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Die Gütergemeinschaft ist einer von drei verschiedenen Güterständen. Ein Güterstand legt fest, wie Vermögen und Schulden im Falle einer Scheidung zwischen den Ehepartner aufgeteilt werden beziehungsweise was im Fall des Todes eines Ehepartners geschieht. In der Schweiz werden drei verschiedene Güterstände unterschieden:
Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, gilt grundsätzlich die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Entscheidest du dich für die Gütergemeinschaft, musst du zwingend einen Ehevertrag beim Notar aufsetzen. Während der Ehe werden dann drei verschiedene Arten von Vermögen unterschieden:
Das sogenannte Gesamtgut wird im Fall einer Scheidung zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Zum Gesamtgut zählen neben den Arbeitserwerben beider Ehegatten noch die Leistungen, die für Sozialversicherungen und Personalfürsorgeeinrichtungen erbracht wurden sowie etwaige Erbschaften und Schenkungen. Kurz gesagt: Alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, werden automatisch zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehepartner. Die Gütergemeinschaft ist im Artikel 221 ff. ZGB genau geregelt.
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Güterstand, der automatisch in Kraft tritt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Was aber zeichnet eine Errungenschaftsgemeinschaft aus? Du und dein Ehepartner habt jeweils getrennte Vermögen. Auch Erbschaften oder Geschenke, die du während der Ehe erhältst, bleiben dein persönliches Eigentum. Gleiches gilt für die sogenannten Errungenschaften, die du während deiner Ehe bekommst. Dazu zählen unter anderem Gehälter und Zinsen. Wichtig: Bei einer Scheidung wird die Errungenschaft zwischen beiden Ehepartnern jeweils zur Hälfte aufgeteilt. Dagegen haftet der Ehemann oder die Ehefrau nur für die eigenen Schulden.
Bei der Gütergemeinschaft ist das Eigengut im Gegensatz zum Gesamteigentum der jeweilige Anteil, der ausschliesslich dem Ehemann oder der Ehefrau gehört. Darüber hinaus gibt es das Gesamteigentum: Im Gegensatz zu den Güterständen Errungenschaftsbeteiligung und Gütertrennung steht bei der Gütergemeinschaft ein Teil des Vermögens beiden Ehegatten als Gesamteigentum zu.
Der Güterstand Gütertrennung zeichnet sich dadurch aus, dass es keine gemeinsamen Güter oder Schulden gibt. Auch diesen Güterstand hältst du am besten schriftlich in einem Ehevertrag fest, der von einem Notar beglaubigt wird. Bei einer Auflösung der Ehe gibt es keine Aufteilung; jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen. Die Gütertrennung wird vor allem dann gewählt, wenn einer der beiden Ehepartner ein sehr grosses Vermögen hat. Eine weitere Form des Güterstandes ist die güterrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann bei folgenden Gründen erfolgen:
In diesem Fall werden die in die Ehe eingebrachten Vermögenswerte zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sind Schulden bei Auflösung der Ehe vorhanden, muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer sie übernimmt.
Ein Testament ist auf jeden Fall ratsam. Das Erbrecht besagt, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte nur die Hälfte des Nachlasses erhält, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Die andere Hälfte geht an die Kinder, sowohl an eheliche als auch an nicht-eheliche. Bist du kinderlos, erbt dein Ehepartner drei Viertel deines Vermögens. Der Rest geht an noch lebende Eltern oder Geschwister. Mit einem Testament übergehst du diese Gesetzesregelung natürlich komplett und du bestimmst selbst, wie dein Eigengut aufgeteilt wird. Im Todesfall kann dein Partner dann sogar dein komplettes Vermögen erben, wenn du es schriftlich so festgehalten hast.
Ein Ehevertrag muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Natürlich hast du die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte des Eigenguts, wie ein Grundstück, von der Gütergemeinschaft auszuschliessen. Welche Gebühren beim Notar anfallen, ist unter anderem von den vorhandenen Vermögenswerten abhängig. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich.
Artikel 233 des ZGB besagt, dass jeder Ehegatte mit seinem Eigengut und dem Gesamtgut für die sogenannten „Vollschulden“ haftet. Für alle anderen Schulden haftet jeder Partner mit seinem Eigengut und nur der Hälfte des Gesamtgutes. Bei einer Gütergemeinschaft haften beide Ehepartner zusammen für die entstandenen Schulden. Bist du rechtskräftig geschieden, kannst du natürlich im Todesfall deines Expartners keinen Pflichtteil einfordern.
Egal, ob es um staatliche Institutionen, private Unternehmen, Arztpraxen oder soziale Medien geht: bei all diesen Organisationen werden personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert. Die Menge der Daten kann dabei gross sein. Die Datenschutzgrundverordnung versucht diese daher so gut wie möglich zu schützen. Aus diesem Grund ist es für jedes Unternehmen unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, welche Aspekte bei personenbezogenen Daten zu beachten sind. Zwar sind die Gesetze theoretisch genau definiert, jedoch ist die Umsetzung in der Praxis häufig mit Schwierigkeiten verbunden. In diesem Artikel findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema personenbezogene Daten.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt anderen Bedingungen als ein unbefristeter Vertrag. Das Arbeitsrecht zu kennen, ist daher sowohl für deinen Arbeitgeber als auch für dich als Arbeitnehmer wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn du deinen befristeten Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Kennst du deine Rechte und Pflichten nicht, können dir schnell Fehler unterlaufen, die unliebsame Folgen nach sich ziehen. Wir verraten dir, was du über das Thema wissen musst und wie du korrekt dein befristetes Arbeitsverhältnis beendest.
Bei einer Verursachung von Schäden wird der Schuldige haftbar gemacht und ist verpflichtet, an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen. Im Haftpflichtrecht der ist dann von Verschuldungshaftung die Rede. Sie kann etwa eintreten, wenn sich jemand im Strassenverkehr nicht an die Regeln hält und einen Unfall verursacht. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Haftpflichtversicherung.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine Namensänderung wünscht. Wenn du einen Namen trägst, der Grund für Spott, Hänseleien oder Missverständnisse ist oder wenn familiäre Gründe vorliegen, wünschst du dir vielleicht eine Namensänderung. Auch nach einer Scheidung willst du unter Umständen wieder deinen Ledignamen tragen. Mit der Änderung des Namensrechts am 1. Januar 2013 hat sich einiges in diesem Bereich geändert. Was du unternehmen musst, um deinen Namen ändern zu können, welche Gründe dafür vorliegen müssen, welche Unterlagen du einreichen musst und was für Auswirkungen eine Namensänderung hat, erfährst du hier.