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Unterschlagung – Bedeutung und Folgen der Straftat

Unterschlagung – Bedeutung und Folgen der Straftat

Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.

Was ist Unterschlagung?

Unterschlagung ist immer dann der Fall, wenn du vorsätzlich Sachen behältst, die dir nicht gehören, oder wenn du diese nimmst, ohne dass du dazu die Erlaubnis hast oder der alleinige Eigentümer bist. Im Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) macht sich ein Täter einer Unterschlagung strafbar, wenn er sich eine fremde und bewegliche Sache aneignet. Das gilt auch bei der rechtswidrigen Aneignung einer Sache für eine dritte Person.

In der Praxis ist Unterschlagung beispielsweise dann der Fall, wenn du Fundsachen oder Leihgaben, die dir nicht gehören, einfach behältst. Das gilt nicht nur für Geld, sondern auch für einen Mietwagen, den du vorsätzlich über die ausgemachte Mietsdauer hinaus fährst und behältst. Gibst du dein Fahrzeug in eine Werkstatt und würde der Werkstattbesitzer oder einer seiner Mitarbeiter dein Auto nicht mehr herausgeben, wäre das ebenfalls Unterschlagung.

Du verschaffst dir entsprechend einen Besitz oder machst ihn der Zugriffsmöglichkeit für dritte Personen möglich, ohne dass diese dabei mitwirken müssen, so wenn du fremdes Geld auf ihr Konto überweist. Eine Unterschlagung ist sogar bei Leichenfledderei der Fall, wenn jemand bei einem Unfall einem tödlich Verunglückten die Wertsachen entnimmt und danach Fahrerflucht begeht.

Welche Formen der Unterschlagung gibt es im Strafgesetzbuch?

Es gibt im Strafrecht und laut StGB die einfache und die veruntreuende Unterschlagung. Letztere wiegt schwerer und wird auch höher bestraft. Sie liegt vor, wenn dir jemand eine Sache anvertraut und du diese dann behältst oder weiter veräusserst. Du als Täter hattest zwar tatsächliche Verfügungsgewalt, nutzt diese jedoch aus. Das betrifft unter anderem:

  • Leihkonstellationen
  • Mietkonstellationen
  • übernommene Gegenstände zur Durchführung eines Auftrags
  • in Verwahrung gegebene Sachen
  • unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Objekte

Daneben gibt es die Fundunterschlagung, die sich auf Fälle bezieht, bei denen du einen Gegenstand findest, so ein Portemonnaie, und das Geld darin einfach behältst. In der Schweiz gilt bei diesem Wert eine Anzeige- und Mitteilungspflicht. Steckst du das Geld oder die Fundsache in einem Bus ein und behältst den Inhalt, machst du dich der Fundunterschlagung schuldig. Anders ist es, wenn du das Portemonnaie einsteckst, um den Eigentümer ausfindig zu machen und ihm sein Eigentum zurückzugeben.

Wann gilt die Unterschlagung einer Sache als Diebstahl?

Eine Unterschlagung gilt nicht als Diebstahl, da beide Strafbestände sich unterscheiden. Im StGB der Schweiz gibt es für beide einen eigenständigen Abschnitt, da sie häufig als Delikte miteinander verknüpft sind. Auch Betrug und Untreue lassen sich bei Unterschlagung nur schwierig abgrenzen. Anders als bei Diebstahl muss bei der Unterschlagung jedoch keine Wegnahme der Sache erfolgen. Daher gilt bei der Unterschlagung, dass ein Zueignungswillen erkennbar sein muss.

Welche Konsequenzen hat Unterschlagung im Strafrecht?

Eine Unterschlagung und auch eine versuchte Unterschlagung sind strafbar. Straflos bleibst du lediglich, wenn du fahrlässig handelst, entsprechend, wenn du dir nicht bewusst bist, dass es sich um eine Leihgabe handelt. Strafrechtlich verfolgt wird die Unterschlagung, sobald eine Anzeige vorliegt. Darauf folgt in der Praxis ein Strafantrag, bei dem die Strafanwaltschaft verpflichtet ist, zu ermitteln. Geahndet wird Unterschlagung, je nach Schwere des Delikts, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Veruntreute Unterschlagung wiederum führt zu einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Von welchen Faktoren hängt die Freiheits- oder Geldstrafe bei Unterschlagung ab?

Wie hoch die Strafe ausfällt, ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden und richtet sich nach dem Verhalten des Täters und der Nutzung der Sache. Ausschlaggebend für die Rechtsprechung sind bei Tatbestand laut Vorschrift und Strafgesetzbuch:

  • Vorstrafen des Täters
  • Wert der unterschlagenen Sache
  • Schadenswiedergutmachung

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

Unterschlagung ist immer das rechtswidrige Zueignen einer fremden Sache und gilt als Aneignung, jedoch noch nicht als eine Veruntreuung von Geldern. Während bei Diebstahl die Wegnahme einer fremden Sache als Absicht erfolgt, wobei alleine die Entscheidung genügt, sich etwas anzueignen, ohne dass es dazu kommen muss, ist das bei Unterschlagung nicht der Fall. Hier muss ein eindeutiger Zueignungswille vorliegen, der auch für das Gericht nachvollziehbar ist. Oft fallen beide Delikte zusammen. Daneben ist es auch möglich, die Unterschlagung durch einen Diebstahl zu begehen, wobei hier ausschliesslich Erstere geahndet wird.

Was ist zu tun, wenn eine Anzeige wegen Unterschlagung vorliegt?

Wenn du eine Anzeige wegen Unterschlagung erhältst, musst du dir einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht nehmen, der eine Verteidigungsstrategie entwickelt, die sich zu deinen Gunsten auswirkt. Er nimmt Akteneinsicht und versucht zunächst, eine Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Wichtig ist, dass du als Täter keine Aussage bei der Polizei machst. Dein Anwalt ist dabei auch der Ansprechpartner für das Opfer und für die Durchsetzung der Rechte des Geschädigten. Er prüft die Eigentumsverhältnisse und kann eine Klärung und Einigung erzielen.

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