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Unter einer Beleidigung wird eine Äusserung verstanden, die die Nicht- beziehungsweise Missachtung einer anderen Person beinhaltet und deren Ehre verletzt. Aus diesem Grund gehört die Beleidigung auch zu den sogenannten Ehrverletzungen. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Beleidigung (unter Artikel 177) als Beschimpfung zu finden. Definiert ist sie darin als Angriff auf die Ehre in "Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätigkeiten". Anders als bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl, bei dem ein objektiver Tatbestand vorliegt, ist eine Beleidigung immer auch eine subjektive Wahrnehmung – die Unterschiede zwischen einer Meinungsäusserung und tatsächlicher Beleidigung sind daher nicht immer eindeutig.
Grundsätzlich kann eine Beleidigung, wenn sie eindeutig die freie Meinungsäusserung überschreitet, strafbar sein. Das Strafgesetz sieht dafür eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen vor. Von einer Strafe wird abgesehen, wenn der Beleidigte dem Täter offenkundig Anlass für die Beleidigung gegeben hat. Genauso verhält es sich, wenn die Beschimpfung unmittelbar erwidert wurde. Im Vergleich: In Deutschland ist für eine Beleidigung ein deutlich höheres Strafmass vorgesehen. Nach §185 des Strafgesetzbuches wird sie „mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine Beleidigung landet immer dann vor Gericht, wenn der Beleidigte die Beschimpfung nicht einfach hinnimmt, sondern mit rechtlichen Schritten gegen den Täter vorgeht. Ob es zu einer Verurteilung kommt, entscheidet das Gericht im individuellen Fall.
Beleidigungen kommen besonders häufig im Strassenverkehr vor. Schnell kochen die Gefühle über, wenn ein anderer Autofahrer zu langsam fährt, drängelt oder einem den Parkplatz wegschnappt. Kommt es dann noch zu Schäden, ist die Aufregung besonders gross. Betroffen sind häufig auch Polizisten, die im Strassenverkehr, zum Beispiel beim Ausstellen von Strafmandaten, wüste Beschimpfungen zu hören bekommen. Wer sich die Beschimpfung im Strassenverkehr nicht gefallen lassen möchte, kann Strafanzeige stellen und den Täter vor Gericht zur Verantwortung ziehen. Während das einfache Zunge Herausstrecken im Strafmass noch vergleichsweise günstig ist, wird es vor allem beim "Stinkefinger" für den Täter richtig teuer.
Besonders unangenehm wird es bei Beleidigungen am Arbeitsplatz, wenn Kollegen oder sogar der Chef selbst seine Missachtung mit verletzenden Worten allzu deutlich zum Ausdruck bringt. Handelt es sich nicht nur um ein einmaliges Ereignis, sondern um sich regelmässig wiederholende Ehrverletzungen der eigenen Persönlichkeit, ist die Rede von Mobbing am Arbeitsplatz. Ein Schutz vor Mobbing ist im Schweizerischen Obliegenheitsrecht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer festgehalten.
Bei Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung handelt es sich allesamt um strafbare Handlungen gegen die persönliche Ehre. Sie sind wie folgt zu unterscheiden:
Die Beleidigung sowie jede weitere Verletzung gegen die Ehre verjährt gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch nach vier Jahren.
Nicht jede unhöfliche Aussage ist sofort eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne. Wie bereits erläutert, ist der Unterschied zu einer Meinungsäusserung nicht immer eindeutig, im Zweifel muss ein Gericht entscheiden. Dennoch gibt es Fälle von Beleidigungen, die nicht als strafbar gelten. Das sind unter anderem:
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.
Verstirbt jemand, dann hinterlässt er zumeist einen Nachlass. Seine Nachkommen dürfen erben. Doch wie viel und zu welchen Teilen? Wie genau ist das Erbe im Schweizer Recht geregelt? Grundsätzlich gibt es für solche Fälle eine gesetzliche Erbfolge. Ausserdem können Erblasser mithilfe eines Testamentes und anderen Mitteln ihre Erbteilung regeln. Die Grundlagen des Schweizer Erbrechts finden sich im Schweizer Zivilgesetzbuch. Eine einfache Darstellung der wichtigsten Fragen findest du hier.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Dir passiert ein Unfall, du wirst krank oder kannst aus persönlichen Gründen nicht mehr die Arbeit antreten? Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Trotzdem kann es auf den ersten Blick verwirrend sein, wenn wir unseren Vertrag nicht ganz durchblicken. Das Arbeitsrecht hat dafür klare Regelungen geschaffen, wenn es um die Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber geht.