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Alleiniges Sorgerecht Schweiz – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Alleiniges Sorgerecht Schweiz – die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Wenn sich Eltern scheiden lassen, dann entscheidet manchmal das Gericht über die Obhut des Kindes. In den meisten Fällen übernehmen Eltern, die sich getrennt haben, das gemeinsame Sorgerecht und sorgen somit weiterhin gleichermassen für das Wohl des Kindes. Ist dieses jedoch gefährdet, so kann es vorkommen, dass einer der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht beantragt. Doch was bedeutet es eigentlich, das alleinige Sorgerecht oder die alleinige Obhut für die gemeinsamen Kinder zu tragen und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Diese und weitere Fragen werden dir im folgenden Artikel beantwortet.

Wer bekommt das Sorgerecht nach einer Trennung?

Nach einer Trennung behalten nach dem Familienrecht in der Schweiz beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind. So ist vorgesehen, dass trotz einer Trennung der beiden Elternteile beide die Obhut und das Sorgerecht für das Kind weiterhin übernehmen. Das alleinige Sorgerecht muss deshalb zunächst beantragt werden und – es müssen wichtige Gründe für den Antrag vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen alleinigem Sorgerecht und alleiniger Obhut?

Bei Sorgerecht und Obhut handelt es sich um zwei verschiedene Teilaspekte der elterlichen Sorge, die nicht miteinander verwechselt werden sollten. Wenn Eltern verheiratet sind und zusammen leben, dann haben meistens auch beide die elterliche Obhut und die elterliche Sorge. Das Obhutsrecht wird nach der Trennung jedoch nur einem der beiden Elternteile übertragen. In der Schweiz versteht man unter dem Obhutsrecht das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes und in gewisser Weise auch die Art der Unterbringung zu bestimmen. Das Sorgerecht üben dagegen die beiden Elternteile oft gemeinsam aus. Während sich der Elternteil, der die Obhut für das Kind hat, um den Alltag kümmert, werden grosse und wichtige Entscheidungen bei gemeinsamem Sorgerecht nur zusammen getroffen.

Kann jeder Elternteil auch eine Obhutspflicht haben?

Ja. Auch hier kommt es häufig zu Missverständnissen, wenn einem der beiden Elternteile, beispielsweise der Mutter die Obhut zugesprochen wird. Denn selbst wenn das Kind in Obhut bei der Mutter lebt, so hat der Vater beim Umgang mit dem Kind ebenfalls eine alleinige Obhutspflicht. Genauso ist es umgekehrt. Unter Obhut versteht man im Grunde genommen also die Verantwortung während der Betreuung für das Kind. Besucht das Kind den „anderen“ Elternteil, hat dieser während der gesamten Zeit die Obhutspflicht.

Was versteht man laut Bundesgericht unter dem alleinigen Sorgerecht?

Wer das Sorgerecht für ein Kind hat, der ist gleichzeitig gesetzlicher Vertreter des Kindes, trifft grosse Entscheidungen und verwaltet nicht zuletzt auch sein Vermögen. Hier geht es also nicht um kleine Fragen des Alltags, beispielsweise zu Essgewohnheiten oder Schlafenszeiten. Wer das Sorgerecht hat, entscheidet auch, welche Schule das Kind besucht und trifft nicht zuletzt auch wichtige medizinische Entscheidungen. Normalerweise wird zunächst das gemeinsame Sorgerecht aufrechterhalten, sodass sich nach einer Scheidung beide Elternteile gleichermassen um das Kind kümmern. Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass alle Aufgaben und Entscheidungen auf einen Elternteil übertragen werden und dem anderen somit das Sorgerecht entzogen wird.

Wie stehen die Chancen, als Mutter oder Vater das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Für das alleinige Sorgerecht müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und generell ist es erfahrungsgemäss so, dass bei einem gestellten Antrag nur selten das alleinige Sorgerecht an die Mutter oder den Vater übertragen wird. Im Mittelpunkt steht bei einem solchen Prozess immer das Kindeswohl. Oft geht es bei solchen Prozessen jedoch um den Konflikt zwischen Mutter und Vater, die nach ihrer Trennung nicht miteinander kommunizieren. Die Kindesschutzbehörde und weitere Einrichtungen sind darauf spezialisiert, solche Konflikte zu erkennen. Nur in seltenen Fällen kommt es deshalb bei einem Antrag wirklich dazu, dass das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter oder den Sohn auf nur einen Elternteil übertragen wird.

Welche Voraussetzungen müssen gemäss Familienrecht erfüllt sein, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten?

Es gibt zwei Fälle, bei denen in der Schweiz das Sorgerecht einem der Elternteile entzogen wird. Hierbei wird zwischen der ordentlichen Entziehung durch die Kindesschutzbehörde und die vereinfachte Entziehung des Sorgerechts auf Antrag des anderen Elternteils unterschieden. Die Voraussetzungen müssen jedoch in jedem Fall erfüllt sein, damit das Bundesgericht sich für das alleinige Sorgerecht entscheidet. Dabei geht es ausschliesslich um das Kindeswohl. Voraussetzungen für das alleinige Sorgerecht in der Schweiz sind:

  • Das Wohl des Kindes ist gefährdet
  • Der Elternteil, dem die Entziehung des Sorgerechts droht, hat seine Erziehungspflicht verletzt oder sich nicht ausreichend um das Kind gekümmert
  • Der Elternteil ist minderjährig oder steht unter Beistandschaft
  • Der Elternteil ist unerfahren, krank oder ortsabwesend
  • Es gibt andere Gründe, weshalb die elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht gerecht wird
  • Der Elternteil hat schon einmal Gewalt ausgeübt
  • Andere Massnahmen sind bislang erfolglos geblieben

Wie läuft der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ab?

Bevor es zum alleinigen Sorgerecht kommt, erfolgt meistens eine Beratung durch das Jugendamt oder eine psychologische Beratungsstelle des Familienrechtes. Familienrecht und Kinderschutzbehörde treffen anschliessend Urteile und meistens kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht ergibt nur Sinn, wenn in einer Erklärung eine der oben genannten Voraussetzungen nachzuweisen ist.

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