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Beim Datenschutz geht es in erster Linie um Personendaten. Personendaten sind für Unternehmen wichtig. Mit ihnen können sie Werbung gezielt an den richtigen Mann bringen, sie können das Konsumverhalten ihrer Kunden auswerten, Marketingkampagnen planen und vieles mehr. Für Unternehmen sind Personendaten ein wertvolles Wirtschaftsgut. Für private Personen sind die Daten beim Thema Selbstbestimmung wichtig. Zumeist erheben die Unternehmen die Daten unbemerkt. Die meisten Menschen sind sich nicht bewusst, welche Spuren sie im Netz hinterlassen und für was die Unternehmen die Daten verwenden können. Jedoch handelt es sich um ihre personenbezogenen Daten und die eigene Privatsphäre. Das Ziel des Datenschutzes ist es, dem Menschen die Kontrolle über die eigenen Daten zu geben, ihnen also das informelle Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten. Jedoch gibt es diverse Interessengruppen, die ungehindert Daten sammeln wollen. Dazu gehören nicht nur private Unternehmen, auch Staaten und Behörden wollen Daten sammeln. Was sie mit ihnen anstellen, das entzieht sich der eigenen Kontrolle. Kriminelle Bestrebungen zielen ebenfalls auf das Sammeln von Daten ab, um sich damit finanzielle Vorteile zu ergaunern. Fakt ist allerdings: Man kann sich kaum im digitalen Raum bewegen, ohne Spuren zu hinterlassen. Nicht jedes Datensammeln muss automatisch zum Nachteil der Personen sein. Beim Datenschutzgesetz geht es deswegen um Verhältnismässigkeit. Es sollen nur so wenig persönliche Daten wie möglich, aber so viele wie nötig gesammelt werden. Ein wichtiger Eckpfeiler ist auch das Auskunftsrecht, mit dem Privatpersonen in Erfahrung bringen können, was Unternehmen und Behörden über einen wissen. Art. 13 der Bundesverfassung legt fest, dass jeder einen Anspruch auf die Achtung des eigenen Privat- und Familienlebens hat, dass der persönliche Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr die gleiche Achtung zukommt und dass jeder einen Anspruch auf den Schutz der persönlichen Daten hat. Das Bundesgesetz über den Datenschutz trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Weitere Gesetze und Bestimmungen befinden sich in den Artikeln 28-28l des Zivilgesetzbuches.
Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Diese Datenschutzgrundverordnung betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern jede Nation der Welt, einschliesslich der Schweiz. Aufgrund der DSGVO war das Datenschutzgesetz der Schweiz veraltet. Eine Totalrevision war notwendig, damit die EU weiterhin die Schweiz als ein Drittstaat mit einem zeitgemässen Datenschutzniveau anerkennt und die Datenübertragung zwischen Unternehmen auch in Zukunft möglich bleibt.
Vom 24. bis 25. September 2019 beriet der Nationalrat über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die EU das Schweizerische Datenschutzgesetz mit dem eigenen als nicht vereinbar betrachtete. Die Totalrevision zielt darauf ab, das Bundesgesetz über den Datenschutz komplett zu aktualisieren. Mit der Annahme zum 25. September 2020 wurde der Weg zur Umsetzung freigemacht. Diese bedarf aber noch einer konkreten Verordnung, sodass das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.
Der Nationalrat stimmte für den Entwurf der Totalrevision. Inhalt der Revision ist unter anderem:
Der Ständerat hatte die Entscheidung, das Schweizerische Datenschutzgesetz zu überarbeiten, befürwortet. Der Inhalt der ursprünglichen Fassung ging dem Ständerat sogar nicht weit genug. Nach ihm sollte der Datenschutz unbedingt auf das Niveau der EU angehoben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten.
Im Mai 2020 wollte die EU-Kommission prüfen, ob das Datenschutzniveau der Drittstaaten auf dem angemessen Niveau ist. Allerdings wurde aufgrund der Corona-Krise dieser Termin mehrfach verschoben, mit unbestimmter Frist. Genügt das revDSG den Vorgaben aus Brüssel nicht, kann es sein, dass bis zu einer endgültigen Anpassung Schweizer Unternehmen mit jedem Handelspartner einzelne Datenschutzverträge ausarbeiten müssen.
Die Strafbestimmungen des Datenschutzgesetzes stehen in den Art. 34 des DSG und Art. 35 des DSG. Die Strafbestimmungen sehen jedoch nur vorsätzliche Verletzungen der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten und die berufliche Schweigepflicht vor. Strafen werden nur auf Antrag verhängt. Anklagen hinsichtlich der Verletzung der Persönlichkeit regelt der Zivilrichter gemäss Art. 15 des DSG. Die Revision des Bundesrates sieht eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen in Höhe von 250.000 Schweizer Franken vor. Zudem werden nur natürliche Personen belangt.
Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
Wirst du arbeitslos und hast einen Erwerbsausfall, springt die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ein. Ebenso wie die AHV, die Alters- und Hinterbliebenenversicherung, ist auch die Arbeitslosenversicherung zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben und damit eine Sozialversicherung. Den Beitrag zur Versicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz liegt bei derzeit 2,6 Prozent. Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, die auch als Tagegeld bezeichnet wird, hast du, wenn du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens zwölf Monate im Land als Arbeitnehmer angestellt warst. Bist du hingegen selbstständig, hast du nach Bundesrecht keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Die Rechtsfähigkeit tritt für jeden Menschen mit der Vollendung der Geburt ein und erlaubt seine Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten. Das betrifft nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische, die noch einmal eine erweiterte Definition benötigen, um den Sinn der Handlungen und die daraus resultierende Rechtsprechung festzulegen.
Das juristische Plädoyer hat eine wesentliche Aufgabe, wenn es um die Rechtsprechung und das Gesetz im Strafrecht geht. Sicherlich hast du das Abschlusswort vor der Verkündung eines Urteils, das Staatsanwaltschaft und Verteidiger aussprechen, als spannenden Teil einer Doku oder eines Filmes noch in Erinnerung. So sieht es auch in der Realität aus: Es stellt einen wichtigen Punkt nach der eigentlichen Verhandlung bei einem Strafprozess dar. Warum es so wichtig ist und was es beinhalten sollte und darf, schaffe dir darüber hier einen Überblick.