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Das Obligationenrecht: Regelung von Schuldverhältnissen

Das Obligationenrecht: Regelung von Schuldverhältnissen

Während in Deutschland und Österreich das Privatrecht gleichzeitig auch das Schuldrecht ist, gibt es für die Schweiz Besonderheiten, die die Schuldverhältnisse und die Rechtsgrundlagen im Obligationenrecht betreffen. Das umfasst alle schuldrechnerischen Beziehungen und die Grundlagen beim Austausch von Vermögenswerten oder ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen. Ein allgemeiner und besonderer Teil beschreibt genau die Bestimmungen und die einzelnen Vertragsverhältnisse, die für die Schweiz gültig sind.

Was ist das Schweizerische Obligationenrecht?

Obligationen finden täglich im Alltag statt, etwa beim Kauf einer Zeitung am Kiosk. Für einen Geldbetrag erhältst du im Austausch eine Zeitung. Damit ist das Gläubiger-Schuldner-Verhältnis bei der Bezahlung und Aushändigung der Zeitung abgeschlossen. Es ist kein Handelsdiplom notwendig, um die Regelungen zu verstehen. Anders sieht es jedoch bei grösseren Geschäftsvorgängen aus.

Das Obligationenrecht ist die gesetzlich festgelegte Regelung von verschiedenen Schuldverhältnissen, wenn diese durch einen Vertrag oder durch eine unerlaubte Handlung entstanden sind. Für jedes Land ist das Obligationenrecht unterschiedlich festgelegt, wobei überall sowohl das Zivilgesetzbuch als auch das Obligationenrecht entscheidende Gesetze enthalten. In der Schweiz ist das Obligationenrecht eine Ergänzung zum Zivilgesetzbuch und regelt die Grundzüge der Obligation bzw. Verpflichtungen.

Wie ist das Obligationenrecht aufgebaut?

Das Schweizerische Obligationenrecht ist im Zivilgesetzbuch in einzelne Abschnitte und Abteilungen unterteilt. Das betrifft:

  • die allgemeinen Bestimmungen
  • die einzelnen Vertragsverhältnisse
  • die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
  • das Handelsregister, die Geschäftsfirmen und die kaufmännische Buchführung
  • die Wertpapiere

Da Obligationen immer innerhalb eines Rechtsgeschäfts auftreten, bleibt der Vertrag die wichtigste Obligation. Wichtige Punkte betreffen beispielsweise die Form der Verträge, die Gültigkeit oder den Vertragsabschluss bei Täuschung und Irrtum. Daneben sind die Vereinbarungen und Pflichten zwischen Schuldner und Gläubiger definiert. Schulden in der Schweiz werden in der Landesmünze, also in Schweizer Franken bezahlt.

Wie unterscheiden sich das Zivilgesetzbuch und das Schweizerische Obligationenrecht?

Beide Gesetze sind für das Privatrecht entscheidend. Während das Zivilgesetzbuch die Grundbedingungen festlegt, enthält das Schweizerische Obligationenrecht alle wichtigen Ergänzungen dazu und ist entsprechend der fünfte Teil des Zivilgesetzbuches. Darin sind die Schuldverhältnisse festgelegt, wenn ein Gläubiger von einem Schuldner eine bestimmte Leistung zu fordern und der Schuldner diese zu erbringen hat, in der Regel als Geldsumme. Fachstellen können bei Rechtsfragen beratend zur Seite stehen, aber auch über neue Regelungen informieren, darunter über das neue Verjährungsrecht oder das Rechnungslegungsrecht.

Was beinhaltet das neue Rechnungslegungsrecht im Obligationenrecht?

Seit 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft und im Obligationenrecht unter dem Art. 957 ff. zu finden. Dieses ist für alle Unternehmen gültig und unabhängig von deren Rechtsformen anzuwenden. Es betrifft auch Vereinbarungen innerhalb des Arbeitsverhältnisses, die Revision, die Steuererklärung und die Berechnung der Bilanzsumme in einem Unternehmen. Es soll Erleichterungen für kleinere Unternehmen schaffen und gilt für alle Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen. Für wirtschaftlich erfolgreichere Unternehmen dagegen enthält das Rechnungslegungsrecht erweiterte qualifizierte Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Das betrifft natürlich vor allem die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung als

  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Geldflussrechnung
  • Anhang
  • Zusatzangaben im Anhang

Konzerne wiederum müssen eine Konzernrechnung erstellen, während Kleinunternehmen lediglich eine Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben einreichen und Angaben zur Vermögenslage machen müssen. Die neuen Änderungen im Rechnungslegungsrecht sind so festgelegt, dass sie steuerneutrale Auswirkungen haben. Dabei ist der handelsrechtskonforme Abschluss immer noch die eigentliche Grundlage der steuerlichen Bemessung.

Was beinhaltet das neue Verjährungsrecht im Obligationenrecht im Zuge der Revision?

Das neue Verjährungsrecht ist in Verbindung mit der Revision in Unternehmen seit 2020 gültig und enthält begründete Lösungen für Verjährungsfristen, um damit auch Spätschäden zu vermeiden. Neu ist der Verzicht auf eine Anpassung aller kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsfristen, während Fragen zur Verjährungshemmung und dem Verjährungsverzicht neu geregelt wurden. Auch Regelungen zur Verjährungsunterbrechung oder zum Übergangsrecht sind berücksichtigt.

Was ist das Wechselrecht?

Das Wechselrecht ist international vereinheitlicht und daher für viele Länder bindend. Ausnahmen bilden zum Beispiel die USA und England. Es enthält die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die den Wechsel betreffen. Das Wechselrecht unterliegt dem Wechselgesetz, das unabhängig zum Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht steht, auch wenn das Zivilgesetzbuch einige Vorschriften für wechselrechtliche Verbindlichkeiten enthält. Speziell im Wechselrecht sind folgende Punkte definiert:

  • die Ausstellungsform von gezogenen Wechseln
  • die Übertragung
  • die Annahme
  • der Verfall
  • die Einlösung und Zahlung
  • der Rückgriff

Was enthalten die ersten zwei Abteilungen des Schweizerischen Obligationenrechts?

Alle Abteilungen sind in einzelne Punkte aufgeteilt, wobei die ersten beiden Abteilungen die Vertrags- und Schuldverhältnisse umfassen. Im ersten Bereich finden sich Informationen zur:

  • Entstehung der Obligationen
  • Wirkung der Obligationen
  • Erlöschung der Obligationen
  • Klärung besonderer Verhältnisse bei Obligationen
  • Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme

In der zweiten Abteilung des Obligationenrechts werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Kauf und Tausch
  • Schenkung
  • Miete
  • Pacht
  • Leihe
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Verlagsvertrag
  • Auftrag
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Kommission
  • Frachtvertrag
  • Prokura und andere Handelsvollmachten
  • Anweisung
  • Hinterlegungsvertrag
  • Bürgschaft
  • Spiel und Wette
  • Leibrentenvertrag

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