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Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz analog zur Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Die Frage, wie viel Geld du als Zuwendung steuerfrei verschenken kannst, lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.
Die Verpflichtung einer Versteuerung einer geldlichen Schenkung entfällt in der Schweiz in fast allen Kantonen, wenn ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. Steuerfrei sind damit Schenkungen (in Form von Geld oder auch Immobilien) an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie an direkte Nachkommen, also an Kinder und Enkelkinder. Wer beispielsweise von seinen Eltern kurz nach deren Pensionierung eine grössere Summe Geld als sogenannten Erbvorbezug erhält, muss darauf keine Steuer zahlen.
Eine Schenkungssteuer fällt in vielen Kantonen an, wenn sich die Schenkung an Eltern, Geschwister, Lebenspartner und andere, auch dir nahe stehende Personen richtet. Zu den „anderen Personen“ gehören weitere Angehörige, wie Tanten, Onkel, Neffen oder Nichten, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen, sondern beispielsweise in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Schenkenden stehen.
Die Höhe der Steuerlast sowie die der Freibeträge unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton teils wesentlich. Manchmal fällt auch gar keine Schenkungssteuer an, wie das beispielsweise für Schenkungen an Eltern in den Kantonen Aargau, Genf, Tessin oder Uri der Fall ist.
Sofern eine Steuer anfällt, gibt es in fast allen Kantonen der Schweiz auch Freibeträge. Geldschenkungen bis zu deren Höhe sind dabei steuerfrei. Diese Freibeträge variieren abhängig vom Kanton und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen etwa 5000 und 50.000 Franken. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2020:
Diese beispielhafte Darstellung zeigt sehr deutlich die unterschiedlichen Regelungen. Wer daher mit dem Gedanken spielt, Geld zu verschenken, sollte sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen vorab gut informieren. Ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dich hier eingehend beraten.
Neben dem Freibetrag unterscheidet sich auch die Höhe der Steuern, die die Kantone für Schenkungen erheben und die du über deine Steuererklärung angeben und an das zuständige Finanzamt abführen musst. Der Steuersatz variiert hier zwischen zwei und bis zu 50 Prozent. Am geringsten ist die Steuerlast, wenn Kinder ihren Eltern Geld schenken. In Appenzell werden zum Beispiel vier Prozent Steuern erhoben, in Thurgau zwei bis sieben Prozent und in Zürich zwei bis sechs Prozent. Schenkungen an den Lebenspartner werden meist deutlich höher besteuert, wie in St. Gallen mit 30 Prozent oder in Wallis mit 25 Prozent. Die höchste Steuerlast fällt bei anderen Personen an, zum Beispiel in Bern mit 40 Prozent, in Basel mit zwischen 22,5 bis 49,5 Prozent oder in Appenzell mit 32 Prozent.
Bei einer Schenkung wird in der Schweiz zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Das sind:
Sollte es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben, da der Gegenstand (zum Beispiel Geld) erst nach dem Tod des Schenkenden in den Besitz des Beschenkten übergeht. In diesem Fall fällt jedoch eine Erbschaftssteuer an, die in fast allen Kantonen in derselben Höhe wie die Schenkungssteuer festgesetzt ist.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Neben Festgehältern zahlen Unternehmen und Geschäftsführer an ihre Mitarbeiter häufig auch Tantiemen aus, die unabhängig von der Arbeitsleistung sind und sich eher auf den Umsatz und Gewinn eines Unternehmens beziehen. Daher unterscheidet sich die Tantieme noch einmal von einer Provision, die leistungsbezogen ist oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss erfolgt. Mehr zum Thema Tantiemen gibt es hier.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
Das Mietrecht ist gesetzlich geregelt und enthält dabei als Teilbereich das Wohnraummietrecht. Dieses ist für alle Privatpersonen von Bedeutung, wobei die Vorschriften vor allen Dingen dem Schutz des Mieters dienen. Abgegrenzt ist es vom gewerblichen Mietrecht, das wiederum alle Räume beinhaltet, die nicht zum Wohnen genutzt werden. Das Mietrecht umfasst alle Regelungen rund um das Haus, die Wohnung und das damit verbundene Eigentum.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Noch gibt es in der Schweiz keine anerkannte Rechtsform zwischen dem ungeregelten Konkubinat und der gesetzlich geregelten Ehe. Jedoch haben Paare dabei durchaus einen gewissen Spielraum. Das Schweizer Eherecht ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Welche Voraussetzunge für die Eheschliessung erfüllt sein müssen und welche Gesetze und Regeln in der Ehe gelten, erfährst du in diesem Artikel.