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Die Gütertrennung in der Schweiz: Welche Vorteile bringt sie mit sich und für wen ist sie sinnvoll?

Die Gütertrennung in der Schweiz: Welche Vorteile bringt sie mit sich und für wen ist sie sinnvoll?

Viele Menschen in der Schweiz setzen, wenn sie heiraten, einen familienrechtlichen Ehevertrag auf und legen darin den Güterstand fest. Damit wird geklärt, wem in der Ehe was gehört, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird, was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt oder wenn Schulden gemacht wurden. Es gibt drei Möglichkeiten, den Güterstand festzulegen: als Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Errungenschaftsbeteiligung. Häufig wird die Gütertrennung in der Schweiz gewählt.

Was bedeutet Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung werden, wie der Name schon sagt, die Güter der Ehepartner getrennt. Das bedeutet genau: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer seines Eigentums und verwaltet es. Das gibt beiden Ehepartnern eine finanzielle Unabhängigkeit voneinander. Eine Gütertrennung ist von Vorteil, wenn beide Partner Vermögen und/oder keine gemeinsamen Kinder, sondern eventuell Kinder von anderen ehemaligen Partnern oder sonstige potentielle Erben haben.

Was ist am besten, Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung?

Wenn du heiratest, ohne einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt als Güterstand automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Ehepartner Eigentümer ihres mit in die Ehe gebrachten und während der Ehe geerbten oder geschenkten Eigenguts bleiben und es selbst verwalten. Die Errungenschaften, das sind Gehalt, Zinsen, Ersparnisse oder Einzahlungen in eine 3. Versicherungssäule, die in der Ehe gemacht werden, bleiben auch im Besitz der Person, der sie zugekommen sind. Wenn sich das Ehepaar allerdings scheiden lässt oder ein Ehepartner stirbt, werden die Errungenschaften zur Hälfte zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner ein grosses Gehalt hat und der andere nicht, profitiert eine Person finanziell sehr stark. Für eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung ist dagegen ein Ehevertrag notwendig. Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entscheidest, werden drei Arten von Gütern festgelegt: die Güter der Ehegattin, die des Ehegatten und die gemeinsamen Güter. Letztere Güter werden als Gesamtgut bezeichnet. Darunter fallen das Gehalt und das Vermögen beider Ehepartner. Bei einer Trennung wird es gleichmässig auf beide Partner verteilt. Müssen Schulden gemacht werden, beispielsweise für grössere Anschaffungen oder einen Hauskauf, haften die Ehepartner mit ihrem Gesamtgut. Ob du dich bei der Eheschliessung für eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung entscheidest, hängt also davon ab, wie gross dein Vermögen und das deines Partners ist und wie viel Risiko bei einem Verlust besteht.

Wie wird das Vermögen in der Ehe bei der Scheidung mit Gütertrennung verteilt?

Wurde bei der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, bleiben die Ehegatten bei der Scheidung weiterhin Eigentümer der Güter, die sie mit in die Ehe gebracht bzw. während der Ehe erworben haben, was bedeutet, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung entfällt. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner ein Nachteil sein, wenn er oder sie deutlich weniger Vermögen hat als der oder die andere. Was deshalb von der Gütertrennung nicht betroffen ist, sind Pensionskassengelder, die das Ehepaar während der Ehe zusammen angespart hat. Diese Gelder gehen bei einer Scheidung jeweils zur Hälfte an beide Partner. Die Gütertrennung schützt auch nicht davor, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dieser wird immer fällig, wenn ein Ehepartner Anrecht darauf hat.

Lässt sich die Gütertrennung im Ehevertrag aufheben?

In der Schweiz lässt sich die vertraglich vereinbarte Gütertrennung jederzeit wieder aufheben, wenn das von den Ehegatten als sinnvoll erachtet wird. Alternativ kann eine Gütergemeinschaft oder die nicht notarisch festgehaltene Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden.

Wie sieht die Gütertrennung beim Tod eines Ehepartners aus?

Stirbt einer der Ehegatten, tritt bei einer Gütertrennung dasselbe ein wie bei einer Scheidung: Die Güter bleiben bei ihrem Eigentümer. Allerdings kommt dabei das Erbe ins Spiel. Denn die Gütermasse des verstorbenen Partners bildet dann die gesamte Erbmasse, die unter allen Erben aufgeteilt wird. Der noch lebende Ehepartner bekommt davon mindestens den Pflichtteil, also das, was ihm oder ihr gesetzlich zusteht.

Wie funktioniert die Gütertrennung in der Schweiz bei Schulden?

Die Gütertrennung regelt die Güterfrage nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch im Falle von Schulden. Hat beispielsweise einer der Ehegatten ein Haus mit in die Ehe gebracht, ist auch er oder sie allein für die Hypothekenschulden zuständig. Dasselbe gilt, wenn es um den Besitz einer Firma geht. Geht beispielsweise die Firma des Ehemannes bankrott, muss die Ehefrau, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, nicht für die Schulden des Mannes aufkommen. Allerdings besteht weiterhin Beistands- und Unterhaltspflicht, was heisst, dass die Ehefrau in diesem Fall für Ihren den Lebensunterhalt ihres Mannes aufkommen muss, wenn dieser (vorübergehend) nicht mehr erwerbstätig ist.

Ist es möglich, einen Ehevertrag nachträglich aufzusetzen?

Es ist während der Ehe und sogar während des Scheidungsprozesses jederzeit möglich, einen Ehevertrag aufzusetzen und den Güterstand neu zu regeln, also beispielsweise eine Gütertrennung zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn bisher keine Gütertrennung bestanden hat, aber eine bisher erfolgreiche Firma plötzlich in den Bankrott abzurutschen droht. Denn durch die Gütertrennung haftet dann nur der Ehegatte, dem sie gehört, der andere Ehepartner behält sein Vermögen bei.

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