Kündigungsgründe für den Arbeitsplatz

Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers?

Es kann viele Gründe geben, warum ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte. Sie können sich sowohl auf den privaten Bereich als auch auf den Job oder das Unternehmen selbst beziehen. Die häufigsten Kündigungsgründe von Seiten des Arbeitnehmers sind:

  • Familiäre Gründe
  • Unzufriedenheit am Arbeitsplatz
  • Umzug in eine weiter entfernte Stadt
  • mangelnde Sinnhaftigkeit der Arbeit
  • Überarbeitung und Burn-Out
  • Unzufriedenstellendes Verhältnis mit Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Stillstand im Unternehmen
  • fehlende Möglichkeiten zur Weiterbildung
  • fehlende Klarheit im Job
  • zu strenge Hierarchien
  • attraktives Jobangebot in einem anderen Unternehmen

Aus welchen Gründen kündigen Arbeitgeber und Unternehmen ihren Mitarbeitern?

Auch von Seiten des Arbeitgebers kann es zahlreiche Gründe für eine Kündigung geben. Kündigungsgründe des Arbeitgebers können unternehmensintern sein oder sich auf die Leistung des Mitarbeiters beziehen. Die häufigsten Anlässe seitens des Arbeitgebers sind:

  • Personenbezogene Gründe, beispielsweise wenn der Mitarbeiter unzureichende Leistung erbringt, häufig krank ist oder den Ansprüchen des Unternehmens nicht gerecht wird.
  • Verhaltensbedingte Gründe, dass der Mitarbeiter also zu viele Fehler macht und seine Pflichten im Unternehmen nicht erfüllt. In diesem Falle ist jedoch eine Abmahnung vor der Entlassung notwendig.
  • Betriebsbedingte Gründe: Diese können sich etwa auf Änderungen im Unternehmen, wie Personalabbau aufgrund von Kosteneinsparungen beziehen.

Muss bei der Kündigung eine Begründung angegeben werden?

Bei der Kündigung des Arbeitsplatzes muss in der Regel keine Begründung angegeben werden. Du brauchst deinem Betrieb also nicht genau zu erklären, warum du das Unternehmen verlassen willst. Doch auch wenn es im Arbeitsrecht nicht explizit vorgeschrieben ist, so ist es nur fair, deinen Chef über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufzuklären. Auch wenn die Gründe betriebsbedingt sind, so verdient jedes Unternehmen ehrliches Feedback. Ähnlich verhält es sich auch für die andere Partei: Ein Arbeitnehmer sollte nach Möglichkeit erfahren, warum er entlassen wird und seinen Arbeitsplatz verliert. Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage bewusst sein und sein Urteil gut durchdenken. In manchen Fällen ist auch eine Abfindung notwendig.

Welche Fristen gelten bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?

Wie bei jeder Kündigung, so sind auch im Arbeitsrecht bestimmte Fristen vorgesehen. Häufig beläuft sich die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses auf vier Wochen. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Du solltest jedoch in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, welche Fristen hier vereinbart worden sind. Manchmal weichen diese von den gesetzlichen Fristen ab. Sollte im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart sein, so beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. In diesem Zeitraum dürfen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen rechtskräftig beenden.

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Welche Aspekte sind im Arbeitsrecht geregelt?

Das Arbeitsrecht regelt einige Bestimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin enthalten sind sowohl gesetzliche Fristen zur ordentlichen Kündigung, wie auch allgemeine Regelungen zur Arbeitszeit, dem Verhalten am Arbeitsplatz, den Anforderungen eines Betriebs und des Gehalts. Auch die Einhaltung von Urlaubstagen, Pausenzeiten und der allgemeinen Zumutbarkeit wird im Arbeitsrecht kontrolliert. Ergänzt werden diese Regelungen durch das bürgerliche Gesetzbuch.

Was ist beim Kündigungsschreiben zu beachten?

Damit deine Kündigung rechtskräftig ist, ist es wichtig, das Arbeitsverhältnis schriftlich zu beenden. Es reicht also kein persönliches Gespräch, kein Anruf und auch keine E-Mail aus, um eine rechtskräftige Kündigung zu veranlassen. Diese muss immer schriftlich erfolgen und die gesetzliche Frist muss eingehalten werden. In der Regel kannst du jeweils bis zum 15. oder bis zum Ende des Monats unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Dein Kündigungsschreiben muss zudem einige formale Aspekte beinhalten. Dazu gehören:

  • Anschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Datum und Ort
  • Betreff (Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Formelle Anrede
  • Kündigungserklärung, Kündigungsfrist und Aufhebungsdatum
  • gegebenenfalls Begründung, Danksagung und weitere wichtige Vereinbarungen
  • Bitte um Bestätigung des Erhalts der Kündigung
  • Grussformel und Unterschrift

Zusätzlich kannst du auch das persönliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Dieses sollte jedoch unabhängig von deiner schriftlichen Kündigung sein.

Was kann ich tun, wenn die Gegenseite die Kündigung nicht akzeptiert?

Wenn die Gegenseite die Kündigung nicht akzeptiert, solltest du einen Anwalt einschalten. Es ist jedoch empfehlenswert, sich zuvor über die rechtlichen Ansprüche zu informieren, die du selbst, aber auch die Gegenseite hat. Gerade bei einer fristlosen Kündigung entstehen hier oft Uneinigkeiten, die – sofern nicht anders möglich – über einen Rechtsanwalt geregelt werden müssen.

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