Die Bundesverfassung der Schweiz? Was es zu wissen gibt!

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist das Regularium für die politische Verfassung der Schweiz. Sie stellt eine Bundesverfassung dar, ist oberstes Recht, gibt aber gleichzeitig umfassende Kompetenzen an die Kantone und Gemeinden ab. Gleichzeitig definiert sie die Schweiz als Bundesstaat mit einer halbdirekten Demokratie – also mit Elementen einer repräsentativen und einer direkten Demokratie. Diese politische Form ist besonders. Was du über die schweizerische Bundesverfassung wissen solltest und was du unter anderem für Rechte hast, erfährst du hier. Die Bundesverfassung der Schweiz ist etwas, worauf man im Ausland oftmals mit ein wenig Neid blickt.

Welche Stellung hat die Bundesverfassung im schweizerischen Rechtssystem?

Die Bundesverfassung der Schweiz ist das höchste Recht und somit das massgebende Gesetz. Die Gesetze von Ständen und Gemeinden dürfen ihr also nicht widersprechen. Viele Gesetze und Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa das Festsetzen von diversen Steuerarten, unterliegen aber nicht dem Bund, sondern den Kantonen und Gemeinden. Die Bundesverfassung definiert allgemeingültige Gesetze für Schweizer Bürger und Ausländer und sichert Grundrechte zu. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf:

  • Gleichbehandlung vor Gericht
  • Achtung und Wahrung der Menschenwürde
  • Eigentum
  • unverfälschte Stimmabgabe
  • das Einbringen von Petitionen

Es gibt in der Schweiz keine Verfassungswidrigkeit. Das heisst, dass einmal eingebrachte und durch das Volk angenommene Bundesgesetze auch dann gelten, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Das Bundesgericht kann sie nicht aus Gründen einer möglichen Verfassungswidrigkeit aufheben.

Wann entstand die Bundesverfassung?

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde zum 12. September 1848 fertiggestellt und zwei Tage später von Alexander Ludwig Funk, dem letzten Präsidenten der Tagsatzung, sowie von Johann Ulrich Schiess, dem Kanzler der Eidgenossenschaft, unterzeichnet. Damit wurde die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat. Dem vorangegangen waren die Revision des Bundesvertrages sowie der Sonderbundskrieg. Die erste Bundesverfassung war von der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von den französischen Bürgerrechten stark beeinflusst. Sie trat nach einem Referendum der Schweizer im Sommer 1848 in Kraft.

Wie kann die Bundesverfassung geändert werden – und mit welchem Recht?

Die Bundesverfassung der Schweiz ist nicht statisch und kann jederzeit geändert werden. Dabei kann sie in Teilen (Revision) oder komplett (Totalrevision) verändert werden. Dies kann auf mehrere Arten geschehen:

  • Volksinitiative (100 000 Unterschriften von Stimmberechtigten werden benötigt)
  • durch Vorschlag des Nationalrats
  • durch Vorschlag des Ständerats

Angenommen werden müssen alle Änderungen durch Volksmehr und Ständemehr. Geändert werden kann die gesamte Verfassung, allerdings dürfen Änderungen nicht dem Völkerrecht widersprechen.

Gilt die Bundesverfassung in allen Kantonen gleichermassen?

Die Bundesverfassung gilt in jedem Kanton. Allerdings hat auch jeder Kanton eine eigene Verfassung und ein eigenes Parlament. Die Freiheiten der einzelnen Kantone sind sehr gross, da die Bundesverfassung für viele Bereiche keine allgemeingültigen Bestimmungen enthält. Dies gilt etwa, aber nicht ausschliesslich, für das:

  • Baurecht
  • Gesundheitswesen
  • Polizeiwesen
  • Sozialhilfswesen

In mehreren Bereichen besitzen Bund und Kantone Kompetenzen. Das Bundesrecht schlägt immer das Kantonsrecht.

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Wie unterscheidet sich die Bundesverfassung der Schweiz von anderen Verfassungen?

Das besondere Augenmerk auf die Elemente der direkten Demokratie ist eine Eigenheit des schweizerischen Rechts- und Staatensystems. Und auch die theoretisch einfach zu erreichende Revision der Verfassung ist untypisch. In den meisten demokratischen Ländern mit einer Verfassung ist es Aufgabe des Parlaments, überhaupt Änderungen anzustreben, wobei meist grosse und nicht einfache Mehrheiten benötigt werden. Zudem arbeitet der Bundesrat nach dem Kollegialprinzip: Koalitionen sind nicht notwendig und alle Volksvertreter werden in den politischen Prozess der Ausgestaltung von Projekten und der Diskussion eingebunden.

Wie wird die Eidgenossenschaft definiert?

Dass die Schweizer von der Eidgenossenschaft und in der Regel nicht vom Bundesstaat sprechen, hat Gründe. So ist die Eidgenossenschaft der Kantone ein – so steht es auch in der Bundesverfassung der Schweiz – vor Gott entschiedenes Bündnis. Die Kantone sind damit in einem Bund geeint, der nicht als auflösbar gilt. Die Eidgenossenschaft wird definiert durch das Schweizervolk und die Kantone. Dabei haben die Kantone, soweit das Bundesrecht es zulässt, Autonomie und können beispielsweise auch Verträge untereinander eingehen.

Was für Rechte habe ich laut der Bundesverfassung?

Deine persönlichen Rechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung definiert und sehr umfassend. Die Grundrechte, die in den Artikeln 7 bis 36 definiert werden, gelten in der Regel für jeden in der Schweiz. Du hast beispielsweise Versammlungs-, Glaubens- und Kunstfreiheit. Als Schweizerbürger hast du darüber hinaus umfassende politische Rechte, die über ein Petitionsrecht hinausgehen. Du kannst beispielsweise eine Initiative starten oder dein passives Wahlrecht ausüben, indem du für ein Amt kandidierst.

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