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Bewährungshilfe – soziale Integration für Deliktfreiheit

Bewährungshilfe – soziale Integration für Deliktfreiheit

Durch Bewährungshilfe haben Straftäter die Möglichkeit, sich nach einer frühzeitigen Haftentlassung neu im Alltag zu integrieren und zu zeigen, dass ein Hang zu neuen Straftaten nicht mehr besteht. Während dieser Zeit werden die Lebensumstände des Täters unter die Lupe genommen und der Versuch unternommen, seinen Alltag zu normalisieren, etwa durch Arbeitsvermittlung und Resozialisierung.

Was ist eine Bewährung?

Liegt eine Straftat vor, entscheidet das Gericht über das Strafmass. Unterschieden wird in Geldstrafen, Freiheitsstrafen und einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Anordnung der Bewährungsstrafe beim kantonalen Richteramt beinhaltet, dass der Straftäter nicht ins Gefängnis muss, sondern sein alltägliches Leben wieder aufnehmen kann, allerdings unter gesonderten Massnahmen und Regelungen.

Die Strafe auf Bewährung ist für einen festgelegten Zeitraum angesetzt, der gleichzeitig das Aussetzen der Freiheitsstrafe bezeichnet. Die Bewährung ist nur für Delikte möglich, die eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren umfassen. Dazu müssen angesichts der Schwere der Strafe auch andere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ausgangslage bildet die Einschätzung des Gerichts, dass der Täter keine weiteren Straftaten begeht.

Was ist der Sinn einer Bewährungsstrafe?

Verschiedene Straftheorien sehen die Bewährungsstrafe als Möglichkeit für die soziale Integration des Täters statt oder nach dem Vollzug und als Vorwarnung, dass eine weitere Straftat schwerwiegendere Massnahmen nach sich zieht.

Eine Bewährung ist nur dann möglich, wenn der Täter nicht vorbestraft ist, nicht gegen vorherige Bewährungsauflagen verstossen hat und sich auch während der Bewährungsstrafe selbst nichts zu Schulden kommen lässt. Wird ein Verurteilter wegen guter Führung vorzeitig entlassen, ist ebenfalls eine Bewährung für einen bestimmten Zeitraum nach der Haft angesetzt. Die Bewährungshilfe kontrolliert das Verhalten des Betroffenen, wobei durch Resozialisierung einem rechtswidrigen Handeln vorgebeugt werden soll.

Was ist Bewährungshilfe?

Bewährung erfolgt als Ersatz für die Freiheitsstrafe oder nach einer teilweise verbüssten Gefängnisstrafe. Für die Dauer der Bewährung wird der Verurteilte der Abteilung einer Vereinigung oder Behörde unterstellt, die einen Bewährungshelfer zur Verfügung stellt, der die Aufsicht und Leitung des Straftäters übernimmt. Eine Inanspruchnahme der Bewährungshilfe wirkt sich oft günstig auf den vorzeitigen Straferlass und ein deliktfreies Verhalten vorbestrafter Menschen aus. Pflicht ist die Bewährungshilfe bei Jugendstrafen.

Welche Massnahmen gelten für die Bewährungshilfe im jeweiligen Kanton?

Bewährungshilfen haben im jeweiligen Kanton verschiedene Aufgaben und gelten als staatlicher Auftrag. Das betrifft besonders die soziale Integration des Straftäters in die Gesellschaft durch Betreuung nach dem Vollzug. Gleichzeitig soll durch Hilfe und Aufsicht ermöglicht werden, dass der Straftäter deliktfrei bleibt.

Zu den bewährten Mitteln gehören Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Der einstige Straftäter lernt, soziale Verantwortung zu übernehmen und erhält bei vielen Versuchen, sich zu resozialisieren, Hilfe im Auftrag der Behörde für den jeweiligen Kanton, darunter beim Ausfüllen von Unterlagen für die Wohnungs- oder Arbeitssuche. Verstösst er allerdings gegen deine Bewährungsauflagen, die angeordnet wurden, oder gefährdet er die Sicherheit anderer Menschen durch eine neue Straftat, kann die Aussetzung der Freiheitsstrafe gerichtlich widerrufen werden.

Neben Bewährungsauflagen gibt es Massnahmen und Weisungen, die einzuhalten sind. Dazu zählen:

  • Meldepflicht (beim Bewährungshelfer, bei Gericht oder behördlichen Stellen)
  • Versuch, Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zu bewirken (Arbeitssuche, Schuldnerberatung, Drogenentzug)
  • Kontaktverbote zu Personen mit negativem Einfluss

Wie erfolgt die soziale Integration nach dem Vollzug?

Nach der Entlassung aus dem Vollzug wird dem Straftäter zur Aufsicht ein Bewährungshelfer zugeteilt. Dieser hat die Aufgabe der Unterstützung, ist aber auch verpflichtet, Verstösse des Schützlings zu melden. Gleichzeitig übernimmt er die Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe. Häufig gehört zu den Bewährungsauflagen, dass der Betroffene Sozialleistungen ableistet, sich mit seinem Bewährungshelfer genau abstimmt, was er plant und tut, und, falls Drogen- und Alkoholsucht zur Straftat geführt haben, ein Entzug.

Welche Bewährungsauflagen gibt es, solange ein Straftäter während dieser Zeit deliktfrei bleibt?

Die Bewährungshilfe umfasst immer auch das Einhalten bestimmter Bewährungsauflagen und Regeln, an die sich ein Verurteilter halten muss. Sinn der Bewährungsstrafe und Bewährungshilfe ist die erzieherische Massnahme ebenso wie Genugtuung für ein begangenes Unrecht. Die Bewährung ist eine Vorstrafe. Der Täter kann während dieser Zeit nicht machen, was er will und muss mit den Konsequenzen der Tat leben, zu denen Vorschriften und das Einhalten der Bewährungsauflagen gehören.

Das Gericht kann ihm folgende Massnahmen auferlegen:

  • Wiedergutmachung des verursachten Schadens
  • Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung
  • gemeinnützige Leistungen und Sozialarbeit
  • Täter-Opfer-Ausgleich in Form von Schadensersatz (wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stehen)

Während der Bewährungshilfe sind gemeinnützige Leistungen und Sozialarbeit nur dann eine Option, wenn sie die ausgeübte Berufstätigkeit nicht einschränken. Ist der Straftäter in der Lage, für die Wiedergutmachung finanziell aufzukommen, kann ein Gericht die Umsetzung der Bewährungsauflagen aussetzen.

Wann ist ein Täter bei einer Bewährung vorbestraft?

Vorbestraft ist, wer strafrechtlich verurteilt wurde, auch wenn die Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde. Die Höhe und der Grund der Strafe sind für die Vorstrafe nicht entscheidend.

Jede Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen und gespeichert, wobei das noch nicht beinhaltet, dass alle Strafen auch im Führungszeugnis erscheinen. Hast du in deiner Jugendzeit Straftaten begangen, erscheinen diese nicht im Führungszeugnis, da sie oft zur Bewährung ausgesetzt sind. Gleiches gilt für Geldstrafen, die weniger als neunzig Tagessätze enthalten. Fällt bei einem Erwachsenen die Strafe gering aus und bleibt das Vergehen einmalig, ist ebenfalls kein Eintrag notwendig. Erst bei einer neuen Straftat erfolgt der Vermerk.

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