Familienrecht – so werden Familienangelegenheiten in der Schweiz geregelt
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Was regelt das Rechtsgebiet des Familienrechts in der Schweiz?
Beim Familienrecht geht es um alle Normen, die Personen und vermögensrechtliche Beziehungen in Familien regeln. Das kann Beziehungen betreffen, die sowohl durch Ehe als auch durch Verwandtschaft entstehen. Das Erwachsenenschutzrecht gehört ebenfalls dazu. Der zweite Teil des Zivilgesetzbuches ist ausschliesslich dem Familienrecht gewidmet. Darin finden sich die folgenden drei Abteilungen wieder:
- Eherecht
- Verwandtschaft
- Erwachsenenschutz
Für eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gibt es im Gesetzbuch ein eigenständiges Bundesgesetz, das alle Gesetze bezüglich dieser Partnerschaft regelt. Das Familienrecht bezieht sich nicht nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen und anderen Familienmitgliedern, sondern bietet auch die Basis für andere Rechtsgebiete. Dazu zählt beispielsweise das Sozialversicherungsrecht.
Entspricht das Familienrecht noch den heutigen Lebensformen?
Familienkonstellationen sind heutzutage einem Wandel unterworfen. Aus diesem Grund wird das Familienrecht immer wieder revidiert, um es den neuen Lebensbedingungen und Familienkonstellationen anzupassen. So stehen heute beispielsweise die Gewährleistung von Freiheit in der Lebensgestaltung, das Wohl der Kinder und die Gleichbehandlung aller Kinder unabhängig von Eltern und deren Zivilstand im Fokus. Diese Themen sind Mittelpunkt der Modernisierung des Zivilrechts. Im März 2015 hat der Bundesrat ein sogenanntes zeitgemässes, kohärentes Zivil- und Familienrecht verabschiedet. Der dazugehörige Bericht „Modernisierung des Familienrechts“ enthält eine spezielle Ordnung über die neuen Ziele und den Stand der Modernisierung aller Gesetzesgrundlagen des Familienrechts.
Was versteht man unter dem Kinder- und Erwachsenenschutzrecht?
In der Schweiz gibt es das sogenannte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, das im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt wird. Die Ausführung liegt jedoch bei den Kantonen selbst, die die hierfür nötigen Gesetze veranlassen. In vielen Regionen sind die Behörden des Kinder- und Erwachsenenschutzrechtes sowie des Güterrechts interdisziplinär organisiert. Es handelt sich also um eine zusammengesetzte professionelle Fachbehörde, die mindestens drei Mitglieder aus verschiedenen Fachbereichen besitzt. Dabei gibt es jeweils eine gerichtliche oder eine Verwaltungsbehörde, die für die Anordnung von Massnahmen und zur Aufgabendefinition von Mandatsträgern zuständig ist.
Warum wurde das Erwachsenenschutzrecht ins Leben gerufen?
Das Erwachsenenschutzrecht ist 2013 in Kraft getreten und verbessert die Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme von geistig behinderten Personen. Jedoch geht es im Erwachsenenschutzrecht nicht nur um Beistand. Es wird individuell auf jede einzelne Person angepasst und behandelt auch Themen wie elterliche Gewalt. Darüber hinaus regelt das Erwachsenenschutzrecht die Lebensbedingungen von Bewohnern aus Wohneinrichtungen und Pflegeheimen.
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Welche Formen gibt es beim Erwachsenenschutzrecht?
Das Erwachsenenschutzrecht zielt darauf ab, jemanden in seinem Selbstbestimmungsrecht und Verfahrensrecht, sowie in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen. Es gibt vier verschiedene Formen des Erwachsenenschutzes, die einzeln oder miteinander fungieren:
- Begleitbeistandschaft: Hier werden hilfsbedürftige Personen in definierten Aufgabenbereichen unterstützt. Sie bleiben dennoch selbst handlungsfähig.
- Vertretungsbeistand: Er regelt Angelegenheiten, die die betroffene Person nicht selbst bewältigen kann. Die Handlungsfähigkeit wird hier punktuell eingeschränkt, jedoch bezieht sich dieser Beistand nur auf Situationen, in denen die Person aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht handlungsfähig ist.
- Mitwirkungsbeistandschaft: Diese wird durchgeführt, wenn die bedürftige Person selbst handeln möchte und kann. Sie wird jedoch begleitet und davor geschützt, Verpflichtungen einzugehen, die ihrem Interesse entsprechen, wie beispielsweise ein unvorteilhaftes Darlehen aufzunehmen.
- Umfassende Beistandschaft: Bei dieser Form wird die hilfsbedürftige Personen entmündigt und die zu regelnden Angelegenheiten werden vollständig übernommen. Diese Form wird nur genutzt, wenn eine Person urteilsunfähig und besonders hilfsbedürftig ist.
Wird auch das Güterrecht nach einer Trennung vom Familienrecht geregelt?
Ja. Das Familienrecht definiert alle wichtigen Themen rund um die Scheidung. Dazu gehören nicht nur das Erbrecht und die Kindesrechte, sondern auch das Privatrecht auf Gütertrennung und Eheschutz. In der Schweiz ist die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung ein wichtiges Thema, über das sich beide Partner im Vorhinein gut informieren sollten. Jeder der beiden Ex-Partner hat ein Immaterialgüterrecht, hat also Ansprüche auf bestimmte Güter. Beim Erbrecht ergibt sich ab 2023 die Änderung, dass Ehepartner, stirbt der Erblasser während des Scheidungsvorgangs, kein Anrecht mehr auf den Pflichtteil haben.
Benötige ich einen Anwalt oder hilft in allen Angelegenheiten das Familienrecht?
Nach einer Trennung treten zahlreiche Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten auf. Diese reichen vom Güterrecht über das Verfahrensrecht zur Scheidung bis hin zum Kindesrecht und der Unterstützung. Ein Anwalt kann hierbei eine grosse Hilfe sein und die Mediation zwischen den beiden Ex-Partnern vorantreiben. Gerade wenn es Probleme gibt, solltest du an einem Anwalt nicht sparen. Jedoch kommt es hier ganz auf den Einzelfall an, ob ein Anwalt wirklich nötig ist.
Erstellt: 08.12.2020 - Aktualisiert: 28.02.2021 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG