Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Wer mindestens zehn Jahre im Besitz einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung ist und in der Schweiz lebt, kann die sogenannte Niederlassungsbewilligung beantragen. Die Bewilligung C, wie das Dokument gern genannt wird, kann in einigen Fällen sogar schon nach fünf Jahren beantragt werden. Dies ist bei folgenden Staatsangehörigen möglich: Einwohner aus Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien.
Neben dem regelmässigen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren im Land gelten noch weitere Voraussetzungen. Natürlich darf man während dieser Zeit nicht straffällig geworden sein. Weiterhin darf man bis zu drei Jahre vor dem Gesuch keine Sozialhilfe erhalten haben. Vielmehr muss man sich in einer festen Anstellung befinden und seinen finanziellen Verpflichtungen pünktlich nachgehen. Auch ein Nachweis über Sprachkenntnisse wird gefordert. Hast du die Niederlassungsbewilligung einmal erhalten, kann sie dir nur durch ein Urteil vom Bundesgericht wieder aberkannt werden. Allerdings ist dies eher die Ausnahme.
Zunächst muss ein entsprechender Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde gestellt werden. Wichtig ist, dass du alle erforderlichen Dokumente mit einreichst. Einen entsprechenden Antrag kannst du übrigens auch elektronisch übersenden. Wichtige Bestimmungen zur Niederlassungsbewilligung kannst du übrigens in der Schweizer Integrationsvereinbarung nachlesen. Auch im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz findest du einige wichtige Informationen zur Niederlassungsbewilligung.
Grundsätzlich benötigt jeder bei der Einreise in die Schweiz einen gültigen Pass und ein Visum. Dies stellt aber keine Aufenthaltsbewilligung dar. Ausländische Bürger, die in der Schweiz arbeiten, erhalten nach der Einreise eine Niederlassungsbewilligung erst nach fünf beziehungsweise zehn Jahren, je nachdem, aus welchem Land sie kommen. Hat man sie dann jedoch erreicht, ist man in vielen Bereichen einem Schweizer gleichgestellt. So hast du zum Beispiel ein ständiges Bleiberecht in der Schweiz. Die Bewilligung bleibt im Normalfall so lange gültig, bis du deinen Wohnsitz wieder in ein anderes Land verlegst. Eine Verlängerung wird nach fünf Jahren automatisch vorgenommen. Voraussetzung ist, dass du dich spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung bei der zuständigen Behörde meldest.
Der Antrag muss bei der zuständigen Vertretungsbehörde gestellt werden, in deren Bereich sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Natürlich ist der Antrag nicht kostenfrei und die Erteilung mit folgenden Kosten verbunden:
Eine der wichtigsten Voraussetzungen: Wenn du im Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt – EU“ bist, musst du den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung spätestens drei Monate nach der Einreise stellen.
Möchtest du einen entsprechenden Antrag stellen, benötigst du zwingend folgende Unterlagen:
Sehr gute Chancen hat also, wer einen gültigen Arbeitsvertrag als Beweis für eine Erwerbstätigkeit, vorlegen kann. Ein Nachweis über den Bezug von sozialen Leistungen genügt nicht.
Wie aber sieht es mit Sonderfällen wie Asylbewerbern und Flüchtlingen aus? Sie bekommen zunächst keine Aufenthaltsbewilligung, sondern eines der folgenden drei Dokumente:
Auch für einige andere Personengruppen gibt es Sonderfälle. Die Bewilligung kann statt nach zehn Jahren bereits nach fünf Jahren erteilt werden für Familienangehörige wie die Ehepartner von Schweizern. Gleiche Sonderfälle gelten auch für die Ehegatten von Personen, die bereits im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind.
Die Niederlassungsbewilligung, auch als Ausweis C bezeichnet, erkennt man gut an ihrer pastellgrünen Farbe. Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Arten von Dokumenten. Die hellgraue Aufenthaltsbewilligung B etwa wird zunächst für fünf Jahre erteilt und dann um jeweils fünf Jahre verlängert. Demgegenüber steht die sogenannte Grenzgängerbewilligung. Eine solche müssen alle EU-Bürger beantragen, die zwar in der Schweiz arbeiten, am Wochenende aber wieder an ihren Wohnort im anderen Land zurückkehren. Wer nicht länger als ein Jahr zum Arbeiten oder Studieren in der Schweiz lebt, muss die Kurzaufenthaltsbewilligung beantragen.
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Mistkerl, Idiot, Dummkopf: Beleidigende Worte gegenüber einer anderen Person sind nicht nur äusserst unhöflich und verletzend, sondern mitunter auch strafbar. Vor allem dann, wenn die ungehobelten Kraftausdrücke den privaten Rahmen verlassen, kann es für den "Rüpel" schnell teuer werden. Die Beleidigung beziehungsweise die Beschimpfung ist als Straftat sogar im Schweizerischen Strafgesetzbuch verankert. Was genau ist eine Beleidigung eigentlich? Und in welchen Fällen ist sie strafbar? Was passiert bei einer Beleidigung am Arbeitsplatz oder im Strassenverkehr? In unserem Vergleichsportal erfährst du alle wichtigen Fakten, die du über die Beleidigung wissen musst.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.