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Durch das in der Schweiz gültige Retentionsrecht hat ein Gläubiger in bestimmten Situationen das Recht oder die Befugnis, beim Schuldner eine fremde Sache zurückzubehalten, bis seine Forderung erfüllt wurde. Das kann ähnlich wie ein Faustpfand im Betreibungsverfahren stattfinden. Das Retentionsrecht ist entsprechend ein dingliches Verwertungsrecht einer fremden Sache, bis die Forderung sichergestellt ist. Die moderne Bezeichnung ist das Zurückbehaltungsrecht. Alle beweglichen Sachen und Wertpapiere, die der Schuldner dem Gläubiger zur Verfügung stellt, kann dieser dann zurückbehalten. Das gilt auch, wenn die Sache im guten Glauben empfangen wurde und eigentlich nicht dem Schuldner gehört. Gleiches gilt, wenn bei Zahlungsunfähigkeit die Forderung nicht fällig ist.
Um das Retentionsrecht anwenden zu können und damit keine Rechtswidrigkeit vorliegt, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Zunächst ist das Retentionsrecht auf Schuldverhältnisse aller Art anwendbar und ermöglicht die Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. Das gilt entsprechend nicht nur bei finanziellen Unternehmungen, sondern auch bei familienrechtlichen Ansprüchen. Das Retentionsrecht setzt voraus, dass der Schuldner gleichzeitig der Gläubiger der Gegenforderung ist, während der Gläubiger ein Schuldner der Gegenforderung bleibt.
Nötig ist:
Geltend gemacht werden kann die Retention nicht, wenn ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Ausschluss der Retention vorliegt. Der Gegenanspruch des Schuldners sollte immer vollwirksam entstanden sein und betrifft keine künftigen oder bedingten Ansprüche. Auch müssen beide Parteien aus einheitlichen Lebensverhältnissen stammen. Der Begriff der Konnexität ist hier rechtsgültig.
Die Realsicherheit ist für den Gläubiger gesetzlich gewährleistet, wenn der Schuldner verwertbare Gegenstände oder Wertpapiere zur Verfügung hat, die als eine Art Pfand für die Zahlungsverpflichtung gelten und einbehalten werden dürfen. Dabei hat der Gläubiger immer die Realsicherheit, bei einer Nichterfüllung der Forderung die Sache verwerten zu können und so seine finanziellen Einbussen auszugleichen. In der Praxis zeigt sich im Hinblick auf die Realsicherheit jedoch häufig, dass aus Unkenntnis das Retentionsrecht und die Zurückbehaltungschance nicht ausreichend genutzt werden. Das kann mit sich bringen, dass zwar für die Begleichung einer Forderung ein Retentionsgut vereinbart wird, bei Fälligkeit der Gläubiger jedoch daran keinen Besitz mehr hat. Eine Realsicherheit ist dann gegeben, wenn sich der Gläubiger vorab über den Wert des Retentionsgegenstands informiert. Wenn die vertraglichen Kaufbedingungen oder Ansprüche nicht erfüllt werden, kann Einrede erfolgen. Auch ist möglich, ein obligatorisches Retentionsrecht vertraglich zu vereinbaren, damit sich beide Parteien ausreichend absichern.
Das Retentionsrecht ermöglicht dem Gläubiger, den Gegenstand der Retention erst dann an den Schuldner oder einen Dritten herauszugeben, wenn die Schuld beglichen ist. Rechtliche Informationen betreffen die Grundsätze, die beachtet werden müssen. Das betrifft:
Rechtliche Informationen sollten beide Parteien beachten und betreffen auch das Verwertungsrecht. Der Gläubiger hat entsprechend das Recht, den Retentionsgegenstand wie ein Faustpfand zu verwerten, wenn der Schuldner Bescheid gibt, dass er die Forderung nicht erfüllen kann.
Unterschieden wird in die Arten der Retention und in die Bereiche, in denen das Retentionsrecht Anwendung findet. Das sind:
Eine Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn das Zurückbehalten einer Sache nicht gerechtfertigt ist oder im Übermass stattfindet. Ein Gläubiger kann zwar mehrere Retentionsgegenstände einbehalten, das ist jedoch nur mit Erlaubnis des Schuldners möglich. Eine anderweitige Sicherstellung ist nicht möglich. In diesem Fall macht sich der Gläubiger schadensersatzpflichtig, wenn das Zurückbehalten unberechtigt ist. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, Klage einzureichen. Ein zuständiges Gericht ermöglicht die Klärung und Einigung. Eine Retention orientiert sich immer am Mass der Haftung und unterliegt anwendbaren Haftungsvoraussetzungen und Normen.
Ein Vermieter kann das Retentionsrecht anwenden, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde. Er darf entsprechend bei ausstehender Miete die Sachen des Mieters einbehalten, bis die Mietforderungen beglichen wurden. Das fällt unter das Vermieterpfandrecht. Gleiches Recht hat auch der Mieter. Der Vermieter muss ihm nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung zustellen. Ist das nicht der Fall, kann der Mieter die Nebenkosten aussetzen, bis der Vermieter die Abrechnung geschickt und so seiner Pflicht nachgekommen ist. Rechtliche Informationen zum Zurückbehaltungsrecht können von beiden Parteien vorab geklärt und vertraglich festgelegt werden.
Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.
Während in Deutschland und Österreich das Privatrecht gleichzeitig auch das Schuldrecht ist, gibt es für die Schweiz Besonderheiten, die die Schuldverhältnisse und die Rechtsgrundlagen im Obligationenrecht betreffen. Das umfasst alle schuldrechnerischen Beziehungen und die Grundlagen beim Austausch von Vermögenswerten oder ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen. Ein allgemeiner und besonderer Teil beschreibt genau die Bestimmungen und die einzelnen Vertragsverhältnisse, die für die Schweiz gültig sind.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Du hast dich dazu entschieden, deine Arbeitsstelle zu kündigen? Vielleicht musstest du lange überlegen und hast nun Klarheit über dein zukünftiges Berufsleben, vielleicht treiben dich plötzliche Veränderungen im Leben dazu. Ist der Entschluss aber einmal gefasst, so ist der nächste Schritt derselbe: die schriftliche Kündigung. Ein persönliches Gespräch mit dem Chef, um ihn über die Kündigung im Vorhinein zu informieren, ist ein Akt der Höflichkeit, insbesondere bei langjähriger Zusammenarbeit. Bei der schriftlichen Kündigung muss jedoch formal alles stimmen, damit diese auch rechtskräftig ist. Was du bei deiner schriftlichen Kündigung beachten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
Es gibt zahlreiche Situationen, die anwaltliche Hilfe oder das Einreichen einer Klage erfordern. Das betrifft eine ungerechtfertigte Kündigung genauso wie in der Geschäftswelt die Produktkopie des eigenen Designs durch die Konkurrenz. Ob Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht: durch eine einstweilige Verfügung kann der Rechtsschutz schneller bewirkt werden, wenn besondere Eilbedürftigkeit besteht. Das Gerichtsverfahren wird bereits ohne Anhörung eingeleitet, bis es zum eigentlichen Hauptverfahren kommt. Das umfasst den Schutz vor Gewalt ebenso die Klärung eines Urheberrechts.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …