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Die Gütergemeinschaft ist einer von drei verschiedenen Güterständen. Ein Güterstand legt fest, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartner aufgeteilt werden beziehungsweise was im Fall des Todes eines Ehepartners geschieht. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden:
Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, gilt grundsätzlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Entscheidest du dich für die Gütergemeinschaft, musst du zwingend einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen. Während der Ehe werden dann drei verschiedene Arten von Vermögen unterschieden:
Das sogenannte Gesamtgut wird im Fall einer Scheidung zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Zum Gesamtgut zählen neben den Arbeitserwerben beider Ehegatten noch die Leistungen, die für Sozialversicherungen und Personalfürsorgeeinrichtungen erbracht wurden sowie etwaige Erbschaften und Schenkungen. Kurz gesagt: Alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, werden automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Die Gütergemeinschaft ist im Artikel 221 ff. ZGB genau geregelt.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Güterstand, der automatisch in Kraft tritt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Was aber zeichnet eine Errungenschaftsgemeinschaft aus? Du und dein Ehepartner habt jeweils getrennte Vermögen. Auch Erbschaften oder Geschenke, die du während der Ehe erhältst, bleiben dein persönliches Eigentum. Gleiches gilt für die sogenannten Errungenschaften, die du während deiner Ehe bekommst. Dazu zählen unter anderem Gehälter und Zinsen. Wichtig: Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Dagegen haftet der Ehemann oder die Ehefrau nur für die eigenen Schulden.
Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigengut im Gegensatz zum Gesamteigentum der jeweilige Anteil, der ausschliesslich dem Ehemann oder der Ehefrau gehört. Darüber hinaus gibt es das Gesamteigentum: Im Gegensatz zu den Güterständen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung steht bei der Gütergemeinschaft ein Teil des Vermögens beiden Ehegatten als Gesamteigentum zu.
Der Güterstand Gütertrennung zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsamen Güter oder Schulden gibt. Auch diesen Güterstand hältst du am besten schriftlich in einem Ehevertrag fest, der von einem Notar beglaubigt wird. Bei einer Auflösung der Ehe gibt es keine Aufteilung; jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Die Gütertrennung wird vor allem dann gewählt, wenn einer der beiden Ehepartner ein sehr grosses Vermögen hat. Eine weitere Form des Güterstandes ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann bei folgenden Gründen erfolgen:
In diesem Fall werden die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sind Schulden bei Auflösung der Ehe vorhanden, muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer sie übernimmt.
Ein Testament ist auf jeden Fall ratsam. Das Erbrecht besagt, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Nachlasses erhält, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die andere Hälfte geht an die Kinder, sowohl an eheliche als auch an nicht-eheliche. Bist du kinderlos, erbt dein Ehepartner drei Viertel deines Vermögens. Der Rest geht an noch lebende Eltern oder Geschwister. Mit einem Testament übergehst du diese Gesetzesregelung natürlich komplett und du bestimmst selbst, wie dein Eigengut aufgeteilt wird. Im Todesfall kann dein Partner dann sogar dein komplettes Vermögen erben, wenn du es schriftlich so festgehalten hast.
Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Natürlich hast du die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte des Eigenguts, wie ein Grundstück, von der Gütergemeinschaft auszuschliessen. Welche Gebühren beim Notar anfallen, ist unter anderem von den vorhandenen Vermögenswerten abhängig. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich.
Artikel 233 des ZGB besagt, dass jeder Ehegatte mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut für die sogenannten „Vollschulden“ haftet. Für alle anderen Schulden haftet jeder Partner mit seinem Eigengut und nur der Hälfte des Gesamtgutes. Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner zusammen für die entstandenen Schulden. Bist du rechtskräftig geschieden, kannst du natürlich im Todesfall deines Expartners keinen Pflichtteil einfordern.
Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Die Gerechtigkeit ist lebenswichtig und hat gleichzeitig auch viele Facetten. Sie bestimmt als Grundform das gesamte menschliche Leben und Zusammensein, gibt dabei auch an, welche Rechte und Pflichten der Mensch hat. Durch Gerechtigkeit wird die Interaktion zwischen allen Menschen geregelt, wobei vor allen Dingen auf Gleichheit und auf eine gerechte Verteilung aller Ansprüche Wert gelegt wird. Genauso ist die Gerechtigkeit immer eine Tugend und entspringt uralten klassischen Konzepten, die für das soziale Zusammenleben seit der Antike festgelegt wurden und sich im Laufe der Zeit immer mehr verbessert und angepasst haben.
Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.