Die Schweigepflichtentbindung, ihre Bedeutung und ihre Bedingungen

Es gibt Berufe, in denen es noch mehr als in anderen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Klient ankommt. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsgruppen der Anwälte, Pfarrer und Ärzte. In diesen Feldern ist es wichtig, dass sich ein Hilfesuchender voll und ganz öffnen und frei erzählen kann, ohne Sorge haben zu müssen, dass ein Geheimnis oder eine reine Privatangelegenheit an Dritte weitergetragen wird. Das wird durch die berufliche Schweigepflicht der Angehörigen dieser Berufsgruppen garantiert. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen eine Weitergabe von Informationen wichtig ist. Dafür gibt es die Schweigepflichtentbindung.

Was ist eine Schweigepflichtentbindung?

Grundsätzlich bedeutet eine Schweigepflichtentbindung, dass ein Patient seinem Arzt oder Therapeuten die Genehmigung erteilt, Auskünfte über seine Erkrankung oder Behandlung an eine andere Person weiterzugeben. Mit der Schweigepflichtentbindung gibt der Betroffene dem Arzt zum Beispiel die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen oder Therapeuten mitzuteilen, worauf zu achten ist. Manchmal ist die Einwilligung in die Weitergabe der Informationen auch eine Bedingung, damit ein Versicherer Leistungen erbringt oder sie ist wichtig für ein Gerichtsverfahren. Grundsätzlich aber hat jeder Betroffene selbst die Freiheit zu entscheiden, ob er einer Schweigepflichtentbindung zustimmt oder nicht.

Was muss eine Schweigepflichtentbindung beinhalten?

Eine Schweigepflichtentbindung hat keine festgeschriebene Form, die unbedingt eingehalten werden muss. Ärzte haben in ihrer Praxis oft einen Vordruck, mit dem alle notwendigen Angaben abgefragt werden, Du kannst aber ebenso gut auch selbst eine Erklärung verfassen, mit der du deinen Arzt von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreist. Wichtig ist dabei, dass du auf diese Punkte achtest:

  • Angabe, wer genau von der Schweigepflicht entbunden werden soll
  • Genaue Information, gegenüber welcher Person oder welchem Mitarbeiter einer Behörde Auskunft erteilt werden darf
  • Präzise Formulierung, welche Art von Informationen weitergegeben werden darf
  • Die Erklärung muss datiert und unterschrieben sein

Wie lange ist die Erklärung gültig?

Diese Frage ist rechtlich umstritten. Manche Experten gehen davon aus, dass eine Schweigepflichtentbindung generell als unbegrenzt gültig anzusehen ist, wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist. In der Praxis dürften sich die Umstände, die eine Weitergabe von Geheimnissen durch den Behandler nötig gemacht haben, aber im Laufe der Zeit geändert haben, sodass andere Rahmenbedingungen gelten und die einmal ausgesprochene Schweigepflichtentbindung nicht konkludent auch auf die neue Situation anwendbar ist. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, solltest du von Anfang an eine zeitliche Begrenzung zu der Erklärung hinzufügen. Sollte es nötig sein, kannst du zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Einwilligung geben.

Kann die Einwilligung zur Informationsweitergabe widerrufen werden?

Eine Schweigepflichtentbindung ist keine unbegrenzte Erlaubnis. Die Möglichkeit eines Widerrufs ergibt sich bereits aus den Gesetzen und Regelungen zum Datenschutz, nach denen jeder Mensch über seine Daten selbst bestimmen darf. Zur Rücknahme einer einmal erteilten Schweigepflichtentbindung genügt eine entsprechende Information an den Arzt oder Therapeuten. Damit hast du alles Notwendige getan und sollte es danach trotzdem zu einer Weitergabe von Informationen kommen, so handelt es sich in diesem Fall um einen Verstoss gegen die gesetzlichen Verordnungen zum Datenschutz.

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Wie hängt der Datenschutz mit meiner Schweigepflichtentbindung zusammen?

Die Pflicht zur Verschwiegenheit von medizinischem Personal wird von den Satzungen der Ärztekammern vorgegeben und erstreckt sich nicht nur auf die Ärzte und Therapeuten selbst, sondern auch auf deren Angestellte, die von Berufs wegen mit persönlichen und sensiblen Daten in Kontakt kommen. Diese Vorgaben des Berufsstands sind aber für einen Patienten nicht einklagbar. Sollte es zu einer Verletzung der Schweigepflicht kommen, kann sich ein Betroffener auf die Vorgaben des Strafgesetzbuchs (StGB) berufen, in dem Verletzungen von Berufsgeheimnissen ausdrücklich erwähnt werden.

Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber Angehörigen?

Ein Arzt oder Therapeut hat die Verpflichtung, die Schweigepflicht in jedem Fall zu wahren, wenn keine Schweigepflichtentbindung vorliegt, auch gegenüber Angehörigen. Es gibt nur wenige, recht klar definierte Ausnahmen, in denen eine Weitergabe von Informationen überhaupt zulässig ist, ohne dass der Patient dazu seine ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat. Selbst im Todesfall oder nach einem schweren Unfall dürfen Angehörige nur dann Einsicht in die Patientenakten oder andere medizinische Unterlagen nehmen, wenn der Arzt oder Therapeut dafür eine Entbindung vom Berufsgeheimnis seitens des Amts für Gesundheit eingeholt hat.

Wann darf sich ein Arzt über die Pflicht zur Verschwiegenheit hinwegsetzen?

Es gibt einige Situationen, in denen keine Schweigepflichtentbindung nötig ist, damit ein Arzt Informationen über einen Patienten weitergeben kann. In solchen Fällen wiegt das öffentliche Interesse schwerer als das Recht auf Selbstbestimmung über die Daten eines Patienten. Dazu gehören unter anderem Fälle, in denen die Krankheit eines Patienten dazu führen könnte, dass andere gefährdet werden könnten. Ebenso haben Behandler eine Meldepflicht, wenn sie den Verdacht haben, dass die Verletzungen eines Patienten durch eine Straftat hervorgerufen worden sind. In Fällen, in denen Ärzte oder Therapeuten sich nicht sicher sind, können sie sich in der Schweiz auch ohne Schweigepflichtentbindung an den Kantonsarzt wenden, um Rat einzuholen.

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