Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Zession: Definition und Verwendung des Begriffs aus dem Forderungsmanagement

Zession: Definition und Verwendung des Begriffs aus dem Forderungsmanagement

Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…

Was bedeutet der Begriff „Zession“?

Als Zession – oder Abtretung – wird nach dem Schweizerischen Zivilrecht die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen Dritten bezeichnet. Dieser erhält nun den Vorzug. Der Dritte ist in der Regel ein neuer Gläubiger, daher spricht man auch von einem Gläubigerwechsel. Dies kann mit oder ohne Zustimmung des Schuldners erfolgen. Die Rahmenbedingungen einer Zession sind im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelt, das einen Teilbereich des Zivilgesetzbuches darstellt. Man unterscheidet zwischen

  • Einzelzessionen: Hier wird eine einzelne Forderung von einem Gläubiger auf den anderen übertragen
  • Globalzessionen (Mantelzessionen): Abtretung mehrerer bestehender oder künftig zu erwartender Forderungen (wenn diese bestimmbar sind)

Wer ist Zessionar, wer ist Zedent – und was bedeutet das für beide?

Nach dem OR bezeichnet man den übertragenden Gläubiger als Zessionar, der Empfangende ist der Zedent. Die Zession muss einen Verpflichtungsvertrag und einen Verfügungsvertrag beinhalten. Dabei kann das Verpflichtungsgeschäft formfrei abgeschlossen werden, wenn es nicht besonderen Formvorschriften unterliegt (etwa bei einer Schenkung). Anders ist es beim Verfügungsvertrag. Er hängt von der Verfügungsmacht des Zedenten ab und von der Abtretbarkeit der Forderungen. Hier sind gewisse Formvorschriften nötig. Sind diese erfüllt, geht eine oder mehrere Forderungen samt ihrer Rechte und Pflichten auf den Zessionar über.

Wozu dient eine Zession?

Bei vielen Finanzgeschäften hat der Forderungsverkauf für die beteiligten Parteien bestimmte Vorteile. Für den Zedenten kann dies eine finanzielle Sicherung bedeuten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schuldner ein Kreditnehmer ist. So ergibt sich aus dem Zessionsvertrag eine Kreditsicherung. Mit einer Zession werden oft geldwerte Ansprüche aus Rechtsgeschäften vor ihrer Fälligkeit oder einer möglichen Tilgung geltend gemacht.

Wie wird eine Abtretung in der Praxis umgesetzt?

Einzelzessionen findet man als Forderungsverkauf eines Gläubigers an einen Dritten – zum Beispiel an ein Inkasso- oder Factoring-Unternehmen. Ebenso können sie als Instrument zur Kreditsicherung dienen. Dies ist sowohl von Privatperson zu Privatperson möglich als auch von privaten Vertragspartnern an einen Gewerbetreibenden. Des Weiteren kann eine Zession Teil eines Risikos sein, das ein Versicherer an ein Rückversicherungsunternehmen weitergibt. Als Globalzession dient sie beispielsweise einem Kreditgeber zur finanziellen Absicherung in einem Überbrückungszeitraum. Das ist der Fall, wenn eine Firma einer anderen Ware überlässt. In der Zeit zwischen der Warenlieferung und deren endgültigen Bezahlung dient eine Zession unter Umständen als Sicherheit.

Worin unterscheiden sich die Arten zur Weitergabe einer Forderung?

Es gibt drei Arten der Zession.

  • Legalzession: Hier tritt ein neuer Zessionar an die Stelle des vorherigen Zedenten. Dazu braucht es keine Zustimmung des Schuldners. Eine einfache Form dieser Abtretung ist die Forderungsübertragung an ein Inkassobüro. Zessionen können auch bei Konkurseröffnung oder Zwangsvollstreckung zur Anwendung kommen.
  • Fiduziarische Abtretung: Ein Zessionar (Fiduziar) erhält das Recht zur Geltendmachung einer Forderung. Seine Verfügungsbefugnis ist dabei aber eingeschränkt. Bei Verletzung dieses Vertragsrechts muss er gemäss OR Schadensersatz leisten. Dies kann bei Sicherungszessionen oder dem Factoring (Inkassoabtretungen) vorkommen.
  • Stille Zession: Die Abtretung erfolgt, ohne dass der Schuldner davon Kenntnis erhält. Diese Art der Zession tritt oft auf, wenn es sich bei dem neuen Zedenten um eine Bank handelt.

Das Schweizerische Konkursrecht (geregelt im SchKG) sieht eine Abtretung von Rechtsansprüchen vor. Der Zedent erhält dabei aber nur das Recht zur Prozessführung. Bedingung dafür ist, dass die Ansprüche Teil der Konkursmasse sind.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Abtretung möglich?

Laut Artikel 164 OR sind Forderungsabtretungen zulässig, wenn sie weder dem Gesetz noch einer Vereinbarung oder der Natur des Rechtsverhältnisses entgegenstehen. Dies betrifft vertragliche, nichtvertragliche oder Teilforderungen. Zur Ausübung seines Wahlrechts kann der Zedent dem Zessionar eine Vollmacht ausstellen. Nebenrechte (zum Beispiel Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht) dürfen nur im Zusammenhang mit einer Forderung abgetreten werden. Damit dem Schuldner daraus keine unübersehbaren Nachteile entstehen, ist er durch bestimmte Klauseln geschützt. Ein gesetzliches Abtretungsverbot („flexibler Ungültigkeitsbegriff“) gilt für

  • Rentenansprüche aus der AHV
  • künftige Lohnforderungen
  • Ansprüche, die eng mit der Person des Gläubigers verbunden sind
  • von einem gutgläubigen Zessionar erworbene Forderungen, deren Abtretung von Gesetzes wegen ungültig ist

Welche Rechtsgrundlagen sind von Gläubiger und Schuldner zu beachten?

  • Für einen Schuldnerübergang ist in jedem Fall die Schriftform erforderlich.
  • Die abzutretende Forderung muss genau bezeichnet oder in ihrer Höhe bestimmbar sein.
  • Der Zedent braucht eine Verfügungsmacht über die Forderung.
  • Ein Dritter kann in Form einer direkten Stellvertretung über die Abtretung verfügen.
  • Verfügungsbefugnisse können auch nachträglich erworben werden.
  • Eine Verfügung ist nicht aufhebbar. Hierzu bedarf es einer Rückzession, also einer erneuten Verfügung.
  • Die Abtretung kommt mit dem Zeitpunkt des Ausstellens der Zessionsurkunde zustande.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Meineid – rechtliche Folgen und Ahndung der Falschaussage

Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.

Baurecht: Eigenheim auf fremdem Grundstück? Das geht!

Wer ein Haus bauen möchte, aber nicht viel Geld für Grund ausgeben kann, kann ein Haus mit Baurecht bauen. Bei diesem Konzept bleibt das Grundstück in der Hand des Besitzers. Dieser vergibt aber das Recht, dass dort gebaut und das Gebäude genutzt werden darf. Im Austausch wird ein Baurechtszins pro Jahr fällig. Sowohl für den Bodeneigentümer als auch für den Bauherrn hat dieses Konzept grosse Vorteile. Es gibt aber auch deutliche Nachteile des Baurechts. Wir erklären dir, was du beachten solltest.

Fluggastrechte korrekt geltend machen und beanspruchen

Über viele Jahre waren die Regelungen zur Entschädigung von Flugpassagieren im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen mehr oder weniger ein Flickenteppich. Je nach Herkunftsland der Fluggesellschaft und der Flugstrecke konnte die Ausgleichszahlung für Passagiere höchst unterschiedlich ausfallen, wenn es zu Fehlern oder einem Ausfall der Beförderung kam. Das hat sich im Jahr 2004 grundlegend verändert, als die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde. Diese Verordnung gilt seitdem in allen Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in der Schweiz und in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Jeder Fluggast hat das Recht darauf, sie in Anspruch zu nehmen.

Gemeinsames Sorgerecht – Rechte und Pflichten nach einer Trennung

Auch bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist es heutzutage keine Seltenheit mehr, dass beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Im Grunde genommen wird das Sorgerecht in diesem Fall gar nicht verändert. Verheiratete oder zusammen lebende Eltern haben in der Regel immer das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind, was nach einer Scheidung zunächst auch so bleibt. Dennoch treten beim gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung vermehrt Ungewissheiten auf. Die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten wir dir in dem folgenden Artikel.

Verzichtserklärung – Rechtslage und Möglichkeiten

Wenn einer Person bestimmte Dinge rechtlich zustehen, kann eine Gegenpartei durch eine Verzichtserklärung sicherstellen, dass die Person keine Ansprüche erhebt. In vielen Fällen ist für die Verzichtserklärung eine notarielle Beglaubigung notwendig, so vor allen Dingen bei Erbverzicht oder Unterhaltsverzicht. Die Verzichtserklärung ermöglicht Rechtsklarheit und vermeidet Streitigkeiten. Dem Verzichtserklärer kann dabei auch eine Entschädigung zugestanden werden. Mehr zum Thema erfährst du hier.

Das Grundbuchamt in der Schweiz – Fragen und Antworten

Bevor du dich für den Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie entscheidest, solltest du zunächst einen Blick in das Grundbuch werfen. Dadurch informierst du dich über die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes und vermeidest schwerwiegende Fehler: Liegt eine Grundlast auf dem Grundstück? Darfst du Leitungen, wenn nötig, über Nachbargrundstücke führen? Darfst du Wohneinheiten vermieten? Dies alles ist im Grundbuch geregelt. Wissenswertes dazu findest du hier.