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Aufhebungsvertrag Schweiz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung von Fristen

Aufhebungsvertrag Schweiz: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung von Fristen

Im Gegensatz zur normalen Kündigung, die entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht, erfolgt ein Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis. Diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zum sofortigen Zeitpunkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung, bei welcher diverse Fristen und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden müssen, ist ein solcher Auflösungsvertrag recht flexibel gestaltbar. Hier liegt einer der wesentlichen Vorteile des Aufhebungsvertrages. Möchtest du also schnellstmöglich eine neue Arbeitsstelle antreten, ohne das Beschäftigungsjahr zu beenden, solltest du mit deinem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag nachdenken.

Wann kommt ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz zum Einsatz?

Der Auflösungsvertrag wird vielfach genutzt, wenn man die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kündigungsfristen umgehen möchte. Doch auch folgende Gründe können für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages sprechen:

  • eine gemeinsame Zusammenarbeit ist für beide Parteien nicht mehr zumutbar
  • der Angestellte möchte so schnell wie möglich eine neue Arbeitsstelle antreten
  • Personaleinsparungen des Unternehmens

Solch eine Vereinbarung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, bedarf also keiner speziellen Formvorschrift. Ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht angegeben werden.

Was sind die Vorteile eines Aufhebungsvertrages?

So beliebt ist der Auflösungsvertrag, weil er beiden beteiligten Parteien durchaus Vorteile bietet. Ein Betriebsrat muss für diese Sonderform der Kündigung nicht angehört werden und es sind auch keine nennenswerten Fristen zu beachten. Ebenso bedarf es keiner Formvorschrift. Für den Arbeitnehmer ist diese Art der Aufhebung besonders dann interessant, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht ist und man diesen möglichst rasch antreten möchte. Auch der Arbeitgeber profitiert von einem Aufhebungsvertrag. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Personaleinsparungen vorgenommen werden sollen. Mit einem Aufhebungsvertrag kann auch Personengruppen gekündigt werden, die sonst einen besonderen Kündigungsschutz geniessen.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Grundsätzlich wird ein Aufhebungsvertrag immer dann angestrebt, wenn gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten werden sollen. Als Arbeitgeber musst du aber dennoch darauf achten, dass dem Angestellten keinerlei Nachteile durch den Vertrag entstehen; ein entsprechender Kündigungsschutz muss also gegeben sein. Wird auf die Kündigungsfrist verzichtet, musst du dem Arbeitgeber entsprechende finanzielle Zugeständnisse machen. Sperrfristen, wie sie durch Krankheit oder Schwangerschaft entstehen können, dürfen nicht umgangen werden. Der Auflösungsvertrag bedarf zwar keiner Schriftform, doch hat sich diese in der Praxis bewährt. Unbedingt sollten beide Parteien auf dem Vertrag unterschreiben. Verlangt der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag, sollte dies auf jeden Fall schriftlich erwähnt werden. Wurde dies versäumt, kann es sein, dass sich die Arbeitslosenkasse an den Arbeitgeber wendet und Lohnforderungen geltend machen möchte.

Welche Risiken hat der Arbeitnehmer unter Umständen?

Ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz kann durchaus auch Nachteile mit sich bringen. Verzichtest du auf die vom Gesetz vorgeschriebenen Kündigungsfristen, kann es passieren, dass das Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum gestrichen wird. Gleiches gilt für den Lohnfortzahlungsanspruch bei Krankheit; auch dieser wird bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nicht gezahlt. Grundsätzlich wird ein Aufhebungsvertrag von der Arbeitslosenkasse wie eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gewertet. Je nach persönlichen Voraussetzungen bekommst du also zwischen 30 und 60 Tagen kein Arbeitslosengeld. Daher ist es enorm wichtig, dass du für diesen Zeitraum von deinem Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung oder gar eine Abfindung erhältst.

Was ist der Unterschied vom Aufhebungsvertrag zur normalen Kündigung?

Wesentlicher Unterschied zur gewöhnlichen Kündigung ist, dass ein Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung abgeschlossen werden kann. Bei einer normal ausgesprochenen Kündigung sind die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten, die zwischen einem und drei Monaten liegen. Eine sofortige Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich.

Wann kann eine Abfindung im Auflösungsvertrag vereinbart werden?

In einem Auflösungsvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung, auch als Austrittsentschädigung bezeichnet, erhält. Gleichzeitig kann eine Freistellung vereinbart werden. Dies bedeutet, dass der Angestellte mit sofortiger Wirkung von seinen Pflichten entbunden ist und nicht mehr bei der Arbeit erscheinen muss. Einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung hast du aber nicht. Je länger du in einem Unternehmen tätig warst, desto höher ist allerdings die Chance, dass du eine solche erhältst. In einigen Fällen ist die Zahlung einer Abfindung aber auch im Arbeits- oder dem Tarifvertrag vereinbart. Kommt es zu einem Kündigungsrechtsstreit, kann der Arbeitgeber sogar zur Zahlung einer Abfindung gezwungen werden. Zur Höhe der Zahlung: 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr gelten als angemessen.

Wann ist das Arbeitsverhältnis beendet?

Ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz kann mit sofortiger Wirkung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Damit du genau weisst, wann dein Arbeitsverhältnis beendet ist, sollte im Vertrag ein entsprechendes Datum festgehalten werden. Zudem sollte der Aufhebungsvertrag in der Schweiz folgende Punkte enthalten:

  • Zahlung einer Abfindung und deren Fälligkeit
  • Nennung aller noch ausstehenden Zahlungen
  • qualifiziertes Zeugnis
  • Herausgabe von Firmeneigentum
  • Abgeltung von Resturlaub
  • nachträgliches Wettbewerbsverbot
  • sogenannte Erledigungsklausel, die besagt, dass alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgegolten sind

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