Wann muss man keine Alimente zahlen?
Nach einer Trennung kommen auf beide Ex-Partner Zahlungsverpflichtungen zu, die über die Kosten einer rechtskräftigen Scheidung hinausgehen können. Hierzu gehören vor allem Unterhaltsleistungen sowohl gegenüber dem ehemaligen Ehegatten als auch gegenüber den Kindern. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder, so besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung. Daneben taucht auch regelmässig auch der Begriff „Alimente“ auf. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese gezahlt werden müssen, erfährst du in diesem Artikel.
Was versteht man unter Alimenten?
Der Begriff Alimente leitet sich vom lateinischen Wort Alimentum ab und bedeutet nichts anderes als „Lebensmittel“ oder „Unterhaltszahlung“. Alimente beziehen sich also eindeutig auf finanzielle Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts des ehemaligen Partners oder der gemeinsamen Kinder. Der Begriff bezieht sich in erster Linie auf dem Kindesunterhalt, und zwar vorwiegend bei nicht ehelich geborenen Kindern. Ab und zu wird der Begriff jedoch auch auf den Ehegattenunterhalt ausgeweitet. Dabei muss der Schuldner die Alimente an das Kind zahlen, bei Minderjährigen wiederum an den jeweils betreuenden Elternteil. Von Kinderalimenten sollen beispielsweise die folgenden Leistungen zumindest anteilsmässig bezahlt werden:
- Lebensmittel und Verpflegung
- Wohnen mitsamt Nebenkosten
- Schulmaterialien
- Medizinische Leistungen
Wie hoch ist die Unterhaltspflicht bei Kinderalimenten?
Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und der Alimente ist unterschiedlich. Der Betrag berechnet sich in erster Linie anhand der Einkommensverhältnisse des Schuldners. Auch das Alter des Kindes, aus dem sich der Grundbedarf errechnen lässt, geht in diese Rechnung mit ein. Nicht zuletzt spielt auch das Einkommen des anderen Elternteils eine Rolle. Die Alimente berechnen sich also jeweils individuell, wobei es aber Tabellen zur Orientierung gibt. Abhängig ist die Höhe von den Einkommensverhältnissen beider Elternteile und der Bedürftigkeit des Kindes. Auch bei volljährigen Kindern zählt das Einzeleinkommen aller Beteiligten. Bei Geringverdienern liegt der Betrag also dementsprechend niedriger.
Wie lange müssen Alimente gezahlt werden?
Bei Kinderalimenten endet der Anspruch mit der Volljährigkeit. Es bleibt jedoch ein Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen bestehen. Alimente auf den Lebensunterhalt, wie die Verpflegung und das Wohnung bezogen, da es in der Regel so ist, dass ein Kind nur bei einem der beiden Elternteile aufwächst. Oft haben trotzdem noch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und müssen auch für alle finanziellen Leistungen aufkommen. Der Elternteil, der keine Kinderalimente erhält, beteiligt sich ebenfalls an den finanziellen Ausgaben für das Kind und dessen Ausbildung.
Muss der Kindesunterhalt auch während der Ausbildung gezahlt werden?
Ja. Zwar endet der Anspruch auf Alimente mit der Volljährigkeit, nicht jedoch der Unterhaltsanspruch beider Elternteile. Die beiden Elternteile müssen bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder stellvertretend eines ersten Studiums den Unterhalt für ihr Kind leisten. Dies gilt auch über die Volljährigkeit hinaus. Bei entsprechenden Engpässen kann jedoch auch Hilfe vom Staat beantragt werden. So können Kinder von gering verdienenden Eltern beispielsweise Bafög beantragen.
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Muss Unterhalt nur bei der Erstausbildung oder auch bei jeder weiteren Ausbildung gezahlt werden?
Die Unterhaltspflicht besteht zunächst bei der Erstausbildung oder des ersten Studiums. Beginnt das Kind nach dem Abschluss ein anderes Studium oder eine andere Ausbildung, so ist es nicht üblich, dass die Eltern die Unterhaltszahlung vornehmen müssen. Hierbei kommt es jedoch auch auf das Alter des Kindes an.
Unter welchen Bedingungen muss ich nach der Trennung keine Alimente zahlen?
Zunächst ist jeder dazu verpflichtet, Alimente zu bezahlen. Es gibt hier kaum Ausnahmesituationen, die einen Elternteil von der Zahlungspflicht entbinden. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn jemand Geringverdiener ist und somit aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, Alimente zu zahlen. Jedoch ist die Höhe der Alimente stets am Einkommen des jeweiligen Elternteils zu bemessen. Wer also wenig verdient, der muss in der Regel auch weniger zahlen und umgekehrt. Die Höhe der Alimente folgt in der Schweiz stets einer Einkommensberechnung, sodass niemand über Gebühr finanziell belastet wird. Zudem übernimmt der andere Elternteil die Obhut für das Kind und ist somit zum grössten Teil für die Kinderbetreuung zuständig. Diese nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, weshalb die Zahlung von Alimenten von den meisten Ehegatten auch akzeptiert wird.
Was kann ich tun, wenn der Ex-Partner keine Alimente zahlt?
Viele Mütter und auch manche Väter haben das Problem, dass der Ex-Partner nach dem Scheidungsurteil kein Unterhaltsgeld bezahlt. Dem Gesetz nach ist er jedoch dazu verpflichtet, seine Unterhaltszahlung und die Kinderalimente pünktlich zu entrichten. Sofern es hier Schwierigkeiten gibt, hilft in der Regel die Beratung bei einem Anwalt. Das Familienrecht sieht Kinderalimente in bestimmter Höhe vor, weshalb der klagende Elternteil hier auf der sicheren Seite ist. Das Gesuch nach Gerechtigkeit lohnt sich also, weshalb du es nicht in Kauf nehmen musst, wenn dein Ex-Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Es ist jedoch empfehlenswert, dem Ex-Partner nach der Trennung zunächst die Chance zu geben, eine nicht geleistete Unterhaltspflicht nachzuholen, bevor du einen Anwalt einschaltest.
Erstellt: 08.12.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG