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Die Kündigungsfrist ist bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, dann gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist. Häufig ist es so, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und du bis zum 15. oder bis zum Ende eines Monats deine Kündigung einreichen musst. In der Probezeit gilt dagegen eine verkürzte Kündigungsfrist, die sich auf einen Zeitraum von zwei Wochen bezieht. In dieser Zeit können also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen beenden. Es gibt jedoch auch gesonderte Arbeitsverträge, in denen die Kündigungsfrist anders geregelt ist. Sieh deshalb in jedem Fall in deinem Arbeitsvertrag nach, was für dich gilt. Das Datum bezieht sich dabei immer auf den Empfang der Kündigung, also nicht auf das Datum des Absendens.
Eine wirksame Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Gleiches gilt bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung zum Beispiel per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch ist nicht gültig und auch eine E-Mail reicht für eine Kündigung nicht aus. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch bedürfen Kündigungen immer der Schriftform und die elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen. Deshalb solltest du deine Kündigung trotz digitalem Zeitalter in jedem Fall schriftlich verfassen und mit der Post verschicken oder noch besser persönlich abgeben.
Das Verfassen eines Arbeitszeugnisses ist bei den meisten Unternehmen keine Selbstverständlichkeit. Auch rechtlich ist es nicht eindeutig geklärt, ob ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Solltest du dieses jedoch dringend – beispielsweise für zukünftige Bewerbungsschreiben – benötigen, so solltest du deinen Chef in jedem Fall um die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses bitten. Wenn dein Chef mit deiner Arbeit zufrieden war und das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten als sehr zufriedenstellend wahrgenommen wurde, so wird dein Chef dir sicherlich dieses auch gerne schriftlich mitgeben. Sollte das Arbeitsverhältnis dagegen eher schlecht gewesen sein, so würde dir das Arbeitszeugnis vermutlich nicht weiterhelfen, da es nicht sonderlich positiv ausfallen würde.
Es gibt einige Aspekte, die in der schriftlichen Kündigung enthalten sein müssen. Welche das sind, zählen im Folgenden auf:
Laut Arbeitsrecht musst du bei deiner schriftlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Wenn du eine ordentliche und fristgerechte Kündigungsart wählst, so bist du nicht gehalten, deinem Chef den Grund für deine Kündigung mitzuteilen. Handelt es sich um ein gutes Arbeitsverhältnis, so kannst du deinem Chef natürlich von den Gründen erzählen. Vorschriften, die dich dazu verpflichten, gibt es allerdings nicht. Sollte sich der Kündigungsgrund nicht auf Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, sondern auf externe Gründe (beispielsweise Umzug in eine andere Stadt) beziehen, so kannst du diese Information ruhig weitergeben. Mit einem ehrlichen Feedback ist in der Regel jedem Arbeitgeber geholfen.
Wenn du deine Kündigung so früh wie möglich einreichen möchtest, beispielsweise um die Frist nicht zu verpassen, so kannst du sie auf einen späteren Termin datieren. Wichtig ist hierbei, dass du in deiner Kündigung das Datum der Aufhebung des Arbeitsvertrages deutlich machst. Ansonsten könnte es zu Missverständnissen kommen, sodass das Unternehmen beispielsweise die nach Arbeitsrecht oder Vertrag vorgegebene Kündigungsfrist als Aufhebungsdatum betrachtet. Auch wenn es nach Arbeitsrecht nicht vorgeschrieben ist, so freuen sich die meisten Chefs über eine möglichst frühzeitige Kündigung, da sie so umso mehr Zeit haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden.
Sollte es bei deiner Kündigung zu Problemen kommen, so ist der erste Schritt, zunächst zu kontrollieren, ob du einen Fehler gemacht hast. Egal, ob es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Wohnung geht – es handelt sich bei allen Kündigungsarten um eine formale Angelegenheit, die durch das Bundesgesetzbuch geregelt ist. Welche Mitarbeiter welche Rechte haben, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und viele weitere Fragen, sind im Arbeitsvertrag und im Bundesgesetzbuch geregelt. Sofern es hier Probleme gibt, du nach deiner Ansicht jedoch keine Fehler gemacht hast, schaltest du am besten einen Anwalt ein.
Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Die Niederlassungsbewilligung, auch als Ausländerausweis bezeichnet, ist für alle in der Schweiz lebenden ausländischen Mitbürger ein wichtiges Dokument. Es berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt im Land, doch nicht nur das: Auch die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist mit diesem Dokument möglich. Diese Bewilligung wird von den meisten in der Schweiz lebenden Ausländern daher angestrebt, da sie an keinen Zweck und an keine Frist gebunden ist. Hast du dieses Dokument einmal erhalten, kann es dir nur wieder entzogen werden, wenn du straffällig wirst oder über einen längeren Zeitraum von Sozialhilfe lebst.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Das Güterrecht regelt, welche Güter welchem Ehepartner gehören. Es ist massgebend für eine Aufteilung des Vermögens bei der Beendigung einer Ehe, sei dies durch den Tod eines Ehepartners oder bei einer Scheidung. Oft ist bei der Heirat das Vermögen und das Einkommen ein Tabuthema. Das künftige Ehepaar vermeidet das Thema etwa aus Angst, dass eine Diskussion darüber als Misstrauensvotum gewertet wird. Dabei sollten sich die Betroffenen bewusst sein, dass sehr viele Ehen heutzutage wieder auseinander gehen. Wir sagen dir, was die einzelnen Güterstände bedeuten und welche Auswirkungen sie haben.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.