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Bei einem Schöffengericht handelt es sich um ein Gericht, bei dem Laienrichter, die sogenannten Schöffen, mitwirken. Das bedeutet nicht, dass jedes Gericht, an dem ein Schöffe mitwirkt, unbedingt auch ein Schöffengericht ist. Das Schöffengericht wird im Allgemeinen als ein Spruchkörper des Amtsgerichts mit Strafgewalt in Verfahren mit einem Strafmass von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe eingesetzt.
Schöffen sind keine Richter, sondern ehrenamtliche „Laienrichter“. Sie üben also nicht im Beruf des Richters aus, sondern sind häufig Beamte, Lehrer, Bankangestellte, Mechaniker, Bäcker, Hausfrauen oder Erzieher. Sie sitzen im Strafverfahren mit auf der Richterbank und beteiligen sich auch an der Urteilsfindung. Somit steuern sie einen wichtigen Beitrag zur Entscheidung des Strafmasses bei verschiedenen Delikten bei.
Schöffen werden gewählt und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren. Wenn man einmal als Schöffe gewählt ist, ist man auch dazu verpflichtet, das Amt fortlaufend wahrzunehmen. Im Schnitt muss jeder Schöffe etwa 10 bis 15 Verhandlungen im Jahr absolvieren. Der Arbeitgeber muss den Schöffen während dieser Zeit von seinem Hauptjob freistellen. Schöffen haben keine juristische Ausbildung und auch kein juristisches Studium absolviert. Darüber hinaus benötigen sie auch keine besonderen Kenntnisse über die Gesetzesgrundlagen. Dennoch werden sie bei Gerichtsverhandlungen den Berufsrichtern gleichgestellt. Ausserdem unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht und müssen den Datenschutz aller Beteiligten gewähren. Sie müssen zudem bei jedem Strafverfahren unparteiisch und unabhängig sein.
Darüber hinaus sollte jeder Schöffe die folgenden Fähigkeiten mitbringen:
Die Besetzung eines Schöffengerichtes setzt sich meistens aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen zusammen. In manchen Fällen ist die zu verhandelnde Anklage von besonders grossem Umfang. In Fällen besonderer oder umfangreicher Verbrechen wird der Besetzung oft noch ein weiterer Berufsrichter hinzugefügt. Diese Besetzung bezeichnet die Strafkammer als erweitertes Schöffengericht. In allen Fällen liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Amtsgericht, zumindest sofern hierbei der Strafrichter nicht anders entscheidet. Schöffen sitzen während der Verhandlung neben dem Richter, tragen jedoch keine Robe. Darüber hinaus wird ihnen, anders als Anwalt, Staatsanwalt und Richter, kein Einblick in die Prozessakten gewährt. Deswegen haben sie anders als die Berufsrichter einen unvoreingenommenen Blick auf den Angeklagten und sein Vergehen. Sie haben somit keine vorgefertigte Straferwartung und gehen vollkommen offen in die Verhandlung. Ihre elementare und wichtigste Aufgabe ist es deshalb, die Justiz und die Berufsrichter als Laienrichter zu kontrollieren. Das bedeutet, dass sie die Berufsrichter sozusagen überwachen und mit ihnen zusammen zu einem unabhängigen Urteil kommen. In seltenen Fällen kommt es sogar vor, dass Schöffen den Berufsrichter überstimmen.
Das Schöffengericht ist vor allem bei Fällen von mittlerer Kriminalität zuständig. Meistens liegt die Straferwartung bei dem jeweiligen Verfahren zwischen zwei und vier Jahren Freiheitsstrafe. Verhandelt werden bei einem Schöffengericht also insbesondere Fälle, bei denen es sich um ein sogenanntes Verbrechen handelt und um solche, bei denen die Straferwartung bei mindestens zwei Jahren liegt. Sofern es sich nicht um ein Verbrechen handelt und die Straferwartung unter zwei Jahren liegt, entscheidet der Strafrichter alleine. Hier wird also kein Schöffe oder Anwalt hinzugezogen. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass keine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Fall vor dem Landgericht auf Anklage stellt, ist ein Schöffengericht in der Regel nicht zuständig.
Wie der Name vermuten lässt, wird das Jugendschöffengericht bei Jugendstraftattaten tätig. Es greift ein, wenn eine Jugendstrafe zu erwarten ist, also wenn ein Jugendlicher auf der Anklagebank sitzt. Bei Straftaten oder Vergehen von Erwachsenen, bei denen auch Kinder oder Jugendliche betroffen sind, können Schöffengerichte ebenfalls zuständig werden. Auch wenn es bei der Straftat um Themen wie Jugendschutz geht, können, wie alle Jugendgerichte, auch Jugendschöffengerichte zuständig sein. Ein Jugendschöffengericht ist wie das allgemeine Schöffengericht in der Regel mit zwei Jugendschöffen und einem Berufsrichter versetzt. Es gibt jedoch anders als beim regulären Schöffengericht kein „erweitertes“ Jugendschöffengericht. Eine Erweiterung um einen weiteren Berufsrichter kommt hier also nicht infrage.
Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.