Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Anwälte in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Wer benötigt sie und wo ist sie erhältlich?

Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Wer benötigt sie und wo ist sie erhältlich?

Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.

Welche Typen der Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige gibt es?

Bis zu drei Monaten Dauer gilt ein Aufenthalt als kurz oder touristisch und erfordert keine Anmeldung. Wer länger als drei Monate in der Schweiz bleiben will, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Bei der Aufenthaltsbewilligung wird zwischen Bürgern von EU- und EFTA-Staaten und Bürgern von Drittstaaten unterschieden. Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für EU- und EFTA-Bürgern:

  • Ausweis L EU/EFTA ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung.
  • Ausweis B EU/EFTA ist eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre mit Arbeitsvertrag, der mindestens ein Jahr dauert oder unbefristet ist.
  • Ausweis C EU/EFTA ist eine Niederlassungsbewilligung, die du erwerben kannst, wenn du mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt hast, also Ausweis B oder G hast.
  • Ausweis Ci EU/EFTA ist eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit. Damit können sich Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitglieder ausländischer Vertretungen in der Schweiz aufhalten. Diese Bewilligung gilt, solange der Hauptinhaber der Aufenthaltsbewilligung seine Funktion in der Schweiz ausübt.
  • Ausweis G EU/EFTA ist eine Grenzgängerbewilligung. Das bedeutet, dass dein Hauptwohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat ist und du in der Schweiz arbeitest.

Für Bürger aus Drittstaaten werden die Aufenthaltsbewilligungen folgendermassen eingeteilt:

  • Ausweis B ist eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Ausweis C ist eine Niederlassungsbewilligung.
  • Ausweis Ci ist eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit.
  • Ausweis G ist eine Grenzgängerbewilligung.
  • Ausweis L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung.

Diese Ausweise haben dieselbe Funktion wie die Ausweise für Bürger von EU- oder EFTA-Staaten. Zusätzlich kommen für Personen aus Drittstatten hinzu:

  • Ausweis F für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer. Er gilt für Personen, die aus der Schweiz ausgewiesen wurden, die Ausweisung aber nicht vollzogen werden konnte.
  • Ausweis N für Asylsuchende, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und auf den Ausgang des Verfahrens warten.
  • Ausweis S für Schutzbedürftige, also für Personen die beispielsweise aus Bürgerkriegsgebieten stammen und aufgenommenen werden, bis der Schutzbedarf nicht mehr besteht.

Was ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung?

Für viele Menschen aus EU- und EFTA-Staaten ist die Kurzaufenthaltsbewilligung interessant. Du beantragst sie, wenn du einen Arbeitsvertrag in der Schweiz hast, der länger als drei Monate, aber nicht länger als ein Jahr dauert. Auch für Studierende, die einen Teil des Studiums in der Schweiz absolvieren, kommt diese Art der Aufenthaltsbewilligung infrage.

Kann ich die Aufenthaltsbewilligung verlängern?

Generell ist eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung möglich. Du kannst sie frühestens drei Monate und musst sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf der gültigen Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bei deiner Wohngemeinde kannst du dich darüber informieren, welche Dokumente du für eine Verlängerung benötigst.

Was ist bei einer Aufenthaltsbewilligung zu beachten?

Je nachdem, welche Art von Aufenthaltsbewilligung du hast, musst du unterschiedliche Dinge beachten. Wichtig ist zum einen die Gültigkeitsdauer. Du solltest immer im Auge behalten, wann du dich gegebenenfalls um eine Verlängerung bemühen musst. Wer einen Ausweis N oder S hat, darf die Schweiz ausserdem nicht verlassen. Wer aus Drittstaaten stammt und länger in der Schweiz leben und arbeiten möchte, sollte Informationen über lokale Integrationsangebote einholen. Denn nur eine erfolgreiche Integration, und dazu gehört auch das Beherrschen der Landessprache, kann dazu beitragen, dass Ausländer und Schweizer gut zusammenleben. Die Aufenthaltsbewilligung sollte auch nicht missbraucht werden. Unter Missbrauch fallen beispielsweise Scheinehen. Wird ein Missbrauch aufgedeckt, verliert die betroffene Person unter Umständen die Aufenthaltsbewilligung und den damit verbundenen Rechtsschutz.

Wo bekomme ich Informationen zur Aufenthaltsbewilligung?

Informationen zu den einzelnen Aufenthaltsbewilligungen findest du sehr einfach im Internet in den verschiedenen Landessprachen der Schweiz sowie auf Englisch. Hältst du dich schon in der Schweiz auf, kann dir deine Wohngemeinde Informationen zur Aufenthaltsbewilligung oder zu deren Verlängerung erteilen.

Brauche ich Geld oder eine Rente, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen?

Generell ist es so, dass du, wenn du eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz bekommen möchtest, nachweisen musst, dass du genügend Geld hast, um in der Schweiz zu leben. Du musst also ein Einkommen beziehen oder Vermögen haben. Wer als Arbeitnehmer eine Bewilligung beantragt, wird kein Geldproblem haben. Wenn du dagegen im Rentenalter bist und in der Schweiz leben möchtest, muss deine Rente hoch genug sein, um dir ein Auskommen im Land zu ermöglichen. Anders ist das bei Asylsuchenden. Sie brauchen weder Geld noch einen Arbeitsvertrag mitzubringen, um ein Asylgesuch zu stellen.

Wo bekomme ich die Aufenthaltsbewilligung?

In der Schweiz stellen die Kantone Aufenthaltsbewilligungen aus. Das heisst, du sendest deine Anmeldung mit den entsprechenden Formularen direkt an die zuständige Stelle deines Kantons. In Zürich ist es sogar möglich, den Antrag auf elektronischem Wege zu stellen.

Der Anwaltvergleich für die Schweiz. Finde die besten Anwälte in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Generalvollmacht – so können Angehörige wichtige Angelegenheiten regeln

Das Vorhandensein einer sogenannten Generalvollmacht kann sehr wichtig sein. Denn aufgrund eines plötzlichen Unfalls oder andere Schicksalsschläge kann es passieren, dass du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Eine Generalvollmacht legt fest, wer in diesen Fällen für dich handeln darf. In diesem Artikel erklären wir genauer, was eine Generalvollmacht ist, warum sie wichtig ist und worauf du dabei achten solltest.

Enterben in der Schweiz – nicht so einfach möglich

Sollen bestimmte Erben nach einem Todesfall nichts vom Nachlass erhalten, kann der Erblasser sie unter Umständen enterben. Das ist aber gar nicht so einfach. Nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können unliebsame Erben vom Erbe ausgeschlossen werden. Wann Enterben in der Schweiz möglich ist und wann der Pflichtteilschutz greift, was bei einer Enterbung beachtet werden muss, wer überhaupt enterbt werden kann und weitere Informationen rund um das Thema Erbschaft und Enterben findest du in diesem Artikel.

Meineid – rechtliche Folgen und Ahndung der Falschaussage

Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.

Ex nunc – die wichtigsten Erläuterungen zu einem Begriff aus dem Vertragsrecht

Wir alle schliessen im Laufe unseres Lebens unzählige Verträge ab. Bei den meisten von ihnen geschieht das unbewusst – etwa beim täglichen Einkauf. Andere Vertragsabschlüsse dagegen sind von grosser Bedeutung für unser Leben: der Abschluss eines Arbeitsvertrages beispielsweise oder der Kauf einer Immobilie. Dass man aus bereits geschlossenen Verträgen oft nur schwer herauskommt, davon können viele ein Lied singen. Doch es gibt auch gute Gründe und Möglichkeiten, fehlerhafte Vereinbarungen wieder zu lösen oder umzuwandeln. Dabei unterscheidet die Rechtsprechung verschiedene Sachverhalte. Die grundlegendsten haben wir im Folgenden für dich zusammengefasst.

Unterschlagung – Bedeutung und Folgen der Straftat

Normalerweise nimmt sich niemand einfach Sachen, die ihm nicht gehören, und veräussert sie weiter oder benutzt sie gegen den Willen des Eigentümers. Ist das jedoch der Fall, liegt eine Unterschlagung vor, die strafrechtlich geahndet wird. Es gibt verschiedene Formen der Unterschlagung, die noch einmal von einem Betrug oder Diebstahl abzugrenzen sind. Je nachdem, wie schwer das Delikt ist, fällt auch die Strafe höher aus.

Diebstahl: Alles Wichtige zu diesem Ärgernis

Ein Einbruch oder Diebstahl ist ärgerlich. Zum Glück ist es möglich, sein Eigentum ausreichend zu schützen, wobei zumindest kein finanzieller Verlust entsteht. Diebe sind zwar heute mit komplexeren Schutzmassnahmen konfrontiert, organisieren sich jedoch auch besser. Schutz bieten Vorsichtsmassnahmen und Versicherungen. Zudem ist eine Unterstützung durch die Polizei möglich, um einen Diebstahl zu melden und gegen die Täter Anzeige zu erstatten.