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Die Bundesverfassung der Schweiz ist das höchste Recht und somit das massgebende Gesetz. Die Gesetze von Ständen und Gemeinden dürfen ihr also nicht widersprechen. Viele Gesetze und Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa das Festsetzen von diversen Steuerarten, unterliegen aber nicht dem Bund, sondern den Kantonen und Gemeinden. Die Bundesverfassung definiert allgemeingültige Gesetze für Schweizer Bürger und Ausländer und sichert Grundrechte zu. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf:
Es gibt in der Schweiz keine Verfassungswidrigkeit. Das heisst, dass einmal eingebrachte und durch das Volk angenommene Bundesgesetze auch dann gelten, wenn sie der Bundesverfassung widersprechen. Das Bundesgericht kann sie nicht aus Gründen einer möglichen Verfassungswidrigkeit aufheben.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde zum 12. September 1848 fertiggestellt und zwei Tage später von Alexander Ludwig Funk, dem letzten Präsidenten der Tagsatzung, sowie von Johann Ulrich Schiess, dem Kanzler der Eidgenossenschaft, unterzeichnet. Damit wurde die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat. Dem vorangegangen waren die Revision des Bundesvertrages sowie der Sonderbundskrieg. Die erste Bundesverfassung war von der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von den französischen Bürgerrechten stark beeinflusst. Sie trat nach einem Referendum der Schweizer im Sommer 1848 in Kraft.
Die Bundesverfassung der Schweiz ist nicht statisch und kann jederzeit geändert werden. Dabei kann sie in Teilen (Revision) oder komplett (Totalrevision) verändert werden. Dies kann auf mehrere Arten geschehen:
Angenommen werden müssen alle Änderungen durch Volksmehr und Ständemehr. Geändert werden kann die gesamte Verfassung, allerdings dürfen Änderungen nicht dem Völkerrecht widersprechen.
Die Bundesverfassung gilt in jedem Kanton. Allerdings hat auch jeder Kanton eine eigene Verfassung und ein eigenes Parlament. Die Freiheiten der einzelnen Kantone sind sehr gross, da die Bundesverfassung für viele Bereiche keine allgemeingültigen Bestimmungen enthält. Dies gilt etwa, aber nicht ausschliesslich, für das:
In mehreren Bereichen besitzen Bund und Kantone Kompetenzen. Das Bundesrecht schlägt immer das Kantonsrecht.
Das besondere Augenmerk auf die Elemente der direkten Demokratie ist eine Eigenheit des schweizerischen Rechts- und Staatensystems. Und auch die theoretisch einfach zu erreichende Revision der Verfassung ist untypisch. In den meisten demokratischen Ländern mit einer Verfassung ist es Aufgabe des Parlaments, überhaupt Änderungen anzustreben, wobei meist grosse und nicht einfache Mehrheiten benötigt werden. Zudem arbeitet der Bundesrat nach dem Kollegialprinzip: Koalitionen sind nicht notwendig und alle Volksvertreter werden in den politischen Prozess der Ausgestaltung von Projekten und der Diskussion eingebunden.
Dass die Schweizer von der Eidgenossenschaft und in der Regel nicht vom Bundesstaat sprechen, hat Gründe. So ist die Eidgenossenschaft der Kantone ein – so steht es auch in der Bundesverfassung der Schweiz – vor Gott entschiedenes Bündnis. Die Kantone sind damit in einem Bund geeint, der nicht als auflösbar gilt. Die Eidgenossenschaft wird definiert durch das Schweizervolk und die Kantone. Dabei haben die Kantone, soweit das Bundesrecht es zulässt, Autonomie und können beispielsweise auch Verträge untereinander eingehen.
Deine persönlichen Rechte sind in der schweizerischen Bundesverfassung definiert und sehr umfassend. Die Grundrechte, die in den Artikeln 7 bis 36 definiert werden, gelten in der Regel für jeden in der Schweiz. Du hast beispielsweise Versammlungs-, Glaubens- und Kunstfreiheit. Als Schweizerbürger hast du darüber hinaus umfassende politische Rechte, die über ein Petitionsrecht hinausgehen. Du kannst beispielsweise eine Initiative starten oder dein passives Wahlrecht ausüben, indem du für ein Amt kandidierst.
Du möchtest deine Wohnung kündigen und hast dich bisher noch nicht darüber informiert, was bei einem Kündigungsschreiben zu beachten ist? Dann bist du hier richtig. Eine Wohnungskündigung kann verschiedene Gründe haben. Sie reichen von einem tollen Jobangebot in einer anderen Stadt über das Zusammenziehen mit einem Partner bis hin zu Problemen des aktuellen Mietverhältnisses. Wichtig ist nicht nur, dass das Kündigungsschreiben richtig aufgesetzt ist, sondern auch, dass der Kündigungstermin richtig eingehalten wird. Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungskündigung haben wir hier beantwortet.
Wer in der Schweiz heiratet, muss sich darum kümmern, wie das Vermögen und anderer Besitz in der Ehe aufgeteilt werden soll. Da stellt sich die Frage, ob alles beiden Ehegatten gehören soll. Oder ist es nicht doch besser ist, wenn beide das behalten, was sie besitzen und im Laufe der Ehe verdienen oder anderweitig bekommen. All das nennt sich Güterstand. Die Errungenschaftsbeteiligung ist einer der Güterstände neben Gütergemeinschaft und Gütertrennung.
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes hat in der Schweiz den Rang eines garantierten Grundrechts. Damit die gleichen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, wird in der Regel ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der zwar nicht die Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist, jedoch bei rechtlichen Fragen beide Seiten absichert. Das Arbeitsverhältnis kann dabei befristet oder unbefristet sein. Nicht immer ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wann welche Regelung gilt, erfährst du hier.
Sollte dein Einkommen oder deine Rente nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern, hast du in der Schweiz Anspruch auf sogenannte Ergänzungsleistungen. Sie zählen zum System der sozialen Sicherheit, das in der Schweiz hervorragend ausgebaut ist. Personen, die am Existenzminimum leben, gibt es im Land zwar nur wenige. Immerhin gilt die Schweiz als eines der reichsten Länder Europas. Solltest du mit deinem Geld dennoch nicht zurechtkommen, dienen die Ergänzungsleistungen dazu, die Miete und andere notwendige Ausgaben des täglichen Lebens zu zahlen.
Forderungen für Schulden können von einem Gläubiger auf einen anderen wechseln, wenn diese das vertraglich vereinbaren. Das geschieht mittels einer Abtretungserklärung in Form einer Zession. Für den Schuldner ändert sich die Forderung dabei nicht, er zahlt sie lediglich an den neuen Gläubiger und nicht mehr an den alten. Die Abtretung benötigt keine notarielle Beglaubigung.
Finanzierungsgeschäfte sind eine komplexe Sache. Forderungsabtretung und Factoring – das klingt nach Wirtschafts- und Rechtslehre. Damit hat man ja im Alltag nichts zu tun, so werden viele denken. Einen Kredit aufnehmen, einen Darlehensvertrag abschliessen – mit solchen Dingen haben allerdings nicht wenige von uns schon Erfahrung. Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss, wird oft mit einer Reihe von abstrakten Bezeichnungen konfrontiert. Eine davon ist die Zession. Klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht, wenn man darüber Bescheid weiss…