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Mit der alternierenden Obhut wird ein Modell zum Umgang mit dem Kind oder den Kindern nach der Trennung der Eltern bezeichnet. Bei diesem sogenannten Wechselmodell verbringen die Kinder etwa gleich viel Zeit, mindestens aber 30 Prozent bei der Mutter und dem Vater, die sich die elterliche Sorge teilen. Dementsprechend haben die Kinder zwei gleichwertige Zuhause. Einen allein erziehenden Elternteil gibt es bei dieser Regelung nicht mehr.
Das Wechselmodell wird zunehmend beliebter und immer mehr getrennte Familien entscheiden sich für die alternierende Obhut. Dabei sind es vor allem die Väter, die mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen und die gemeinsame Zeit nicht nur auf das Wochenende beschränken möchten. In welchem Rhythmus der Wechsel erfolgt, wird individuell entschieden – entweder einvernehmlich oder im Rahmen von Eheschutzmassnahmen vom Eheschutzgericht. Meist wird bei der alternierenden Obhut das Wochenmodell gewählt, bei dem das Kind jeweils eine Woche bei der Mutter und dann eine Woche beim Vater verbringt. Möglich ist es aber auch, den Wechsel nach einigen Tagen zu vollziehen. So bleibt der Sohn oder die Tochter beispielsweise von Montag bis Mittwoch bei der Mutter und wohnt an den anderen Tagen beim Vater.
Damit die alternierende Obhut überhaupt möglich ist, gilt die Grundvoraussetzung, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben. Im Regelfall teilen sich Mutter und Vater nach einer Trennung die elterliche Sorge, sofern nicht besondere Umstände vorliegen und einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.
Damit alternierende Obhut infrage kommt, müssen einige weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das sind:
Die gesetzliche Grundlage zur alternierenden Obhut ist im Schweizer Kindesunterhaltsrecht festgehalten, das 2017 neu in Kraft getreten ist. Darin ist die alternierende Obhut zwar nicht als Regelmodell im Kindesumgang vorgesehen, allerdings besteht die Pflicht des Gerichts, den Antrag einer Partei oder auch des Kindes auf alternierende Obhut regelhaft zu prüfen. Eine Entscheidung für das Wechselmodell kann dann auch gegen den Willen eines Elternteils getroffen werden. Im Rahmen von Eheschutzmassnahmen darf das Eheschutzgericht daher auch die Obhut der Kinder anordnen.
Das Modell der alternierenden Obhut mag theoretisch eine optimale Lösung sein, in der Praxis ist das aber nicht immer der Fall. Aus Sicht von Kritikern kann vor allem der ständige Wohnortwechsel vom Kind als emotionale Belastung wahrgenommen werden kann. Kinder benötigen Beständigkeit: Nicht für jedes Kind ist es daher sinnvoll, ständig zwischen zwei vertrauten Umgebungen innerhalb kürzester Zeit „umzuziehen“. Zu Problemen kann es darüber hinaus auch kommen, wenn nicht alle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Besonders dann, wenn es häufig Streitigkeiten und Konfliktsituationen gibt, die für Kinder in der Folge als belastend empfunden werden, solltest du lieber eine andere Umgangsregelung zum Wohl des Kindes treffen.
Neben der alternierenden Obhut gibt es weitere Familienformen, die bei einer Trennung der Eltern in Betracht gezogen werden können. Hier bedarf es individueller Umgangsregelungen. Meist wohnt ein Kind dauerhaft bei einem Elternteil und verbringt regelmässig Zeit bei dem anderen. Übrigens: Auch wenn keine gemeinsame elterliche Sorge besteht, hat der Elternteil ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Auch dieses ist individuell zu regeln.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Kein Mensch hat das Recht, einen anderen zu bedrohen, sei es durch Erpressung oder mit Gewalt. Das Strafgesetzbuch enthält eine klare Regelung, wann eine Drohung gemäss StGB strafbar ist. Wer seinem Nachbarn etwa droht, ihn anzuzeigen, macht sich nicht der Bedrohung schuldig. Wer jedoch mit einem Verbrechen droht oder dieses glaubhaft vortäuscht, auch wenn gar nicht die Absicht zu seiner Ausführung besteht, begeht ein Gefährdungsdelikt.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
Üble Nachrede, falsche Anschuldigungen und Verleumdungen können zu einer Rufschädigung führen. Die Betroffenen haben dann unter den sozialen und beruflichen Folgen zu leiden. Wenn du dich dagegen wehren möchtest, musst du schnell handeln, denn die Fristen für einen Strafantrag sind recht kurz. Was du bei Rufschädigung in der Schweiz tun kannst, sagen wir dir hier.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.