Die Nutzungsvereinbarung für mehr Rechtssicherheit
Nutzungsvereinbarungen fallen meistens direkt mit einem Nutzungsvertrag zusammen, wenn es um grössere Objekte geht, etwa um eine Wohnung oder ein Fahrzeug. Das Dokument ist eine gute Vorlage, um alle wichtigen Rechte und Pflichten festzulegen, die den Zeitraum der Nutzung umfassen. Durch die Nutzungsvereinbarung ist mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Parteien gewährleistet.
Was ist eine Nutzungsvereinbarung?
Allgemein ist eine Nutzervereinbarung immer eine zwischen zwei Parteien getroffene Abmachung, über ein Recht oder eine Sache verfügen zu dürfen. Die Nutzungsvereinbarung kann entweder ein Leih- oder Mietvertrag sein oder ein einfaches Nutzungsrecht, zum Beispiel für die Internet- und WLAN-Nutzung. Die Nutzungsvereinbarung steht in engem Zusammenhang mit einem Nutzungsvertrag. Der Vertrag wiederum wird meistens schriftlich geschlossen und muss am Ende gekündigt werden.
Meist wird eine Nutzungsvereinbarung für die Nutzung von Räumen und Immobilien verwendet. Das betrifft die Einigung über die Planung und Ausführung und über die Vermietung und Nutzung eines Gebäudes. Auch kann eine Nutzungsvereinbarung statt eines Mietvertrages erfolgen. Sind die Bedingungen in der Vereinbarung wie im Vertrag festgelegt, besteht kein Unterschied im Hinblick auf den Inhalt und die Rechte. Auch die Nutzungsvereinbarung ist ein Vertrag, der eine Grundlage für die vereinbarten Leistungsinhalte ist.
Welche Inhalte weist die Nutzungsvereinbarung auf?
Die Nutzungsvereinbarung enthält immer die Festlegung über das nicht übertragbare, frei widerrufliche, auf einen Zeitraum beschränkte und ausschliessliche Recht auf einen Zugang oder eine Nutzung der vereinbarten Sache oder Dienstleistung. Inhalte dieser Vereinbarung sind die Festlegung und Bestimmung, in welcher Art und Weise die Nutzung zu erfolgen hat, wobei auch die Rechte und Pflichten gewahrt werden.
Wichtig sind diese Inhalte besonders bei der Wohnungsmietung, wenn es darum geht, dass sich der Vermieter in Bezug auf die gute Erhaltung der Wohnung absichern möchte. Auch können so die Abnutzung oder eine Sachbeschädigung genauer definiert werden, da gerade bei einer gemieteten Wohnung oftmals natürliche Prozesse die Folge sind, sodass sie an Wert verliert. Wenn eine Sache genutzt werden soll, die einen hohen Wert aufweist, ist es für beide Parteien wichtig, klar definierte Rechte und Pflichten festzulegen, die den Rahmen der Nutzung bestimmen und mehr Rechtssicherheit erlauben.
Für welche Rechte und Sachwerte wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen?
Sinnvoll ist die Nutzungsvereinbarung in vielen Bereichen, wenn das Nutzungsrecht übertragen werden soll. Sie enthält in Form und Aufbau alle Einzelheiten und Pflichten, ebenso Angaben zur Kündigung. Das macht sie gültig wie einen Vertrag. Besonders häufig kommt die Vereinbarung bei einem lebenslangen Wohnrecht zur Geltung, wenn es um die Unterscheidung zwischen Niessbrauch und Wohnrecht geht. Die Bereitstellung kann aber auch für folgende Objekte gelten, zum Beispiel für:
- eine Wohnung
- ein Grundstück
- eine Garage
- ein Fahrzeug
- einen Parkplatz
- eine Software oder WLAN
- ein Gemälde
- einen Portalzugang im Internet (beispielsweise Vermittler- oder Maklerbüros)
Wer stellt die Nutzungsvereinbarung bereit?
Die Nutzungsvereinbarung wird zwischen dem Besitzer eines Objekts und dem Nutzer getroffen. Um die korrekte Form zu wahren, gibt es verschiedene Vorlagen, die als Nutzungsvereinbarung gültig sind und entsprechend verwendet werden dürfen. Damit werden alle Regeln und Pflichten im Rahmen der Nutzung genau festgelegt. Für beide Parteien ist so mehr Rechtssicherheit geboten.
Top Anwälte in Zurich und in der Nähe
Was ist der Unterschied zwischen einem Vertrag, einer Verfügung und einer Vereinbarung?
Im Zivilrecht haben alle drei Begriffe verschiedene Bedeutungen. Die Verfügung hängt mit dem unmittelbaren Einwirken auf ein bestehendes Recht oder auf eine Sache zusammen. Das kann als Übertragung, als Belastung, als Änderung der Inhalte oder als Aufhebung der Fall sein. Der Vertrag wiederum ist ein Dokument mit klar gesetzten Festlegungen, die nur dann zeitlich begrenzt sind, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Vertrag enthält daher eine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien. Das bringt gleichzeitig eine Einigung über die Inhalte mit sich. Die Vereinbarung ist ein zwischen beiden Parteien getroffenes Abkommen über die Nutzungsrechte, die dabei übertragen werden, wobei der Charakter der allgemeinen Geschäftsbedingung für einen Kunden oder Nutzniesser beibehalten wird. Dabei gehen bei der Nutzungsvereinbarung entsprechend die Rechte für die Nutzung von einer Person auf die andere über, ohne dass das Eigentum im Verhältnis geändert wird. Dazu müssen die vereinbarten Nutzungsrechte und Pflichten eingehalten werden, etwa in welchem Zustand eine verwendete Sache zurückgegeben oder wie sie allgemein gepflegt werden muss.
Wann muss ein Kunde eine Nutzungsvereinbarung kündigen?
Für eine Nutzungsvereinbarung kann jeder Kunde vorab die Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. In der Regel sind die Nutzungsrechte und Pflichten klar in der Vereinbarung festgelegt, wobei das Dokument für den entsprechenden Zeitraum gültig ist. Da es sich um einen Nutzungsvertrag handelt, ist bei vorzeitiger Auflösung der Nutzung eine Kündigung notwendig. Er wird innerhalb der festgelegten Frist gekündigt, während das Recht der ausserordentlichen Kündigung unberührt bleibt.
Welche Informationen stehen im Nutzungsvertrag zur Verfügung?
Die Nutzungsvereinbarung stellt in der Regel alle wichtigen Details und Informationen zur Verfügung, die für den Kunden oder Nutzer und auch für den Besitzer der Sache notwendig sind. Entscheidend ist die Richtigkeit der Angaben und Informationen. Das betrifft unter anderem:
- die Sache oder Dienstleistung
- die Art und die Voraussetzungen der Nutzung
- den Gegenstand der Vereinbarung
- die Rechte und Pflichten
- eventuelle Einschränkungen
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG