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Als Passagier erwirbst du mit dem Ticketkauf die Leistung eines Luftfahrtunternehmens, mit dem du im Augenblick der Bezahlung des Tickets einen Vertrag schliesst. Mit der Bezahlung hast du deinen Teil der Abmachung erfüllt. Sollte die Airline nun ihren Teil nicht genauso erfüllen wie angekündigt, also die Beförderung von dir und gegebenenfalls deinem Gepäck von einem Punkt zum anderen zu einer vorher festgelegten Zeit, so kannst du dich auf deine Fluggastrechte nach der europäischen Verordnung berufen und eine Entschädigung einfordern.
Wer viel unterwegs ist, weiss nur allzu gut, dass auf jeder Reise etwas dazwischenkommen kann. Doch wenn man mit der Durchführung der Reise jemand anderen beauftragt hat und selbst nicht eingreifen kann, sind Verspätungen und andere Schwierigkeiten meist sehr ärgerlich. Generell sehen es die Fluggastrechte vor, dass in den folgenden Fällen eine Ausgleichszahlung seitens der Airline fällig wird:
Es bestehen jedoch in allen diesen Fällen Einschränkungen, sodass eine Fluggesellschaft nicht immer zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet ist, wenn einer dieser Fälle eintritt.
Verspätungen können im dicht getakteten Zeitplan der Airlines immer einmal vorkommen und sind sicher der häufigste Grund für Unmut auf Seiten der Fluggäste. Das gilt insbesondere, wenn du durch so eine Verspätung einen Anschlussflug verpasst. Bei der Verabschiedung der Verordnung zu den Fluggastrechten ist das berücksichtigt worden und so sind die Airlines nur dann zu einer Ausgleichzahlung verpflichtet, wenn die Verspätung mindestens zwei Stunden beträgt. Dabei entscheidet die gebuchte Flugstrecke darüber, wie viel Verspätung vom Fluggast zu akzeptieren ist. Die Fluggastrechte sehen folgende Entschädigungen vor:
Neben der kompletten Streichung eines Fluges kann es hin und wieder vorkommen, dass du trotz eines gültigen Tickets nicht mitgenommen wirst, weil die Fluggesellschaften eigentlich immer mehr Tickets für einen Flug verkaufen, als das Flugzeug Plätze hat. Auch in solchen Fällen greifen natürlich die Fluggastrechte und du hast Anspruch auf eine Entschädigung und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Flug innerhalb eines Landes oder ins Ausland handelt. Diese richtet sich nach denselben Unterteilungen in der Länge der Flugstrecke wie bei den Verspätungen.
Wie bei vielen anderen Rechtsansprüchen unterliegen auch die Ansprüche nach den Fluggastrechten der Verjährung. Diese allerdings tritt erst nach drei Jahren ein. Tatsächlich wird aber wohl kaum ein Fluggast so lange warten, um die Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggastrechte sind dabei übrigens von Forderungen zu trennen, die auf Basis des Montrealer Übereinkommens bestehen, also zum Beispiel die Ansprüche wegen beschädigtem Gepäck. Diese müssen schon innerhalb weniger Tage nach dem Flugdatum geltend gemacht werden.
Nicht immer lässt sich der Grund für einen Flugausfall oder einen verspäteten Abflug ausschliesslich der Airline anlasten. Die Verordnung nennt in diesem Zusammenhang aussergewöhnliche Umstände, unter denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung im Sinne der Fluggastrechte zahlen muss. Das können zum Beispiel die Sperrung eines Flughafens sein, unsichere Wetterbedingungen oder Streiks. Nicht immer ist die Grenze zwischen aussergewöhnlichen und vermeidbaren Umständen aber ganz klar gezogen. In unklaren Fällen überlässt man daher oft einem Juristen oder einem der Anbieter für die Einforderung der Fluggastrechte die Kommunikation mit der Airline.
In der Verordnung ist vorgesehen, dass jeder Passagier den eigenen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend macht. Aus unterschiedlichen Gründen scheuen aber viele Berechtigte vor dieser Inanspruchnahme zurück. Daher gibt es inzwischen Portale, die die Durchsetzung der Ansprüche für den Fluggast übernehmen und im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Entschädigungszahlung einbehalten. Beide Vorgehensweisen sind ohne Weiteres möglich. In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt als Aufsichtsbehörde für die Überwachung der ordnungsgemässen Abwicklung der Ansprüche nach den Fluggastrechten zuständig.
Sollen bestimmte Erben nach einem Todesfall nichts vom Nachlass erhalten, kann der Erblasser sie unter Umständen enterben. Das ist aber gar nicht so einfach. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können unliebsame Erben vom Erbe ausgeschlossen werden. Wann Enterben in der Schweiz möglich ist und wann der Pflichtteilschutz greift, was bei einer Enterbung beachtet werden muss, wer überhaupt enterbt werden kann und weitere Informationen rund um das Thema Erbschaft und Enterben findest du in diesem Artikel.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.
Im Gegensatz zum Handel mit normalem Grund und Boden sind die Handänderungen des landwirtschaftlich genutzten Bodens diversen Bestimmungen unterworfen. Die Gesetze, die die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betreffen, sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Hier erfährst du, welche Besonderheiten die Gesetzeslage in diesem Bereich mit sich bringt und worauf du im Detail achten solltest.
Partner, die sich offiziell das „Ja-Wort“ geben, rechnen wohl kaum damit, dass die Möglichkeit besteht, sich eines Tages wieder scheiden zu lassen. Dennoch spricht die Statistik eine andere Sprache: Etwa die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird wieder geschieden. Auch finanziell können die Scheidungsfolgen sehr unangenehm sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab über die Güterstände in der Schweiz zu informieren. Welche gibt es, für welche Güterstände ist ein Ehevertrag notwendig und welche Lösung ist die individuell sinnvollste? In unserem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen zum Güterstand in der Schweiz.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.
Wer eine neue Immobilie für sich nutzen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist, sie ich per Kauf zum Eigentum zu machen. Darüber hinaus gibt es Varianten, bei denen lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum gegen einen Geldbetrag überlassen wird. Diese sind vorrangig der Mietvertrag und der sogenannte Pachtvertrag. Gerade bei Letzterem herrschen bei vielen Unklarheit. Die häufigsten Fragen rund um das Thema Pachtvertrag wollen wir daher in diesem Artikel einmal kurz beantworten.