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Bei der Gütertrennung werden, wie der Name schon sagt, die Güter der Ehepartner getrennt. Das bedeutet genau: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer seines Eigentums und verwaltet es. Das gibt beiden Ehepartnern eine finanzielle Unabhängigkeit voneinander. Eine Gütertrennung ist von Vorteil, wenn beide Partner Vermögen und/oder keine gemeinsamen Kinder, sondern eventuell Kinder von anderen ehemaligen Partnern oder sonstige potentielle Erben haben.
Wenn du heiratest, ohne einen Ehevertrag aufzusetzen, gilt als Güterstand automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet, dass die Ehepartner Eigentümer ihres mit in die Ehe gebrachten und während der Ehe geerbten oder geschenkten Eigenguts bleiben und es selbst verwalten. Die Errungenschaften, das sind Gehalt, Zinsen, Ersparnisse oder Einzahlungen in eine 3. Versicherungssäule, die in der Ehe gemacht werden, bleiben auch im Besitz der Person, der sie zugekommen sind. Wenn sich das Ehepaar allerdings scheiden lässt oder ein Ehepartner stirbt, werden die Errungenschaften zur Hälfte zwischen den beiden Parteien aufgeteilt. Das bedeutet, wenn ein Ehepartner ein grosses Gehalt hat und der andere nicht, profitiert eine Person finanziell sehr stark. Für eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung ist dagegen ein Ehevertrag notwendig. Wenn du dich für eine Gütergemeinschaft entscheidest, werden drei Arten von Gütern festgelegt: die Güter der Ehegattin, die des Ehegatten und die gemeinsamen Güter. Letztere Güter werden als Gesamtgut bezeichnet. Darunter fallen das Gehalt und das Vermögen beider Ehepartner. Bei einer Trennung wird es gleichmässig auf beide Partner verteilt. Müssen Schulden gemacht werden, beispielsweise für grössere Anschaffungen oder einen Hauskauf, haften die Ehepartner mit ihrem Gesamtgut. Ob du dich bei der Eheschliessung für eine Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung entscheidest, hängt also davon ab, wie gross dein Vermögen und das deines Partners ist und wie viel Risiko bei einem Verlust besteht.
Wurde bei der Heirat eine Gütertrennung vereinbart, bleiben die Ehegatten bei der Scheidung weiterhin Eigentümer der Güter, die sie mit in die Ehe gebracht bzw. während der Ehe erworben haben, was bedeutet, dass die güterrechtliche Auseinandersetzung entfällt. Das kann unter Umständen für einen der Ehepartner ein Nachteil sein, wenn er oder sie deutlich weniger Vermögen hat als der oder die andere. Was deshalb von der Gütertrennung nicht betroffen ist, sind Pensionskassengelder, die das Ehepaar während der Ehe zusammen angespart hat. Diese Gelder gehen bei einer Scheidung jeweils zur Hälfte an beide Partner. Die Gütertrennung schützt auch nicht davor, nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen. Dieser wird immer fällig, wenn ein Ehepartner Anrecht darauf hat.
In der Schweiz lässt sich die vertraglich vereinbarte Gütertrennung jederzeit wieder aufheben, wenn das von den Ehegatten als sinnvoll erachtet wird. Alternativ kann eine Gütergemeinschaft oder die nicht notarisch festgehaltene Errungenschaftsbeteiligung vereinbart werden.
Stirbt einer der Ehegatten, tritt bei einer Gütertrennung dasselbe ein wie bei einer Scheidung: Die Güter bleiben bei ihrem Eigentümer. Allerdings kommt dabei das Erbe ins Spiel. Denn die Gütermasse des verstorbenen Partners bildet dann die gesamte Erbmasse, die unter allen Erben aufgeteilt wird. Der noch lebende Ehepartner bekommt davon mindestens den Pflichtteil, also das, was ihm oder ihr gesetzlich zusteht.
Die Gütertrennung regelt die Güterfrage nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch im Falle von Schulden. Hat beispielsweise einer der Ehegatten ein Haus mit in die Ehe gebracht, ist auch er oder sie allein für die Hypothekenschulden zuständig. Dasselbe gilt, wenn es um den Besitz einer Firma geht. Geht beispielsweise die Firma des Ehemannes bankrott, muss die Ehefrau, wenn eine Gütertrennung vereinbart wurde, nicht für die Schulden des Mannes aufkommen. Allerdings besteht weiterhin Beistands- und Unterhaltspflicht, was heisst, dass die Ehefrau in diesem Fall für Ihren den Lebensunterhalt ihres Mannes aufkommen muss, wenn dieser (vorübergehend) nicht mehr erwerbstätig ist.
Es ist während der Ehe und sogar während des Scheidungsprozesses jederzeit möglich, einen Ehevertrag aufzusetzen und den Güterstand neu zu regeln, also beispielsweise eine Gütertrennung zu vereinbaren. Das ist sinnvoll, wenn bisher keine Gütertrennung bestanden hat, aber eine bisher erfolgreiche Firma plötzlich in den Bankrott abzurutschen droht. Denn durch die Gütertrennung haftet dann nur der Ehegatte, dem sie gehört, der andere Ehepartner behält sein Vermögen bei.
Der Verkehr wird immer dichter, weil immer mehr Menschen so mobil wie möglich sein möchten. Damit nicht jeder auf den Schweizer Strassen macht, was er will, gibt es Vorschriften, die den Ablauf im Strassenverkehr regeln. Diese Vorschriften sind im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz festgelegt. Sie gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, sondern auch für Velofahrer und Fussgänger.
Das juristische Plädoyer hat eine wesentliche Aufgabe, wenn es um die Rechtsprechung und das Gesetz im Strafrecht geht. Sicherlich hast du das Abschlusswort vor der Verkündung eines Urteils, das Staatsanwaltschaft und Verteidiger aussprechen, als spannenden Teil einer Doku oder eines Filmes noch in Erinnerung. So sieht es auch in der Realität aus: Es stellt einen wichtigen Punkt nach der eigentlichen Verhandlung bei einem Strafprozess dar. Warum es so wichtig ist und was es beinhalten sollte und darf, schaffe dir darüber hier einen Überblick.
Die unerwartete Kündigung des Arbeitgebers, der Streit mit dem Nachbarn über ein aufgestelltes Gartenhaus oder die plötzliche Trennung vom Ehegatten, im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl an möglichen Situationen, in denen du einen professionellen rechtlichen Rat gut gebrauchen kannst. Vor allem dann, wenn du die rechtliche Grundlage nicht kennst, lohnt es sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt bietet dir seine fachlich-kompetente Hilfe an und steht dir als Ratgeber zur Seite. In der Schweiz gibt es alternativ zudem das Angebot einer unentgeltlichen Rechtsauskunft. Alle wichtigen Informationen, die du über die Rechtsberatung wissen solltest, kannst du hier nachlesen.
Lärmbelästigung zählt zu den häufigsten Streitpunkten unter Nachbarn. Gerade in Mehrfamilienhäusern sind die Räume oft hellhörig, sodass der Lärmpegel der anderen Wohnung auf die eigene übergeht. Gerade dann, wenn Nachbarn unterschiedliche Interessen haben und die einen beispielsweise viele Partys feiern, während die anderen lieber ihre Ruhe haben, kommt es schnell zu Konflikten. Im Allgemeinen wird Lärmbelästigung dann schnell der Polizei gemeldet, die den Lärmpegelverursacher darauf hinweist und zur Unterlassung auffordert. Eine dauerhafte Lösung ist dies jedoch nicht. Was du bei Lärmbelästigung tun kannst, welche Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Rechte du hast, erfährst du hier.
Ein Eheschutzverfahren kann sinnvoll sein, wenn Ehefrau oder Ehemann die Trennung möglichst schnell einleiten möchten. Das kann beispielsweise angebracht sein, wenn die Ehe von Gewalt geprägt wird. Ursprünglich sollte das Eheschutzverfahren dazu dienen, den Eheleuten noch einmal Bedenkzeit einzuräumen und eventuell wieder zu einem gemeinsamen Leben zu finden. Mittlerweile wird in einem Eheschutzverfahren vielmehr die Vorbereitung zur Scheidung gesehen. Wichtige Entscheidungsfragen, wer zum Beispiel die Wohnung weiterhin nutzen darf und in wessen Obhut die Kinder leben sollen, können vorab in einem Eheschutzverfahren gerichtlich geklärt werden.
In der Schweiz ist der Schuldbrief besonders für den Kauf einer Immobilie sinnvoll. Wer über eine Finanzierung dieser Art nachdenkt und auf einen Schlag nicht die Geldmittel zur Verfügung hat, kann den Schuldbrief als vor dem Gesetz gültiges Dokument einsetzen. In der Praxis können nur wenige Menschen den Hauskauf alleine mit dem Eigenkapital bewerkstelligen. Vielmehr wird auf das Fremdkapital einer Bank zurückgegriffen und eine Hypothek aufgenommen. Damit dieses Darlehen jedoch gewährt wird, sichert sich die Bank durch ein Grundpfand ab. Das ist dann häufig der Schuldbrief.