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Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Wer benötigt sie und wo ist sie erhältlich?

Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz: Wer benötigt sie und wo ist sie erhältlich?

Der Ausländeranteil der in der Schweiz lebenden Menschen beträgt inzwischen über ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Das zeigt zum einen, wie attraktiv die Schweiz zum Arbeiten und Leben ist. Doch nicht nur wegen einer Anstellung ziehen Menschen in das Land. Zahlreiche hier lebende Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind etwa Studierende oder Rentner. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen, Flüchtlinge in Notlagen aufzunehmen. Für alle diese und weitere Personengruppen gibt es eigene Regelungen, die den Aufenthaltsstatus betreffen. Hier verraten wir dir alles Wissenswerte zur Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige.

Welche Typen der Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige gibt es?

Bis zu drei Monaten Dauer gilt ein Aufenthalt als kurz oder touristisch und erfordert keine Anmeldung. Wer länger als drei Monate in der Schweiz bleiben will, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Bei der Aufenthaltsbewilligung wird zwischen Bürgern von EU- und EFTA-Staaten und Bürgern von Drittstaaten unterschieden. Es gibt folgende Aufenthaltsbewilligungen für EU- und EFTA-Bürgern:

  • Ausweis L EU/EFTA ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung.
  • Ausweis B EU/EFTA ist eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre mit Arbeitsvertrag, der mindestens ein Jahr dauert oder unbefristet ist.
  • Ausweis C EU/EFTA ist eine Niederlassungsbewilligung, die du erwerben kannst, wenn du mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt hast, also Ausweis B oder G hast.
  • Ausweis Ci EU/EFTA ist eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit. Damit können sich Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitglieder ausländischer Vertretungen in der Schweiz aufhalten. Diese Bewilligung gilt, solange der Hauptinhaber der Aufenthaltsbewilligung seine Funktion in der Schweiz ausübt.
  • Ausweis G EU/EFTA ist eine Grenzgängerbewilligung. Das bedeutet, dass dein Hauptwohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat ist und du in der Schweiz arbeitest.

Für Bürger aus Drittstaaten werden die Aufenthaltsbewilligungen folgendermassen eingeteilt:

  • Ausweis B ist eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Ausweis C ist eine Niederlassungsbewilligung.
  • Ausweis Ci ist eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit.
  • Ausweis G ist eine Grenzgängerbewilligung.
  • Ausweis L ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung.

Diese Ausweise haben dieselbe Funktion wie die Ausweise für Bürger von EU- oder EFTA-Staaten. Zusätzlich kommen für Personen aus Drittstatten hinzu:

  • Ausweis F für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer. Er gilt für Personen, die aus der Schweiz ausgewiesen wurden, die Ausweisung aber nicht vollzogen werden konnte.
  • Ausweis N für Asylsuchende, die einen Antrag auf Asyl gestellt haben und auf den Ausgang des Verfahrens warten.
  • Ausweis S für Schutzbedürftige, also für Personen die beispielsweise aus Bürgerkriegsgebieten stammen und aufgenommenen werden, bis der Schutzbedarf nicht mehr besteht.

Was ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung?

Für viele Menschen aus EU- und EFTA-Staaten ist die Kurzaufenthaltsbewilligung interessant. Du beantragst sie, wenn du einen Arbeitsvertrag in der Schweiz hast, der länger als drei Monate, aber nicht länger als ein Jahr dauert. Auch für Studierende, die einen Teil des Studiums in der Schweiz absolvieren, kommt diese Art der Aufenthaltsbewilligung infrage.

Kann ich die Aufenthaltsbewilligung verlängern?

Generell ist eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung möglich. Du kannst sie frühestens drei Monate und musst sie spätestens zwei Wochen vor Ablauf der gültigen Aufenthaltsbewilligung beantragen. Bei deiner Wohngemeinde kannst du dich darüber informieren, welche Dokumente du für eine Verlängerung benötigst.

Was ist bei einer Aufenthaltsbewilligung zu beachten?

Je nachdem, welche Art von Aufenthaltsbewilligung du hast, musst du unterschiedliche Dinge beachten. Wichtig ist zum einen die Gültigkeitsdauer. Du solltest immer im Auge behalten, wann du dich gegebenenfalls um eine Verlängerung bemühen musst. Wer einen Ausweis N oder S hat, darf die Schweiz ausserdem nicht verlassen. Wer aus Drittstaaten stammt und länger in der Schweiz leben und arbeiten möchte, sollte Informationen über lokale Integrationsangebote einholen. Denn nur eine erfolgreiche Integration, und dazu gehört auch das Beherrschen der Landessprache, kann dazu beitragen, dass Ausländer und Schweizer gut zusammenleben. Die Aufenthaltsbewilligung sollte auch nicht missbraucht werden. Unter Missbrauch fallen beispielsweise Scheinehen. Wird ein Missbrauch aufgedeckt, verliert die betroffene Person unter Umständen die Aufenthaltsbewilligung und den damit verbundenen Rechtsschutz.

Wo bekomme ich Informationen zur Aufenthaltsbewilligung?

Informationen zu den einzelnen Aufenthaltsbewilligungen findest du sehr einfach im Internet in den verschiedenen Landessprachen der Schweiz sowie auf Englisch. Hältst du dich schon in der Schweiz auf, kann dir deine Wohngemeinde Informationen zur Aufenthaltsbewilligung oder zu deren Verlängerung erteilen.

Brauche ich Geld oder eine Rente, um eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen?

Generell ist es so, dass du, wenn du eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz bekommen möchtest, nachweisen musst, dass du genügend Geld hast, um in der Schweiz zu leben. Du musst also ein Einkommen beziehen oder Vermögen haben. Wer als Arbeitnehmer eine Bewilligung beantragt, wird kein Geldproblem haben. Wenn du dagegen im Rentenalter bist und in der Schweiz leben möchtest, muss deine Rente hoch genug sein, um dir ein Auskommen im Land zu ermöglichen. Anders ist das bei Asylsuchenden. Sie brauchen weder Geld noch einen Arbeitsvertrag mitzubringen, um ein Asylgesuch zu stellen.

Wo bekomme ich die Aufenthaltsbewilligung?

In der Schweiz stellen die Kantone Aufenthaltsbewilligungen aus. Das heisst, du sendest deine Anmeldung mit den entsprechenden Formularen direkt an die zuständige Stelle deines Kantons. In Zürich ist es sogar möglich, den Antrag auf elektronischem Wege zu stellen.

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