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In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.
Das Bundesstrafgericht der Schweiz: Seit dem 01. April 2004 ist es ein fester Bestandteil der Judikative und nimmt eine entscheidende Rolle ein, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Aber: Was heisst das nun für die Bürger? Bei den unterschiedlichen Arten von Gerichten in der Eidgenossenschaft fällt es nicht immer einfach, einen klaren Überblick zu behalten. Schliesslich gibt es in der Schweiz mehrere und zugleich unterschiedliche Gerichte, die mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut sind, um für Recht und Ordnung zu sorgen. Hier findest du auf einen Blick die wichtigsten Fakten zum Thema Bundesstrafgericht.
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