Diskriminierung in der Schweiz? Verstehen und handeln!

Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.

Wann liegt Diskriminierung vor?

Diskriminierung liegt dann vor, wenn jemand aufgrund wesentlicher Persönlichkeitsmerkmale, die diese Person nicht ablegen kann, Nachteile erfährt. Diese Nachteile entstehen dann vor allem am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche oder äussern sich durch Übergriffe von Dritten. Diese etwas abstrakte Definition meint:

  • körperliche Merkmale, Behinderungen, Geschlecht, Alter
  • kulturelle Herkunft, Sprache, soziale Stellung, Lebensform
  • politische, weltanschauliche und religiöse Überzeugungen

Personen mit diesen Merkmalen sollten durch das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung) geschützt werden. Grundlage hierfür ist das allgemeine Gleichbehandlungsgebot. Beide Artikel der Bundesverfassung sind offen formuliert, so dass in Einzelfällen gestritten werden kann, ob Diskriminierung vorliegt oder nicht. Dieses Diskriminierungsverbot bezieht sich aber nur auf die Beziehung zwischen Staat und Bürger.

Welche Personen erfahren besonders häufig diskriminierendes Verhalten?

Bestimmte Personengruppen sind besonders häufig Opfer von Diskriminierung. Hierbei ist eine nicht offensichtliche Diskriminierung oftmals zu beobachten. Beispielsweise werden Menschen mit ausländischen Namen bei der Auswahl von Bewerbern auf eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht berücksichtigt. Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung haben, werden zudem Opfer von verbalen und tätlichen Übergriffen. Und auch Politiker, die aufgrund ihres Aussehens oder Namens als Ausländer identifizierbar sind, werden beispielsweise seltener gewählt. Diskriminierung kommt am häufigsten zwischen Privaten und im geschäftlichen Bereich vor.

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung auf der Arbeit feststelle?

Bei der Arbeit gibt es viele Situationen, in denen diskriminiert wird: Sei es der flapsigere Umgang mit einem ausländischen Kollegen, das Missachten von Kundenwünschen, weil der Kunde beispielsweise Angehöriger einer Minderheit ist, oder auch offensichtlicher Rassismus. Auch anzügliche Sprüche gegenüber Frauen sind – nebst ihrer Eigenschaft, häufig die Schwelle zur sexuelle Belästigung zu übertreten – diskriminierend. Wenn du Diskriminierung feststellst oder selbst betroffen bist, solltest du das Gespräch suchen – entweder mit dem Opfer von Diskriminierung oder mit dem oder den Diskriminierenden. Im Falle, dass es um die Gleichstellung von Mann und Frau geht, sind die kommunalen und kantonalen Gleichstellungsbüros Ansprechpartner. In Fällen von Rassismus oder einer Diskriminierung aufgrund von Ethnie oder Religion kann es sich, zumindest bei Hetze, zudem um strafbare Handlungen handeln.

Wie steht es um die Diskriminierung von Frauen in der Gesellschaft?

Frauen sind, wie nahezu überall auf der Welt, strukturell benachteiligt. Beispiele äussern sich unter anderem in diesen Punkten:

  • Frauen verdienen bei gleicher Leistung oftmals weniger
  • Männer sind doppelt so oft in Führungspositionen
  • häusliche Gewalt betrifft zu drei Vierteln Frauen

Zwar hat der Gesetzgeber umfassende Massnahmen ergriffen, um die Gleichstellung durchzusetzen. Aber statistisch zeigen sich signifikante Benachteiligungen von Frauen auch in der modernen Schweiz.

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Wirkt sich Diskriminierung auf Politiker aus?

Diskriminierung geht im politischen Zusammenhang häufig Hand in Hand mit Rassismus. Oftmals erleiden Politiker deshalb Nachteile, weil sie beispielsweise einer anderen Ethnie angehören. Auch Übergriffe auf Politiker kommen vor. Umgekehrt beschäftigt die politischen Vertreter die Ausländerthematik besonders. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland und das Zugestehen von mehr Rechten und Befugnissen an Ausländer wird in Zukunft immer öfter zum Thema.

Ist die sexuelle Orientierung ein Diskriminierungsgrund?

Der Schutz von Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung oder Identität haben, ist in der Schweiz dahingehend kompliziert, als dass das Diskriminierungsverbot aufgrund der Lebensform zwar staatlich gilt, aber eben auch die freie Meinungsäusserung im weitesten Sinne. Gegen Homosexuelle und Bisexuelle öffentlich Stellung zu beziehen, ist daher straffrei, sie zu diskriminieren ist aber verboten. Kommt es zu einem Gerichtstermin, ist deshalb immer zu entscheiden, ob ein Fall von Diskriminierung vorliegt. Tatsächlich sind Verfahren in diesem Bereich jedoch eher selten. Betroffene sollten immer eine Beratungsstelle aufsuchen und sich dort über ihre Rechte informieren.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert werde?

Solltest du in der Schweiz Opfer von Diskriminierung werden, kannst du dich an verschiedene Beratungsstellen wenden. Die meisten grösseren Städte verfügen zum Beispiel über eine solche. In der Regel sind diese besonders auf Fälle von Rassismus und Diskriminierung aufgrund der Herkunft spezialisiert. Diese Beratungsstellen können beim Vermitteln helfen oder auch – wenn nötig – dabei behilflich sein, den Rechtsweg zu bestreiten. Im Falle dessen, dass du aufgrund deines Geschlechts diskriminiert wirst, sind in der Regel die Gleichstellungsbüros zuständig.

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