Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Die Gütergemeinschaft ist einer von drei verschiedenen Güterständen. Ein Güterstand legt fest, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartner aufgeteilt werden beziehungsweise was im Fall des Todes eines Ehepartners geschieht. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden:
Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, gilt grundsätzlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Entscheidest du dich für die Gütergemeinschaft, musst du zwingend einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen. Während der Ehe werden dann drei verschiedene Arten von Vermögen unterschieden:
Das sogenannte Gesamtgut wird im Fall einer Scheidung zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Zum Gesamtgut zählen neben den Arbeitserwerben beider Ehegatten noch die Leistungen, die für Sozialversicherungen und Personalfürsorgeeinrichtungen erbracht wurden sowie etwaige Erbschaften und Schenkungen. Kurz gesagt: Alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, werden automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Die Gütergemeinschaft ist im Artikel 221 ff. ZGB genau geregelt.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Güterstand, der automatisch in Kraft tritt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Was aber zeichnet eine Errungenschaftsgemeinschaft aus? Du und dein Ehepartner habt jeweils getrennte Vermögen. Auch Erbschaften oder Geschenke, die du während der Ehe erhältst, bleiben dein persönliches Eigentum. Gleiches gilt für die sogenannten Errungenschaften, die du während deiner Ehe bekommst. Dazu zählen unter anderem Gehälter und Zinsen. Wichtig: Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Dagegen haftet der Ehemann oder die Ehefrau nur für die eigenen Schulden.
Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigengut im Gegensatz zum Gesamteigentum der jeweilige Anteil, der ausschliesslich dem Ehemann oder der Ehefrau gehört. Darüber hinaus gibt es das Gesamteigentum: Im Gegensatz zu den Güterständen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung steht bei der Gütergemeinschaft ein Teil des Vermögens beiden Ehegatten als Gesamteigentum zu.
Der Güterstand Gütertrennung zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsamen Güter oder Schulden gibt. Auch diesen Güterstand hältst du am besten schriftlich in einem Ehevertrag fest, der von einem Notar beglaubigt wird. Bei einer Auflösung der Ehe gibt es keine Aufteilung; jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Die Gütertrennung wird vor allem dann gewählt, wenn einer der beiden Ehepartner ein sehr grosses Vermögen hat. Eine weitere Form des Güterstandes ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann bei folgenden Gründen erfolgen:
In diesem Fall werden die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sind Schulden bei Auflösung der Ehe vorhanden, muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer sie übernimmt.
Ein Testament ist auf jeden Fall ratsam. Das Erbrecht besagt, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Nachlasses erhält, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die andere Hälfte geht an die Kinder, sowohl an eheliche als auch an nicht-eheliche. Bist du kinderlos, erbt dein Ehepartner drei Viertel deines Vermögens. Der Rest geht an noch lebende Eltern oder Geschwister. Mit einem Testament übergehst du diese Gesetzesregelung natürlich komplett und du bestimmst selbst, wie dein Eigengut aufgeteilt wird. Im Todesfall kann dein Partner dann sogar dein komplettes Vermögen erben, wenn du es schriftlich so festgehalten hast.
Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Natürlich hast du die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte des Eigenguts, wie ein Grundstück, von der Gütergemeinschaft auszuschliessen. Welche Gebühren beim Notar anfallen, ist unter anderem von den vorhandenen Vermögenswerten abhängig. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich.
Artikel 233 des ZGB besagt, dass jeder Ehegatte mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut für die sogenannten „Vollschulden“ haftet. Für alle anderen Schulden haftet jeder Partner mit seinem Eigengut und nur der Hälfte des Gesamtgutes. Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner zusammen für die entstandenen Schulden. Bist du rechtskräftig geschieden, kannst du natürlich im Todesfall deines Expartners keinen Pflichtteil einfordern.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.
Eine Ehekrise ist für alle Beteiligten unangenehm. Ist ein Zusammenleben nicht mehr möglich, ist eine Scheidung oft die einzige Lösung, um die Konflikte beizulegen. Diese ist jedoch an viele Bedingungen und Regelungen geknüpft. Ideal ist es, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt und durch eine Scheidungskonvention als Vertrag alle wichtigen Punkte für beide Parteien günstig geregelt werden. Das betrifft das Sorgerecht, den Unterhalt oder die Aufteilung der Güter. Vorteilhafte Scheidungslösungen gelingen mit einem Anwalt schneller.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.
Dir passiert ein Unfall, du wirst krank oder kannst aus persönlichen Gründen nicht mehr die Arbeit antreten? Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Trotzdem kann es auf den ersten Blick verwirrend sein, wenn wir unseren Vertrag nicht ganz durchblicken. Das Arbeitsrecht hat dafür klare Regelungen geschaffen, wenn es um die Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber geht.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.