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Fluggastrechte korrekt geltend machen und beanspruchen

Fluggastrechte korrekt geltend machen und beanspruchen

Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Erstattung im Sinne der Fluggastrechte?

Als Passagier erwirbst du mit dem Ticketkauf die Leistung eines Luftfahrtunternehmens, mit dem du im Augenblick der Bezahlung des Tickets einen Vertrag schliesst. Mit der Bezahlung hast du deinen Teil der Abmachung erfüllt. Sollte die Airline nun ihren Teil nicht genauso erfüllen wie angekündigt, also die Beförderung von dir und gegebenenfalls deinem Gepäck von einem Punkt zum anderen zu einer vorher festgelegten Zeit, so kannst du dich auf deine Fluggastrechte nach der europäischen Verordnung berufen und eine Entschädigung einfordern.

Bei welchen Ereignissen entsteht ein Anspruch laut der Verordnung?

Wer viel unterwegs ist, weiss nur allzu gut, dass auf jeder Reise etwas dazwischenkommen kann. Doch wenn man mit der Durchführung der Reise jemand anderen beauftragt hat und selbst nicht eingreifen kann, sind Verspätungen und andere Schwierigkeiten meist sehr ärgerlich. Generell sehen es die Fluggastrechte vor, dass in den folgenden Fällen eine Ausgleichszahlung seitens der Airline fällig wird:

  • Flugausfall
  • mehrstündige Flugverspätungen
  • Nichtbeförderung

Es bestehen jedoch in allen diesen Fällen Einschränkungen, sodass eine Fluggesellschaft nicht immer zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet ist, wenn einer dieser Fälle eintritt.

Was ist bei einem verspäteten Abflug zu beachten?

Verspätungen können im dicht getakteten Zeitplan der Airlines immer einmal vorkommen und sind sicher der häufigste Grund für Unmut auf Seiten der Fluggäste. Das gilt insbesondere, wenn du durch so eine Verspätung einen Anschlussflug verpasst. Bei der Verabschiedung der Verordnung zu den Fluggastrechten ist das berücksichtigt worden und so sind die Airlines nur dann zu einer Ausgleichzahlung verpflichtet, wenn die Verspätung mindestens zwei Stunden beträgt. Dabei entscheidet die gebuchte Flugstrecke darüber, wie viel Verspätung vom Fluggast zu akzeptieren ist. Die Fluggastrechte sehen folgende Entschädigungen vor:

  • bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden bei einer Flugstrecke von 1500 Kilometer oder weniger
  • bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden bei einer Flugstrecke bis 3500 Kilometer
  • bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden bei einer längeren Flugstrecke ausserhalb Europas

Welche Regelungen gelten bei einem Flugausfall oder bei Nichtbeförderung?

Neben der kompletten Streichung eines Fluges kann es hin und wieder vorkommen, dass du trotz eines gültigen Tickets nicht mitgenommen wirst, weil die Fluggesellschaften eigentlich immer mehr Tickets für einen Flug verkaufen, als das Flugzeug Plätze hat. Auch in solchen Fällen greifen natürlich die Fluggastrechte und du hast Anspruch auf eine Entschädigung und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Flug innerhalb eines Landes oder ins Ausland handelt. Diese richtet sich nach denselben Unterteilungen in der Länge der Flugstrecke wie bei den Verspätungen.

Wie lange besteht der Anspruch aus den Fluggastrechten?

Wie bei vielen anderen Rechtsansprüchen unterliegen auch die Ansprüche nach den Fluggastrechten der Verjährung. Diese allerdings tritt erst nach drei Jahren ein. Tatsächlich wird aber wohl kaum ein Fluggast so lange warten, um die Ansprüche geltend zu machen. Die Fluggastrechte sind dabei übrigens von Forderungen zu trennen, die auf Basis des Montrealer Übereinkommens bestehen, also zum Beispiel die Ansprüche wegen beschädigtem Gepäck. Diese müssen schon innerhalb weniger Tage nach dem Flugdatum geltend gemacht werden.

Wann können Fluggesellschaften einen Anspruch ablehnen?

Nicht immer lässt sich der Grund für einen Flugausfall oder einen verspäteten Abflug ausschliesslich der Airline anlasten. Die Verordnung nennt in diesem Zusammenhang aussergewöhnliche Umstände, unter denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung im Sinne der Fluggastrechte zahlen muss. Das können zum Beispiel die Sperrung eines Flughafens sein, unsichere Wetterbedingungen oder Streiks. Nicht immer ist die Grenze zwischen aussergewöhnlichen und vermeidbaren Umständen aber ganz klar gezogen. In unklaren Fällen überlässt man daher oft einem Juristen oder einem der Anbieter für die Einforderung der Fluggastrechte die Kommunikation mit der Airline.

Wo und wie mache ich Fluggastrechte geltend?

In der Verordnung ist vorgesehen, dass jeder Passagier den eigenen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend macht. Aus unterschiedlichen Gründen scheuen aber viele Berechtigte vor dieser Inanspruchnahme zurück. Daher gibt es inzwischen Portale, die die Durchsetzung der Ansprüche für den Fluggast übernehmen und im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Entschädigungszahlung einbehalten. Beide Vorgehensweisen sind ohne Weiteres möglich. In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt als Aufsichtsbehörde für die Überwachung der ordnungsgemässen Abwicklung der Ansprüche nach den Fluggastrechten zuständig.

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