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Offizialdelikt Schweiz: rechtliche Grundlagen und wichtige Infos

Offizialdelikt Schweiz: rechtliche Grundlagen und wichtige Infos

Ein schwerer Raub mit Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt und wird juristisch auch nicht mehr als Antragsdelikt behandelt. Schwerwiegende Straftaten werden in der Schweiz als Offizialdelikt bezeichnet. Welche rechtliche Grundlage hierfür besteht, wann und wie ein Offizialdelikt strafrechtlich verfolgt wird, erfährst du in unserem Ratgeber. Wir erklären dir zudem den Unterschied zu einem Antragsdelikt und erläutern, was bei einer Strafanzeige oder bei einem Strafantrag zu beachten ist und wie du diese stellst.

Was bedeutet Offizialdelikt in der Schweiz?

Bei einem Offizialdelikt handelt es sich in der Schweizer Rechtsgrundlage um ein schwerwiegendes Verbrechen, zum Beispiel um

  • schwere Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Raub
  • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
  • Brandstiftung

Aufgrund der Schwere der Straftat sind die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) dazu verpflichtet, diese zu verfolgen. Das gilt auch dann, wenn die geschädigte Person keine Strafanzeige gestellt hat. Voraussetzung ist hierbei, dass die Behörden Kenntnis von dem Offizialdelikt haben.

Was ist der Unterschied zu einem Antragsdelikt und wie verläuft die strafrechtliche Verfolgung?

Im Unterschied zu einem Offizialdelikt handelt es sich bei einem Antragsdelikt in der Regel um eine leichtere Straftat. Das kann zum Beispiel eine leichte Körperverletzung, eine Sachbeschädigung oder ein geringfügiger Diebstahl sein. Eine strafrechtliche Verfolgung findet hier nur statt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Bei einem Antragsdelikt ist es nicht möglich, dass unbeteiligte Dritte eine Strafanzeige stellen.

Wie stelle ich eine Strafanzeige bei einem Offizialdelikt?

Wer ein Offizialdelikt bei einer Strafverfolgungsbehörde melden will, muss eine Strafanzeige stellen. Dies ist entweder bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft möglich. Sie kann schriftlich eingereicht oder auch mündlich vorgetragen werden. Ein rechtlicher Beistand ist nicht notwendig.

Bei einer Strafanzeige ist es dabei irrelevant, ob du selbst Geschädigter bist oder nicht. Die Strafanzeige kann zudem sowohl gegen eine bekannte als auch gegen eine unbekannte Person gestellt werden. Der Anzeigensteller hat ausserdem das Recht, sich bei den Behörden zu erkundigen, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Was sollte ich bei einer Strafanzeige bei einem Offizialdelikt beachten?

Grundsätzlich musst du wissen, dass es selbst bei einem Offizialdelikt keine gesetzliche Verpflichtung gibt, eine Strafanzeige zu stellen. Das gilt natürlich auch für Strafanträge bei Antragsdelikten. Ausserdem solltest du, sofern du selbst nicht das Opfer bist, eine Strafanzeige immer nur mit dem Einverständnis der geschädigten Person stellen. Vor allem bei Sexualdelikten ist das sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

Während eine Strafanzeige jede Person erstatten kann, darf ein Strafantrag nur von der Person gestellt werden, die durch die Straftat geschädigt wurde. Wer nicht handlungsfähig ist, kann auch einen gesetzlichen Vertreter als Delegation entsenden. Bei einem Antragsdelikt ist ein Strafantrag zwingend erforderlich, damit ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden kann.

Für die rechtliche Wirksamkeit muss der Strafantrag gegen eine bekannte oder unbekannte Person spätestens bis drei Monate nach der Straftat bei den Behörden eingegangen sein. Es ist auch möglich, den Strafantrag wieder zurückzuziehen. Genauso wie die Strafanzeige kann der Strafantrag sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Wie läuft das Strafverfahren bei einem Offizialdelikt ab?

In der Schweiz gibt es eine bundesweite Regelung für den Ablauf eines Strafverfahrens bei einem Offizialdelikt. Die strafrechtliche Verfolgung läuft in allen Kantonen einheitlich wie folgt ab:

  • Zunächst beginnt ein polizeiliches Ermittlungsverfahren, bei dem Beweise und Beweismittel gesucht und gesammelt werden.
  • Ob diese Beweise für ein weiteres Strafverfahren vor Gericht ausreichen, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.
  • Kommt das Offizialdelikt vor Gericht, wird zunächst die Anklage vorgetragen und es findet eine Anhörung der Beteiligten statt. Eine Vernehmlassung gibt es bei Offizialdelikten nicht.
  • Unter der Berücksichtigung von möglichen Gutachten, Beweismitteln und Zeugenaussagen fällt der Richter dann ein Urteil.
  • Eine Anfechtung der Rechtsprechung ist in der Schweiz durch eine Beschwerde oder Berufung rechtlich möglich. Die Beratung eines rechtlichen Beistands ist hierfür empfehlenswert.

Welche besondere Regelung gilt bei einer Straftat von häuslicher Gewalt?

Grundsätzlich kannst du bei einem Offizialdelikt, das du zur Anzeige gebracht hast, das Strafverfahren nicht mehr aufheben. Bei häuslicher Gewalt gibt es jedoch gemäss Schweizerischem Strafgesetz des Bundesgesetzes eine Ausnahme. Auf Gesuch des Opfers ist es möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn der Täter der Ehegatte ist und die Beziehungsstraftat während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft begangen wurde. Die Sistierung gilt zunächst für sechs Monate. Das Verfahren kann danach wieder eingeleitet werden, sofern das Opfer dies verlangt oder sich herausstellt, dass sich seine Situation durch die Aufhebung des Strafverfahrens nicht verbessert.

Hinweis: Dass es sich bei häuslicher Gewalt in der Schweiz um ein Offizialdelikt handelt, wurde erst Anfang der 2000er Jahre von einer Kommission für Rechtsfragen festgelegt. Zuvor galt häusliche Gewalt als Antragsdelikt.

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