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Beim Familienrecht geht es um alle Normen, die Personen und vermögensrechtliche Beziehungen in Familien regeln. Das kann Beziehungen betreffen, die sowohl durch Ehe als auch durch Verwandtschaft entstehen. Das Erwachsenenschutzrecht gehört ebenfalls dazu. Der zweite Teil des Zivilgesetzbuches ist ausschliesslich dem Familienrecht gewidmet. Darin finden sich die folgenden drei Abteilungen wieder:
Für eingetragene Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gibt es im Gesetzbuch ein eigenständiges Bundesgesetz, das alle Gesetze bezüglich dieser Partnerschaft regelt. Das Familienrecht bezieht sich nicht nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen und anderen Familienmitgliedern, sondern bietet auch die Basis für andere Rechtsgebiete. Dazu zählt beispielsweise das Sozialversicherungsrecht.
Familienkonstellationen sind heutzutage einem Wandel unterworfen. Aus diesem Grund wird das Familienrecht immer wieder revidiert, um es den neuen Lebensbedingungen und Familienkonstellationen anzupassen. So stehen heute beispielsweise die Gewährleistung von Freiheit in der Lebensgestaltung, das Wohl der Kinder und die Gleichbehandlung aller Kinder unabhängig von Eltern und deren Zivilstand im Fokus. Diese Themen sind Mittelpunkt der Modernisierung des Zivilrechts. Im März 2015 hat der Bundesrat ein sogenanntes zeitgemässes, kohärentes Zivil- und Familienrecht verabschiedet. Der dazugehörige Bericht „Modernisierung des Familienrechts“ enthält eine spezielle Ordnung über die neuen Ziele und den Stand der Modernisierung aller Gesetzesgrundlagen des Familienrechts.
In der Schweiz gibt es das sogenannte Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, das im schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt wird. Die Ausführung liegt jedoch bei den Kantonen selbst, die die hierfür nötigen Gesetze veranlassen. In vielen Regionen sind die Behörden des Kinder- und Erwachsenenschutzrechtes sowie des Güterrechts interdisziplinär organisiert. Es handelt sich also um eine zusammengesetzte professionelle Fachbehörde, die mindestens drei Mitglieder aus verschiedenen Fachbereichen besitzt. Dabei gibt es jeweils eine gerichtliche oder eine Verwaltungsbehörde, die für die Anordnung von Massnahmen und zur Aufgabendefinition von Mandatsträgern zuständig ist.
Das Erwachsenenschutzrecht ist 2013 in Kraft getreten und verbessert die Möglichkeiten der Verantwortungsübernahme von geistig behinderten Personen. Jedoch geht es im Erwachsenenschutzrecht nicht nur um Beistand. Es wird individuell auf jede einzelne Person angepasst und behandelt auch Themen wie elterliche Gewalt. Darüber hinaus regelt das Erwachsenenschutzrecht die Lebensbedingungen von Bewohnern aus Wohneinrichtungen und Pflegeheimen.
Das Erwachsenenschutzrecht zielt darauf ab, jemanden in seinem Selbstbestimmungsrecht und Verfahrensrecht, sowie in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen. Es gibt vier verschiedene Formen des Erwachsenenschutzes, die einzeln oder miteinander fungieren:
Ja. Das Familienrecht definiert alle wichtigen Themen rund um die Scheidung. Dazu gehören nicht nur das Erbrecht und die Kindesrechte, sondern auch das Privatrecht auf Gütertrennung und Eheschutz. In der Schweiz ist die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung ein wichtiges Thema, über das sich beide Partner im Vorhinein gut informieren sollten. Jeder der beiden Ex-Partner hat ein Immaterialgüterrecht, hat also Ansprüche auf bestimmte Güter. Beim Erbrecht ergibt sich ab 2023 die Änderung, dass Ehepartner, stirbt der Erblasser während des Scheidungsvorgangs, kein Anrecht mehr auf den Pflichtteil haben.
Nach einer Trennung treten zahlreiche Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten auf. Diese reichen vom Güterrecht über das Verfahrensrecht zur Scheidung bis hin zum Kindesrecht und der Unterstützung. Ein Anwalt kann hierbei eine grosse Hilfe sein und die Mediation zwischen den beiden Ex-Partnern vorantreiben. Gerade wenn es Probleme gibt, solltest du an einem Anwalt nicht sparen. Jedoch kommt es hier ganz auf den Einzelfall an, ob ein Anwalt wirklich nötig ist.
Einige Arbeitgeber richten eine Gratifikation aus. Oft geschieht dies gegen Ende des Jahres, etwa als Weihnachtsgeld. Oder aber die Gratifikation richtet sich nach dem Geschäftsergebnis. Dann kann es auch sein, dass die Zahlung erst im Folgejahr erfolgt. Die Zahlung findet nicht selten im Dezember statt, wenn der Arbeitgeber keinen 13. Monatslohn ausrichtet, der Ende Jahr bezahlt wird. Auch für individuelle, gute Leistungen oder das Erreichen eines bestimmten Zieles gibt es manchmal Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Hier erfährst du, was eine Gratifikation ist, wo der Unterschied zu einem 13. Monatslohn liegt und welche Rechtsansprüche ein Arbeitnehmer in Bezug auf die Gratifikation hat.
Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede und andere Ehrverletzungsdelikte sind im Schweizerischen Gesetzbuch klar voneinander abgegrenzt. Der Ausgangspunkt ist dabei stets eine ehrverletzende Behauptung gegenüber einer anderen Person, die anschliessend zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgehen kann. Die sozialen Medien sind dabei Fluch und Segen zugleich – haben sie doch die Zahl der angezeigten Delikte deutlich gesteigert, liefern aber gleichzeitig auch häufig einen vorzeigbaren Beleg für die ehrverletzenden Aussagen oder Bilder. Wir fassen zusammen, wie sich die oben genannten Straftatbestände von der Verleumdung abgrenzen und welche Strafen im Falle einer Verurteilung verhängt werden können.
Als Beamter muss man sich heutzutage so einiges von den Bürgern anhören. Beamte werden häufig beschimpft oder respektlos behandelt, wenn sie die Bürger zurechtweisen und der Betroffenen sein Fehlverhalten nicht nachvollziehen kann. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Beamtenbeleidigung ein eigener Tatbestand ist. Einen Beamten zu beleidigen, kann vor allem teuer werden und wird mit hohen Bussgeldern geahndet. Doch ist der Strafkatalog bei einer Beamtenbeleidigung wirklich höher als bei einem anderen Bürger? Und wo beginnt überhaupt eine Beleidigung? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Nutzungsrechte werden in vielen Bereichen eingeräumt und gestatten den Gebrauch von Sachen und Werken, die einen anderen Eigentümer haben oder urheberrechtlich geschützt sind. Sie beinhalten das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag. Genauso können durch ein eingeräumtes Nutzungsrecht bestimmte Rechte abgegeben werden, für die eine Lizenz notwendig ist. Nutzbare Sachen sind bewegliche Sachen, Immobilien und Grundstücke.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.