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Bei der Gütertrennung werden, wie der Name schon sagt, die Güter der Ehepartner getrennt. Das bedeutet genau: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer seines Eigentums und verwaltet es. Das gibt beiden Ehepartnern eine finanzielle Unabhängigkeit voneinander. Eine Gütertrennung ist von Vorteil, wenn beide Partner Vermögen und/oder keine gemeinsamen Kinder, sondern eventuell Kinder von anderen ehemaligen Partnern oder sonstige potentielle Erben haben.
Wenn du heiratest, ohne einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt als Güterstand automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Ehepartner Eigentümer ihres mit in die Ehe gebrachten und während der Ehe geerbten oder geschenkten Eigenguts bleiben und es selbst verwalten. Die Errungenschaften, das sind Gehalt, Zinsen, Ersparnisse oder Einzahlungen in eine 3. Versicherungssäule, die in der Ehe gemacht werden, bleiben auch im Besitz der Person, der sie zugekommen sind. Wenn sich das Ehepaar allerdings scheiden lässt oder ein Ehepartner stirbt, werden die Errungenschaften zur Hälfte zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner ein grosses Gehalt hat und der andere nicht, profitiert eine Person finanziell sehr stark. Für eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung ist dagegen ein Ehevertrag notwendig. Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entscheidest, werden drei Arten von Gütern festgelegt: die Güter der Ehegattin, die des Ehegatten und die gemeinsamen Güter. Letztere Güter werden als Gesamtgut bezeichnet. Darunter fallen das Gehalt und das Vermögen beider Ehepartner. Bei einer Trennung wird es gleichmässig auf beide Partner verteilt. Müssen Schulden gemacht werden, beispielsweise für grössere Anschaffungen oder einen Hauskauf, haften die Ehepartner mit ihrem Gesamtgut. Ob du dich bei der Eheschliessung für eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung entscheidest, hängt also davon ab, wie gross dein Vermögen und das deines Partners ist und wie viel Risiko bei einem Verlust besteht.
Wurde bei der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, bleiben die Ehegatten bei der Scheidung weiterhin Eigentümer der Güter, die sie mit in die Ehe gebracht bzw. während der Ehe erworben haben, was bedeutet, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung entfällt. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner ein Nachteil sein, wenn er oder sie deutlich weniger Vermögen hat als der oder die andere. Was deshalb von der Gütertrennung nicht betroffen ist, sind Pensionskassengelder, die das Ehepaar während der Ehe zusammen angespart hat. Diese Gelder gehen bei einer Scheidung jeweils zur Hälfte an beide Partner. Die Gütertrennung schützt auch nicht davor, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dieser wird immer fällig, wenn ein Ehepartner Anrecht darauf hat.
In der Schweiz lässt sich die vertraglich vereinbarte Gütertrennung jederzeit wieder aufheben, wenn das von den Ehegatten als sinnvoll erachtet wird. Alternativ kann eine Gütergemeinschaft oder die nicht notarisch festgehaltene Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden.
Stirbt einer der Ehegatten, tritt bei einer Gütertrennung dasselbe ein wie bei einer Scheidung: Die Güter bleiben bei ihrem Eigentümer. Allerdings kommt dabei das Erbe ins Spiel. Denn die Gütermasse des verstorbenen Partners bildet dann die gesamte Erbmasse, die unter allen Erben aufgeteilt wird. Der noch lebende Ehepartner bekommt davon mindestens den Pflichtteil, also das, was ihm oder ihr gesetzlich zusteht.
Die Gütertrennung regelt die Güterfrage nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch im Falle von Schulden. Hat beispielsweise einer der Ehegatten ein Haus mit in die Ehe gebracht, ist auch er oder sie allein für die Hypothekenschulden zuständig. Dasselbe gilt, wenn es um den Besitz einer Firma geht. Geht beispielsweise die Firma des Ehemannes bankrott, muss die Ehefrau, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, nicht für die Schulden des Mannes aufkommen. Allerdings besteht weiterhin Beistands- und Unterhaltspflicht, was heisst, dass die Ehefrau in diesem Fall für Ihren den Lebensunterhalt ihres Mannes aufkommen muss, wenn dieser (vorübergehend) nicht mehr erwerbstätig ist.
Es ist während der Ehe und sogar während des Scheidungsprozesses jederzeit möglich, einen Ehevertrag aufzusetzen und den Güterstand neu zu regeln, also beispielsweise eine Gütertrennung zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn bisher keine Gütertrennung bestanden hat, aber eine bisher erfolgreiche Firma plötzlich in den Bankrott abzurutschen droht. Denn durch die Gütertrennung haftet dann nur der Ehegatte, dem sie gehört, der andere Ehepartner behält sein Vermögen bei.
Es gibt Straftaten, die eine Anzeige benötigen, und andere, bei denen die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen eine Ermittlung einleiten müssen. Hier greift das Legalitätsprinzip, durch das eine Pflicht für die Strafverfolgung durch den Staat besteht. Daneben gibt es Ausnahmen, die auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken, darunter bei einer vorliegenden Geringfügigkeit von Delikten. In diesem Fall greift das Opportunitätsprinzip. Mehr über beide Prinzipien erfährst du hier.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Die Welt wird immer digitaler. Daher ist ein umfassender und praktischer Datenschutz wichtig. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) den Umgang mit den Daten und die Rechte der Bürger im digitalen Raum. Doch so wie sich die digitale Welt ständig verändert, so befindet sich auch das Datenschutzgesetz der Schweiz im Wandel.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
Vereinbarungen werden in vielen Bereichen getroffen. Auch der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die auf schriftlichem Weg alle wichtigen Punkte und die Willenserklärung beider Parteien beinhaltet. Die Vereinbarung gilt für den Entstehungstatbestand eines Rechtssatzes und ist im Privatrecht und im öffentlichen Recht mit rechtsetzender Wirkung gültig.