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Zahlt ein Kunde beziehungsweise Schuldner den Betrag einer offenen Rechnung nicht pünktlich, wird er vom Gläubiger angeschrieben. Dies erfolgt entweder in Form einer
Viele Schweizer Unternehmen entscheiden sich zunächst für eine Zahlungserinnerung, um den Kunden höflich und in freundlichem Ton an die – wie der Name bereits aussagt – ausstehende Zahlung zu erinnern. Denn die Höflichkeit gebietet, zunächst von einem Versehen auszugehen. Erst, wenn die Zahlungserinnerung keine Folgen zeitigt, wird in der Regel eine Mahnung mit einer verstärkten Forderung und in einem deutlicheren Ton verschickt. Hierzu gibt es jedoch keine klaren gesetzlichen Regelungen, der Übergang zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung ist fliessend. Jedes Unternehmen entscheidet selbst, ob eine Zahlungserinnerung sinnvoll ist oder es direkt eine Mahnung verschickt.
In Verzug gerät der Schuldner bereits dann, wenn er ein vertraglich vereinbartes oder ein auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel überschritten hat. Als Beispiel: Steht auf der Rechnung "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen", liegt ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum ein Verzug vor.
In der Schweiz bedarf die Zustellung einer Zahlungserinnerung keiner speziellen Form. An die Zahlung kann daher beispielsweise
erinnert werden. Grundsätzlich ist es dem Gläubiger auch erlaubt, komplett auf eine Zahlungserinnerung zu verzichten, sofern er auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum angegeben hat. In diesem Fall kann er – sogar ohne Mahnung – direkt ein Betreibungsverfahren antreiben. In der Praxis bewährt sich diese Vorgehensweise in der Regel aber nicht – schliesslich möchten Unternehmen ihre Kunden halten und nicht durch aggressives Verhalten vergraulen.
Auch hinsichtlich der Angaben, die eine Zahlungserinnerung enthalten sollte, gibt es keine klaren Vorschriften und Regelungen. Sinnvoll ist es jedoch, einige Angaben in das Schreiben mit aufzunehmen. Das sind im Überblick:
Hinsichtlich der Formulierung gibt es bei der Zahlungserinnerung ebenfalls keine gesetzlichen Grundlagen. Üblich sind aber zum Beispiel höfliche Sätze, wie:
Für den Schuldner entstehen bei einer ersten Zahlungserinnerung in der Regel noch keine zusätzlichen Kosten, da der Gläubiger aus Gründen der Kulanz darauf verzichtet. Theoretisch hat er jedoch bei Überschreiten des Zahlungsziels die Möglichkeit, bereits jetzt
zu erheben. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich in Artikel 104 des Obligationenrechts geregelt. Demnach kann der Gläubiger einen Verzugszins von fünf Prozent des Rechnungsbetrags erheben. Für gewerbliche Kunden gelten sogar Verzugszinsen von bis zu 15 Prozent, sofern auf diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag bereits hingewiesen wurde. Wie hoch dagegen die Mahngebühren ausfallen dürfen, ist nicht im Gesetz festgehalten. Der Gläubiger kann diese frei festlegen, muss die Höhe der Mahngebühr jedoch explizit mit einer konkreten Summe bereits im Kaufvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt haben.
Im besten Fall zahlt der Schuldner nach Eingang der Zahlungserinnerung, die zum Beispiel per Post eingegangen ist, unverzüglich beziehungsweise spätestens bis zum Ende der vorgegebenen Frist. Sollte bis dahin keine Zahlung eingegangen sein, wird meist eine Mahnung verschickt. Hier gibt es mehrere Stufen: Üblich sind zwei bis drei Mahnungen, die eindeutig auf den Verzug hinweisen und in denen neue Fristen gesetzt werden. In einem letzten Schritt steht die Betreibungsandrohung, welche eindringlich formuliert ist und auf den Umstand hinweist, ein Inkassobüro einzuschalten. Genauso wie die Zahlungserinnerung und die Mahnung ist auch eine Betreibungsandrohung in der Schweiz nicht obligatorisch.
Wenn auch die letzte Zahlungsaufforderung oder Mahnung nicht den erwünschten Erfolg hat, dann bleibt den Gläubigern häufig nur der Weg zum Betreibungsamt. Das sogenannte Betreibungsverfahren soll ihnen dabei helfen, an ihr Geld zu kommen. Dabei gibt es eine Reihe wichtiger Fragen zu beantworten, bevor du einen Antrag beim Betreibungsamt eingeben kannst, allein schon: Wie läutest du als Gläubiger das Verfahren über das Betreibungsamt am besten ein? Wir zeigen dir die schnellsten Wege auf, damit dein Konto ohne viel Verwaltungsaufwand den fehlenden Betrag zügig verbucht.
Die Invalidenversicherung stellt eine wichtige Säule des Sozialversicherungsnetzes in der Schweiz dar. Sie greift immer dann ein, wenn Menschen durch einen Gesundheitsschaden nicht mehr arbeiten können oder Hilfe bei der Wiedereingliederung brauchen. Auch schon im Vorfeld kann die Invalidenversicherung aktiv werden, um die Entstehung einer Invalidität zu verhindern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung. Wir erklären zum Beispiel, wer dort versichert ist, was als Gesundheitsschaden gilt und welche Leistungen die Invalidenversicherung erbringt.
Das Kündigungsrecht sichert für zwei Parteien eines Vertrags den Ausstieg aus diesem Vertrag, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden oder sich die Verhältnisse ändern. Dabei gilt das Kündigungsrecht zunächst als Schutzmassnahme für die Wahrnehmung der eigenen Rechte. Trotzdem sollten beide Parteien die Möglichkeit haben, einen Vertrag zu lösen, wenn Schwierigkeiten aufkommen.
Kündigst du oder dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, folgt oft die Freistellung von der Arbeitsleistung. Dabei ist die Freistellung nicht explizit im Arbeitsrecht geregelt. Sie bedarf einer Anordnung des Betriebs oder einer gemeinsamen Vereinbarung. Eine Freistellung bedeutet jedoch nicht, dass Mitarbeiter nun völlig frei sind. Sie haben Rechte, aber auch Pflichten. Freigestellte dürfen zu Hause bleiben und das bei vollem Gehalt. Als Kompensation müssen sie ihr Ferienguthaben und ihre Überstunden einbringen. Dennoch möchte sich nicht jeder Freigestellte dem süssen Nichtstun hingeben. Worauf bei der Freistellung zu achten ist, erfährst du hier.
Im Gegensatz zum Handel mit normalem Grund und Boden sind die Handänderungen des landwirtschaftlich genutzten Bodens diversen Bestimmungen unterworfen. Die Gesetze, die die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke betreffen, sind im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Hier erfährst du, welche Besonderheiten die Gesetzeslage in diesem Bereich mit sich bringt und worauf du im Detail achten solltest.
Vereinbarungen werden in vielen Bereichen getroffen. Auch der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die auf schriftlichem Weg alle wichtigen Punkte und die Willenserklärung beider Parteien beinhaltet. Die Vereinbarung gilt für den Entstehungstatbestand eines Rechtssatzes und ist im Privatrecht und im öffentlichen Recht mit rechtsetzender Wirkung gültig.