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Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz analog zur Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Die Frage, wie viel Geld du als Zuwendung steuerfrei verschenken kannst, lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.
Die Verpflichtung einer Versteuerung einer geldlichen Schenkung entfällt in der Schweiz in fast allen Kantonen, wenn ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. Steuerfrei sind damit Schenkungen (in Form von Geld oder auch Immobilien) an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie an direkte Nachkommen, also an Kinder und Enkelkinder. Wer beispielsweise von seinen Eltern kurz nach deren Pensionierung eine grössere Summe Geld als sogenannten Erbvorbezug erhält, muss darauf keine Steuer zahlen.
Eine Schenkungssteuer fällt in vielen Kantonen an, wenn sich die Schenkung an Eltern, Geschwister, Lebenspartner und andere, auch dir nahe stehende Personen richtet. Zu den „anderen Personen“ gehören weitere Angehörige, wie Tanten, Onkel, Neffen oder Nichten, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen, sondern beispielsweise in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Schenkenden stehen.
Die Höhe der Steuerlast sowie die der Freibeträge unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton teils wesentlich. Manchmal fällt auch gar keine Schenkungssteuer an, wie das beispielsweise für Schenkungen an Eltern in den Kantonen Aargau, Genf, Tessin oder Uri der Fall ist.
Sofern eine Steuer anfällt, gibt es in fast allen Kantonen der Schweiz auch Freibeträge. Geldschenkungen bis zu deren Höhe sind dabei steuerfrei. Diese Freibeträge variieren abhängig vom Kanton und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen etwa 5000 und 50.000 Franken. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2020:
Diese beispielhafte Darstellung zeigt sehr deutlich die unterschiedlichen Regelungen. Wer daher mit dem Gedanken spielt, Geld zu verschenken, sollte sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen vorab gut informieren. Ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dich hier eingehend beraten.
Neben dem Freibetrag unterscheidet sich auch die Höhe der Steuern, die die Kantone für Schenkungen erheben und die du über deine Steuererklärung angeben und an das zuständige Finanzamt abführen musst. Der Steuersatz variiert hier zwischen zwei und bis zu 50 Prozent. Am geringsten ist die Steuerlast, wenn Kinder ihren Eltern Geld schenken. In Appenzell werden zum Beispiel vier Prozent Steuern erhoben, in Thurgau zwei bis sieben Prozent und in Zürich zwei bis sechs Prozent. Schenkungen an den Lebenspartner werden meist deutlich höher besteuert, wie in St. Gallen mit 30 Prozent oder in Wallis mit 25 Prozent. Die höchste Steuerlast fällt bei anderen Personen an, zum Beispiel in Bern mit 40 Prozent, in Basel mit zwischen 22,5 bis 49,5 Prozent oder in Appenzell mit 32 Prozent.
Bei einer Schenkung wird in der Schweiz zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Das sind:
Sollte es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben, da der Gegenstand (zum Beispiel Geld) erst nach dem Tod des Schenkenden in den Besitz des Beschenkten übergeht. In diesem Fall fällt jedoch eine Erbschaftssteuer an, die in fast allen Kantonen in derselben Höhe wie die Schenkungssteuer festgesetzt ist.
Die Hochzeit ist das romantischste Ereignis im Leben. Dennoch solltest du dir vor einer Heirat Gedanken darüber machen, wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Die Errungenschaftsbeteiligung ist der Standard beim Güterstand. Er hat allerdings den Nachteil, dass du bei einer Scheidung dein Vermögen mit deinem Ehepartner teilen musst. Hast du viel Vermögen, ist eine Gütertrennung sinnvoll, denn dann bleibt dein Vermögen auch nach einer Trennung komplett bei dir. Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, für den sich viele Eheleute entscheiden. Alles Wissenswerte dazu findest du im folgenden Artikel.
Ein Erbe wird aus den verschiedensten Gründen ausgeschlagen. Sehr oft sind die finanziellen Verhältnisse dafür verantwortlich. Wer nur Schulden erben würde, tut etwa gut daran, das Erbe auszuschlagen. Aber auch persönliche Gründe, etwa Streitigkeiten in der Vergangenheit, können der Anlass dafür sein, auf ein Erbe zu verzichten. Wie du herausfinden kannst, ob du ein Vermögen oder nur Schulden erben sollst, was du bei einer Ausschlagung des Erbes beachten musst, welche Folgen eine solche Erbausschlagung hat und worauf du bei einer allfälligen Anwaltssuche achten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten kann es durchaus vorkommen, dass Stellen gestrichen werden. Eine Alternative dazu ist die sogenannte Änderungskündigung. Dies bedeutet, dass dein Arbeitsvertrag, den du einmal unterschrieben hast, in einem oder bestimmten Punkten abgeändert wird. In vielen Fällen betrifft dies deinen Lohn. Befindet sich dein Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, ist dein Chef durchaus berechtigt, deinen Stundenlohn durch diese Art der Kündigung zu kürzen. So soll erreicht werden, dass die Firma wieder rote Zahlen schreibt. Selbstverständlich musst du einer solchen nicht bedingungslos zustimmen. Vielmehr solltest du dir in Ruhe überlegen, ob der Wechsel des Arbeitgebers nicht sinnvoller ist.
Du kennst den Satz von Gewinnspielen, Lotterien und Preisausschreiben: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ steht da, häufig sehr klein und kaum lesbar. Diesen Satz findest du bei dem Gewinnspiel auf der Müslipackung genauso wie beim Kreuzworträtsel in der Tageszeitung und anderen Spielen. Gleich dahinter ist normalerweise vermerkt, dass Mitarbeiter und Personen aus deren unmittelbarem Familienkreis von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Was genau bedeuten diese Aussagen für die Verlosung? Wir haben uns schlau gemacht und die häufigsten Fragen zu dieser Phrase samt Antworten für dich zusammengetragen.
Egal, ob du dich noch in der Probezeit oder in einem langjährigen Arbeitsverhältnis befindest – Kündigungsgründe für einen Job kann es viele geben. Diese reichen von Unzufriedenheit am Arbeitsplatz bis hin zu neuen privaten Zielen, die mit dem aktuellen Job nicht zu vereinen sind. Auch der Arbeitgeber kann zahlreiche Gründe haben, um einen Arbeitnehmer zu entlassen. Diese Gründe müssen nicht immer auf mangelnde Leistung zurückzuführen sein, sondern können auch aus betrieblichen Veränderungen hervorgehen. Welche Kündigungsgründe es bei einem Arbeitsverhältnis geben kann und was bei der Kündigung eine Arbeitsstelle sonst noch zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel.