Beamtenbeleidigung Schweiz – so teuer werden Worte und Gesten
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Wie hat sich die Zahl der Ehrverletzungen mit der Zeit entwickelt?
Es gibt viele Ausdrücke, die Menschen benutzen, um andere zu beleidigen oder zu beschimpfen. In der Regel bleiben solche Äusserungen ungestraft, zumal nur die wenigsten eine Anzeige erstatten. Die Anzahl der Beleidigungsdelikte, die von der Polizei statistisch erfasst werden, hat sich in den vergangenen Jahren jedoch verdoppelt. Grund hierfür ist jedoch vermutlich nicht eine Steigerung der tatsächlichen Beleihungsdelikte. Vielmehr lässt sich diese Tatsache dadurch begründen, dass heutzutage mehr Menschen aufgrund einer Beleidigung eine Anzeige erstatten als früher. Die Leute sind sensibler geworden und wehren sich schneller mit einer entsprechenden Strafanzeige gegen den Täter.
Woher kommt der Begriff Beamtenbeleidigung?
Polizisten und andere Beamte werden wesentlich häufiger beleidigt als Menschen in anderen Berufsgruppen. Der Begriff Beamtenbeleidigung ist von daher in aller Munde und verunsichert mittlerweile Menschen, wie sie sich beim Umgang mit Polizisten zu verhalten haben. Im Grunde genommen sind Polizisten aber einfach nur Menschen, die ihren Job ausführen und mit denen man ganz normal sprechen kann. Es geht bei der Beleidigung also nicht um gestiegene Ansprüche an Höflichkeit, sondern darum, dass es viele Personengruppen gibt, die gegen die gesetzlichen Regeln im Umgang mit unseren Mitmenschen verstossen – egal, ob Beamter oder nicht.
Ist der Straftatbestand einer Beschimpfung bei einem Polizisten anders gelagert als bei anderen Menschen?
Diese Frage ist ganz eindeutig mit Nein zu beantworten. Die Beamtenbeleidigung ist kein gesonderter Straftatbestand, sondern wird in der Schweiz genauso geahndet wie bei jeder anderen Person auch. Wer eine Beleidigung zur Anzeige bringt, leitet damit genau dasselbe Strafverfahren ein. Es ist auch bei der Höhe der Strafe egal, ob es sich um einen Polizisten, einen Arzt oder einen Bäcker handelt.
Wie wird im Strafrecht zwischen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung unterschieden?
Die Beamtenbeleidigung ist also einfach unter dem Strafbestand der Beleidigung zu verzeichnen. Neben verschiedenen Beleidigungsdelikten kennt das Strafgesetzbuch dazu noch die Begriffe der üblen Nachrede und Verleumdung. Entscheidend ist bei der Unterscheidung, ob sie entsprechende Handlung nachprüfbar ist. Schwierig wird es immer in allen Fällen, die ohne die Anwesenheit von Zeugen stattgefunden haben und somit „nicht erweislich wahr“ ist. Höher bestraft werden Straftaten, die mit „besserem Wissen“ getätigt worden sind. Wenn jemand also wissentlich eine falsche Aussage über eine andere Person macht, so ist die Straftat gravierender, als wenn dies in Nichtwissen geschieht. Das Gesetz bezeichnet diesen Fall als „Verleumdung“. Auch hier muss die Rechtsgrundlage geprüft und die Tatsache auf ihre Wahrheiten überprüft werden. Anders als bei der Verleumdung kommt ein Urteil bei der Beleidigung aber auch dann infrage, wenn die Aussage nicht konkret nachprüfbar ist. Überprüft wird hier ein sogenanntes Werturteil und die meisten Beleidigungsdelikte werden mit einer Geldstrafe geahndet.
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Meinungsäusserung, Ehrverletzung, Beleidigung – Ab wann wird eine Aussage zur Straftat?
Es ist schwierig zu bestimmen, ob es sich bei einer Äusserung um Kritik oder oder eine Beleidigung handelt. In der Schweiz herrscht das Recht auf freie Meinungsäusserung und somit können zahlreiche Ausdrücke der Meinungsfreiheit zugeordnet werden und stellen dann keine Straftat dar. Anders verhält es sich jedoch bei vulgären Ausdrücken, weil hier nicht die Kritik, sondern die Herabwürdigung der betroffenen Person im Vordergrund steht.
Gehören auch bestimmte Gesten mit zur Beamtenbeleidigung?
Die diversen Beleidigungen und deren Strafverfolgung beziehen sich nicht nur auf verbale Äusserungen. Auch bestimmte herabwürdigende Gesten können hier zugeordnet werden und somit auch strafrechtlich verfolgt werden. Ein wohl bekanntes Beispiel dafür ist das demonstrative Zeigen des Mittelfingers, das leider viele Beamte kennen. Bei solchen Gesten lässt sich ähnlich wie bei vulgären Ausdrücken keine sachliche Kritik feststellen, sodass sie in den meisten Fällen dem Straftatbestand der Beleidigung entsprechen. Deshalb können sie ebenso wie verbale Äusserungen zur Anzeige gebracht werden.
Welche Konsequenzen können Ehrverletzungen mit sich bringen?
Das Strafrecht regelt die entsprechenden Taten im Strafgesetzbuch. Jeder Fall von Beschimpfung ist aber individuell und entsprechend breit ist hier die Bandbreite der gerichtlichen Urteile. Zunächst prüft die Behörde den entsprechenden Ablauf und der Beschuldigte wird zunächst einzeln zu seinem Vergehen befragt. Je nach Kanton wird dann das weitere Verfahren bestimmt, was auch zu einer Vernehmlassung im Gericht führen kann. So wird im Strafrecht individuell entschieden, welche Strafen bei einer Beschimpfung drohen.
Erstellt: 08.12.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG