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Wie viel Geld kann man steuerfrei verschenken? Tipps und Infos

Wie viel Geld kann man steuerfrei verschenken? Tipps und Infos

Geld ist immer ein gutes Geschenk – wer jedoch einen höheren Betrag verschenkt, sollte einkalkulieren, dass in der Schweiz darauf unter Umständen eine Schenkungssteuer anfällt. Mit der Frage, wie viel Geld du steuerfrei verschenken kannst, beschäftigt sich unser Ratgeber. Wir erörtern dabei die kantonalen Besonderheiten, welche Schenkungen steuerfrei sind und welche Freibeträge in den einzelnen Kantonen gelten. Ausserdem erklären wir dir, wann du eine Schenkung in deiner Steuererklärung angeben musst und wie hoch die jeweiligen Steuern sind.

Wie ist die Schenkung in der Schweiz gesetzlich geregelt?

Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz analog zur Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Die Frage, wie viel Geld du als Zuwendung steuerfrei verschenken kannst, lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.

Sind Schenkungen von Eltern an Kinder steuerfrei?

Die Verpflichtung einer Versteuerung einer geldlichen Schenkung entfällt in der Schweiz in fast allen Kantonen, wenn ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. Steuerfrei sind damit Schenkungen (in Form von Geld oder auch Immobilien) an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie an direkte Nachkommen, also an Kinder und Enkelkinder. Wer beispielsweise von seinen Eltern kurz nach deren Pensionierung eine grössere Summe Geld als sogenannten Erbvorbezug erhält, muss darauf keine Steuer zahlen.

Wann fällt in der Schweiz eine Schenkungssteuer an?

Eine Schenkungssteuer fällt in vielen Kantonen an, wenn sich die Schenkung an Eltern, Geschwister, Lebenspartner und andere, auch dir nahe stehende Personen richtet. Zu den „anderen Personen“ gehören weitere Angehörige, wie Tanten, Onkel, Neffen oder Nichten, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen, sondern beispielsweise in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Schenkenden stehen.

Die Höhe der Steuerlast sowie die der Freibeträge unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton teils wesentlich. Manchmal fällt auch gar keine Schenkungssteuer an, wie das beispielsweise für Schenkungen an Eltern in den Kantonen Aargau, Genf, Tessin oder Uri der Fall ist.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkungen in der Schweiz?

Sofern eine Steuer anfällt, gibt es in fast allen Kantonen der Schweiz auch Freibeträge. Geldschenkungen bis zu deren Höhe sind dabei steuerfrei. Diese Freibeträge variieren abhängig vom Kanton und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen etwa 5000 und 50.000 Franken. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2020:

  • Bern: Der Freibetrag liegt für alle Beschenkten bei 12.000 Franken.
  • Luzern: Hier wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben.
  • St. Gallen: Steuerfrei kannst du Geld an Eltern bis zu 25.000 Franken verschenken, für Geschwister, Lebenspartner und andere Personen liegt der Freibetrag bei 10.000 Franken.
  • Zürich: Der Steuerfreibetrag liegt bei 200.000 Franken (an Eltern), 15.000 Franken (Geschwister) und 50.000 Franken an den Lebenspartner.
  • Schaffhausen: Bis zu 30.000 Franken kannst du steuerfrei an deine Eltern verschenken. Für Geschwister, Lebenspartner und andere Personen gilt ein Freibetrag von 10.000 Euro.

Diese beispielhafte Darstellung zeigt sehr deutlich die unterschiedlichen Regelungen. Wer daher mit dem Gedanken spielt, Geld zu verschenken, sollte sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen vorab gut informieren. Ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dich hier eingehend beraten.

Wie hoch sind die Steuern für Schenkungen in der Schweiz?

Neben dem Freibetrag unterscheidet sich auch die Höhe der Steuern, die die Kantone für Schenkungen erheben und die du über deine Steuererklärung angeben und an das zuständige Finanzamt abführen musst. Der Steuersatz variiert hier zwischen zwei und bis zu 50 Prozent. Am geringsten ist die Steuerlast, wenn Kinder ihren Eltern Geld schenken. In Appenzell werden zum Beispiel vier Prozent Steuern erhoben, in Thurgau zwei bis sieben Prozent und in Zürich zwei bis sechs Prozent. Schenkungen an den Lebenspartner werden meist deutlich höher besteuert, wie in St. Gallen mit 30 Prozent oder in Wallis mit 25 Prozent. Die höchste Steuerlast fällt bei anderen Personen an, zum Beispiel in Bern mit 40 Prozent, in Basel mit zwischen 22,5 bis 49,5 Prozent oder in Appenzell mit 32 Prozent.

Welche Arten der Schenkung gibt es in der Schweiz?

Bei einer Schenkung wird in der Schweiz zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Das sind:

  • Handschenkung
  • Schenkungsversprechen
  • Schuldübernahmeschenkung
  • gemischte Schenkung
  • Erbvorzug
  • Schuldschenkung
  • Schulderlassschenkung

Wann fällt auf eine Schenkung eine Erbschaftssteuer an?

Sollte es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben, da der Gegenstand (zum Beispiel Geld) erst nach dem Tod des Schenkenden in den Besitz des Beschenkten übergeht. In diesem Fall fällt jedoch eine Erbschaftssteuer an, die in fast allen Kantonen in derselben Höhe wie die Schenkungssteuer festgesetzt ist.

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