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Anspruch auf diese Zusatzleistungen hast du, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Zudem musst du dauerhaft in der Schweiz leben. Ausländer erhalten die Zusatzleistungen nur, wenn sie seit zehn Jahren ununterbrochen im Land gelebt haben.
Nicht nur die Rente und weitere Einnahmen sind für die Berechnung der Ergänzungsleistungen wichtig. Entscheidend sind ebenso die regelmässigen Ausgaben, die du hast. Unterschieden wird dabei, ob du in einem Heim untergebracht bist oder zuhause lebst. Lebst du zuhause, erhältst du einen Pauschalbetrag für den Lebensbedarf sowie den Mietzins für die Wohnung einschliesslich Nebenkosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Anders sieht es aus, wenn du im Pflegeheim untergebracht bist. In diesem Fall wird vom Staat die Tagestaxe für den Aufenthalt im Alters-, Pflege- oder Invalidenwohnheim sowie ein Pauschalbetrag für persönliche Auslagen übernommen. Weiterhin werden alle Kosten vergütet, die durch eine Krankheit oder Behinderung entstehen und nicht von der Versicherung getragen werden. Hierbei kann es sich um Bade- oder Erholungskuren ebenso handeln wie um zahnärztliche Leistungen oder Hilfsmittel und Diäten.
Um diese Leistungen zu berechnen, werden deine Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Dabei wird unterschieden, ob der Bezüger zuhause lebt oder in einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einem Heim untergebracht ist. Wichtig: Die Einkünfte und Ausgaben werden mehrmals im Jahr überprüft. Sollten sie beachtlich steigen oder fallen, werden auch die Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst. Wie hoch die Leistungen letztendlich ausfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Sollten deine Einnahmen zum Leben nicht ausreichen, hast du einen Anspruch. Wie hoch dieser allerdings ausfällt, wird individuell entschieden.
Natürlich erhältst du diese Ergänzungsleistungen nicht einfach so, sondern musst sie bei der zuständigen Stelle, in der Regel der kantonalen Ausgleichskasse, beantragen. Du als anspruchsberechtigte Person kannst ein entsprechendes Formular ebenso einreichen wie ein Stellvertreter oder naher Verwandter von dir. Sollte deinem Anspruch stattgegeben werden, erhältst du eine schriftliche Benachrichtigung. Wird dem Gesuch widersprochen, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wurde dem Anspruch stattgegeben, erhältst du nicht nur die Ergänzungsleistungen, sondern bist auch von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Das Prinzip der EL, wie die Ergänzungsleistungen der Einfachheit halber abgekürzt werden, existiert bereits seit dem Jahr 1966. Hauptziel war und ist es, Armut in der Schweiz zu bekämpfen.
Die Ergänzungsleistungen werden vollständig von öffentlicher Seite aus den Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone finanziert. Wirst du Altersrentner, stirbt dein Ehepartner oder wirst du behindert, gibt es in der Schweiz drei Säulen, die deinen Lebensunterhalt finanzieren. Hierzu zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ebenso wie die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung. Wenn du dich nicht privat im Rahmen einer Lebensversicherung zusätzlich abgesichert hast, sind die Gelder aber unter Umständen nicht ausreichend.
In einigen Fällen reichen die vom Gesetz vorgeschriebenen Renten der AHV nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Dies ist häufig dann der Fall, wenn du während deiner Berufslaufbahn viele Erwerbsausfälle hattest. Auch wer pflegebedürftig wird und in einem Heim untergebracht werden muss, hat häufig nicht genug Erspartes, um diese Kosten zu decken. Sind keine Kinder da, die die Eltern unterstützen können, greifen auch dann die Ergänzungsleistungen aus den öffentlichen Kassen. Sie übernehmen dann nicht nur die Miete für den Heimplatz, sondern auch die Kosten für die medizinische Grundversorgung und andere Lebenshaltungskosten.
Damit dir die Ergänzungsleistungen nicht gestrichen werden, hast du einige Verpflichtungen. Dazu zählt unter anderem die sogenannte Meldepflicht. Sobald deine wirtschaftlichen Verhältnisse sich verändern, musst du dies dem Amt melden. Auch über folgende Änderungen solltest du das Amt informieren:
Erfolgen diese Meldungen nicht und die Nutzniessung deiner Leistungen ist nicht rechtens, musst du sie unter Umständen zurückzahlen.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Als Arbeitnehmer freut man sich darüber, wenn der Vorgesetzte einmal im Jahr eine Erhöhung der Löhne und Gehälter vornimmt. Im Allgemeinen sollten Lohnerhöhungen so hoch angesetzt sein, dass nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen noch spürbar mehr Geld auf das Konto kommt. Eine Verpflichtung zur Anhebung der Löhne trifft den Arbeitgeber, wenn sie in Kollektivverträgen für die gesamte Branche vereinbart wurden. Diese Verträge gibt es für fast alle grossen Branchen. Der Grund für Lohnerhöhungen liegt meist darin, dass sie für den Arbeitnehmer einen Ausgleich zum stetig steigenden Preisniveau bieten sollen.
Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.
Wenn es darum geht, ob eine Versicherung im Ernstfall tatsächlich zahlt, spielt das eigene Verhalten eine entscheidende Rolle. Ein Wasserschaden oder ein Verkehrsunfall können schnell zur Kostenfalle werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall ist der Versicherte für den Schaden selbst verantwortlich, sodass trotz abgeschlossener Versicherung die Kosten nicht vollständig erstattet werden und eine Kürzung erfolgt. Aber auch im Zivil- und Strafrecht ist grobe Fahrlässigkeit ein gängiger Begriff.