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Ergänzungsleistungen: Diese Zusatzleistungen vom Staat sind möglich

Ergänzungsleistungen: Diese Zusatzleistungen vom Staat sind möglich

Sollte dein Einkommen oder deine Rente nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern, hast du in der Schweiz Anspruch auf sogenannte Ergänzungsleistungen. Sie zählen zum System der sozialen Sicherheit, das in der Schweiz hervorragend ausgebaut ist. Personen, die am Existenzminimum leben, gibt es im Land zwar nur wenige. Immerhin gilt die Schweiz als eines der reichsten Länder Europas. Solltest du mit deinem Geld dennoch nicht zurechtkommen, dienen die Ergänzungsleistungen dazu, die Miete und andere notwendige Ausgaben des täglichen Lebens zu zahlen.

Welche Personen erhalten Ergänzungsleistungen?

Anspruch auf diese Zusatzleistungen hast du, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Du erhältst eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung oder Invalidenversicherung.
  • Du erhältst seit mindestens sechs Monaten ein Taggeld der Arbeitslosenkasse.
  • Diese vorgenannten Leistungen reichen nicht aus, um die täglichen Kosten zu decken.

Zudem musst du dauerhaft in der Schweiz leben. Ausländer erhalten die Zusatzleistungen nur, wenn sie seit zehn Jahren ununterbrochen im Land gelebt haben.

Welche Ausgaben werden anerkannt?

Nicht nur die Rente und weitere Einnahmen sind für die Berechnung der Ergänzungsleistungen wichtig. Entscheidend sind ebenso die regelmässigen Ausgaben, die du hast. Unterschieden wird dabei, ob du in einem Heim untergebracht bist oder zuhause lebst. Lebst du zuhause, erhältst du einen Pauschalbetrag für den Lebensbedarf sowie den Mietzins für die Wohnung einschliesslich Nebenkosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag. Anders sieht es aus, wenn du im Pflegeheim untergebracht bist. In diesem Fall wird vom Staat die Tagestaxe für den Aufenthalt im Alters-, Pflege- oder Invalidenwohnheim sowie ein Pauschalbetrag für persönliche Auslagen übernommen. Weiterhin werden alle Kosten vergütet, die durch eine Krankheit oder Behinderung entstehen und nicht von der Versicherung getragen werden. Hierbei kann es sich um Bade- oder Erholungskuren ebenso handeln wie um zahnärztliche Leistungen oder Hilfsmittel und Diäten.

Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet?

Um diese Leistungen zu berechnen, werden deine Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Dabei wird unterschieden, ob der Bezüger zuhause lebt oder in einer Pflegeeinrichtung beziehungsweise einem Heim untergebracht ist. Wichtig: Die Einkünfte und Ausgaben werden mehrmals im Jahr überprüft. Sollten sie beachtlich steigen oder fallen, werden auch die Ergänzungsleistungen entsprechend angepasst. Wie hoch die Leistungen letztendlich ausfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Sollten deine Einnahmen zum Leben nicht ausreichen, hast du einen Anspruch. Wie hoch dieser allerdings ausfällt, wird individuell entschieden.

Wie ist der Anspruch geregelt und wo müssen berechtigte Personen die Leistungen beantragen?

Natürlich erhältst du diese Ergänzungsleistungen nicht einfach so, sondern musst sie bei der zuständigen Stelle, in der Regel der kantonalen Ausgleichskasse, beantragen. Du als anspruchsberechtigte Person kannst ein entsprechendes Formular ebenso einreichen wie ein Stellvertreter oder naher Verwandter von dir. Sollte deinem Anspruch stattgegeben werden, erhältst du eine schriftliche Benachrichtigung. Wird dem Gesuch widersprochen, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wurde dem Anspruch stattgegeben, erhältst du nicht nur die Ergänzungsleistungen, sondern bist auch von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Das Prinzip der EL, wie die Ergänzungsleistungen der Einfachheit halber abgekürzt werden, existiert bereits seit dem Jahr 1966. Hauptziel war und ist es, Armut in der Schweiz zu bekämpfen.

Woher stammt das Geld und welche Leistungen erhalten Rentner im Land noch?

Die Ergänzungsleistungen werden vollständig von öffentlicher Seite aus den Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone finanziert. Wirst du Altersrentner, stirbt dein Ehepartner oder wirst du behindert, gibt es in der Schweiz drei Säulen, die deinen Lebensunterhalt finanzieren. Hierzu zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ebenso wie die Invalidenversicherung und die Unfallversicherung. Wenn du dich nicht privat im Rahmen einer Lebensversicherung zusätzlich abgesichert hast, sind die Gelder aber unter Umständen nicht ausreichend.

Wann werden die Leistungen zusätzlich zur Rente gezahlt?

In einigen Fällen reichen die vom Gesetz vorgeschriebenen Renten der AHV nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Dies ist häufig dann der Fall, wenn du während deiner Berufslaufbahn viele Erwerbsausfälle hattest. Auch wer pflegebedürftig wird und in einem Heim untergebracht werden muss, hat häufig nicht genug Erspartes, um diese Kosten zu decken. Sind keine Kinder da, die die Eltern unterstützen können, greifen auch dann die Ergänzungsleistungen aus den öffentlichen Kassen. Sie übernehmen dann nicht nur die Miete für den Heimplatz, sondern auch die Kosten für die medizinische Grundversorgung und andere Lebenshaltungskosten.

Was muss der Bezüger beachten?

Damit dir die Ergänzungsleistungen nicht gestrichen werden, hast du einige Verpflichtungen. Dazu zählt unter anderem die sogenannte Meldepflicht. Sobald deine wirtschaftlichen Verhältnisse sich verändern, musst du dies dem Amt melden. Auch über folgende Änderungen solltest du das Amt informieren:

  • Adressänderungen
  • Mietzinsänderungen
  • Beginn oder Ende einer Arbeitsstelle
  • Erbschaft oder Schenkung
  • Grundstücksverkauf
  • Vermögensabtretungen

Erfolgen diese Meldungen nicht und die Nutzniessung deiner Leistungen ist nicht rechtens, musst du sie unter Umständen zurückzahlen.

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