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Die letztwillige Verfügung ist das Schriftstück, das eine Person aufsetzt, um die Erbschaftsregelung für die Erben und Nacherben festzulegen. Das ist als Testament oder Erbvertrag möglich. Bei beiden Varianten handelt es sich um eine formgebundene und einseitige Erklärung, mit der du den Nachlass regelst. Damit das Testament als „letztwillig“ gilt, musst du rechtlich in der Lage sein, ein Testament auszustellen. Im Erbrecht nennt sich das „Testierfähigkeit“.
Dafür musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Du musst über die volle Geschäftsfähigkeit verfügen und geistig gesund sein. Ist das zum Zeitpunkt der Aufsetzung des Testaments nicht der Fall, giltst du als „testierunfähig“. Ein Testament wird immer präventiv und vollständig handschriftlich erstellt. Es muss die Einleitung für die Vermögensregelung und deine Unterschrift enthalten. Der Erbvertrag benötigt durch im Erbrecht festgelegte Formvorschriften daneben auch Zeugen oder einen Notar und optional eine Strafklausel. Durch diese kannst du Erben an den Pflichtteil binden, falls sie das Dokument anfechten wollen. Du kannst im Testament ebenfalls festlegen, dass ein Vermögensgegenstand an mehrere Generationen weitergegeben wird. Das nennt sich Nachvermächtnis.
Grundsätzlich gilt: Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Die Konsultation eines Fachanwalts kann hier Gold wert sein.
Die letztwillige Verfügung ist ein Oberbegriff für alle Anordnungen, die ein Erblasser für seinen Tod und die Zeit danach trifft. Darunter fallen
Voraussetzung der Wirksamkeit ist, dass das Schriftstück formgerecht ist. Abgesichert wird das durch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Gegenüber dem Testament muss ein Erbvertrag immer notariell beurkundet werden.
Die letztwillige Verfügung ist für alle Beteiligten hilfreich, um genau zu wissen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu geschehen hat. Zum einen stellst du damit klar, wer das Vermögen erhält und zum anderen kannst du sicherstellen, dass das Geld denen zukommt, denen du es geben möchtest. Die letztwillige Verfügung ist entsprechend sinnvoll, wenn du das Erbe anders aufteilen möchtest, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht.
Dabei bedeutet ein aufgesetztes Testament noch nicht, dass die Erbfolge gesichert ist oder eine Einsetzung von Erben ihnen einen sofortigen Anspruch auf die Erbschaft sicher, da eine letztwillige Verfügung als Testament jederzeit noch einmal widerrufen werden kann und keine Bindungswirkung wie ein Erbvertrag aufweist.
Besonders wichtig sind Testament oder Erbvertrag, wenn du in einer sogenannten faktischen Partnerschaft lebst und mit deinem Lebensgefährten nicht verheiratet bist. Selbst in der aktuellen Erbrechtsrevision, die 2023 in Kraft treten soll, ist für diese Art Partnerschaft kein Pflichtteil vorgesehen.
Ein Testament kann angefochten werden, wenn du nachweisen kannst, dass derjenige, der die letztwillige Verfügung ausgestellt hat, zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht zurechnungsfähig oder testierunfähig war. Jedoch ist das nicht zu Lebzeiten möglich, sondern erst nach dem Ableben des Betroffenen. Für die Anfechtung musst du ein medizinisches Gutachten vorweisen, dass bestätigt, dass der Erblasser testierunfähig war. Du hast entsprechend vor Gericht die Beweispflicht. Ohne sachliches Gutachten ist ein Testament nicht anfechtbar. Gleiches gilt, wenn das Testament zuvor durch einen Notar beglaubigt oder beurkundet wurde.
Für Ehegatten gibt es das gemeinschaftliche Testament als letztwillige Verfügung. Dieses benötigt nicht die Angaben beider Ehegatten, sondern es genügt rechtlich, wenn das Testament von einem der Ehepartner handschriftlich verfasst und unterschrieben ist, während der andere lediglich seine Unterschrift hinzufügt. Dazu müssen Ort und Datum der Ausstellung des Schriftstücks festgehalten werden.
Ein Vertrag, der notariell beurkundet ist, wie es beim Erbvertrag der Fall ist, lässt sich hinterher nicht so einfach wieder abändern oder inhaltlich widerrufen. Wenn du das Dokument beurkunden lässt, liegt eine Selbstbindung des Erblassers vor, die besagt, dass Änderungen ein weiteres Mal durch den Notar bestätigt werden müssen. Dagegen kannst du ein Einzeltestament als letztwillige Verfügung jederzeit widerrufen.
Der Unterschied beider Dokumente liegt entsprechend in der Bindung der Vertragsparteien durch den Erbvertrag. Auch hier wird die Erbfolge geregelt, jedoch sind für die Erstellung des Erbvertrags mindestens zwei Personen und die Beurkundung des Notars notwendig. Das Testament dagegen kannst du alleine aufstellen und unterzeichnen.
Ein Anwalt kann dir Alternativen aufzeigen, die ihre Gültigkeit schon zu Lebzeiten haben. Das betrifft die vorweggenommene Erbfolge, die die Vermögensübertragung nicht erst nach deinem Ableben bestimmt. Sie ermöglicht die Einsparung von Steuern und ist sinnvoll, wenn ein Testament noch keine Bindungswirkung hat, damit der Erblasser sein Vermögen nicht doch auf einen Dritten überträgt.
Die vorweggenommene Erbfolge ist in mehreren Formen möglich. Erblasser und Erbe können die Vermögensübertragung durch eine Schenkung klären oder vertraglich absichern, dass das Erbe in einer bestimmten Höhe an den Begünstigten geht. Bei einer Schenkung gehört der Vermögensgegenstand oder die ausgezahlte Summe dem Beschenkten, da diese bindend ist. Wichtig ist allerdings, dass die Schenkung noch zu Lebzeiten des Erblassers vollzogen wird.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Das Bundesstrafgericht der Schweiz: Seit dem 01. April 2004 ist es ein fester Bestandteil der Judikative und nimmt eine entscheidende Rolle ein, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Aber: Was heisst das nun für die Bürger? Bei den unterschiedlichen Arten von Gerichten in der Eidgenossenschaft fällt es nicht immer einfach, einen klaren Überblick zu behalten. Schliesslich gibt es in der Schweiz mehrere und zugleich unterschiedliche Gerichte, die mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut sind, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Hier findest du auf einen Blick die wichtigsten Fakten zum Thema Bundesstrafgericht.
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Eine Ehekrise ist für alle Beteiligten unangenehm. Ist ein Zusammenleben nicht mehr möglich, ist eine Scheidung oft die einzige Lösung, um die Konflikte beizulegen. Diese ist jedoch an viele Bedingungen und Regelungen geknüpft. Ideal ist es, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und durch eine Scheidungskonvention als Vertrag alle wichtigen Punkte für beide Parteien günstig geregelt werden. Das betrifft das Sorgerecht, den Unterhalt oder die Aufteilung der Güter. Vorteilhafte Scheidungslösungen gelingen mit einem Anwalt schneller.
Ob Fahrzeug, Staubsauger oder Smartphone: Wer sich nach dem Abschluss eines Kaufvertrags dazu entschliesst, vom Vertrag zurückzutreten, hat es nicht ganz einfach. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung für den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn kein triftiger Grund dafür vorliegt (Stand 2020). Das heisst: Käufer halten sich an den Vertrag und bezahlen für die erbrachte Leistung, Verkäufer stellen sicher, ein Produkt oder eine Dienstleistung sachgemäss an den Käufer zu übergeben. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, sich von einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu befreien. Lies hier die wichtigsten Fragen und Antworten nach.
Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.