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Bei einem Offizialdelikt handelt es sich in der Schweizer Rechtsgrundlage um ein schwerwiegendes Verbrechen, zum Beispiel um
Aufgrund der Schwere der Straftat sind die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) dazu verpflichtet, diese zu verfolgen. Das gilt auch dann, wenn die geschädigte Person keine Strafanzeige gestellt hat. Voraussetzung ist hierbei, dass die Behörden Kenntnis von dem Offizialdelikt haben.
Im Unterschied zu einem Offizialdelikt handelt es sich bei einem Antragsdelikt in der Regel um eine leichtere Straftat. Das kann zum Beispiel eine leichte Körperverletzung, eine Sachbeschädigung oder ein geringfügiger Diebstahl sein. Eine strafrechtliche Verfolgung findet hier nur statt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Bei einem Antragsdelikt ist es nicht möglich, dass unbeteiligte Dritte eine Strafanzeige stellen.
Wer ein Offizialdelikt bei einer Strafverfolgungsbehörde melden will, muss eine Strafanzeige stellen. Dies ist entweder bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft möglich. Sie kann schriftlich eingereicht oder auch mündlich vorgetragen werden. Ein rechtlicher Beistand ist nicht notwendig.
Bei einer Strafanzeige ist es dabei irrelevant, ob du selbst Geschädigter bist oder nicht. Die Strafanzeige kann zudem sowohl gegen eine bekannte als auch gegen eine unbekannte Person gestellt werden. Der Anzeigensteller hat ausserdem das Recht, sich bei den Behörden zu erkundigen, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Grundsätzlich musst du wissen, dass es selbst bei einem Offizialdelikt keine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine Strafanzeige zu stellen. Das gilt natürlich auch für Strafanträge bei Antragsdelikten. Ausserdem solltest du, sofern du selbst nicht das Opfer bist, eine Strafanzeige immer nur mit dem Einverständnis der geschädigten Person stellen. Vor allem bei Sexualdelikten ist das sinnvoll.
Während eine Strafanzeige jede Person erstatten kann, darf ein Strafantrag nur von der Person gestellt werden, die durch die Straftat geschädigt wurde. Wer nicht handlungsfähig ist, kann auch einen gesetzlichen Vertreter als Delegation entsenden. Bei einem Antragsdelikt ist ein Strafantrag zwingend erforderlich, damit ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Für die rechtliche Wirksamkeit muss der Strafantrag gegen eine bekannte oder unbekannte Person spätestens bis drei Monate nach der Straftat bei den Behörden eingegangen sein. Es ist auch möglich, den Strafantrag wieder zurückzuziehen. Genauso wie die Strafanzeige kann der Strafantrag sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
In der Schweiz gibt es eine bundesweite Regelung für den Ablauf eines Strafverfahrens bei einem Offizialdelikt. Die strafrechtliche Verfolgung läuft in allen Kantonen einheitlich wie folgt ab:
Grundsätzlich kannst du bei einem Offizialdelikt, das du zur Anzeige gebracht hast, das Strafverfahren nicht mehr aufheben. Bei häuslicher Gewalt gibt es jedoch gemäss Schweizerischem Strafgesetz des Bundesgesetzes eine Ausnahme. Auf Gesuch des Opfers ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn der Täter der Ehegatte ist und die Beziehungsstraftat während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft begangen wurde. Die Sistierung gilt zunächst für sechs Monate. Das Verfahren kann danach wieder eingeleitet werden, sofern das Opfer dies verlangt oder sich herausstellt, dass sich seine Situation durch die Aufhebung des Strafverfahrens nicht verbessert.
Hinweis: Dass es sich bei häuslicher Gewalt in der Schweiz um ein Offizialdelikt handelt, wurde erst Anfang der 2000er Jahre von einer Kommission für Rechtsfragen festgelegt. Zuvor galt häusliche Gewalt als Antragsdelikt.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Verbrechen, bei denen der Täter unbemerkt bleibt, können sich wiederholen. Umso wichtiger ist es, in sensiblen Bereichen der Öffentlichkeit für maximalen Schutz und optimale Sicherheit zu sorgen. Videoüberwachung mittels Kameras, die im Dauerbetrieb laufen, hat sich als Prävention bewährt. Sie bietet gleich zwei Vorteile: Zum einen schrecken die Hinweise auf die Überwachung potenzielle Täter ab. Zum anderen können Verbrechen von der Polizei besser aufgedeckt werden. Die Aufzeichnungen der Kameras ersetzen die Fahndungszeichnungen und protokollieren den Tatverlauf. Auch im Privatbereich wird Videoüberwachung immer beliebter: Sei es, um ein weitläufiges Grundstück abzusichern oder aus der Ferne eine Ferienimmobilie im Blick zu behalten.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz ist für dort lebende homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Beziehung amtlich eintragen zu lassen. Sie ermöglicht ihnen daher einen rechtlichen Status, der in den meisten Hinsichten einer Ehe gleichgestellt ist. Mit dem Partnerschaftsgesetz folgte die Schweiz 2007 dem internationalen Trend, Homosexuellen, die in einer festen Beziehung leben, eine Rechtsform ähnlich der Ehe anzubieten. Alles rund um das Thema haben wir hier zusammengestellt.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.