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Der Polizei Lärmbelästigung melden – Alles über den häufigsten Nachbarschaftskonflikt

Der Polizei Lärmbelästigung melden – Alles über den häufigsten Nachbarschaftskonflikt

Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.

1. Die Definition von Lärmbelästigung

Häufig ist es gar nicht so leicht zu definieren, wann eigentlich von Lärmbelästigung die Rede ist. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass eine unzulässige Lärmbelästigung dann vorliegt, wenn die Geräusche für einen durchschnittlichen Menschen nicht zu ertragen sind und sich diese vermeiden lassen. Darüber hinaus sollten die Geräusche nicht ortsüblich und dem Betroffenen nicht zuzumuten sein.

2. Lärmbelästigung lässt sich nicht über einen Dezibel-Wert bestimmen

Es gibt keine konkrete Dezibel-Angabe, ab der von Lärmbelästigung die Rede ist. Dass ist beispielsweise in einer grossen Stadt etwas lauter ist als auf einem kleinen Dorf, ist normal. Zudem kommt es darauf an, wie hellhörig ein Departement ist und ob die Fenster geschlossen sind oder nicht. In den meisten Fällen werden in ländlich gelegenen Departements Ruhestörungen eher gemeldet. Neben der Lärmempfindlichkeit, die sich je nach Ortsüblichkeit unterscheiden kann, ist die Vermeidbarkeit der Geräuschkulisse ein wichtiger Aspekt. Es entscheidet aufgrund der Grauzone jede Behörde beziehungsweise jedes Ordnungsamt selbst, ob eine gemeldete Störung als Lärmbelästigung einzustufen ist oder nicht.

3. Wann Lärm von den Nachbarn hingenommen werden muss

Da ist kein Gesetz mit einer konkreten Dezibel-Anzahl gibt, ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten, wann du mit nachbarschaftlichem Lärm einfach leben musst. Doch auch ohne konkrete Zahlen lassen sich einige Faktoren festlegen, von denen der Grad der Lärmbelästigung abhängt:

  • Findet die Störung unter der Woche oder am Wochenende statt?
  • Zu welcher Tageszeit wird der Lärm verursacht?
  • Wie lange Dauer der Lärmeinwirkung?
  • Um welche Art der Lärmquelle handelt es sich?
  • Ist die Art und Intensität des Lärms ortsüblich?

4. Einschätzen, ob es sich um Lärmbelästigung oder um empfindliche Mieter handelt

Da es im Mietrecht nicht genau festgelegt ist, sollte der Vermieter im Konfliktfall dem sich beschwerenden Mieter einige Fragen stellen, um die Lärmbelästigung richtig einzuschätzen. Wohnt der Vermieter selbst mit im Haus, so ist diese Einschätzung natürlich wesentlich einfacher.

Es macht einen grossen Unterschied, ob die Störung an einem Samstagabend um 18:00 Uhr oder unter der Woche mitten in der Nacht um 2:00 Uhr stattfindet. Auch ob es sich nur um eine kurze Störung von wenigen Minuten oder einer dauerhaften Störung von mehreren Stunden handelt, ist relevant. Zudem ist die Art der Lärmquelle entscheidend: Beispielsweise lässt sich ein laut schreiendes Baby nicht einfach so „abstellen“, eine laut betriebene Musikanlage hingegen schon. Schliesslich muss der Ort entsprechend ordnungsgemäss gebraucht werden: Wer aus einer Wohnung beispielsweise eine gewerbliche Party-Location macht, der macht sich nicht nur aufgrund von Lärmbelästigung, sondern auch aufgrund der nicht sachgemässen Nutzung des Mietobjektes strafbar.

5. Bei Lärmbelästigung eine Meldung bei der Polizei machen

Wenn deine Nachbarn Krach veranstalten, so ist es höflich, die betroffenen Personen zunächst darauf hinzuweisen. Anstatt gleich zum Telefon zu greifen und dich bei der Polizei zu beschweren oder eine Lärmklage beim Vermieter einzureichen, solltest du den Lärmverursacher auf dein Mietrecht hinweisen. Gerade bei einer Party oder Ähnlichem sind sich die Veranstalter oft nicht darüber bewusst, dass die Wohnung recht hellhörig ist und sich die Nachbarn gestört fühlen könnten. Sollte dein Nachbar nicht darauf eingehen, dann kannst du im Anschluss immer noch die Polizei verständigen. In diesem Fall kommt diese oder das Ordnungsamt vorbei, überprüft die Lärmbelästigung und weist die Lärmverursacher entsprechend zurecht.

6. Im Mietrecht festgelegte Ruhezeiten

Jedes Haus hat in der Regel eine feste Hausordnung, aus denen Uhrzeiten hervorgehen, die als Ruhezeiten gelten. Deshalb solltest du zunächst in deinem Mietvertrag nachschauen, wie das bei dir geregelt ist. Die meisten Hausordnungen geben folgende Ruhezeiten an:

  • Nachtruhe: meist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe: zwischen 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen

Zu diesen Zeiten besteht ein gesteigerter Anspruch an Ruhe, wobei auch dieser aber nicht an einen bestimmten Pegel gebunden wird.

7. Kündigungsrechte des Vermieters bei Lärmbelästigung

Im Grunde genommen steht dem Vermieter bei Lärmbelästigung das Recht der Kündigung zu. Mit dem Mietvertrag hat der Mieter unterschrieben, dass er sich an die Hausordnung hält, die auch Regeln zur Lärmbelästigung beinhaltet. Oft gehen einzelnen Fällen eine Mahnung und ein persönliches Gespräch voraus. Als Mieter solltest du dir jedoch darüber bewusst sein, dass ein zu hoher Lärmpegel durchaus einen Kündigungsgrund darstellen kann.

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