Die Vereinbarung als Rechtsbegriff
Vereinbarungen werden in vielen Bereichen getroffen. Auch der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, die auf schriftlichem Weg alle wichtigen Punkte und die Willenserklärung beider Parteien beinhaltet. Die Vereinbarung gilt für den Entstehungstatbestand eines Rechtssatzes und ist im Privatrecht und im öffentlichen Recht mit rechtsetzender Wirkung gültig.
Was ist eine Vereinbarung?
Eine Vereinbarung erfolgt zwischen zwei oder mehreren Parteien, entweder auf mündlichem oder schriftlichem Weg. Als Rechtsbegriff gilt die Vereinbarung als Vertrag, wenn sie schriftlich zwischen Vertragsparteien stattfindet und die Ausführung einzelner Vertragsbestandteile beinhaltet. Unterschieden wird in:
- die Betriebsvereinbarung (im Arbeitsrecht)
- die Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst)
- die freie Vereinbarung (auf freiwilliger Basis und als Organisationsprinzip)
- die Zielvereinbarung (Begriff in der Führungstechnik)
- die Eingliederungsvereinbarung (Verwaltungsakt)
- die privatrechtliche Vereinbarung (im Privatrecht)
Ist die Vereinbarung gültig wie ein Vertrag?
Wird die Vereinbarung schriftlich aufgesetzt, ist sie ebenso gültig wie ein Vertrag. Dafür sind die gleichen Voraussetzungen notwendig, damit das Dokument rechtskräftig ist. Hilfreich sind Vorlagen und Formulare. Auch ein Widerrufsrecht ist bei der Vereinbarung gegeben und gilt normalerweise 14 Tage nach Abschluss des Vertrags oder nach Erhalt einer Ware. Die schriftliche Vereinbarung kommt u. a. zur Anwendung im:
- Mietrecht
- Kaufrecht
- Arbeitsrecht
- Scheidungsrecht
- Bauchrecht
Welche Sicherheit bietet eine Vereinbarung?
Eine Vereinbarung ermöglicht nur dann Sicherheit, wenn sie rechtskräftig ist und entsprechend zwischen den Parteien schriftlich festgehalten wird. Das kann in vielen Situationen notwendig werden, etwa zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Mietern und Vermietern oder zwischen Ehepartnern, die sich trennen wollen. In der schriftlichen Vereinbarung werden alle Abmachungen festgehalten. Sicherheit ist geboten, wenn die Vereinbarung rechtskräftig ist und eine Art von Vertrag darstellt. Voraussetzungen sind:
- die Unterschrift beider Parteien
- der festgelegte Vertragsinhalt
- die klare und gut verständliche Ausformulierung des Vertragsgegenstands
- dass beide Vertragspartner geschäftsfähig und volljährig sind
- dass beide Parteien eine Willenserklärung des anderen Vertragspartners erhalten
Mehr Sicherheit ist immer geboten, wenn die schriftliche Vereinbarung notariell beglaubigt wird. Weniger Sicherheit ist bei einer mündlichen Vereinbarung gegeben. Darum ist diese nicht zu empfehlen.
Welche Vereinbarung gibt es für den Datenschutz?
Der Datenschutz ist durch eine spezielle Vereinbarung gewährleistet, die eine Konformität sicherstellt. Die Vereinbarung enthält dann die Angaben, die genutzt werden dürfen, während der Datenschutz für bestimmte Bereiche greift. Das betrifft in der Regel die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einem Auftrag und die gesamte Datenverarbeitung und Weitervermittlung. In Zeiten des Internets ist eine solche Vereinbarung zwingend erforderlich, damit der Datenschutz im Netz gegeben ist. Jeder hat das Recht, die Datenerfassung auf einer Webseite einzugrenzen oder ausführlich darüber informiert zu werden.
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Welche Aufgaben hat die Vereinbarung bei der Planung und Übertragung von Abmachungen und Rechten?
Die schriftliche Vereinbarung hat den Zweck, beide Parteien an die Abmachung und Ausnützung der vertraglich festgelegten Bedingungen zu binden. Das gilt auch bei Nichterfüllung der Vereinbarung. Durch diese kann eine bessere Planung erfolgen, gleichzeitig ist möglich, eine Übertragung der Rechte oder Abmachung auf Dritte zu gewährleisten. Die Planung und Übertragung von Vereinbarungen unterliegt dem Vertragsrecht. Dieses umfasst alle Rechtsnormen, die das Zustandekommen regeln, entsprechend auch:
- die Vertragsabwicklung
- den Vertragsabschluss
- Rechtswirkungen
- Vertragsverletzungen
Als schriftliche Vereinbarung ist der Vertrag in vielen Bereichen notwendig, um die Sicherheit für die Vertragspartner zu gewährleisten. Verträge gibt es daher beispielsweise als:
- Kaufvertrag
- Arbeitsvertrag
- Bauvertrag
- Kreditvertrag
- Leihvertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertag
- Versicherungsvertrag
In den moderneren Privatrechtskodifikationen besteht das Recht auf Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Verträge in freier Form von beiden Parteien gestaltet werden können, wenn beide damit einverstanden sind. Dann gilt die Vereinbarung als bindend. Exemplarisch ist das im Schweizerischen Obligationsrecht verankert, wo es heisst, dass jeder Vertragsinhalt innerhalb der gesetzlichen Schranken beliebig festgestellt werden kann. Das betrifft alle schriftlichen Vereinbarungen, wenn sie die Form und den korrekten Inhalt aufweisen. Der Vertrag ist immer eine Vereinbarung und kommt durch Angebot und Annahme zustande. Er hat die Aufgaben der Absicherung.
Warum unterscheiden sich die Verwaltungsvereinbarungen von Kanton zu Kanton?
Die Schweiz hat 26 verschiedene Kantone, die nach eigenem Recht Regelungen und Vereinbarungen treffen können. Der Entscheid ist von Kanton zu Kanton gültig und unterliegt den Aufgaben der Verwaltungsstellen. Das kann die Beitragshöhe für die Ausgleichskasse betreffen, Kfz-Steuern und Regeln für die Anmeldung eines Fahrzeugs, das Waffenrecht, die Finanzierung öffentlicher Institutionen, die Auszahlungsmodalitäten der Krankenkasse, schulische Ansprüche und ähnliche Bedingungen. Jeder Kanton hat ein eigenes Verwaltungsrecht und kann dieses für die Planung von Projekten und die Übertragung von Gesetzen anwenden.
Was ist das Recht auf Direktion?
Das Direktionsrecht ist das Recht eines Arbeitgebers, durch eine Vereinbarung bzw. einen Vertrag Anweisungen an den Arbeitnehmer zu erteilen. Der Vertrag als Abmachung und Vereinbarung zwischen beiden Parteien enthält die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeit zu leisten, wobei Einzelheiten über Dauer, Lohn und Umsetzung schriftlich festgehalten werden müssen. Das ist als Leitungs-, Weisungs- und Direktionsrecht möglich, um die Arbeitsleistung konkret zu bestimmen.
Die Direktion und ihre Bedingungen sind auch in der Baudirektion oder Justizdirektion gültig. Grenzen für die Direktion gibt es im gesetzlichen Rahmen, da der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung die Weisung und Direktion erlaubt und billigt. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer die Direktion nicht in Kauf nehmen und kann die Anforderungen zurückweisen. Das Direktionsrecht unterliegt der Kontrolle der Gerichte und Staatskanzlei. Institutionen ermöglichen zusätzlich, dass eine korrekte Ausnützung der Arbeitsleistung erfolgt und niemand benachteiligt wird.
Erstellt: 07.04.2020 - Copyright: 2020 Swisscom Directories AG