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Es kann viele Gründe geben, warum ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen möchte. Sie können sich sowohl auf den privaten Bereich als auch auf den Job oder das Unternehmen selbst beziehen. Die häufigsten Kündigungsgründe von Seiten des Arbeitnehmers sind:
Auch von Seiten des Arbeitgebers kann es zahlreiche Gründe für eine Kündigung geben. Kündigungsgründe des Arbeitgebers können unternehmensintern sein oder sich auf die Leistung des Mitarbeiters beziehen. Die häufigsten Anlässe seitens des Arbeitgebers sind:
Bei der Kündigung des Arbeitsplatzes muss in der Regel keine Begründung angegeben werden. Du brauchst deinem Betrieb also nicht genau zu erklären, warum du das Unternehmen verlassen willst. Doch auch wenn es im Arbeitsrecht nicht explizit vorgeschrieben ist, so ist es nur fair, deinen Chef über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufzuklären. Auch wenn die Gründe betriebsbedingt sind, so verdient jedes Unternehmen ehrliches Feedback. Ähnlich verhält es sich auch für die andere Partei: Ein Arbeitnehmer sollte nach Möglichkeit erfahren, warum er entlassen wird und seinen Arbeitsplatz verliert. Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage bewusst sein und sein Urteil gut durchdenken. In manchen Fällen ist auch eine Abfindung notwendig.
Wie bei jeder Kündigung, so sind auch im Arbeitsrecht bestimmte Fristen vorgesehen. Häufig beläuft sich die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses auf vier Wochen. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. Du solltest jedoch in deinem Arbeitsvertrag nachschauen, welche Fristen hier vereinbart worden sind. Manchmal weichen diese von den gesetzlichen Fristen ab. Sollte im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart sein, so beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. In diesem Zeitraum dürfen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen rechtskräftig beenden.
Das Arbeitsrecht regelt einige Bestimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin enthalten sind sowohl gesetzliche Fristen zur ordentlichen Kündigung, wie auch allgemeine Regelungen zur Arbeitszeit, dem Verhalten am Arbeitsplatz, den Anforderungen eines Betriebs und des Gehalts. Auch die Einhaltung von Urlaubstagen, Pausenzeiten und der allgemeinen Zumutbarkeit wird im Arbeitsrecht kontrolliert. Ergänzt werden diese Regelungen durch das bürgerliche Gesetzbuch.
Damit deine Kündigung rechtskräftig ist, ist es wichtig, das Arbeitsverhältnis schriftlich zu beenden. Es reicht also kein persönliches Gespräch, kein Anruf und auch keine E-Mail aus, um eine rechtskräftige Kündigung zu veranlassen. Diese muss immer schriftlich erfolgen und die gesetzliche Frist muss eingehalten werden. In der Regel kannst du jeweils bis zum 15. oder bis zum Ende des Monats unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Dein Kündigungsschreiben muss zudem einige formale Aspekte beinhalten. Dazu gehören:
Zusätzlich kannst du auch das persönliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Dieses sollte jedoch unabhängig von deiner schriftlichen Kündigung sein.
Wenn die Gegenseite die Kündigung nicht akzeptiert, solltest du einen Anwalt einschalten. Es ist jedoch empfehlenswert, sich zuvor über die rechtlichen Ansprüche zu informieren, die du selbst, aber auch die Gegenseite hat. Gerade bei einer fristlosen Kündigung entstehen hier oft Uneinigkeiten, die – sofern nicht anders möglich – über einen Rechtsanwalt geregelt werden müssen.
Durch das Arbeitsgesetz sind Arbeitnehmer und Angestellte in der Schweiz geschützt, wenn es um eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder verschiedene Arbeitsanforderungen geht. Daher legt das Arbeitsgesetz alle entscheidenden Grundbedingungen fest, die für die Arbeits- und Ruhezeiten gültig sind. Es ist auf alle Unternehmen in der Schweiz anwendbar, wobei es einige Ausnahmen gibt, so etwa für Staatsangestellte, Familienbetriebe und Künstler.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.
Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.
Deinen Willen drückst du in aller Regel verbal aus. Im Schweizer Recht ist eine Willenserklärung aber auch möglich, ohne etwas zu sagen. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist das konkludente Verhalten, das im Vertragsrecht und bei Vertragsschluss eine wichtige Bedeutung hat. Was das ist und wie es zum Ausdruck kommt, erläutern wir im folgenden Text.
Immer wieder gibt es bei einer Wohnung Gründe für eine ausserordentliche Kündigung. Diese kann sowohl von Seiten des Mieters als auch des Vermieters veranlasst werden. Gründe können beispielsweise der Konkurs des Mieters oder auch das unsachgemässe Verhalten des Vermieters sein. In diesem Artikel erfährst du, was du bei einer ausserordentlichen Kündigung beachten solltest.