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Gütergemeinschaft: Alles Wichtige über einen der meistgewählten Güterstände

Gütergemeinschaft: Alles Wichtige über einen der meistgewählten Güterstände

Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.

Was ist eine Gütergemeinschaft?

Die Gütergemeinschaft ist einer von drei verschiedenen Güterständen. Ein Güterstand legt fest, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartner aufgeteilt werden beziehungsweise was im Fall des Todes eines Ehepartners geschieht. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden:

  • Errungenschaftsbeteiligung
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung

Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, gilt grundsätzlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Entscheidest du dich für die Gütergemeinschaft, musst du zwingend einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen. Während der Ehe werden dann drei verschiedene Arten von Vermögen unterschieden:

  • dein Vermögen
  • das Vermögen deines Ehepartners
  • das Gesamtgut, das beiden Ehepartnern gehört

Das sogenannte Gesamtgut wird im Fall einer Scheidung zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Zum Gesamtgut zählen neben den Arbeitserwerben beider Ehegatten noch die Leistungen, die für Sozialversicherungen und Personalfürsorgeeinrichtungen erbracht wurden sowie etwaige Erbschaften und Schenkungen. Kurz gesagt: Alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, werden automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Die Gütergemeinschaft ist im Artikel 221 ff. ZGB genau geregelt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Ehegatte bei der Errungenschaftsbeteiligung?

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Güterstand, der automatisch in Kraft tritt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Was aber zeichnet eine Errungenschaftsgemeinschaft aus? Du und dein Ehepartner habt jeweils getrennte Vermögen. Auch Erbschaften oder Geschenke, die du während der Ehe erhältst, bleiben dein persönliches Eigentum. Gleiches gilt für die sogenannten Errungenschaften, die du während deiner Ehe bekommst. Dazu zählen unter anderem Gehälter und Zinsen. Wichtig: Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Dagegen haftet der Ehemann oder die Ehefrau nur für die eigenen Schulden.

Was ist das Eigengut?

Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigengut im Gegensatz zum Gesamteigentum der jeweilige Anteil, der ausschliesslich dem Ehemann oder der Ehefrau gehört. Darüber hinaus gibt es das Gesamteigentum: Im Gegensatz zu den Güterständen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung steht bei der Gütergemeinschaft ein Teil des Vermögens beiden Ehegatten als Gesamteigentum zu.

Welche Vor- und Nachteile hat die Gütertrennung?

Der Güterstand Gütertrennung zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsamen Güter oder Schulden gibt. Auch diesen Güterstand hältst du am besten schriftlich in einem Ehevertrag fest, der von einem Notar beglaubigt wird. Bei einer Auflösung der Ehe gibt es keine Aufteilung; jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Die Gütertrennung wird vor allem dann gewählt, wenn einer der beiden Ehepartner ein sehr grosses Vermögen hat. Eine weitere Form des Güterstandes ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann bei folgenden Gründen erfolgen:

  • Tod des Ehegatten
  • Scheidung oder Trennung
  • Ungültigerklärung der Ehe
  • Wahl eines anderen Güterstandes

In diesem Fall werden die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sind Schulden bei Auflösung der Ehe vorhanden, muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer sie übernimmt.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist auf jeden Fall ratsam. Das Erbrecht besagt, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Nachlasses erhält, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die andere Hälfte geht an die Kinder, sowohl an eheliche als auch an nicht-eheliche. Bist du kinderlos, erbt dein Ehepartner drei Viertel deines Vermögens. Der Rest geht an noch lebende Eltern oder Geschwister. Mit einem Testament übergehst du diese Gesetzesregelung natürlich komplett und du bestimmst selbst, wie dein Eigengut aufgeteilt wird. Im Todesfall kann dein Partner dann sogar dein komplettes Vermögen erben, wenn du es schriftlich so festgehalten hast.

Welche Gebühren fallen beim Notar an?

Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Natürlich hast du die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte des Eigenguts, wie ein Grundstück, von der Gütergemeinschaft auszuschliessen. Welche Gebühren beim Notar anfallen, ist unter anderem von den vorhandenen Vermögenswerten abhängig. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich.

Was passiert mit den Schulden im Fall einer Scheidung?

Artikel 233 des ZGB besagt, dass jeder Ehegatte mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut für die sogenannten „Vollschulden“ haftet. Für alle anderen Schulden haftet jeder Partner mit seinem Eigengut und nur der Hälfte des Gesamtgutes. Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner zusammen für die entstandenen Schulden. Bist du rechtskräftig geschieden, kannst du natürlich im Todesfall deines Expartners keinen Pflichtteil einfordern.

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