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Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz analog zur Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Die Frage, wie viel Geld du als Zuwendung steuerfrei verschenken kannst, lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.
Die Verpflichtung einer Versteuerung einer geldlichen Schenkung entfällt in der Schweiz in fast allen Kantonen, wenn ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. Steuerfrei sind damit Schenkungen (in Form von Geld oder auch Immobilien) an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie an direkte Nachkommen, also an Kinder und Enkelkinder. Wer beispielsweise von seinen Eltern kurz nach deren Pensionierung eine grössere Summe Geld als sogenannten Erbvorbezug erhält, muss darauf keine Steuer zahlen.
Eine Schenkungssteuer fällt in vielen Kantonen an, wenn sich die Schenkung an Eltern, Geschwister, Lebenspartner und andere, auch dir nahe stehende Personen richtet. Zu den „anderen Personen“ gehören weitere Angehörige, wie Tanten, Onkel, Neffen oder Nichten, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen, sondern beispielsweise in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Schenkenden stehen.
Die Höhe der Steuerlast sowie die der Freibeträge unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton teils wesentlich. Manchmal fällt auch gar keine Schenkungssteuer an, wie das beispielsweise für Schenkungen an Eltern in den Kantonen Aargau, Genf, Tessin oder Uri der Fall ist.
Sofern eine Steuer anfällt, gibt es in fast allen Kantonen der Schweiz auch Freibeträge. Geldschenkungen bis zu deren Höhe sind dabei steuerfrei. Diese Freibeträge variieren abhängig vom Kanton und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen etwa 5000 und 50.000 Franken. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2020:
Diese beispielhafte Darstellung zeigt sehr deutlich die unterschiedlichen Regelungen. Wer daher mit dem Gedanken spielt, Geld zu verschenken, sollte sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen vorab gut informieren. Ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dich hier eingehend beraten.
Neben dem Freibetrag unterscheidet sich auch die Höhe der Steuern, die die Kantone für Schenkungen erheben und die du über deine Steuererklärung angeben und an das zuständige Finanzamt abführen musst. Der Steuersatz variiert hier zwischen zwei und bis zu 50 Prozent. Am geringsten ist die Steuerlast, wenn Kinder ihren Eltern Geld schenken. In Appenzell werden zum Beispiel vier Prozent Steuern erhoben, in Thurgau zwei bis sieben Prozent und in Zürich zwei bis sechs Prozent. Schenkungen an den Lebenspartner werden meist deutlich höher besteuert, wie in St. Gallen mit 30 Prozent oder in Wallis mit 25 Prozent. Die höchste Steuerlast fällt bei anderen Personen an, zum Beispiel in Bern mit 40 Prozent, in Basel mit zwischen 22,5 bis 49,5 Prozent oder in Appenzell mit 32 Prozent.
Bei einer Schenkung wird in der Schweiz zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Das sind:
Sollte es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben, da der Gegenstand (zum Beispiel Geld) erst nach dem Tod des Schenkenden in den Besitz des Beschenkten übergeht. In diesem Fall fällt jedoch eine Erbschaftssteuer an, die in fast allen Kantonen in derselben Höhe wie die Schenkungssteuer festgesetzt ist.
Bürgschaften sind in der Geschäftswelt üblich, wenn ein Gläubiger die Garantie benötigt, dass ein Schuldner oder Kreditnehmer seiner Zahlung nachkommt. Die Sicherheiten ermöglichen oftmals überhaupt den Vertragsabschluss, so dass auf jeden Fall der Gläubiger sein Geld erhält. Bürgschaften werden in der Regel als Kredit bei der Bank beantragt, wobei die Bank dann der Bürge ist. Daneben gibt es auch andere Möglichkeiten für Bürgschaften, die zur Verfügung stehen und immer eine Haftung für die Schuldnersumme darstellen.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.
Dir passiert ein Unfall, du wirst krank oder kannst aus persönlichen Gründen nicht mehr die Arbeit antreten? Die Lohnfortzahlung im Arbeitsrecht ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Trotzdem kann es auf den ersten Blick verwirrend sein, wenn wir unseren Vertrag nicht ganz durchblicken. Das Arbeitsrecht hat dafür klare Regelungen geschaffen, wenn es um die Lohnfortzahlungspflicht für Arbeitgeber geht.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.