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Zahlt ein Kunde beziehungsweise Schuldner den Betrag einer offenen Rechnung nicht pünktlich, wird er vom Gläubiger angeschrieben. Dies erfolgt entweder in Form einer
Viele Schweizer Unternehmen entscheiden sich zunächst für eine Zahlungserinnerung, um den Kunden höflich und in freundlichem Ton an die – wie der Name bereits aussagt – ausstehende Zahlung zu erinnern. Denn die Höflichkeit gebietet, zunächst von einem Versehen auszugehen. Erst, wenn die Zahlungserinnerung keine Folgen zeitigt, wird in der Regel eine Mahnung mit einer verstärkten Forderung und in einem deutlicheren Ton verschickt. Hierzu gibt es jedoch keine klaren gesetzlichen Regelungen, der Übergang zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung ist fliessend. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob eine Zahlungserinnerung sinnvoll ist oder es direkt eine Mahnung verschickt.
In Verzug gerät der Schuldner bereits dann, wenn er ein vertraglich vereinbartes oder ein auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel überschritten hat. Als Beispiel: Steht auf der Rechnung "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen", liegt ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum ein Verzug vor.
In der Schweiz bedarf die Zustellung einer Zahlungserinnerung keiner speziellen Form. An die Zahlung kann daher beispielsweise
erinnert werden. Grundsätzlich ist es dem Gläubiger auch erlaubt, komplett auf eine Zahlungserinnerung zu verzichten, sofern er auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum angegeben hat. In diesem Fall kann er – sogar ohne Mahnung – direkt ein Betreibungsverfahren antreiben. In der Praxis bewährt sich diese Vorgehensweise in der Regel aber nicht – schliesslich möchten Unternehmen ihre Kunden halten und nicht durch aggressives Verhalten vergraulen.
Auch hinsichtlich der Angaben, die eine Zahlungserinnerung enthalten sollte, gibt es keine klaren Vorschriften und Regelungen. Sinnvoll ist es jedoch, einige Angaben in das Schreiben mit aufzunehmen. Das sind im Überblick:
Hinsichtlich der Formulierung gibt es bei der Zahlungserinnerung ebenfalls keine gesetzlichen Grundlagen. Üblich sind aber zum Beispiel höfliche Sätze, wie:
Für den Schuldner entstehen bei einer ersten Zahlungserinnerung in der Regel noch keine zusätzlichen Kosten, da der Gläubiger aus Gründen der Kulanz darauf verzichtet. Theoretisch hat er jedoch bei Überschreiten des Zahlungsziels die Möglichkeit, bereits jetzt
zu erheben. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich in Artikel 104 des Obligationenrechts geregelt. Demnach kann der Gläubiger einen Verzugszins von fünf Prozent des Rechnungsbetrags erheben. Für gewerbliche Kunden gelten sogar Verzugszinsen von bis zu 15 Prozent, sofern auf diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag bereits hingewiesen wurde. Wie hoch dagegen die Mahngebühren ausfallen dürfen, ist nicht im Gesetz festgehalten. Der Gläubiger kann diese frei festlegen, muss die Höhe der Mahngebühr jedoch explizit mit einer konkreten Summe bereits im Kaufvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt haben.
Im besten Fall zahlt der Schuldner nach Eingang der Zahlungserinnerung, die zum Beispiel per Post eingegangen ist, unverzüglich beziehungsweise spätestens bis zum Ende der vorgegebenen Frist. Sollte bis dahin keine Zahlung eingegangen sein, wird meist eine Mahnung verschickt. Hier gibt es mehrere Stufen: Üblich sind zwei bis drei Mahnungen, die eindeutig auf den Verzug hinweisen und in denen neue Fristen gesetzt werden. In einem letzten Schritt steht die Betreibungsandrohung, welche eindringlich formuliert ist und auf den Umstand hinweist, ein Inkassobüro einzuschalten. Genauso wie die Zahlungserinnerung und die Mahnung ist auch eine Betreibungsandrohung in der Schweiz nicht obligatorisch.
Um eine Straftat zu begehen, ist neben Absicht und Planung die Ausführung notwendig. Aber auch der Vorsatz genügt oft, damit sich ein Täter strafbar macht. Zusätzlich gibt es den Eventualvorsatz, der wiederum eine abgeschwächte Form des Vorsatzes darstellt, in der Schweiz jedoch ebenfalls strafbar sein kann. Er beinhaltet, dass ein Täter eine tatsächliche Tatbestandsverwirklichung nicht zwingend anstrebt oder für sicher hält, sondern seine Pläne von den Umständen abhängig macht und sich mit einem möglichen Erfolg abfindet.
Wahrheit und Lüge liegen manchmal eng beieinander. Die Lüge ist im Alltag nicht strafbar. Das ändert sich jedoch, wenn vor Gericht falsche Angaben gemacht werden. Im Strafrecht werden zwei Formen einer Aussage unterschieden, wenn diese sich als falsch entpuppt. Zum einen gibt es die uneidliche Falschaussage und zum anderen den Meineid, der als beschworene Falschaussage gilt. Beide Formen sind strafbar.
Sollte dein Einkommen oder deine Rente nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern, hast du in der Schweiz Anspruch auf sogenannte Ergänzungsleistungen. Sie zählen zum System der sozialen Sicherheit, das in der Schweiz hervorragend ausgebaut ist. Personen, die am Existenzminimum leben, gibt es im Land zwar nur wenige. Immerhin gilt die Schweiz als eines der reichsten Länder Europas. Solltest du mit deinem Geld dennoch nicht zurechtkommen, dienen die Ergänzungsleistungen dazu, die Miete und andere notwendige Ausgaben des täglichen Lebens zu zahlen.
Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass Menschen nach einem schweren Unfall, in gesundheitlich schwierigen Situationen und bei einem Heimeintritt nach ihrem eigenen Willen versorgt werden. Aber wie soll ein Mensch, der bewusstlos, komatös oder psychisch sehr eingeschränkt ist, seinen Willen äussern? Mit der Patientenverfügung steht in der Schweiz ein Formular bereit, in dem du schon vor dem Eintreten einer solchen Situation einen Vorsorgeauftrag gibst. Du triffst damit Entscheidungen proaktiv und entlastest nahestehende Personen im Ernstfall – denn wenn keine schriftliche Verfügung vorliegt, müssen diese die Entscheidungen treffen.
Es gibt einige Situationen im Leben, bei denen du um einen Zivilprozess nicht herumkommst und auf den Beistand eines Rechtsanwaltes angewiesen bist. Wie du sicher weisst, sind solche Anwaltskosten aber alles andere als günstig. Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, kann es ganz schön teuer werden. Aus diesem Grund sieht es das Gesetz in der Schweiz vor, dass mittellose Personen einen Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtspflege haben. In diesem Fall brauchst du dir also um die Anwalts- und Gerichtskosten zumindest vorerst keine Gedanken zu machen. Um eine solche Beihilfe zu erhalten, musst du allerdings ein entsprechendes Gesuch stellen.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?