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Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer kürzeren Kündigungsfrist beendet werden. Die im Gesetz vorgesehene Probezeit von einem Monat kann verkürzt oder bis auf drei Monate verlängert werden. Dies geschieht durch eine schriftliche Vereinbarung, im Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag. Sowohl die Dauer der Probezeit wie auch die Kündigungsfrist ist jeweils für beide Parteien, also für den Arbeitgeber und für den Mitarbeiter, gleich lang.
Während der Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Auch diese Frist kann durch schriftliche Vereinbarung, durch einen Normalarbeitsvertrag oder einen Gesamtarbeitsvertrag verkürzt oder verlängert werden. Ebenso sind Abmachungen möglich, dass das Arbeitsverhältnis jeweils nur auf das Ende einer Woche gekündigt werden darf.
Es gibt eine so genannte Kündigung zu Unzeit. Während dieser Zeit darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. So darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht künden, wenn
Während der Probezeit gibt es diese Kündigung zu Unzeit nicht. Das Unternehmen darf auch dann eine Kündigung aussprechen, wenn einer dieser Punkte vorliegt. Eine Kündigung in der Probezeit muss nicht begründet werden. Ein Grund muss erst angegeben werden, wenn die Gegenpartei einen solchen verlangt. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung zu Unzeit verboten.
Das Arbeitsrecht erlaubt ausdrücklich eine Kündigung während der Probezeit zu Unzeit. Ob hingegen eine missbräuchliche Kündigung auch während der Probezeit verboten ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass die Kündigung während der Probezeit nicht missbräuchlich sein darf. So ist es etwa verboten, wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, weil der Arbeitnehmer einer bestimmten Partei angehört. Auch eine Kündigung wegen einer bestehenden Schwangerschaft ist missbräuchlich, da sie geschlechterdiskriminierend ist. Gegen eine missbräuchliche Kündigung kannst du rechtlich vorgehen. Zu beweisen, welcher Grund tatsächlich zur Kündigung geführt hat, dürfte aber schwierig sein.
Wenn du schwanger bist und dir während der Probezeit gekündigt wurde, hast du vielleicht das Gefühl, das sei unrecht. Doch Vorsicht. Es ist zwar verboten, dir in der Probezeit die Kündigung auszusprechen, weil du schwanger bist. Das Arbeitsrecht erlaubt aber ausdrücklich, eine Kündigung zu Unzeit während der Probezeit. Wenn du unsicher bist, ob die Kündigung rechtens ist, wende dich an eine Rechtsberatung.
Du hast als Arbeitnehmer den Anspruch auf ein vollständiges Arbeitszeugnis. Dieses wird aber bei einer kurzen Beschäftigungsdauer nicht sehr ausführlich sein, da darin deine Leistungen und dein Verhalten beurteilt werden. Dauert das Arbeitsverhältnis nicht lange, kann das Unternehmen diese Punkte natürlich auch nicht ausführlich beurteilen.
Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Probezeit vor Ablauf verlängert werden kann. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn du als Mitarbeiter während der Probezeit wegen Krankheit oder Unfall der Arbeit ferngeblieben bist. Das gilt auch, wenn du wegen einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht länger gefehlt hast. Der Grund liegt darin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Probezeit herausfinden sollen, ob es Gründe gibt, die gegen eine längere Zusammenarbeit sprechen. Wenn du an der Arbeit verhindert und nicht an deinem Arbeitsplatz bist, kann weder du noch der Arbeitgeber herausfinden, ob das Arbeitsverhältnis und die Zusammenarbeit euren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Wenn du als Arbeitnehmer deine Stelle während der Probezeit kündigst, wirst du wahrscheinlich sogenannte Einstelltage bekommen, während derer du kein Geld bekommst. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber dir die Kündigung ausspricht. Dann kommt es auf die Gründe an, die er angibt. Ist die Kündigung beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, musst du kaum mit Sanktionen rechnen.
Die Diskriminierung einzelner Personengruppen sollte in einem modernen Land wie der Schweiz nicht passieren. Aus diesem Grund ist in der Bundesverfassung der Satz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zu lesen. Das heisst: Egal, woher ein Mensch kommt, was er glaubt oder ist – er hat dieselben Rechte wie jeder andere. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Manche Gruppen werden von der Gesellschaft schlechter behandelt oder ganz ausgeschlossen. Um das zu verhindern, entstand ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es ist in den einzelnen Artikeln der Bundesverfassung genauer geregelt.
Für viele Internetnutzer mittlerweile eine Selbstverständlichkeit: Das Streamen oder Herunterladen von Filmen oder Serien. Sie nutzen Streaming-Portale, um sich online Filme anzuschauen und geben dafür keinen Cent aus, weder für den Betreiber des Portals noch für die Filmemacher. Doch ist das Filme Streamen nicht illegal? Wer macht sich strafbar und wer nicht?
Wenn du dich mit dem Thema Rechtsstreit beschäftigt, stellst du schnell fest, dass es die verschiedensten Straftatbestände gibt, die eine ganze Reihe von Rechtsgütern schützen. Während es bei Körperverletzung beispielsweise um die Integrität einer Person geht, steht in Betrugsfällen das Vermögen im Vordergrund. Doch wie ist eigentlich der Straftatbestand Hausfriedensbruch einzuordnen? Wie wird Hausfriedensbruch bestraft und welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Handlung als Hausfriedensbruch sanktioniert wird? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.
In der einen Woche bei Mama, in der anderen bei Papa – für immer mehr getrennte Familien ist die alternierende Obhut eine sinnvolle und praktikable Form der Umgangsregelung mit Kindern. Beide Elternteile kümmern sich (zeitlich) gleichberechtigt um den Nachwuchs, der damit ein Zuhause sowohl bei der Mutter als auch beim Vater hat. Welche Kriterien für die alternierende Obhut erfüllt sein müssen, welche Möglichkeiten, aber auch mögliche Probleme es dabei geben kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber.
Wichtige Angelegenheiten im Leben besiegeln wir oft mit einem Vertrag. So können wir uns schriftlich absichern, dass wir die gleichen Interessen verfolgen und unser Vertragspartner im Nachhinein nicht das Gegenteil behauptet. Manchmal ändern sich jedoch die Verhältnisse und bestimmte Punkte, die zuerst vertraglich geregelt waren, sind überhaupt nicht mehr möglich. Sind nun der komplette Vertrag und das Geschäft hinfällig? Oder wird nur die einzelne Vertragsklausel gestrichen oder unwirksam? Die salvatorische Klausel regelt diese Sonderfälle. Wir geben dir hier die wichtigsten Tipps zu dieser Klausel.
Jede Scheidung ist mit allerlei Stress, Aufwand und Zeit verbunden und kann zu einer echten Belastung für die Familie werden. Besonders, wenn die Ehepartner Eltern eines oder mehrerer Kinder sind, besteht die Gefahr, dass eine Scheidung zu einer hässlichen Angelegenheit ausartet. Umso wichtiger ist es, dass du Bescheid weisst, welche wichtigen Aspekte du beachten musst, wenn du eine Scheidung einreichst. Welche sieben Schritte du dabei einhalten solltest, erfährst du hier.