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Bei einem Offizialdelikt handelt es sich in der Schweizer Rechtsgrundlage um ein schwerwiegendes Verbrechen, zum Beispiel um
Aufgrund der Schwere der Straftat sind die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) dazu verpflichtet, diese zu verfolgen. Das gilt auch dann, wenn die geschädigte Person keine Strafanzeige gestellt hat. Voraussetzung ist hierbei, dass die Behörden Kenntnis von dem Offizialdelikt haben.
Im Unterschied zu einem Offizialdelikt handelt es sich bei einem Antragsdelikt in der Regel um eine leichtere Straftat. Das kann zum Beispiel eine leichte Körperverletzung, eine Sachbeschädigung oder ein geringfügiger Diebstahl sein. Eine strafrechtliche Verfolgung findet hier nur statt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Bei einem Antragsdelikt ist es nicht möglich, dass unbeteiligte Dritte eine Strafanzeige stellen.
Wer ein Offizialdelikt bei einer Strafverfolgungsbehörde melden will, muss eine Strafanzeige stellen. Dies ist entweder bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft möglich. Sie kann schriftlich eingereicht oder auch mündlich vorgetragen werden. Ein rechtlicher Beistand ist nicht notwendig.
Bei einer Strafanzeige ist es dabei irrelevant, ob du selbst Geschädigter bist oder nicht. Die Strafanzeige kann zudem sowohl gegen eine bekannte als auch gegen eine unbekannte Person gestellt werden. Der Anzeigensteller hat ausserdem das Recht, sich bei den Behörden zu erkundigen, ob ein Verfahren eingeleitet wird.
Grundsätzlich musst du wissen, dass es selbst bei einem Offizialdelikt keine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine Strafanzeige zu stellen. Das gilt natürlich auch für Strafanträge bei Antragsdelikten. Ausserdem solltest du, sofern du selbst nicht das Opfer bist, eine Strafanzeige immer nur mit dem Einverständnis der geschädigten Person stellen. Vor allem bei Sexualdelikten ist das sinnvoll.
Während eine Strafanzeige jede Person erstatten kann, darf ein Strafantrag nur von der Person gestellt werden, die durch die Straftat geschädigt wurde. Wer nicht handlungsfähig ist, kann auch einen gesetzlichen Vertreter als Delegation entsenden. Bei einem Antragsdelikt ist ein Strafantrag zwingend erforderlich, damit ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Für die rechtliche Wirksamkeit muss der Strafantrag gegen eine bekannte oder unbekannte Person spätestens bis drei Monate nach der Straftat bei den Behörden eingegangen sein. Es ist auch möglich, den Strafantrag wieder zurückzuziehen. Genauso wie die Strafanzeige kann der Strafantrag sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
In der Schweiz gibt es eine bundesweite Regelung für den Ablauf eines Strafverfahrens bei einem Offizialdelikt. Die strafrechtliche Verfolgung läuft in allen Kantonen einheitlich wie folgt ab:
Grundsätzlich kannst du bei einem Offizialdelikt, das du zur Anzeige gebracht hast, das Strafverfahren nicht mehr aufheben. Bei häuslicher Gewalt gibt es jedoch gemäss Schweizerischem Strafgesetz des Bundesgesetzes eine Ausnahme. Auf Gesuch des Opfers ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn der Täter der Ehegatte ist und die Beziehungsstraftat während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft begangen wurde. Die Sistierung gilt zunächst für sechs Monate. Das Verfahren kann danach wieder eingeleitet werden, sofern das Opfer dies verlangt oder sich herausstellt, dass sich seine Situation durch die Aufhebung des Strafverfahrens nicht verbessert.
Hinweis: Dass es sich bei häuslicher Gewalt in der Schweiz um ein Offizialdelikt handelt, wurde erst Anfang der 2000er Jahre von einer Kommission für Rechtsfragen festgelegt. Zuvor galt häusliche Gewalt als Antragsdelikt.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
Bei einer vertraglichen Vereinbarung gilt zunächst immer eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungsverteilung auf beide Vertragsparteien. Diese kann jedoch durch Haftungsbeschränkungen oder sogar durch einen Haftungsausschluss verändert werden. Kommen dieser zur Geltung, ist ein rechtsgeschäftlicher Eingriff zugunsten des Schädigers nicht mehr möglich. Da beide Vertragspartner darüber Bescheid wissen, ist der Haftungsausschluss rechtlich erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du hier.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.