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Eine Abmahnung, oftmals auch als Verweis, Mahnung oder Verwarnung bezeichnet, ist eine Disziplinarmassnahme im arbeitsrechtlichen Kontext. Der Arbeitgeber rügt mit der Abmahnung ein bestimmtes, nicht zulässiges Verhalten seitens eines Arbeitnehmers und droht ihm mit Konsequenzen, wenn sich dieses Fehlverhalten wiederholt. Die Abmahnung als Disziplinarmassnahme ist weder im Obligationenrecht noch im Arbeitsgesetz explizit geregelt. Das Obligationenrecht definiert lediglich, dass ein Arbeitnehmer Anordnungen und Weisungen zu befolgen hat. Grundlage für Abmahnungen bilden darüber hinaus die Arbeits-, Treue- und Sorgfaltspflicht eines Arbeitnehmers. Auf Grund der Rechtsunsicherheiten empfiehlt es sich, Regelungen zu Disziplinarmassnahmen im Personalreglement zu klären.
Eine Abmahnung dient als Disziplinarmassnahme und soll den Arbeitnehmer auf ein fehlerhaftes Verhalten hinweisen, welches für den Arbeitgeber einen nicht duldbaren Verstoss der arbeitsrechtlichen Pflichten darstellt. Mit Hilfe der Mahnung wird dieser Pflichtverstoss meist schriftlich festgehalten und im Personaldossier zur Dokumentation abgeheftet. Für den Mitarbeiter hat die Mahnung eine Warnfunktion, da in der Regel bei wiederholtem Verstoss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung gedroht wird. Je nach Perspektive kann eine Abmahnung als Vorbereitung zu einer verhaltensbedingten Kündigung oder als Absicht, das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten zu wollen, gesehen werden.
Im Allgemeinen kann der Arbeitgeber jede Form einer Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten ahnden. Häufige Gründe für eine Abmahnung sind unter anderem
Um der Beweispflicht nachzukommen, ist es empfehlenswert, eine Abmahnung schriftlich zu formulieren. Da Abmahnungen nicht formgebunden sind, kann diese auch nur mündlich ausgesprochen werden. In diesem Fall sollte unbedingt eine Aktennotiz zum Gespräch erfolgen. Ein Mahnschreiben darf nicht pauschal formuliert sein, sondern muss das geahndete Fehlverhalten präzise beschreiben sowie das in Zukunft gewünschte Verhalten wiedergeben. Ebenso muss das Schreiben die Konsequenzen, die bei wiederholter Pflichtverletzung drohen, enthalten. Die schriftliche Abmahnung sollte nach Möglichkeit persönlich innerhalb eines Mitarbeitergesprächs übergeben und per Unterschrift vom Gerügten bestätigt werden. Alternativ kannst du die Abmahnung als Einschreibebrief zustellen lassen. Übrigens: Das Erstellen einer Abmahnung muss nicht wie bei einer fristlosen Kündigung unverzüglich erfolgen, sollte aber zeitnah zum pflichtwidrigen Verhalten geschehen.
Mit der Mahnung soll die zukünftige Vertragstreue des Mitarbeiters sichergestellt werden. Die Abmahnung dient in Form einer Aktennotiz oder einer schriftlichen Mahnung in der Personalakte auch als Dokumentation bei zukünftigem Fehlverhalten. Die Abmahnung kann zwei Arten von Sanktionen enthalten: Einerseits kann sie die ordentliche oder fristlose Entlassung bei Nichtabstellen des Fehlverhaltens androhen. Andererseits kann auch mit anderen arbeitsrechtlichen Sanktionen gedroht werden, wie zum Beispiel einer Änderung des Einsatzbereichs, einem Abteilungswechsel oder einer Zurückstufung der Berechtigungen. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Verweis nicht, so gilt dies als Indiz dafür, dass das fehlerhafte Verhalten tatsächlich stattgefunden hat. Eine Abmahnung ist nicht nur für eine eventuelle spätere Kündigung relevant, sondern kann auch bei Beförderungen und Arbeitszeugnissen eine wichtige Rolle spielen.
Auf Grund der Kündigungsfreiheit im Obligationenrecht könnte der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen, ohne vorher abzumahnen. Daher zeugt eine Abmahnung davon, dass der Arbeitgeber an der Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters interessiert ist. Eine Wiederholung des gerügten Verhaltens kann als Konsequenz zur Entlassung führen. Dies gilt aber nur, wenn das abgemahnte Verhalten und das wiederholte Fehlverhalten identisch sind und eine zeitliche Nähe gegeben ist. Für andere Pflichtverletzungen ist gegebenenfalls eine weitere Abmahnung nötig. Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigen Gründen auch fristlos gekündigt werden, was aber ein massives Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraussetzt. Bei geringfügigeren Verfehlungen ist eine vorherige Verwarnung mit einer klar formulierten Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall notwendig.
Falls eine Abmahnung ungerechtfertigt ist, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Entfernung der Mahnung aus der Personalakte auffordern oder eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen. Er kann den Anspruch auf Löschung aus dem Personaldossier auch gerichtlich durchsetzen. Die anfallenden Anwaltskosten einer Abmahnung trägt dabei der Abmahnende. Werden in einer schriftlichen Abmahnung mehrere Pflichtverletzungen aufgeführt und ist nur ein Teil davon berechtigt, so muss die gesamte Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden. Weiterhin verblasst eine Mahnung mit der Zeit und kann wirkungslos werden, wenn der Arbeitnehmer sich anschliessend längere Zeit einwandfrei verhält. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann sich etwa nicht auf eine drei Jahre alte Abmahnung stützen.
Die Medizinprodukteverordnung (MepV) regelt seit 2002 die Rechtslage für die Zulassung, den Handel und die Anwendung von Medizinprodukten wie Implantaten, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Medizintechnik in der Schweiz. In Verbindung mit Brustimplantaten aus Silikon und Hüftprothesen hat es in der jüngeren Vergangenheit Aufsehen erregende Fehler und mangelnde Kontrolle gegeben. Weltweit erhöht sich seitdem der Fokus auf Patientensicherheit beim Einsatz dieser Produktgruppe. Deshalb ist in Europa die Gesetzgebung rund um Medizinprodukte verschärft worden. Spätestens ab 2021 müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU der MDR (Medical Devices Regulation) folgen. Was bedeutet das für die Schweiz?
Die Echtheit eines Dokuments lässt sich durch eine notarielle Beglaubigung nachweisen, wobei der Notar die im Schriftstück enthaltene Unterschrift als echt bestätigt. Heute ist es immer häufiger notwendig, nachzuweisen, dass ein Dokument das Original und keine Kopie ist. Aber auch Kopien können durch den Notar beglaubigt werden. Juristen sprechen dabei von einer Abschrift, wenn es um eine identische Vervielfältigung des Originals geht.
Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.
Für viele Internetnutzer mittlerweile eine Selbstverständlichkeit: Das Streamen oder Herunterladen von Filmen oder Serien. Sie nutzen Streaming-Portale, um sich online Filme anzuschauen und geben dafür keinen Cent aus, weder für den Betreiber des Portals noch für die Filmemacher. Doch ist das Filme Streamen nicht illegal? Wer macht sich strafbar und wer nicht?
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.