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Diskriminierung liegt dann vor, wenn jemand aufgrund wesentlicher Persönlichkeitsmerkmale, die diese Person nicht ablegen kann, Nachteile erfährt. Diese Nachteile entstehen dann vor allem am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder äussern sich durch Übergriffe von Dritten. Diese etwas abstrakte Definition meint:
Personen mit diesen Merkmalen sollten durch das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung) geschützt werden. Grundlage hierfür ist das allgemeine Gleichbehandlungsgebot. Beide Artikel der Bundesverfassung sind offen formuliert, so dass in Einzelfällen gestritten werden kann, ob Diskriminierung vorliegt oder nicht. Dieses Diskriminierungsverbot bezieht sich aber nur auf die Beziehung zwischen Staat und Bürger.
Bestimmte Personengruppen sind besonders häufig Opfer von Diskriminierung. Hierbei ist eine nicht offensichtliche Diskriminierung oftmals zu beobachten. Beispielsweise werden Menschen mit ausländischen Namen bei der Auswahl von Bewerbern auf eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht berücksichtigt. Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung haben, werden zudem Opfer von verbalen und tätlichen Übergriffen. Und auch Politiker, die aufgrund ihres Aussehens oder Namens als Ausländer identifizierbar sind, werden beispielsweise seltener gewählt. Diskriminierung kommt am häufigsten zwischen Privaten und im geschäftlichen Bereich vor.
Bei der Arbeit gibt es viele Situationen, in denen diskriminiert wird: Sei es der flapsigere Umgang mit einem ausländischen Kollegen, das Missachten von Kundenwünschen, weil der Kunde beispielsweise Angehöriger einer Minderheit ist, oder auch offensichtlicher Rassismus. Auch anzügliche Sprüche gegenüber Frauen sind – nebst ihrer Eigenschaft, häufig die Schwelle zur sexuelle Belästigung zu übertreten – diskriminierend. Wenn du Diskriminierung feststellst oder selbst betroffen bist, solltest du das Gespräch suchen – entweder mit dem Opfer von Diskriminierung oder mit dem oder den Diskriminierenden. Im Falle, dass es um die Gleichstellung von Mann und Frau geht, sind die kommunalen und kantonalen Gleichstellungsbüros Ansprechpartner. In Fällen von Rassismus oder einer Diskriminierung aufgrund von Ethnie oder Religion kann es sich, zumindest bei Hetze, zudem um strafbare Handlungen handeln.
Frauen sind, wie nahezu überall auf der Welt, strukturell benachteiligt. Beispiele äussern sich unter anderem in diesen Punkten:
Zwar hat der Gesetzgeber umfassende Massnahmen ergriffen, um die Gleichstellung durchzusetzen. Aber statistisch zeigen sich signifikante Benachteiligungen von Frauen auch in der modernen Schweiz.
Diskriminierung geht im politischen Zusammenhang häufig Hand in Hand mit Rassismus. Oftmals erleiden Politiker deshalb Nachteile, weil sie beispielsweise einer anderen Ethnie angehören. Auch Übergriffe auf Politiker kommen vor. Umgekehrt beschäftigt die politischen Vertreter die Ausländerthematik besonders. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland und das Zugestehen von mehr Rechten und Befugnissen an Ausländer wird in Zukunft immer öfter zum Thema.
Der Schutz von Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung oder Identität haben, ist in der Schweiz dahingehend kompliziert, als dass das Diskriminierungsverbot aufgrund der Lebensform zwar staatlich gilt, aber eben auch die freie Meinungsäusserung im weitesten Sinne. Gegen Homosexuelle und Bisexuelle öffentlich Stellung zu beziehen, ist daher straffrei, sie zu diskriminieren ist aber verboten. Kommt es zu einem Gerichtstermin, ist deshalb immer zu entscheiden, ob ein Fall von Diskriminierung vorliegt. Tatsächlich sind Verfahren in diesem Bereich jedoch eher selten. Betroffene sollten immer eine Beratungsstelle aufsuchen und sich dort über ihre Rechte informieren.
Solltest du in der Schweiz Opfer von Diskriminierung werden, kannst du dich an verschiedene Beratungsstellen wenden. Die meisten grösseren Städte verfügen zum Beispiel über eine solche. In der Regel sind diese besonders auf Fälle von Rassismus und Diskriminierung aufgrund der Herkunft spezialisiert. Diese Beratungsstellen können beim Vermitteln helfen oder auch – wenn nötig – dabei behilflich sein, den Rechtsweg zu bestreiten. Im Falle dessen, dass du aufgrund deines Geschlechts diskriminiert wirst, sind in der Regel die Gleichstellungsbüros zuständig.
Mit einer Trennung ändert sich oft das ganze Leben. Eine Scheidung betrifft nicht nur die Änderung des Lebensstils, der Wohnverhältnisse oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern – oft stehen auch finanzielle Sorgen im Vordergrund. Aus diesem Grunde ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich im Vorhinein ausreichend Wissen bezüglich möglicher finanzieller Aspekte anzueignen. Insbesondere zum Thema nachehelicher Unterhalt tauchen vermehrt Fragen auf. Die häufigsten sollen in diesem Artikel beantwortet werden.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Wenn eine Person eine andere beschimpft, dann kränkt sie diese in vielen Fällen nicht nur, sondern kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar machen. Es gibt im Strafrecht viele Delikte, die sich gegen die persönliche Ehre anderer Menschen richten. Dazu gehören Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede. Auf Letzteres gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was man unter übler Nachrede versteht, wann sie strafbar ist und womit der Täter rechnen musst, erfährst du hier.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist für dort lebende homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung amtlich eintragen zu lassen. Sie ermöglicht ihnen daher einen rechtlichen Status, der in den meisten Hinsichten einer Ehe gleichgestellt ist. Mit dem Partnerschaftsgesetz folgte die Schweiz 2007 dem internationalen Trend, Homosexuellen, die in einer festen Beziehung leben, eine Rechtsform ähnlich der Ehe anzubieten. Alles rund um das Thema haben wir hier zusammengestellt.
Straftaten werden nicht dauerhaft verfolgt und können verjähren. Wenig bekannt ist: Weil eine Verjährung auch ruhen oder aufleben kann, ist die tatsächliche Dauer oft vom Einzelfall und von der Schwere der Straftat abhängig. Eine einmal verjährte Straftat kann dagegen nicht mehr verfolgt und bestraft werden. Das Verfahren wird eingestellt, sogar wenn sich herausstellt, dass ein Verdächtiger tatsächlich der Täter war.