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Bei der Gütertrennung werden, wie der Name schon sagt, die Güter der Ehepartner getrennt. Das bedeutet genau: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer seines Eigentums und verwaltet es. Das gibt beiden Ehepartnern eine finanzielle Unabhängigkeit voneinander. Eine Gütertrennung ist von Vorteil, wenn beide Partner Vermögen und/oder keine gemeinsamen Kinder, sondern eventuell Kinder von anderen ehemaligen Partnern oder sonstige potentielle Erben haben.
Wenn du heiratest, ohne einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt als Güterstand automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Ehepartner Eigentümer ihres mit in die Ehe gebrachten und während der Ehe geerbten oder geschenkten Eigenguts bleiben und es selbst verwalten. Die Errungenschaften, das sind Gehalt, Zinsen, Ersparnisse oder Einzahlungen in eine 3. Versicherungssäule, die in der Ehe gemacht werden, bleiben auch im Besitz der Person, der sie zugekommen sind. Wenn sich das Ehepaar allerdings scheiden lässt oder ein Ehepartner stirbt, werden die Errungenschaften zur Hälfte zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner ein grosses Gehalt hat und der andere nicht, profitiert eine Person finanziell sehr stark. Für eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung ist dagegen ein Ehevertrag notwendig. Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entscheidest, werden drei Arten von Gütern festgelegt: die Güter der Ehegattin, die des Ehegatten und die gemeinsamen Güter. Letztere Güter werden als Gesamtgut bezeichnet. Darunter fallen das Gehalt und das Vermögen beider Ehepartner. Bei einer Trennung wird es gleichmässig auf beide Partner verteilt. Müssen Schulden gemacht werden, beispielsweise für grössere Anschaffungen oder einen Hauskauf, haften die Ehepartner mit ihrem Gesamtgut. Ob du dich bei der Eheschliessung für eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung entscheidest, hängt also davon ab, wie gross dein Vermögen und das deines Partners ist und wie viel Risiko bei einem Verlust besteht.
Wurde bei der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, bleiben die Ehegatten bei der Scheidung weiterhin Eigentümer der Güter, die sie mit in die Ehe gebracht bzw. während der Ehe erworben haben, was bedeutet, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung entfällt. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner ein Nachteil sein, wenn er oder sie deutlich weniger Vermögen hat als der oder die andere. Was deshalb von der Gütertrennung nicht betroffen ist, sind Pensionskassengelder, die das Ehepaar während der Ehe zusammen angespart hat. Diese Gelder gehen bei einer Scheidung jeweils zur Hälfte an beide Partner. Die Gütertrennung schützt auch nicht davor, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dieser wird immer fällig, wenn ein Ehepartner Anrecht darauf hat.
In der Schweiz lässt sich die vertraglich vereinbarte Gütertrennung jederzeit wieder aufheben, wenn das von den Ehegatten als sinnvoll erachtet wird. Alternativ kann eine Gütergemeinschaft oder die nicht notarisch festgehaltene Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden.
Stirbt einer der Ehegatten, tritt bei einer Gütertrennung dasselbe ein wie bei einer Scheidung: Die Güter bleiben bei ihrem Eigentümer. Allerdings kommt dabei das Erbe ins Spiel. Denn die Gütermasse des verstorbenen Partners bildet dann die gesamte Erbmasse, die unter allen Erben aufgeteilt wird. Der noch lebende Ehepartner bekommt davon mindestens den Pflichtteil, also das, was ihm oder ihr gesetzlich zusteht.
Die Gütertrennung regelt die Güterfrage nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch im Falle von Schulden. Hat beispielsweise einer der Ehegatten ein Haus mit in die Ehe gebracht, ist auch er oder sie allein für die Hypothekenschulden zuständig. Dasselbe gilt, wenn es um den Besitz einer Firma geht. Geht beispielsweise die Firma des Ehemannes bankrott, muss die Ehefrau, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, nicht für die Schulden des Mannes aufkommen. Allerdings besteht weiterhin Beistands- und Unterhaltspflicht, was heisst, dass die Ehefrau in diesem Fall für Ihren den Lebensunterhalt ihres Mannes aufkommen muss, wenn dieser (vorübergehend) nicht mehr erwerbstätig ist.
Es ist während der Ehe und sogar während des Scheidungsprozesses jederzeit möglich, einen Ehevertrag aufzusetzen und den Güterstand neu zu regeln, also beispielsweise eine Gütertrennung zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn bisher keine Gütertrennung bestanden hat, aber eine bisher erfolgreiche Firma plötzlich in den Bankrott abzurutschen droht. Denn durch die Gütertrennung haftet dann nur der Ehegatte, dem sie gehört, der andere Ehepartner behält sein Vermögen bei.
Eine Scheidung muss nicht immer in einen Rosenkrieg ausarten. Manchmal sind sich verheiratete Paare auch einfach einig, dass sie nicht zusammen passen und möchten sich deshalb scheiden lassen. Vor allem in der Situation einer einvernehmlichen Trennung ist in der Schweiz eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich. Wie das Scheidungsverfahren ohne Anwalt abläuft, wie lange es dauert und welche Unterlagen das Gericht dafür benötigt, erklären wir dir in folgendem Ratgeber. Ausserdem erläutern wir dir, was ein Scheidungsantrag ist, was eine Scheidungskonvention enthalten sollte und in welchen Fällen es sinnvoll ist, doch einen Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Wenn sich zwei Ehepartner scheiden lassen und dabei wohlmöglich noch gemeinsame Kinder haben, kommt es häufig zu Rechtsproblemen. Doch nicht nur in Sachen Scheidung, sondern auch bei einer scheinbar intakten Familie kann es schnell zu Konflikten kommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn das Kindeswohl nicht beachtet wird und Behörden beauftragt werden, einzelne Familienkonstellationen genauer zu betrachten. Auf der rechtlichen Seite bildet hier das Familienrecht die Grundlage zur rechtlichen Orientierung in allen Fragen rund um das Thema Familie. Welche Angelegenheiten im Rechtsgebiet des Familienrechts geregelt werden, erfährst du hier.
Während in Deutschland und Österreich das Privatrecht gleichzeitig auch das Schuldrecht ist, gibt es für die Schweiz Besonderheiten, die die Schuldverhältnisse und die Rechtsgrundlagen im Obligationenrecht betreffen. Das umfasst alle schuldrechnerischen Beziehungen und die Grundlagen beim Austausch von Vermögenswerten oder ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen. Ein allgemeiner und besonderer Teil beschreibt genau die Bestimmungen und die einzelnen Vertragsverhältnisse, die für die Schweiz gültig sind.
Es ist ärgerlich – die Ware ist versandt, die Dienstleistung erbracht und die Rechnung wurde dem Kunden bereits vor einigen Wochen zugestellt. Ein Geldeingang ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Um auszuschliessen, dass es sich um ein versehentliches Versäumnis handelt, ist eine schriftliche Zahlungserinnerung eine gute Möglichkeit, an die ausstehende Forderung zu erinnern, ohne den Kunden dabei zu verärgern. Worauf du bei einer Zahlungserinnerung achten solltest, was sie von einer Mahnung unterscheidet und wie die Zahlungserinnerung im besten Fall zugestellt und formuliert wird, erklären wir dir ausführlich auf unserer Vergleichsplattform.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.
Deinen Willen drückst du in aller Regel verbal aus. Im Schweizer Recht ist eine Willenserklärung aber auch möglich, ohne etwas zu sagen. Die rechtliche Bezeichnung dafür ist das konkludente Verhalten, das im Vertragsrecht und bei Vertragsschluss eine wichtige Bedeutung hat. Was das ist und wie es zum Ausdruck kommt, erläutern wir im folgenden Text.