Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Konkurrenzverbot: das Wichtigste auf einen Blick

Konkurrenzverbot: das Wichtigste auf einen Blick

Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.

Was bedeutet Konkurrenzverbot im Arbeitsrecht?

Ein vertragliches Konkurrenzverbot soll sicherstellen, dass Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keinen Schaden oder potenziellen Schaden zufügen, indem sie beispielsweise zur Konkurrenz wechseln oder sensible Daten an diese weitergeben. Heisst: Unterschreibst du einen Vertrag, indem ein Konkurrenzverbot formuliert ist, verpflichtest du dich dazu, Stillschweigen über gewisse Informationen deines Arbeitgebers zu bewahren. Auch ist es von Bedeutung, dass du nicht einfach so zur Konkurrenz wechseln kannst oder Kunden abwirbst, bevor du dich selbstständig machst. Vor allem der erste Punkt ist mit der Frage verbunden, ob ein Wechsel in den gleichen Tätigkeitsbereich möglich ist oder du eine andere Art von Arbeit im konkurrierenden Betrieb aufnehmen wirst.

Wann ist eine Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag gültig?

Damit du als Arbeitgeber ein arbeitsrechtlich gültiges Konkurrenzverbot aussprechen kannst, ist es wichtig, dass dieses schriftlich festgehalten wirst. Es gilt deshalb:

  1. Der Arbeitnehmer muss sich an ein Konkurrenzverbot halten, wenn dieses im Vertrag steht.
  2. Das Verbot ist gültig, sobald Beschäftigte den schriftlichen Vertrag unterschreiben.

Das Konkurrenzverbot ist nur gültig, wenn es in angemessenem Rahmen festgehalten wird. Für dich als Arbeitgeber bedeutet es: Das wirtschaftliche Vorankommen deiner Arbeitnehmer darf nicht unangemessen beschwert werden. Zeitlich und örtlich sollte es deshalb immer angemessen sein. In der Schweiz ist das Verbot zum Beispiel maximal drei Jahre gültig. Kommt es zu Streitigkeiten, weil es sich um ein unangemessenes Verbot handelt, darf ein Richter darüber entscheiden, ob beispielsweise die Dauer des Verbots herabgesetzt werden kann. Die uneinheitliche Gerichtspraxis, was auch für nationale Gerichte gilt, kann diesen Prozess oft beschweren, sodass Arbeitgeber bei einem Konkurrenzverbot von Beginn an auf einen angemessenen Rahmen achten sollten.

Was ist bei einem Konkurrenzverbot erlaubt?

Erlaubt sind die Punkte, die wesentlich sind, um das Geschäft eines Arbeitgebers zu schützen:

  • Arbeitgeber können darauf bestehen, dass ihr Kundenstamm geschützt und nicht abgeworben wird.
  • Arbeitgeber können für einen gewissen zeitlichen Rahmen verlangen, dass bestimmte Informationen geschützt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Erlaubt ist, dass Arbeitgeber jemandem kündigen, der gegen das Konkurrenzverbot verstösst.

Wichtig sind vor allem drei Punkte:

  1. Die zeitliche Begrenzung
  2. Die örtliche Begrenzung (hier herrscht oft Uneinigkeit)
  3. Der Vertrag muss schriftlich festgehalten werden.

Erlaubt ist deshalb alles, was dich als Arbeitgeber schützt oder dich als Arbeitnehmer zumindest im wirtschaftlichen Fortkommen nicht behindert, solange die oben genannten Punkte erfüllt sind. Als Arbeitgeber kannst du mit einem Verbot darauf bestehen, dass dein Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit während des Dienstverhältnisses keine Nebentätigkeit ausübt, die dein Geschäft belasten könnte. Arbeitnehmer dürfen dir deine Kunden dann nicht abwerben oder ein eigenes Geschäft mit der Hilfe von sensiblen Informationen und Daten von dir eröffnen.

Was passiert bei Kündigung oder Entlassung?

Das Konkurrenzverbot ist nur für einen bestimmten Zeitraum und unter gewissen Voraussetzungen gültig. Wirst du vom Arbeitgeber entlassen, ohne Schuld daran zu tragen, ist das Verbot in der Regel nicht mehr für dich gültig.

Was passiert, wenn ich gegen das Konkurrenzverbot verstosse?

Arbeitgeber können bei Missachtung eine Strafe durchsetzen, wenn du gegen das Verbot verstösst. In der Regel handelt es sich um eine Konventionalsstrafe, bei der du eine Busse zahlst. Ist dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden, kann es sogar vorkommen, dass dieser auf eine entsprechende Entschädigung und Begradigung besteht.

Wann ist das Konkurrenzverbot ungültig?

Voraussetzung für die Geltung des Konkurrenzverbots ist, dass es gewisse Kriterien erfüllt. Treffen folgende Punkte nicht zu, kann ein Verbot für ungültig erklärt werden:

  • Der Arbeitgeber schränkt den Arbeitnehmer unangemessen ein, erschwert ihm mit dem Verbot die eigene Arbeit und das wirtschaftliche Fortkommen.
  • Das Verbot wurde lediglich mündlich ausgesprochen, sodass keine rechtliche Grundlage für die Lösung von Konflikten geschaffen worden ist. So ist der Arbeitnehmer an keinen Vertrag gebunden.
  • Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus und der Grund dafür legt jedoch nicht in der Person des Arbeitnehmers. Das trifft auch zu, wenn die Kündigung rechtlich nicht nachvollziehbar ist.

Tipp: Eine rechtliche Beratung kann sich für dich lohnen, wenn du dir unsicher bist. Bei der Beratung mit einem Anwalt für Arbeitsrecht kannst du klären, ob und inwieweit die Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag bei einer Entlassung oder Kündigung gültig ist.

Wie kann ich eine Konkurrenzklausel festhalten?

Die schriftliche Form ist die einzig gültige. Besser gesagt: Du bist auf der sicheren Seite, wenn du dein Konkurrenzverbot in einem Vertrag festhältst. Unabhängig davon, ob du Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht studiert hast, ein Laie auf dem Gebiet bist und zum ersten Mal ein Unternehmen eröffnest. Wenn du deine Arbeit schützen möchtest kannst und solltest du ein Konkurrenzverbot schriftlich einrichten.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Cyber Mobbing – Antworten zu einem brennenden Thema

In Zeiten von Facebook, Twitter und Instagram ist ein weltweiter Kontakt zwischen Menschen aller Altersklassen möglich. Die neuen Kommunikationsmöglichkeiten haben jedoch auch negative Auswirkungen. Zu diesen gehört das Cyber Mobbing, von dem besonders Jugendliche betroffen sind, die täglich in sozialen Netzwerken agieren. Der Weg über das Internet erlaubt mehr Anonymität und reduziert die Hemmungen. Schnell kann ein Foto den Ruf zerstören oder ein Kind zu etwas gezwungen werden, das es nicht will. Die Gefahr und Auswirkung wird dabei immer noch von vielen Menschen unterschätzt. Alles zum diesem heiklen Thema liest du hier.

Die Zahlungserinnerung: Wichtige Fakten rund um das Mahnverfahren

Es ist ärgerlich – die Ware ist versandt, die Dienstleistung erbracht und die Rechnung wurde dem Kunden bereits vor einigen Wochen zugestellt. Ein Geldeingang ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Um auszuschliessen, dass es sich um ein versehentliches Versäumnis handelt, ist eine schriftliche Zahlungserinnerung eine gute Möglichkeit, an die ausstehende Forderung zu erinnern, ohne den Kunden dabei zu verärgern. Worauf du bei einer Zahlungserinnerung achten solltest, was sie von einer Mahnung unterscheidet und wie die Zahlungserinnerung im besten Fall zugestellt und formuliert wird, erklären wir dir ausführlich auf unserer Vergleichsplattform.

Waffenrecht – Fragen und Antworten

In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.

Der Konkubinatsvertrag als rechtliche Absicherung einer Lebensgemeinschaft

Wer denkt schon an die Trennung, wenn man frisch verliebt ist? Aber das kann immer passieren, viele Beziehungen gehen irgendwann in die Brüche. Wenn ihr als unverheiratetes Paar zusammenlebt und auch keine eingetragene Partnerschaft habt, behandelt euch das Gesetz dann wie zwei Fremde. Vor allem dann, wenn während der Partnerschaft wirtschaftliche Abhängigkeiten entstehen, kann das ein Problem werden. Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig Sicherheit geben.

Das Indossament – ein kleiner Vermerk mit grosser Wirkung

Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …

Beamtenbeleidigung Schweiz – so teuer werden Worte und Gesten

Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.