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Steuerrechtlich ist die Schenkung in der Schweiz analog zur Erbschaft geregelt. Diese Vereinheitlichung soll verhindern, dass Geld bereits zu Lebzeiten verschenkt wird, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es hier jedoch nicht. Vielmehr ist es Aufgabe der einzelnen Kantone, die Höhe der Schenkungs- und Erbschaftssteuer festzulegen. Die Frage, wie viel Geld du als Zuwendung steuerfrei verschenken kannst, lässt sich damit nicht pauschal beantworten. Neben den kantonalen Unterschieden spielt es zudem eine Rolle, um welche Kategorie von Erben es sich handelt.
Die Verpflichtung einer Versteuerung einer geldlichen Schenkung entfällt in der Schweiz in fast allen Kantonen, wenn ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem besteht. Steuerfrei sind damit Schenkungen (in Form von Geld oder auch Immobilien) an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie an direkte Nachkommen, also an Kinder und Enkelkinder. Wer beispielsweise von seinen Eltern kurz nach deren Pensionierung eine grössere Summe Geld als sogenannten Erbvorbezug erhält, muss darauf keine Steuer zahlen.
Eine Schenkungssteuer fällt in vielen Kantonen an, wenn sich die Schenkung an Eltern, Geschwister, Lebenspartner und andere, auch dir nahe stehende Personen richtet. Zu den „anderen Personen“ gehören weitere Angehörige, wie Tanten, Onkel, Neffen oder Nichten, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen, sondern beispielsweise in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Schenkenden stehen.
Die Höhe der Steuerlast sowie die der Freibeträge unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton teils wesentlich. Manchmal fällt auch gar keine Schenkungssteuer an, wie das beispielsweise für Schenkungen an Eltern in den Kantonen Aargau, Genf, Tessin oder Uri der Fall ist.
Sofern eine Steuer anfällt, gibt es in fast allen Kantonen der Schweiz auch Freibeträge. Geldschenkungen bis zu deren Höhe sind dabei steuerfrei. Diese Freibeträge variieren abhängig vom Kanton und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen etwa 5000 und 50.000 Franken. Hier einige Beispiele aus dem Jahr 2020:
Diese beispielhafte Darstellung zeigt sehr deutlich die unterschiedlichen Regelungen. Wer daher mit dem Gedanken spielt, Geld zu verschenken, sollte sich über die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen vorab gut informieren. Ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, kann dich hier eingehend beraten.
Neben dem Freibetrag unterscheidet sich auch die Höhe der Steuern, die die Kantone für Schenkungen erheben und die du über deine Steuererklärung angeben und an das zuständige Finanzamt abführen musst. Der Steuersatz variiert hier zwischen zwei und bis zu 50 Prozent. Am geringsten ist die Steuerlast, wenn Kinder ihren Eltern Geld schenken. In Appenzell werden zum Beispiel vier Prozent Steuern erhoben, in Thurgau zwei bis sieben Prozent und in Zürich zwei bis sechs Prozent. Schenkungen an den Lebenspartner werden meist deutlich höher besteuert, wie in St. Gallen mit 30 Prozent oder in Wallis mit 25 Prozent. Die höchste Steuerlast fällt bei anderen Personen an, zum Beispiel in Bern mit 40 Prozent, in Basel mit zwischen 22,5 bis 49,5 Prozent oder in Appenzell mit 32 Prozent.
Bei einer Schenkung wird in der Schweiz zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Das sind:
Sollte es sich um ein Schenkungsversprechen handelt, wird grundsätzlich keine Schenkungssteuer erhoben, da der Gegenstand (zum Beispiel Geld) erst nach dem Tod des Schenkenden in den Besitz des Beschenkten übergeht. In diesem Fall fällt jedoch eine Erbschaftssteuer an, die in fast allen Kantonen in derselben Höhe wie die Schenkungssteuer festgesetzt ist.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Wenn ein Gläubiger ein Betreibungsbegehren einleitet, befindet sich der Schuldner in Zugzwang: Ein Kredit ist schnell aufgenommen, kann aber auch zu Problemen führen. Dieses How-to soll dir zeigen, wie sich eine Betreibung am besten löschen lässt. Dabei präsentieren wir dir eine Anleitung, über die du einen detaillierten Ablauf zum Löschen der Betreibung im Register erhältst. Welchen Antrag du auszufüllen hast, welche Frist einzuhalten ist und wie lange sich eine Löschung hinziehen kann, fassen wir dir hier ebenfalls zusammen. Grundsätzlich gilt: Um eine Betreibung schnell löschen zu lassen, kommst du häufig um eine kompetente Beratung nicht herum.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.
Auch bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, dass beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Im Grunde genommen wird das Sorgerecht in diesem Fall gar nicht verändert. Verheiratete oder zusammen lebende Eltern haben in der Regel immer das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, was nach einer Scheidung zunächst auch so bleibt. Dennoch treten beim gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung vermehrt Ungewissheiten auf. Die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten wir dir in dem folgenden Artikel.