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Wenn Eltern für ihre Kinder die elterliche Pflicht und Versorgung nicht übernehmen können, wird die Fürsorge an einen Vormund abgegeben. Die Vormundschaft ist dabei gesetzlich geregelt und überträgt dem Betreuer die Verantwortung für eine unmündige Person. Das Verhältnis ist dabei ähnlich aufgebaut wie zwischen Eltern und Kind, wobei das sogenannte Mündel nicht zwingend ein Kind sein muss, dann aber von einem rechtlichen Betreuer und nicht von einem Vormund gesprochen wird. Genauso kann ein Vormund das Vermögen einer Person verwalten.
In der Schweiz wurde 2013 das Vormundschaftsrecht für Volljährige durch das Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Daneben ist auch die Begleitbeistandschaft möglich, die jedoch nicht gesetzlich festgelegt wird, sondern freiwillig ist. Ebenso unterscheidet sich die Pflegschaft noch einmal von der Vormundschaft, die lediglich den Schutz in einer vordefinierten und begrenzten Form umfasst. Umgangssprachlich werden die Begriffe jedoch gerne als Synonyme verwendet, da ähnliche Aufgabenbereiche abgedeckt sind.
Der Aufgaben- und Inhaltsbereich eines Vormunds umfast alle Sach- und Gesundheitsangelegenheiten, wobei das Wohl des Kindes immer Vorrang hat. Dabei muss sich der Vormund auch vor dem Familiengericht verantworten und rechtfertigen. Es erfolgt für den Schutz der Kinder eine Prüfung. Der Vormund bestimmt entsprechend:
Eine Beistandschaft ist die spezielle Form einer gesetzlichen Vertretung für ein Kind. Sie ersetzt die Aufgaben, die ansonsten amtlich durch das Jugendamt übernommen werden. Die Beistandschaft ist dabei freiwillig und kann von sorgeberechtigten Eltern angefordert werden. Möglich ist so z. B., die Vaterschaft feststellen zu können oder die Frage des Unterhalts zu klären. Die Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag von mindestens einem Elternteil gestellt. Gegenüber der Vormundschaft ist hier keine Prüfung oder gerichtliche Entscheidung notwendig.
Ist der Vormund gesetzlich durch das Familiengericht bestimmt, wird dieser in seiner Ausübung geprüft und muss alle zu treffenden Entscheidungen vor Gericht rechtfertigen. Das betrifft auch die finanziellen Angelegenheiten. Ein vorhandenes Kapital sollte vor Wertverlust geschützt und mündelsicher angelegt werden. Dafür stehen gesetzlich klar definierte Vorgaben zur Verfügung, wodurch der Schutz gewährleistet ist.
Der Vormund wird gesetzlich festgelegt und verpflichtet sich, die Fürsorge für Kinder zu übernehmen und die Interessen des Mündels zu unterstützen und zu vertreten. Wird die Vormundschaft an eine Person abgegeben, ist diese zur Übernahme zunächst verpflichtet, wenn das Familiengericht so entschieden hat. Gründe für eine Ablehnung gelten nur, wenn:
Die Vormundschaft wird durch das Familiengericht festgelegt, wenn Eltern diese Pflicht und Fürsorge nicht ausüben können oder dürfen. Für Kinder wird dann zum Schutz ein Ersatz gefunden und ist von da an der gesetzliche Vertreter, bis das Kind mündig bzw. volljährig wird. Die Vormundschaft gilt daher nur für Minderjährige, während für Volljährige, die nicht mündig sind, ein rechtlicher Betreuer festgelegt wird, der die gleichen Aufgaben übernimmt. Auch kann die Vormundschaft nicht für behinderte Personen beantragt werden, da hier der rechtliche Vertreter nicht durch das Familiengericht, sondern durch das Betreuungsgericht festgelegt wird. Eine Ausnahme bildet eine minderjährige Mutter, die ein Kind bekommt. Für diese kann ein Vormund ausgewählt werden, wenn sie unter 18 Jahre ist, der die Fürsorge für die Mutter und das Kind übernimmt. In der Regel wird die Vormundschaft jedoch auf zwei Personen verteilt.
Die Vormundschaft wird durch das Familiengericht angeordnet und verpflichtet dann die gesetzlich benannte Person, die Aufgabe des Vormunds zu übernehmen. Das kann von Geburt an oder auch vor der Geburt der Fall sein, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Vormund benötigt wird. Daher kann die Vormundschaft nicht direkt beantragt werden. Hier gelten andere Voraussetzungen als für die Pflegschaft und Betreuung. Allerdings können Eltern testamentarisch festlegen, welcher Vormund für das Kind bestimmt werden soll, wenn es zu einem frühzeitigen Ableben kommt. Möglich ist auch die Ablehnung des Vormunds durch das Mündel, wenn das Kind bereits über 14 Jahre alt ist, oder eine Übertragung der Vormundschaft auf mehrere Personen, z. B. ein Ehepaar, das die Fürsorge übernehmen möchte.
Medizinische Fragen im Allgemeinen und die Transplantationsmedizin im Besonderen sind ein Gebiet, in dem der Gesetzgeber besonders umsichtig walten muss. Hinter jeder Person, die sich mit medizinischen Transplantationen beschäftigt, steht immer eine persönliche und oft sehr bewegende Geschichte. Allgemeinlösungen sind, auch wegen der jeweils individuell unterschiedlichen Situationen, in denen sich die Patienten befinden, nur sehr schwer zu finden. Das erklärt auch, warum das Transplantationsgesetz regelmässig neu betrachtet werden und auf seine Effizienz überprüft werden sollte. In der Gesetzgebung muss dabei zugleich auf die Wünsche und Erwartungen der Betroffenen und auf die Fortschritte in der Medizin Rücksicht genommen werden.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?
Die neue Uhr ist gerade geliefert worden. Auch wenn sie optisch deinen Vorstellungen entspricht, weist sie leider einen grossen Kratzer auf dem Zifferblatt auf. Ein Umstand, der ärgerlich ist, den du allerdings nicht einfach hinnehmen musst. Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung hast du das Recht, die beschädigte Ware zu reklamieren, um einen einwandfreien Artikel zu erhalten. Was bei einer Reklamation zu beachten ist, für welche Mängel sie gilt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein und welchen Service Verkäufer bei einer Reklamation bieten müssen – das alles verraten wir dir hier mit vielen hilfreichen Tipps.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.