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Damit du ein Produkt reklamieren kannst, das du bei einem Händler, ob im Laden oder im Internet, gekauft hast, muss dieses einen Sachmangel haben, sprich: von der vereinbarten Beschaffenheit abweichen. Die Mangelhaftigkeit der Ware muss bereits zum Zeitpunkt des Kaufs beziehungsweise bei der Übergabe der Ware existiert haben. Mögliche Beispiele für Sachmängel sind:
Mit einer Reklamation machst du von deinem gesetzlich verankerten Recht auf Gewährleistung Gebrauch. Das Gewährleistungsrecht zum Schutz des Kunden besagt, dass der Händler zwei Jahre lang für sein mangelhaftes Produkt einstehen muss. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf bedarf es von Seiten des Kunden dafür keiner Beweisführung. Erst danach muss er nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Es ist für eine Reklamation übrigens unerheblich, ob es sich beim Produkt um reduzierte oder vom Umtausch ausgeschlossene Ware handelt. Hinweis: Die Gewährleistung ist von der Garantie abzugrenzen. Letztere gewähren einige Händler für bestimmte Produkte freiwillig als besonderen Service zusätzlich zur Gewährleistung. Welche Leistungen diese Garantie enthält, kann jeder Händler individuell festlegen. Bei mangelhafter Ware kannst du dann selbst entscheiden, ob du lieber die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmst.
Eine Reklamation ist nicht mit einem Umtausch zu verwechseln. Während der Händler bei mangelhafter Ware und nach einer Reklamation zum Austausch, zur Reparatur oder Rückerstattung des Geldes verpflichtet ist, räumt er ein Umtauschrecht für einwandfreie Ware zu seinen eigenen Bedingungen stets freiwillig ein. Dabei handelt es sich also um Kulanz und einen Teil des Service. Der Händler ist demnach nicht dazu verpflichtet, ein mangelfreies Produkt zurückzunehmen oder umzutauschen.
Im Falle einer berechtigten Reklamation im Rahmen der Gewährleistung haben Händler folgende Möglichkeiten:
Wenn du ein Produkt reklamieren möchtest, bringst du es entweder persönlich ins Geschäft oder du sendest es zurück an das Versandhaus. Ausserdem solltest du die Reklamation der defekten Ware schriftlich anzeigen. Grössere Unternehmen stellen spezielle Formulare für die Rücksendung bereit, in denen du den Grund für deine Beschwerde (unter Wahrung der Privatsphäre) direkt angeben kannst. Alternativ beschreibst du den Mangel möglichst genau in einem Brief oder in einer E-Mail und wartest auf die Antwort des Händlers. Übrigens: Die Rücksendekosten für die Ware hat bei einer Beanstandung grundsätzlich der Verkäufer zu tragen.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Frist, innerhalb welcher der Händler die mangelhafte Ware reparieren oder austauschen muss. Empfehlenswert ist es daher, dem Händler direkt eine Frist für eine Antwort zu setzen. Sollte er dennoch nicht (zeitnah) reagieren, können folgende Tipps helfen:
Die Reklamation einer mangelhaften Ware ist auch dann wirksam,
Wichtig bei einer Beanstandung ist jedoch das Vorliegen des Kassenzettels beziehungsweise der Rechnung, damit du nachweisen kannst, dass du die Ware tatsächlich bei dem jeweiligen Händler gekauft hast. Die Chance ist dann gross, dass es keine Probleme bei der Reklamation geben wird.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.
Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.