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Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen den Parteien, die an dem Darlehen beteiligt sind: dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufvertrag für die Immobilie und wird davon völlig unabhängig abgeschlossen.
Vereinfacht gesagt, hält ein Darlehensvertrag alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner fest. Darüber hinaus sind die wichtigsten Konditionen zum Darlehen aufgeführt. Zu den Inhalten gehören zum Beispiel
Hinzu kommen weitere Regelungen wie zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finanzierenden Bank. Mit dem Darlehensvertrag werden meist auch die Konditionen für die Bestellung der Hypothek dokumentiert, sodass mit der Bestellung der Grundschuld ein weiterer Vertrag hinzukommt, der parallel zum Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Der Vertrag über den Kredit wird von dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer abgeschlossen. Hier unterscheidet sich ein Darlehensvertrag für den Kauf einer Immobilie nicht von einem Vertrag für ein Privatdarlehen. Ein privater Darlehensvertrag sollte deshalb die gleichen Inhalte abdecken wie ein Vertrag mit einer Bank.
Bei einem Darlehen handelt es sich um eine Finanzierung mit sehr langer Laufzeit. Sie beträgt regelmässig zehn, 15 oder 20 Jahre. Viele Finanzierungen mit einer hohen Summe laufen bis zur vollständigen Tilgung sogar noch länger. Der Kreditnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass er für viele Jahre lang eine Verpflichtung gegenüber seinem Kreditgeber eingeht, denn er muss die vereinbarte Rate für das Darlehen zuverlässig jeden Monat zahlen. Diese langfristige Verpflichtung ist einer der wesentlichen Nachteile, die der Kreditnehmer kennen muss. Auch über die weiteren Konditionen für das Darlehen muss zweifelsfrei Klarheit herrschen. Sie müssen für alle Mitarbeiter der Bank eindeutig dokumentiert sein, sodass auch dann keine Nachfragen aufkommen, wenn der Banksachbearbeiter wechselt. Vor diesem Hintergrund ist ein Darlehensvertrag unbedingt schriftlich zu dokumentieren. Vor dem Abschluss solltest du als Kreditnehmer natürlich alle Details rund um dein Darlehen mit dem Berater besprechen, damit du genau weisst, welche Pflichten und Rechte mit der Unterschrift des Vertrags auf dich zukommen.
Der Darlehensgeber ist bei einem Privatdarlehen ebenso wie bei einem Bankdarlehen verpflichtet, die vereinbarte Darlehenssumme zum festgelegten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist eine Auszahlung auf Abruf oder auf Raten ausgehandelt, hat er die festgelegten Zeiten einzuhalten. Er ist ausserdem verpflichtet, nur die vereinbarte Vergütung mit den verhandelten Kosten zu erheben. Sie sind in den gebundenen Sollzinsen und dem Effektivzins festgeschrieben. Der Darlehensgeber darf die Zinsen während der vereinbarten Zinsbindungsfrist nicht verändern. Sinken die Marktzinsen, bleiben die festgeschriebenen Darlehenszinsen ebenso unverändert wie bei einem steigenden Zins. Ausserdem darf der Darlehensgeber das Darlehen nur unter sehr genau festgelegten Bedingungen kündigen. Er hat insbesondere in der Regel nicht das Recht, das ausgeliehene Geld in einer Summe von dem Kreditnehmer zurückzufordern.
Auch du als Darlehensnehmer hast eine Reihe von Pflichten, die im Vertrag genau dokumentiert sind. Deine Hauptpflicht ist es, das Darlehen in monatlich festgelegten Raten zum vereinbarten Zeitpunkt in der festgeschriebenen Höhe zurückzuzahlen. Du bist ausserdem verpflichtet, das Darlehen abzunehmen, sobald es an dich ausgezahlt ist oder an den Verkäufer der Immobilie überwiesen wurde. Sofern eine zusätzliche optionale Sondertilgung vereinbart ist, darfst du diese leisten, bist aber nicht dazu verpflichtet. Zu deinen Pflichten gehört es auch, innerhalb der Zinsbindung keine Änderung des Zinssatzes zu verlangen, weil dieser in diesem Zeitraum festgeschrieben ist.
Für beide Vertragspartner von grosser Bedeutung sind die Regelungen rund um die Vertragskündigung. Der Darlehensgeber hat meist nur dann ein Recht auf eine Kündigung, wenn du mit der Zahlung der Raten im Rückstand bist. Beträgt die ausstehende Summe zwei oder drei Monatsraten, darf er das Darlehen kurzfristig fällig stellen und die Rückzahlung der Restsumme von dir verlangen. Das wird er allerdings nur tun, wenn du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst und keine einvernehmliche Regelung für eine Einigung anstrebst. Du selbst darfst das Darlehen ebenfalls erst zum Ablauf der Zinsbindung kündigen und zahlst es dann in der ausstehenden Höhe zurück.
Die Sicherheit ist auf Schweizer Strassen oberstes Gebot. Dafür initiierte der Bund 2013 das Programm Via sicura mit zahlreichen Massnahmen für Fahrzeuglenker. Im Visier sind insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen: Raser riskieren schwere Sanktionen, wie die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs und Strafverfahren. Ein eventuelles Strafmass ist auch der Entzug des Führerausweises, den der Fahrzeuglenker nicht automatisch zurückbekommt. Eidgenossen und Urlauber tun gut daran, sich an das Tempolimit zu halten. Wer schneller unterwegs ist als die Schweiz erlaubt, macht unliebsame Bekanntschaft mit der Schweizer Polizei. Wir informieren, welche Sanktionen dich bei Verkehrsregelverletzungen erwarten und ob für Deutsche ein Vollstreckungsabkommen existiert.
Sie dient zum Schutz sensibler Informationen und zieht bei Nichteinhaltung oft Konsequenzen wie eine Vertragsstrafe nach sich: Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein. Wenn du wissen möchtest, wann eine solche Vereinbarung Sinn ergibt, wie sie aussieht und mit wem du diese Art von Vereinbarung treffen kannst, erfährst du hier alle wichtigen Antworten zum Thema.
Jemand hat Schulden bei dir und du siehst nach mehreren erfolglosen Mahnungen keinen anderen Ausweg, als das Geld gerichtlich einzuklagen? Dann solltest du ein sogenanntes Betreibungsverfahren einleiten, wobei das Betreibungsbegehren der erste Schritt ist. Ein solches Verfahren ist zwar zunächst mit Kosten verbunden, doch so wirst du deutlich schneller an dein Geld kommen.
Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.
Die meisten Menschen möchten, dass nach ihrem Ableben die Erbfolge und das Schicksal der Vermögenswerte geklärt sind. Jeder kann ein Testament aufstellen, wozu noch kein Notar notwendig ist. Es genügen ein Blatt Papier, ein Kugelschreiber und der handschriftlich verfasste letzte Wille samt Unterschrift, Ausstellungsdatum und Ort. Dennoch gibt es Unterschiede, was die letztwillige Verfügung angeht. So unterscheiden sich beispielsweise Testament und Erbvertrag.
Wer mit dem Urteil eines Gerichts in seinem Kanton nicht einverstanden ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Im Zweifel hat jeder Schweizer das Recht, sich an die Bundesgerichte zu wenden. Als oberste rechtliche und richterliche Instanz entscheiden die Bundesgerichte über bereits gefällte Urteile und tragen so dazu bei, dass Gesetze und Klauseln einheitlich im gesamten Land angewendet werden. Welche weiteren Gerichte es auf Bundesebene neben dem Bundesgericht gibt und welche Zielsetzungen sie verfolgen, verrät dir der Überblick auf unserer Vergleichsplattform zu den wichtigsten Fragen rund um die Schweizer Bundesgerichte.