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Patientenverfügung Schweiz – die wichtigsten Fragen

Patientenverfügung Schweiz – die wichtigsten Fragen

Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist immer eine schriftliche Erklärung des eigenen Willens bezüglich medizinischer Behandlungen. Wenn du aus irgendeinem Grund nicht mehr entscheidungsfähig bist, beispielsweise nach einem schweren Unfall, dann steht in der Verfügung, welche Behandlungen vorgenommen werden dürfen und welche nicht und was du dir als Patient wünschst. Die Verfügung kommuniziert dein Anliegen

  • Ärzten
  • medizinischem Personal
  • Angehörigen

Die Patientenverfügung ist in der Schweiz bindend, sodass keine Person Entscheidungen gegen deinen Willen treffen kann.

Welche Informationen gehören in die Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung enthält Informationen zu

  • deiner Person
  • deiner Urteilsfähigkeit
  • im Ernstfall vorzunehmenden medizinischen Handlungen
  • Kontaktpersonen

Dein Name, dein Vorname und dein Geburtsdatum müssen ebenso aufgeführt sein wie eine Bestätigung deiner Urteilsfähigkeit. Wichtig ist, dass du den Vollbesitz deiner geistigen Kräfte gegebenenfalls durch einen Arzt oder eine Drittperson bestätigen lässt. Das ist vor allem dann unabdingbar, wenn du bereits an einer beginnenden Demenz erkrankt bist oder ähnliche Vorerkrankungen bestehen. Dann beschreibst du deine Werthaltung. Du legst dar, was Lebensqualität für dich bedeutet und was ein Sterben in Würde ausmacht. Soll wiederbelebt werden? Wenn ja, wie lange und wie oft? Ein schwerer Unfall hinterlässt oft bleibende Schäden – was ist akzeptabel, was ein Grund, "die Maschinen abzuschalten"? Je konkreter du wirst, desto besser. Bezeichne ausserdem eine oder zwei Vertretungspersonen. Dann legst du die Ziele medizinischer Behandlungen in bestimmten Situationen dar. Spezifische medizinische Massnahmen kannst du ablehnen oder deine Einwilligung festschreiben. Auch die Bereitschaft zur Organspende oder deren Ablehnung solltest du thematisieren. Halte fest, was mit deinem Körper nach deinem Tod passieren soll. Am Ende müssen Datum und Unterschrift stehen.

Wo gibt es Muster für die Patientenverfügung?

Muster und Formulare für in der Schweiz anerkannte und gültige Patientenverfügungen findest du online. Portale wie Familienleben.ch, Patientenwille.ch, Krebsliga.ch und ähnliche bieten nicht nur Formulare an, sondern informieren dich auch umfassend. Die Angaben reichen von Situationen, in denen die Patientenverfügung benötigt wird, über Entscheidungen, die du mit der Patientenverfügung deinen Angehörigen abnimmst, bis hin zu konkreten Formulierungen. Auch Ärzte und Spitäler halten Informationen darüber bereit und versorgen dich gegebenenfalls mit einem Muster.

Wo kann ich ein Formular für die Patientenverfügung ausdrucken?

Die genannten Webseiten und -portale stellen kostenlose Muster und Vorlagen sowie Formulare zum Ausdrucken bereit. Achte darauf, wie genau das Formular aufgebaut ist: Manchmal richten sich Vorlagen an Patienten und Patientinnen in ganz bestimmten Situationen. Dann sind die für diese Situation üblichen Behandlungsmethoden und medizinischen Möglichkeiten gesondert berücksichtigt, während andere Formulierungen vielleicht fehlen. Du kannst eigentlich jedes Formular vor dem Ausdrucken noch modifizieren und an deine Vorstellungen anpassen.

Wer trifft die Entscheidungen, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Die rechtliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist im Erwachsenenschutzrecht des Zivilgesetzbuches auf Bundesebene geregelt und seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Artikel 370 Absatz 2 ZGB räumt die Möglichkeit ein, eine Vollmacht für medizinische Entscheidungen auf eine andere Person zu übertragen. Passiert das, können der Person auch Vorgaben für die zu treffenden Entscheidungen gemacht werden. Dies ist wiederum im Rahmen der Patientenverfügung festgeschrieben. Du solltest also dafür sorgen, dass deine Patientenverfügung im Fall der Fälle auch gefunden wird. Verschiedene Verbände und Organisationen bieten einen offiziellen Eintrag in ein Register an, sodass dort im Ernstfall nachgesehen werden kann. Es ist auch möglich, auf der Krankenkassenkarte einen Vermerk auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung in elektronischer Form zu hinterlassen. Ist keine Patientenverfügung vorhanden oder wird sie nicht gefunden, müssen die nahen Angehörigen entscheiden. Das ist nicht immer unproblematisch, denn natürlich können sie die Wünsche der betroffenen Person meist nur erahnen.

Was ist ein Vorsorgeauftrag, was ist eine schriftliche Verfügung?

Der Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag. In diesem Vertrag steht, dass du jemanden beauftragst, die Personensorge oder die Vermögenssorge beziehungsweise Vermögensverwaltung für dich zu übernehmen, wenn du nicht mehr urteilsfähig bist. Vorlagen für einen solchen Vorsorgeauftrag findest du online, und natürlich solltest du dich beim Aufsetzen dieses Vertrags rechtlich beraten lassen. Der Konsumentenschutz der Schweiz bietet online zahlreiche Informationen zum Vorsorgeauftrag und stellt sogar eine Vorlage bereit, die du kostenpflichtig bestellen kannst. Eine schriftliche Verfügung ist dagegen erst einmal nur ein Schriftstück, das Entscheidungen rechtlich bindend festhält. Um welche Art von Entscheidungen es geht, ist nicht festgelegt. Somit können sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung ganz allgemein als schriftliche Verfügung bezeichnet werden.

Muss die Patientenverfügung in der Schweiz handschriftlich vorliegen?

Nein, das muss sie nicht. Du kannst die Patientenverfügung durchaus auf einer Schreibmaschine oder mit dem Computer verfassen. Schriftlich muss es allerdings schon sein. Wichtig ist jedoch, dass du Datum, Ort und Unterschrift handschriftlich daruntersetzt. Ohne die handschriftliche Signatur ist die Patientenverfügung nicht gültig. Sie muss aber nicht von einem Arzt unterschrieben werden, und sie muss im Normalfall auch nicht vom Notar beglaubigt werden.

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