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Das Grundbuchamt ist für das Grundbuch zuständig, also für das Register, in dem die Grundstücke und ihre Rechtsverhältnisse aufgezeichnet sind. Die Grundbuchverordnung (GBV) beschreibt das Grundbuch als ein „öffentliches Register über die dinglichen Rechte an Grundstücken sowie über die Vormerkungen und Anmerkungen“. Die Register geben dir genaue privatrechtliche Auskünfte über eine Liegenschaft. Das Grundbuch besteht aus folgenden Teilen:
Für das Grundbuch gelten mehrere juristische Prinzipien, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) festgehalten sind:
Es ist empfehlenswert, vor dem Kauf einer Immobilie das Grundbuch beim Grundbuchamt anzufordern. In dem Grundbuch ist eine genaue Beschreibung der Liegenschaft enthalten, wie etwa die Fläche und alle Gebäude, die vorigen Eigentümer samt Erwerbsdatum und spezielle Regelungen sowie Mietverträge. Hilfreich sind auch die Pläne und Auflagen der Baupolizei. Bauliche Ausführungsvorschriften, Wegrechte, Grundlasten und Pfandrechte sind wichtig zu wissen. Das Grundbuchamt bietet dir folgende Services:
Im Grundbuch werden neben den Eigentumsverhältnissen auch die Änderungen dinglicher Rechte eingetragen. Auch du als Eigentümer bist verpflichtet, Änderungen der zuständigen Verwaltung mitzuteilen. Zu den Services gehört weiterhin die Klärung nachbarrechtlicher Fragen. Solche Fragen umfassen Grundstücksgrenzen oder prekaristische Verhältnisse wie Näherbauten und Zufahrten.
Der Grundbuchauszug gehört zu den Services der Grundbuchämter. Du kannst ihn vor dem Kauf eines Grundstückes anfordern, um dich darüber zu informieren. Du kannst den Auszug auch einem potentiellen Käufer vorlegen, um ihm seine Kaufentscheidung zu erleichtern. Ein Grundbuchauszug ist jedoch nur ein Auszug und enthält nicht notwendigerweise alle Informationen. Vollständigen Einblick in den gesamten Grundbucheintrag erhalten nur jene, welche ein rechtlich schutzwürdiges Interesse geltend machen können sowie die Eigentümer der Liegenschaft, Dienstbarkeitsberechtigte und Grundpfandgläubiger. Ein Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Kostenlos sind lediglich mündliche Auskünfte. Wie viel du bezahlen musst, das hängt davon ab, wie viele Informationen der Auszug enthalten soll. Mehr zahlst du, wenn du einen beglaubigten Auszug benötigst.
Mit der Grundeigentümer-Abfrage kannst du in Erfahrung bringen, wem ein Grundstück gehört. Viele Kantone und Gemeinden stellen ihr Register für diese Abfrage online zur Verfügung. Damit ist es nicht notwendig, extra zur Verwaltung zu gehen und Formulare auszufüllen. Durch die Abfrage erfährst du die Grundstücksbezeichnung und dessen Beschreibung, Name und Identifikation des Besitzers, die Adresse, die Eigentumsform und das Erwerbsdatum.
Kantone und Gemeinden sind mit ihren Grundbuchämtern für das Grundbuch zuständig. In einigen Kantonen gibt es nur ein Grundbuchamt, welches alle Register führt. In anderen Kantonen existieren mehrere Grundbuchkreise für mehrere Gemeinden mit je eigenen Grundbuchämtern. Stadtgemeinden können ebenfalls über ihre eigenen Grundbuchämter verfügen, wie etwa Zürich. Zumeist hat eine Stadt jedoch kein eigenes Grundbuch. In manchen Gemeinden fungiert ein Notariat als Grundbuchamt.
Möchtest du ein Grundstück erwerben, dann musst du dich in der Regel an ein Notariat wenden. Das Notariat führt die öffentliche Beurkundung durch. Die Kantone wiederum organisieren das öffentliche Notariat. Dabei gibt es einige Unterschiede. In Basel-Stadt, Tessin, Genf oder Bern besteht das freie Berufsnotariat, in Zürich das Amtsnotariat und in einigen Kantonen gibt es Mischformen. Letztlich benötigst du einen Notar, um die Handänderung des Grundstückes zu beurkunden.
Käufer erwerben mit dem Erwerb des Grundstückes auch die Lasten und Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Informiert sich der Käufer nicht vorher, können zusätzliche Kosten auf ihn zukommen. Der Vorwand, die Rechte und die Lasten im Grundbuch nicht zu kennen, gilt nicht. Wichtig sind unter anderem Rechte wie das Durchleitungsrecht. Das gewährt dem Eigentümer des Grundstückes das Recht, Leitungen für Gas, Wasser und Strom durch ein Nachbargrundstück führen zu dürfen. Mit einem Nutzniessungsrecht wiederum darfst du auf deinem Land Wohnungen vermieten.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.