Wie schreibt man eine Kündigung und was ist dabei zu beachten?
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
1. Kündigungsfrist beim Kündigungsschreiben beachten
Die Kündigungsfrist ist bei jedem Arbeitgeber unterschiedlich. Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, dann gilt die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist. Häufig ist es so, dass die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und du bis zum 15. oder bis zum Ende eines Monats deine Kündigung einreichen musst. In der Probezeit gilt dagegen eine verkürzte Kündigungsfrist, die sich auf einen Zeitraum von zwei Wochen bezieht. In dieser Zeit können also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb von 14 Tagen beenden. Es gibt jedoch auch gesonderte Arbeitsverträge, in denen die Kündigungsfrist anders geregelt ist. Sieh deshalb in jedem Fall in deinem Arbeitsvertrag nach, was für dich gilt. Das Datum bezieht sich dabei immer auf den Empfang der Kündigung, also nicht auf das Datum des Absendens.
2. Die Kündigung beim Unternehmen korrekt einreichen
Eine wirksame Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Gleiches gilt bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung zum Beispiel per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch ist nicht gültig und auch eine E-Mail reicht für eine Kündigung nicht aus. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch bedürfen Kündigungen immer der Schriftform und die elektronische Form ist derzeit noch ausgeschlossen. Deshalb solltest du deine Kündigung trotz digitalem Zeitalter in jedem Fall schriftlich verfassen und mit der Post verschicken oder noch besser persönlich abgeben.
3. Vom Chef ein Arbeitszeugnis anfragen
Das Verfassen eines Arbeitszeugnisses ist bei den meisten Unternehmen keine Selbstverständlichkeit. Auch rechtlich ist es nicht eindeutig geklärt, ob ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Solltest du dieses jedoch dringend – beispielsweise für zukünftige Bewerbungsschreiben – benötigen, so solltest du deinen Chef in jedem Fall um die Ausfertigung eines Arbeitszeugnisses bitten. Wenn dein Chef mit deiner Arbeit zufrieden war und das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten als sehr zufriedenstellend wahrgenommen wurde, so wird dein Chef dir sicherlich dieses auch gerne schriftlich mitgeben. Sollte das Arbeitsverhältnis dagegen eher schlecht gewesen sein, so würde dir das Arbeitszeugnis vermutlich nicht weiterhelfen, da es nicht sonderlich positiv ausfallen würde.
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4. Das Kündigungsschreiben arbeitsrechtskonform formulieren
Es gibt einige Aspekte, die in der schriftlichen Kündigung enthalten sein müssen. Welche das sind, zählen im Folgenden auf:
- Absender und Adressat
- Datum
- Betreff
- Anrede
- Kündigungserklärung
- Kündigungsfrist
- optional: Kündigungsgrund, Danksagung, zusätzliche Informationen oder Vereinbarungen
- Grussformel und handschriftliche Unterschrift
5. Die Angabe des Kündigungsgrunds ist nicht verpflichtend
Laut Arbeitsrecht musst du bei deiner schriftlichen Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben. Wenn du eine ordentliche und fristgerechte Kündigungsart wählst, so bist du nicht gehalten, deinem Chef den Grund für deine Kündigung mitzuteilen. Handelt es sich um ein gutes Arbeitsverhältnis, so kannst du deinem Chef natürlich von den Gründen erzählen. Vorschriften, die dich dazu verpflichten, gibt es allerdings nicht. Sollte sich der Kündigungsgrund nicht auf Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, sondern auf externe Gründe (beispielsweise Umzug in eine andere Stadt) beziehen, so kannst du diese Information ruhig weitergeben. Mit einem ehrlichen Feedback ist in der Regel jedem Arbeitgeber geholfen.
6. Die Kündigung auf einen späteren Termin datieren
Wenn du deine Kündigung so früh wie möglich einreichen möchtest, beispielsweise um die Frist nicht zu verpassen, so kannst du sie auf einen späteren Termin datieren. Wichtig ist hierbei, dass du in deiner Kündigung das Datum der Aufhebung des Arbeitsvertrages deutlich machst. Ansonsten könnte es zu Missverständnissen kommen, sodass das Unternehmen beispielsweise die nach Arbeitsrecht oder Vertrag vorgegebene Kündigungsfrist als Aufhebungsdatum betrachtet. Auch wenn es nach Arbeitsrecht nicht vorgeschrieben ist, so freuen sich die meisten Chefs über eine möglichst frühzeitige Kündigung, da sie so umso mehr Zeit haben, einen geeigneten Nachfolger zu finden.
7. Wenn der Chef die Kündigung nicht akzeptiert – Tipps zur Problemlösung
Sollte es bei deiner Kündigung zu Problemen kommen, so ist der erste Schritt, zunächst zu kontrollieren, ob du einen Fehler gemacht hast. Egal, ob es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Wohnung geht – es handelt sich bei allen Kündigungsarten um eine formale Angelegenheit, die durch das Bundesgesetzbuch geregelt ist. Welche Mitarbeiter welche Rechte haben, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und viele weitere Fragen, sind im Arbeitsvertrag und im Bundesgesetzbuch geregelt. Sofern es hier Probleme gibt, du nach deiner Ansicht jedoch keine Fehler gemacht hast, schaltest du am besten einen Anwalt ein.
Erstellt: 08.12.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG