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Häufig ist es gar nicht so leicht zu definieren, wann eigentlich von Lärmbelästigung die Rede ist. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass eine unzulässige Lärmbelästigung dann vorliegt, wenn die Geräusche für einen durchschnittlichen Menschen nicht zu ertragen sind und sich diese vermeiden lassen. Darüber hinaus sollten die Geräusche nicht ortsüblich und dem Betroffenen nicht zuzumuten sein.
Es gibt keine konkrete Dezibel-Angabe, ab der von Lärmbelästigung die Rede ist. Dass ist beispielsweise in einer grossen Stadt etwas lauter ist als auf einem kleinen Dorf, ist normal. Zudem kommt es darauf an, wie hellhörig ein Departement ist und ob die Fenster geschlossen sind oder nicht. In den meisten Fällen werden in ländlich gelegenen Departements Ruhestörungen eher gemeldet. Neben der Lärmempfindlichkeit, die sich je nach Ortsüblichkeit unterscheiden kann, ist die Vermeidbarkeit der Geräuschkulisse ein wichtiger Aspekt. Es entscheidet aufgrund der Grauzone jede Behörde beziehungsweise jedes Ordnungsamt selbst, ob eine gemeldete Störung als Lärmbelästigung einzustufen ist oder nicht.
Da ist kein Gesetz mit einer konkreten Dezibel-Anzahl gibt, ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten, wann du mit nachbarschaftlichem Lärm einfach leben musst. Doch auch ohne konkrete Zahlen lassen sich einige Faktoren festlegen, von denen der Grad der Lärmbelästigung abhängt:
Da es im Mietrecht nicht genau festgelegt ist, sollte der Vermieter im Konfliktfall dem sich beschwerenden Mieter einige Fragen stellen, um die Lärmbelästigung richtig einzuschätzen. Wohnt der Vermieter selbst mit im Haus, so ist diese Einschätzung natürlich wesentlich einfacher.
Es macht einen grossen Unterschied, ob die Störung an einem Samstagabend um 18:00 Uhr oder unter der Woche mitten in der Nacht um 2:00 Uhr stattfindet. Auch ob es sich nur um eine kurze Störung von wenigen Minuten oder einer dauerhaften Störung von mehreren Stunden handelt, ist relevant. Zudem ist die Art der Lärmquelle entscheidend: Beispielsweise lässt sich ein laut schreiendes Baby nicht einfach so „abstellen“, eine laut betriebene Musikanlage hingegen schon. Schliesslich muss der Ort entsprechend ordnungsgemäss gebraucht werden: Wer aus einer Wohnung beispielsweise eine gewerbliche Party-Location macht, der macht sich nicht nur aufgrund von Lärmbelästigung, sondern auch aufgrund der nicht sachgemässen Nutzung des Mietobjektes strafbar.
Wenn deine Nachbarn Krach veranstalten, so ist es höflich, die betroffenen Personen zunächst darauf hinzuweisen. Anstatt gleich zum Telefon zu greifen und dich bei der Polizei zu beschweren oder eine Lärmklage beim Vermieter einzureichen, solltest du den Lärmverursacher auf dein Mietrecht hinweisen. Gerade bei einer Party oder Ähnlichem sind sich die Veranstalter oft nicht darüber bewusst, dass die Wohnung recht hellhörig ist und sich die Nachbarn gestört fühlen könnten. Sollte dein Nachbar nicht darauf eingehen, dann kannst du im Anschluss immer noch die Polizei verständigen. In diesem Fall kommt diese oder das Ordnungsamt vorbei, überprüft die Lärmbelästigung und weist die Lärmverursacher entsprechend zurecht.
Jedes Haus hat in der Regel eine feste Hausordnung, aus denen Uhrzeiten hervorgehen, die als Ruhezeiten gelten. Deshalb solltest du zunächst in deinem Mietvertrag nachschauen, wie das bei dir geregelt ist. Die meisten Hausordnungen geben folgende Ruhezeiten an:
Zu diesen Zeiten besteht ein gesteigerter Anspruch an Ruhe, wobei auch dieser aber nicht an einen bestimmten Pegel gebunden wird.
Im Grunde genommen steht dem Vermieter bei Lärmbelästigung das Recht der Kündigung zu. Mit dem Mietvertrag hat der Mieter unterschrieben, dass er sich an die Hausordnung hält, die auch Regeln zur Lärmbelästigung beinhaltet. Oft gehen einzelnen Fällen eine Mahnung und ein persönliches Gespräch voraus. Als Mieter solltest du dir jedoch darüber bewusst sein, dass ein zu hoher Lärmpegel durchaus einen Kündigungsgrund darstellen kann.
In der Praxis und im Zivilrecht wirkt jede Rechtshandlung grundsätzlich „ex nunc“. Das bedeutet, dass ein bereits geschlossener Vertrag, der in seinen Vereinbarungen geändert wird, ab diesem Zeitpunkt neu gilt und nicht mehr rückwirkend. Das kann bei einer Kündigung oder Anfechtung ebenso der Fall sein wie bei Aufhebungsvereinbarungen und Urteilen. Soll dagegen rückwirkend eine Änderung erzielt werden, nennt sich das juristisch „ex tunc“.
Das Erwachsenenschutzrecht ermöglicht die Pflege und Fürsorge für Personen, die aufgrund einer geistigen Einschränkung oder Behinderung nicht vollständig für sich selbst sorgen können und die Verantwortung an eine andere Person abgeben. Dabei sind in der Schweiz mittlerweile seit 2013 Änderungen in Kraft getreten, die die Rechte der behinderten Person besser wahrnehmen. Eltern und Geschwister können weiterhin als Beistand fungieren und haben dabei mehr Verantwortung und Vorteile.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
In der Schweiz gelten andere Regeln für den Schutz der Landessicherheit und andere waffenrechtliche Bedingungen als im Ausland. Jeder Schweizer darf privat eine Waffe besitzen und für sich erwerben, um für die eigene Sicherheit zu sorgen, solange im Gesetz keine besonderen Bestimmungen festgelegt sind. Auch dürfen beispielsweise Soldaten ihre Dienstwaffe nach der Dienstpflicht behalten und mit nach Hause nehmen, wobei hier erweiterte Regeln gelten. Allerdings geht mittlerweile die Zahl an Armeewaffen im Privatgebrauch zurück. Dennoch hat jeder Schweizer das Recht, sich durch eine Waffe zu verteidigen. Alles rund um das spannende Thema erfährst du hier.
Nicht erst wenn die Steuererklärung ansteht, bekommt der Begriff der juristischen Person Gewicht. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Meint dies ein Unternehmen, und wenn ja, sind alle Unternehmensformen gemeint? Ist auch ein Mensch eine solche juristische Person? Welche Besonderheiten gilt es in Bezug aufs Steueramt, die Steuerberechnung und die Steuern im Allgemeinen und im Hinblick auf Unternehmensgründungen zu beachten? Die wichtigsten Fragen rund um den juristischen Fachbegriff haben wir uns einmal näher angesehen.
Innerhalb gesetzlicher Vorschriften können einige vertragliche Absprachen zwischen zwei Parteien auch anders getroffen werden, als im Gesetz vorgesehen ist. Das trifft jedoch nicht auf alle Fälle zu, sodass es Situationen gibt, in denen keine Abweichungen möglich sind. Abweichende Regelungen fallen unter das dispositive Recht. Gesprochen wird hier auch von abdingbaren Vorschriften, etwa durch eine Änderung oder einen vollständigen Ausschluss.