strebst du als Gläubiger ein solches Verfahren an, musst du die Kosten zunächst vorstrecken. Wie hoch sie ausfallen, kann man pauschal nicht beantworten. Meist richten sie sich nach dem Wert der Forderung. Folgende Werte sind in der Schweiz üblich:

  • für eine Forderung bis 100 CHF: Kosten von etwa 20 CHF
  • für Forderungen bis 500 CHF: Kosten von etwa 35 CHF
  • für Forderungen bis 10.000 CHF: Kosten von etwa 75 CHF

Die Kosten erhöhen sich entsprechend, sollten mehrere Versuche von Seiten der Behörde nötig sein, um dem Schuldner die entsprechenden Dokumente auszuhändigen.

Was passiert bei einer Mahnung ohne Erfolg?

Wird einem Schuldner eine entsprechende Mahnung zugestellt, stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann einen sogenannten Rechtsvorschlag erheben und damit die Forderung einfach bestreiten. Die für alle Seiten einfachste Variante ist es, wenn der Betrag umgehend beglichen wird. In diesem Fall wird der Eintrag im Betreibungsregister natürlich wieder gelöscht. Viele Schuldner wenden sich auch an eine Schuldenberatungsstelle und versuchen mit deren Hilfe, die Forderung ohne ein gerichtliches Verfahren zu begleichen. Eine Sanierung seiner Schulden kann der Schuldner aber auch mit Hilfe des Gerichts vornehmen. Ist dies ausweglos, droht vielen Schuldnern als letzter Ausweg der Privatkonkurs.

Wann kommt es zur Einleitung eines Betreibungsverfahrens?

Damit das Betreibungsverfahren auch tatsächlich eröffnet werden kann, müssen diverse Rahmenbedingungen vorhanden sein. Es kann in folgenden Fällen auch möglich sein, dass deinem Betreibungsbegehren nicht stattgegeben wird:

  • Der Schuldner ist unter der angegebenen Adresse nicht zu erreichen.
  • Der Schuldner ist beim Einwohnermeldeamt nicht gemeldet.
  • Der Schuldner steht unter umfassender Beistandschaft.
  • Es handelt sich um eine Konkurseröffnung des Schuldners.

Doch auch so banale Kriterien wie das Fehlen deiner Unterschrift können schnell dazu führen, dass dem Antrag nicht stattgegeben wird. Prüfe also vor der Abgabe noch einmal genau, ob alle Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Welches ist die zuständige Behörde?

Wichtig: Du als Gläubiger musst einen entsprechenden Antrag immer beim Betreibungsamt in dem Ort stellen, wo der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Natürlich muss der Schuldner keine natürliche Person sein. Handelt es sich um eine juristische Person, ist der Firmensitz ausschlaggebend. Mit dem Rechtsöffnungsverfahren kann der Gläubiger schliesslich die Fortsetzung seiner Betreibung verlangen.

Was muss im Betreibungsbegehren enthalten sein?

Damit die zuständige Behörde dem Antrag stattgibt, ist es wichtig, dass er alle notwendigen Punkte enthält. Dazu zählen vor allem:

  • die vollständige Adresse
  • Name und Wohnort des Schuldners
  • der Geldbetrag, der offen ist
  • die Forderungsurkunde, zum Beispiel eine Rechnung oder ein Vertrag

Ein entsprechendes Formular kannst du übrigens bequem online ausfüllen und abschicken. Vergiss nicht, es dir für deine Unterlagen auszudrucken.

Welche Sonderfälle gibt es?

Ein wenig komplizierter wird es, wenn der Schuldner noch minderjährig oder kein Schweizer Staatsbürger ist. Ein Betreibungsbegehren gegen eine im Ausland lebende Person kann in der Regel nur dann eingereicht werden, wenn diese in der Schweiz Vermögenswerte besitzt. Handelt es sich um eine minderjährige Person, kann man sich mit der Einleitung nur an deren gesetzlichen Vertreter wenden.

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