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In der Schweiz gibt es zwei Begriffe im Zivilgesetzbuch (ZGB), die für eine Rechtsperson gültig sind. Das sind die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit beginnt für eine natürliche Person ab dem Zeitpunkt der Geburt. Nach schweizerischem Recht ist jedermann rechtsfähig, ohne weitere Voraussetzungen.
Für eine juristische Person gilt die Rechtsfähigkeit nur in Fällen, die das Gesetz bestimmt, meistens durch Zusammenschluss zu einer Körperschaft, durch eine Genossenschafts-, Handels- oder Vereinsregistrierung und durch Genehmigung oder staatliche Verleihung. Die Rechtsfähigkeit bestimmt dich zum Träger von Rechten und Pflichten. Sie endet bei natürlichen Menschen mit dem Tod, bei juristischen Personen, wenn sie aus dem Register gelöscht werden oder die Genehmigung verlieren. Wer rechtsfähig ist und zu den Rechtssubjekten zählt, legt die Rechtsordnung fest.
Die Rechtsordnung ist das Rechtssystem, die Gesamtheit aller geltenden objektiven Rechte im festgelegten Anwendungsbereich. Dazu gehören die gesetzliche Rechtssetzung, das Gewohnheitsrecht und die Rechtspflege. Die Rechtsordnung ermöglicht die Gesellschaftsordnung und damit das Zusammenleben der Menschen in einem Staat. Sie enthält systematisch zugeordnete Rechtsnormen als:
Innerhalb der Rechtswissenschaft sind Rechtssubjekte Träger von Rechten und Pflichten, die in der Rechtordnung anerkannt wurden. In der Regel betrifft das Menschen, während Sachen oder Immaterialgüter zu den Rechtsobjekten gehören. Trotzdem sind „Rechtssubjekte“ und „Menschen“ nicht einfach Synonyme, da nicht jedes Rechtsubjekt auch automatisch eine natürliche Person ist. Juristische Personen sind Zweckvermögen oder Personenvereinigungen, die ebenfalls Rechtsfähigkeit haben. Nur, wer nicht rechtsfähig ist, kann auch kein Rechtssubjekt sein. Von der Rechtsfähigkeit wird daher noch einmal die Handlungsfähigkeit unterschieden.
Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigene Handlung bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen. Das betrifft den Erwerb von Rechten und die Begründung von Pflichten. Handlungsfähigkeit unterteilt sich in der Rechtsmaterie in vier Varianten:
Alle Rechtssubjekte sind gleichzeitig auch deliktfähig. Das bedeutet, du bist für Schäden gegenüber Dritten haftbar. Deliktfähigkeit ist nicht der Fall, wenn du dich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder Geistesstörung befindest, wenn du in einem Rauschzustand bist, den du nicht selbst verschuldet hast oder wenn du noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet hast. Eine juristische Person dagegen ist nicht deliktfähig.
Im Prozessrecht meint die rechtliche Handlungsfähigkeit die Prozessfähigkeit und damit die Voraussetzung, dass selbstbestellte Vertreter oder du selbst an einer Prozesshandlung teilnehmen und dort wirksam agieren können, so beispielsweise, wenn du und dein Anwalt Klage einreichen. Durch das Einreichen wird das Gericht dazu verpflichtetzur Durchsetzung eines Rechts tätig zu werden.
In der Schweiz hat jeder Bürger als Individuum das Recht, vom Staat als Rechtsperson anerkannt und damit rechtsfähig zu werden. Als Träger von Rechten und Pflichten kannst du rechtliche Ansprüche durchsetzen, die nach dem Landesrecht definiert sind und deine Persönlichkeitsrechte wahren. Damit wird verhindert, dass Personen in ihren Eigenschaften als Objekte ohne eigene Rechte behandelt werden können. Menschenrechte sind dabei, im Gegensatz zum Landesrecht, unabhängig vom Bürgerrecht gültig.
Natürliche und juristische Personen treten als Rechtssubjekte durch Rechtsgeschäfte miteinander in Verbindung. Das gilt, wenn du einen Vertrag abschliesst, eine Willenserklärung abgibst oder bestimmte Verpflichtungen eingehst, aber auch für die Wahrung von Rechten und Pflichten bei Eigentum oder Erbschaft. In solchen Situationen sind Rechtsobjekte als Sachen dem Rechtssubjekt unterworfen. Gleichzeitig sind sie der Ausgangspunkt für Rechtsgeschäfte. Wenn du ein Geschäft tätigst oder eine Wohnung vermietest, übernimmst du mit den Rechten auch Verpflichtungen, an die du dich gesetzlich halten musst.
Für natürliche Personen gilt immer, dass die Rechtsfähigkeit mit dem Beginn des Lebens beginnt und mit dem Tod endet. Der Beginn des Lebens ist dabei in der Schweiz festgelegt. So kann auch ein ungeborenes Kind bereits Träger von Rechten und Pflichten sein, wenn die Aussicht besteht, dass es lebendig geboren wird. Diese Regelung bezieht sich auf das Erbrecht. Wenn eine ledige Frau ein Kind bekommt, das die Geburt nicht überlebt, kann sie vom Vater des Kindes nichts erben. Stirbt das Kind dagegen erst nach der Geburt, ist auch eine Erbschaft möglich. Der Tod des Kindes bedeutet den Übergang der Erbschaft auf die Mutter.
Um als juristische Person in der Schweiz zu gelten, ist in der Regel der Eintrag in das Handelsregister notwendig. Das gilt nicht für Vereine, Anstalten oder kirchliche Stiftungen. Auch wenn die juristische Person keine physische Entität ist, gilt sie als eigenständiges Wesen. Die Zuordnung basiert dabei auf der Tatsache, dass juristische Personen sowohl fiktive Gesellschaften sind, etwa eine Aktiengesellschaft, aber auch die Gemeinschaft natürlicher Personen, bei der Menschen im Namen der Gesellschaft handlungsfähig sind.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
Wenn du dich mit dem Thema Rechtsstreit beschäftigt, stellst du schnell fest, dass es die verschiedensten Straftatbestände gibt, die eine ganze Reihe von Rechtsgütern schützen. Während es bei Körperverletzung beispielsweise um die Integrität einer Person geht, steht in Betrugsfällen das Vermögen im Vordergrund. Doch wie ist eigentlich der Straftatbestand Hausfriedensbruch einzuordnen? Wie wird Hausfriedensbruch bestraft und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Handlung als Hausfriedensbruch sanktioniert wird? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
Durch eine Abmahnung soll der Mitarbeiter auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten, heisst es: ruhig Blut bewahren, um das Arbeitsverhältnis nicht nachhaltig zu stören. Du solltest dich als Arbeitnehmer nicht so davon belasten lassen, dass das gewünschte Ziel, nämlich deine Weiterbeschäftigung mit verändertem Verhalten, sich nicht mehr erreichen lässt. Was eine Abmahnung bedeutet und wie du dich verhalten kannst, soll im Folgenden geklärt werden.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.