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Beim Datenschutz geht es in erster Linie um Personendaten. Personendaten sind für Unternehmen wichtig. Mit ihnen können sie Werbung gezielt an den richtigen Mann bringen, sie können das Konsumverhalten ihrer Kunden auswerten, Marketingkampagnen planen und vieles mehr. Für Unternehmen sind Personendaten ein wertvolles Wirtschaftsgut. Für private Personen sind die Daten beim Thema Selbstbestimmung wichtig. Zumeist erheben die Unternehmen die Daten unbemerkt. Die meisten Menschen sind sich nicht bewusst, welche Spuren sie im Netz hinterlassen und für was die Unternehmen die Daten verwenden können. Jedoch handelt es sich um ihre personenbezogenen Daten und die eigene Privatsphäre. Das Ziel des Datenschutzes ist es, dem Menschen die Kontrolle über die eigenen Daten zu geben, ihnen also das informelle Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten. Jedoch gibt es diverse Interessengruppen, die ungehindert Daten sammeln wollen. Dazu gehören nicht nur private Unternehmen, auch Staaten und Behörden wollen Daten sammeln. Was sie mit ihnen anstellen, das entzieht sich der eigenen Kontrolle. Kriminelle Bestrebungen zielen ebenfalls auf das Sammeln von Daten ab, um sich damit finanzielle Vorteile zu ergaunern. Fakt ist allerdings: Man kann sich kaum im digitalen Raum bewegen, ohne Spuren zu hinterlassen. Nicht jedes Datensammeln muss automatisch zum Nachteil der Personen sein. Beim Datenschutzgesetz geht es deswegen um Verhältnismässigkeit. Es sollen nur so wenig persönliche Daten wie möglich, aber so viele wie nötig gesammelt werden. Ein wichtiger Eckpfeiler ist auch das Auskunftsrecht, mit dem Privatpersonen in Erfahrung bringen können, was Unternehmen und Behörden über einen wissen. Art. 13 der Bundesverfassung legt fest, dass jeder einen Anspruch auf die Achtung des eigenen Privat- und Familienlebens hat, dass der persönliche Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr die gleiche Achtung zukommt und dass jeder einen Anspruch auf den Schutz der persönlichen Daten hat. Das Bundesgesetz über den Datenschutz trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Weitere Gesetze und Bestimmungen befinden sich in den Artikeln 28-28l des Zivilgesetzbuches.
Am 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Diese Datenschutzgrundverordnung betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern jede Nation der Welt, einschliesslich der Schweiz. Aufgrund der DSGVO war das Datenschutzgesetz der Schweiz veraltet. Eine Totalrevision war notwendig, damit die EU weiterhin die Schweiz als ein Drittstaat mit einem zeitgemässen Datenschutzniveau anerkennt und die Datenübertragung zwischen Unternehmen auch in Zukunft möglich bleibt.
Vom 24. bis 25. September 2019 beriet der Nationalrat über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass die EU das Schweizerische Datenschutzgesetz mit dem eigenen als nicht vereinbar betrachtete. Die Totalrevision zielt darauf ab, das Bundesgesetz über den Datenschutz komplett zu aktualisieren. Mit der Annahme zum 25. September 2020 wurde der Weg zur Umsetzung freigemacht. Diese bedarf aber noch einer konkreten Verordnung, sodass das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) voraussichtlich 2022 in Kraft tritt.
Der Nationalrat stimmte für den Entwurf der Totalrevision. Inhalt der Revision ist unter anderem:
Der Ständerat hatte die Entscheidung, das Schweizerische Datenschutzgesetz zu überarbeiten, befürwortet. Der Inhalt der ursprünglichen Fassung ging dem Ständerat sogar nicht weit genug. Nach ihm sollte der Datenschutz unbedingt auf das Niveau der EU angehoben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten.
Im Mai 2020 wollte die EU-Kommission prüfen, ob das Datenschutzniveau der Drittstaaten auf dem angemessen Niveau ist. Allerdings wurde aufgrund der Corona-Krise dieser Termin mehrfach verschoben, mit unbestimmter Frist. Genügt das revDSG den Vorgaben aus Brüssel nicht, kann es sein, dass bis zu einer endgültigen Anpassung Schweizer Unternehmen mit jedem Handelspartner einzelne Datenschutzverträge ausarbeiten müssen.
Die Strafbestimmungen des Datenschutzgesetzes stehen in den Art. 34 des DSG und Art. 35 des DSG. Die Strafbestimmungen sehen jedoch nur vorsätzliche Verletzungen der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten und die berufliche Schweigepflicht vor. Strafen werden nur auf Antrag verhängt. Anklagen hinsichtlich der Verletzung der Persönlichkeit regelt der Zivilrichter gemäss Art. 15 des DSG. Die Revision des Bundesrates sieht eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen in Höhe von 250.000 Schweizer Franken vor. Zudem werden nur natürliche Personen belangt.
Jede Scheidung ist mit allerlei Stress, Aufwand und Zeit verbunden und kann zu einer echten Belastung für die Familie werden. Besonders, wenn die Ehepartner Eltern eines oder mehrerer Kinder sind, besteht die Gefahr, dass eine Scheidung zu einer hässlichen Angelegenheit ausartet. Umso wichtiger ist es, dass du Bescheid weisst, welche wichtigen Aspekte du beachten musst, wenn du eine Scheidung einreichst. Welche sieben Schritte du dabei einhalten solltest, erfährst du hier.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Die Niederlassungsbewilligung, auch als Ausländerausweis bezeichnet, ist für alle in der Schweiz lebenden ausländischen Mitbürger ein wichtiges Dokument. Es berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt im Land, doch nicht nur das: Auch die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist mit diesem Dokument möglich. Diese Bewilligung wird von den meisten in der Schweiz lebenden Ausländern daher angestrebt, da sie an keinen Zweck und an keine Frist gebunden ist. Hast du dieses Dokument einmal erhalten, kann es dir nur wieder entzogen werden, wenn du straffällig wirst oder über einen längeren Zeitraum von Sozialhilfe lebst.
In der Regel können zwei Vertragspartner ihren Vertrag nach eigenen Bedingungen festlegen. Wenn es jedoch um komplexere Vorgänge geht, legt der Staat Formvorschriften fest, durch die ein Vertrag Gültigkeit erlangt. Oft gehören dazu Vorgänge wie die notarielle Beglaubigung und die öffentliche Beurkundung. Formvorschriften gelten aber auch in anderen Bereichen des Vertragsrechts.
Immer wieder hörst du in den Medien, dass eine Person eine andere verletzt oder gar getötet hat. Nicht selten verwenden Reporter und Journalisten bezüglich des Täters Formulierungen wie „begrenzt urteilsfähig“. Vor allem bei Straftaten, die sich auf Leib und Leben von Personen beziehen, verläuft die Diskussion aufgrund dieser oder ähnlicher Begriffes oft kontrovers. Dabei wissen die wenigsten Menschen, wann und warum eine Person als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig eingestuft wird. Unser FAQ rund um das Thema Urteilsfähigkeit erlaubt es dir, dir ein begründetes Urteil zu bilden.
Der gesellschaftlicher Frieden und ein fairer Umgang mit den Nachbarn stellen die Grundpfeiler der Schweiz dar. Doch diese Gegebenheiten sind keine Selbstverständlichkeit: Die menschliche Geschichte ist voll von Gewalt und Krieg. Um rein nationalen Interessen Einhalt zu gebieten, existiert das Völkerrecht. Es besteht aus einer Reihe an Vereinbarungen, die auf internationaler Ebene das Miteinander regeln. Aber auch Lebensbereiche innerhalb der Grenzen finden zunehmend Berücksichtigung. Dabei steht das Bewusstsein im Vordergrund, dass Stabilität für positive Beziehungen massgeblich ist. Auch die Schweiz, als Staat mitten in Europa und Teil einer globalisierten Welt, folgt internationalen Verträgen. Diese nehmen sogar Einfluss auf das Landesrecht.