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Vormundschaft und ihre Bedeutung in der Schweiz

Vormundschaft und ihre Bedeutung in der Schweiz

Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.

Was ist eine Vormundschaft?

Wenn Eltern für ihre Kinder die elterliche Pflicht und Versorgung nicht übernehmen können, wird die Fürsorge an einen Vormund abgegeben. Die Vormundschaft ist dabei gesetzlich geregelt und überträgt dem Betreuer die Verantwortung für eine unmündige Person. Das Verhältnis ist dabei ähnlich aufgebaut wie zwischen Eltern und Kind, wobei das sogenannte Mündel nicht zwingend ein Kind sein muss, dann aber von einem rechtlichen Betreuer und nicht von einem Vormund gesprochen wird. Genauso kann ein Vormund das Vermögen einer Person verwalten.

In der Schweiz wurde 2013 das Vormundschaftsrecht für Volljährige durch das Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Daneben ist auch die Begleitbeistandschaft möglich, die jedoch nicht gesetzlich festgelegt wird, sondern freiwillig ist. Ebenso unterscheidet sich die Pflegschaft noch einmal von der Vormundschaft, die lediglich den Schutz in einer vordefinierten und begrenzten Form umfasst. Umgangssprachlich werden die Begriffe jedoch gerne als Synonyme verwendet, da ähnliche Aufgabenbereiche abgedeckt sind.

Welche Fürsorge beinhaltet die Vormundschaft für Kinder?

Der Aufgaben- und Inhaltsbereich eines Vormunds umfast alle Sach- und Gesundheitsangelegenheiten, wobei das Wohl des Kindes immer Vorrang hat. Dabei muss sich der Vormund auch vor dem Familiengericht verantworten und rechtfertigen. Es erfolgt für den Schutz der Kinder eine Prüfung. Der Vormund bestimmt entsprechend:

  • die Unterbringung des Mündels
  • die medizinische Versorgung
  • die Vermögensverwaltung
  • die schulische und später berufliche Ausbildung
  • alle Verträge und rechtliche Fragen

Was ist die Beistandschaft für Eltern?

Eine Beistandschaft ist die spezielle Form einer gesetzlichen Vertretung für ein Kind. Sie ersetzt die Aufgaben, die ansonsten amtlich durch das Jugendamt übernommen werden. Die Beistandschaft ist dabei freiwillig und kann von sorgeberechtigten Eltern angefordert werden. Möglich ist so z. B., die Vaterschaft feststellen zu können oder die Frage des Unterhalts zu klären. Die Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag von mindestens einem Elternteil gestellt. Gegenüber der Vormundschaft ist hier keine Prüfung oder gerichtliche Entscheidung notwendig.

Wie kann der Schutz für Kinder gewährleistet werden?

Ist der Vormund gesetzlich durch das Familiengericht bestimmt, wird dieser in seiner Ausübung geprüft und muss alle zu treffenden Entscheidungen vor Gericht rechtfertigen. Das betrifft auch die finanziellen Angelegenheiten. Ein vorhandenes Kapital sollte vor Wertverlust geschützt und mündelsicher angelegt werden. Dafür stehen gesetzlich klar definierte Vorgaben zur Verfügung, wodurch der Schutz gewährleistet ist.

Wann kann eine Vormundschaft abgelehnt werden?

Der Vormund wird gesetzlich festgelegt und verpflichtet sich, die Fürsorge für Kinder zu übernehmen und die Interessen des Mündels zu unterstützen und zu vertreten. Wird die Vormundschaft an eine Person abgegeben, ist diese zur Übernahme zunächst verpflichtet, wenn das Familiengericht so entschieden hat. Gründe für eine Ablehnung gelten nur, wenn:

  • die Vormundschaft die eigene Familiensituation erschweren würde
  • der Vormund über 60 Jahre alt ist
  • die Entfernung des Wohnorts zwischen Vormund und Mündel zu weit ist
  • bereits eine Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft übernommen wurde
  • der Vormund mehr als drei eigene minderjährige Personen versorgen muss
  • krankheitsbedingte Probleme vorliegen

Für welche Personen kommt eine Vormundschaft in Frage?

Die Vormundschaft wird durch das Familiengericht festgelegt, wenn Eltern diese Pflicht und Fürsorge nicht ausüben können oder dürfen. Für Kinder wird dann zum Schutz ein Ersatz gefunden und ist von da an der gesetzliche Vertreter, bis das Kind mündig bzw. volljährig wird. Die Vormundschaft gilt daher nur für Minderjährige, während für Volljährige, die nicht mündig sind, ein rechtlicher Betreuer festgelegt wird, der die gleichen Aufgaben übernimmt. Auch kann die Vormundschaft nicht für behinderte Personen beantragt werden, da hier der rechtliche Vertreter nicht durch das Familiengericht, sondern durch das Betreuungsgericht festgelegt wird. Eine Ausnahme bildet eine minderjährige Mutter, die ein Kind bekommt. Für diese kann ein Vormund ausgewählt werden, wenn sie unter 18 Jahre ist, der die Fürsorge für die Mutter und das Kind übernimmt. In der Regel wird die Vormundschaft jedoch auf zwei Personen verteilt.

Wie kann die Vormundschaft beantragt werden?

Die Vormundschaft wird durch das Familiengericht angeordnet und verpflichtet dann die gesetzlich benannte Person, die Aufgabe des Vormunds zu übernehmen. Das kann von Geburt an oder auch vor der Geburt der Fall sein, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Vormund benötigt wird. Daher kann die Vormundschaft nicht direkt beantragt werden. Hier gelten andere Voraussetzungen als für die Pflegschaft und Betreuung. Allerdings können Eltern testamentarisch festlegen, welcher Vormund für das Kind bestimmt werden soll, wenn es zu einem frühzeitigen Ableben kommt. Möglich ist auch die Ablehnung des Vormunds durch das Mündel, wenn das Kind bereits über 14 Jahre alt ist, oder eine Übertragung der Vormundschaft auf mehrere Personen, z. B. ein Ehepaar, das die Fürsorge übernehmen möchte.

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