Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen den Parteien, die an dem Darlehen beteiligt sind: dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufvertrag für die Immobilie und wird davon völlig unabhängig abgeschlossen.
Vereinfacht gesagt, hält ein Darlehensvertrag alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner fest. Darüber hinaus sind die wichtigsten Konditionen zum Darlehen aufgeführt. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel
Hinzu kommen weitere Regelungen wie zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finanzierenden Bank. Mit dem Darlehensvertrag werden meist auch die Konditionen für die Bestellung der Hypothek dokumentiert, sodass mit der Bestellung der Grundschuld ein weiterer Vertrag hinzukommt, der parallel zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Der Vertrag über den Kredit wird von dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer abgeschlossen. Hier unterscheidet sich ein Darlehensvertrag für den Kauf einer Immobilie nicht von einem Vertrag für ein Privatdarlehen. Ein privater Darlehensvertrag sollte deshalb die gleichen Inhalte abdecken wie ein Vertrag mit einer Bank.
Bei einem Darlehen handelt es sich um eine Finanzierung mit sehr langer Laufzeit. Sie beträgt regelmässig zehn, 15 oder 20 Jahre. Viele Finanzierungen mit einer hohen Summe laufen bis zur vollständigen Tilgung sogar noch länger. Der Kreditnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass er für viele Jahre lang eine Verpflichtung gegenüber seinem Kreditgeber eingeht, denn er muss die vereinbarte Rate für das Darlehen zuverlässig jeden Monat zahlen. Diese langfristige Verpflichtung ist einer der wesentlichen Nachteile, die der Kreditnehmer kennen muss. Auch über die weiteren Konditionen für das Darlehen muss zweifelsfrei Klarheit herrschen. Sie müssen für alle Mitarbeiter der Bank eindeutig dokumentiert sein, sodass auch dann keine Nachfragen aufkommen, wenn der Banksachbearbeiter wechselt. Vor diesem Hintergrund ist ein Darlehensvertrag unbedingt schriftlich zu dokumentieren. Vor dem Abschluss solltest du als Kreditnehmer natürlich alle Details rund um dein Darlehen mit dem Berater besprechen, damit du genau weisst, welche Pflichten und Rechte mit der Unterschrift des Vertrags auf dich zukommen.
Der Darlehensgeber ist bei einem Privatdarlehen ebenso wie bei einem Bankdarlehen verpflichtet, die vereinbarte Darlehenssumme zum festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist eine Auszahlung auf Abruf oder auf Raten ausgehandelt, hat er die festgelegten Zeiten einzuhalten. Er ist ausserdem verpflichtet, nur die vereinbarte Vergütung mit den verhandelten Kosten zu erheben. Sie sind in den gebundenen Sollzinsen und dem Effektivzins festgeschrieben. Der Darlehensgeber darf die Zinsen während der vereinbarten Zinsbindungsfrist nicht verändern. Sinken die Marktzinsen, bleiben die festgeschriebenen Darlehenszinsen ebenso unverändert wie bei einem steigenden Zins. Ausserdem darf der Darlehensgeber das Darlehen nur unter sehr genau festgelegten Bedingungen kündigen. Er hat insbesondere in der Regel nicht das Recht, das ausgeliehene Geld in einer Summe von dem Kreditnehmer zurückzufordern.
Auch du als Darlehensnehmer hast eine Reihe von Pflichten, die im Vertrag genau dokumentiert sind. Deine Hauptpflicht ist es, das Darlehen in monatlich festgelegten Raten zum vereinbarten Zeitpunkt in der festgeschriebenen Höhe zurückzuzahlen. Du bist ausserdem verpflichtet, das Darlehen abzunehmen, sobald es an dich ausgezahlt ist oder an den Verkäufer der Immobilie überwiesen wurde. Sofern eine zusätzliche optionale Sondertilgung vereinbart ist, darfst du diese leisten, bist aber nicht dazu verpflichtet. Zu deinen Pflichten gehört es auch, innerhalb der Zinsbindung keine Änderung des Zinssatzes zu verlangen, weil dieser in diesem Zeitraum festgeschrieben ist.
Für beide Vertragspartner von grosser Bedeutung sind die Regelungen rund um die Vertragskündigung. Der Darlehensgeber hat meist nur dann ein Recht auf eine Kündigung, wenn du mit der Zahlung der Raten im Rückstand bist. Beträgt die ausstehende Summe zwei oder drei Monatsraten, darf er das Darlehen kurzfristig fällig stellen und die Rückzahlung der Restsumme von dir verlangen. Das wird er allerdings nur tun, wenn du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst und keine einvernehmliche Regelung für eine Einigung anstrebst. Du selbst darfst das Darlehen ebenfalls erst zum Ablauf der Zinsbindung kündigen und zahlst es dann in der ausstehenden Höhe zurück.
Nicht immer funktioniert das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter reibungslos. Wegen Mietverträgen, Mieten, Mietzahlungen, Mängeln am Objekt etc. kann es schnell zu einem Streit kommen. Bevor jedoch eine der Parteien vor Gericht zieht, versucht erst einmal die Schlichtungsbehörde zwischen den beiden zu vermitteln und eine Einigung zu erreichen. Hier erfährst du mehr zu den Details, Aufgaben und Abläufen.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.
Wenn du dich mit dem Thema Rechtsstreit beschäftigt, stellst du schnell fest, dass es die verschiedensten Straftatbestände gibt, die eine ganze Reihe von Rechtsgütern schützen. Während es bei Körperverletzung beispielsweise um die Integrität einer Person geht, steht in Betrugsfällen das Vermögen im Vordergrund. Doch wie ist eigentlich der Straftatbestand Hausfriedensbruch einzuordnen? Wie wird Hausfriedensbruch bestraft und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Handlung als Hausfriedensbruch sanktioniert wird? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.
Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.
Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.