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Die Gütergemeinschaft ist einer von drei verschiedenen Güterständen. Ein Güterstand legt fest, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartner aufgeteilt werden beziehungsweise was im Fall des Todes eines Ehepartners geschieht. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden:
Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, gilt grundsätzlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Entscheidest du dich für die Gütergemeinschaft, musst du zwingend einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen. Während der Ehe werden dann drei verschiedene Arten von Vermögen unterschieden:
Das sogenannte Gesamtgut wird im Fall einer Scheidung zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Zum Gesamtgut zählen neben den Arbeitserwerben beider Ehegatten noch die Leistungen, die für Sozialversicherungen und Personalfürsorgeeinrichtungen erbracht wurden sowie etwaige Erbschaften und Schenkungen. Kurz gesagt: Alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, werden automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Die Gütergemeinschaft ist im Artikel 221 ff. ZGB genau geregelt.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Güterstand, der automatisch in Kraft tritt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Was aber zeichnet eine Errungenschaftsgemeinschaft aus? Du und dein Ehepartner habt jeweils getrennte Vermögen. Auch Erbschaften oder Geschenke, die du während der Ehe erhältst, bleiben dein persönliches Eigentum. Gleiches gilt für die sogenannten Errungenschaften, die du während deiner Ehe bekommst. Dazu zählen unter anderem Gehälter und Zinsen. Wichtig: Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Dagegen haftet der Ehemann oder die Ehefrau nur für die eigenen Schulden.
Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigengut im Gegensatz zum Gesamteigentum der jeweilige Anteil, der ausschliesslich dem Ehemann oder der Ehefrau gehört. Darüber hinaus gibt es das Gesamteigentum: Im Gegensatz zu den Güterständen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung steht bei der Gütergemeinschaft ein Teil des Vermögens beiden Ehegatten als Gesamteigentum zu.
Der Güterstand Gütertrennung zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsamen Güter oder Schulden gibt. Auch diesen Güterstand hältst du am besten schriftlich in einem Ehevertrag fest, der von einem Notar beglaubigt wird. Bei einer Auflösung der Ehe gibt es keine Aufteilung; jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Die Gütertrennung wird vor allem dann gewählt, wenn einer der beiden Ehepartner ein sehr grosses Vermögen hat. Eine weitere Form des Güterstandes ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann bei folgenden Gründen erfolgen:
In diesem Fall werden die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sind Schulden bei Auflösung der Ehe vorhanden, muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer sie übernimmt.
Ein Testament ist auf jeden Fall ratsam. Das Erbrecht besagt, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Nachlasses erhält, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die andere Hälfte geht an die Kinder, sowohl an eheliche als auch an nicht-eheliche. Bist du kinderlos, erbt dein Ehepartner drei Viertel deines Vermögens. Der Rest geht an noch lebende Eltern oder Geschwister. Mit einem Testament übergehst du diese Gesetzesregelung natürlich komplett und du bestimmst selbst, wie dein Eigengut aufgeteilt wird. Im Todesfall kann dein Partner dann sogar dein komplettes Vermögen erben, wenn du es schriftlich so festgehalten hast.
Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Natürlich hast du die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte des Eigenguts, wie ein Grundstück, von der Gütergemeinschaft auszuschliessen. Welche Gebühren beim Notar anfallen, ist unter anderem von den vorhandenen Vermögenswerten abhängig. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich.
Artikel 233 des ZGB besagt, dass jeder Ehegatte mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut für die sogenannten „Vollschulden“ haftet. Für alle anderen Schulden haftet jeder Partner mit seinem Eigengut und nur der Hälfte des Gesamtgutes. Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner zusammen für die entstandenen Schulden. Bist du rechtskräftig geschieden, kannst du natürlich im Todesfall deines Expartners keinen Pflichtteil einfordern.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Beschwerden von Gästen sind genauso unangenehm wie Personen, die versuchen, sich vor dem Bezahlen der Rechnung zu drücken. Zechprellerei gilt als Betrug, muss jedoch in der Absicht vom Wirt des Lokals nachgewiesen werden. Sie liegt vor, wenn Gäste das Restaurant nach dem Verzehr der Speisen verlassen, ohne bezahlt zu haben. Liegt eine unabsichtliche Zechprellerei vor, beispielsweise wenn viele Gäste anwesend sind und schlicht vergessen wird, wer zahlt, genügt es meistens, die Rechnung zu begleichen. Zechprellerei muss mit einem eindeutigen Betrugsversuch einhergehen.
Im Strafrecht gibt es für die rechtswidrige Aneignung von fremden Sachen verschiedene Tatbestände. Wenn nach der Aneignung oder dem Diebstahl ein Verkauf der Sachen erfolgt, ist von Hehlerei die Rede. Die Straftat ist ein Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsentzug bestraft. Abhängig ist die Höhe der Strafe von der Art der Hehlerei.
Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.