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Zechprellerei – Rechte und Pflichten von Gast und Wirt

Zechprellerei – Rechte und Pflichten von Gast und Wirt

Beschwerden von Gästen sind genauso unangenehm wie Personen, die versuchen, sich vor dem Bezahlen der Rechnung zu drücken. Zechprellerei gilt als Betrug, muss jedoch in der Absicht vom Wirt des Lokals nachgewiesen werden. Sie liegt vor, wenn Gäste das Restaurant nach dem Verzehr der Speisen verlassen, ohne bezahlt zu haben. Liegt eine unabsichtliche Zechprellerei vor, beispielsweise wenn viele Gäste anwesend sind und schlicht vergessen wird, wer zahlt, genügt es meistens, die Rechnung zu begleichen. Zechprellerei muss mit einem eindeutigen Betrugsversuch einhergehen.

Was ist die Zeche?

Die Zeche ist ein altes Wort, das auch im modernen Gastronomiebereich weiterhin gängig ist. Sie bezeichnet die Rechnung, die gestellt wird, wenn du in einem Lokal Speisen und Getränke konsumiert hast. Bestellst du diese, liegt ein Vertrag vor, den du durch Begleichen der Rechnung erfüllst. Du hast für das, was du verzehrt hast, zu bezahlen. Tust du das nicht, liegt Zechprellerei vor.

Was ist Zechprellerei?

Den Tatbestand der Zechprellerei gibt es in der Schweiz nicht. Wenn du die Zeche prellst, gilt es dennoch als Vergehen, das strafrechtliche Folgen hat. Denn es liegt Betrug vor, wenn du ein Restaurant betrittst, das Essen bestellst und isst und von vorneherein vorhast, die Rechnung nicht zu bezahlen. Jeder Restaurantbesuch zählt mit Aufgabe der Bestellung aus zivilrechtlicher Sicht als ein Bewirtungsvertrag, der zwischen dir und dem Gastronomiebetrieb geschlossen wird. Das bedeutet, du hast die Pflicht, das Essen samt Getränken zu bezahlen. Wenn du aufstehst und gehst, ohne dieser Pflicht nachzukommen, hat das Restaurant Anspruch auf Schadensersatz.

Versuchst du, das Restaurant zu verlassen, ohne die Rechnung zu fordern, kann der Wirt des Lokals die Polizei holen und dich gegen deinen Willen festhalten, bis diese eintrifft. Dann liegt eine betrügerische Absicht vor, dass du deine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht hast. Das gilt als Zechprellerei.

Ist Zechprellerei als Handlung strafbar?

Zechprellerei selbst ist nicht strafbar. Es liegt erst dann eine Straftat vor, wenn der Straftatbestand des Betrugs nachgewiesen werden kann. Das ist der Fall, wenn:

  • der Gast das Restaurant betritt und genau weiss, dass er nicht zahlen möchte (damit täuscht er in seiner Handlung Zahlungsfähigkeit vor, was als Betrug gilt)
  • der Gast das Essen bestellt, verzehrt und dann versucht, sich durch ungerechtfertigte Beschwerde vor der Rechnung zu drücken
  • der Gast gehen möchte, ohne sich zu identifizieren

Was passiert, wenn ich die Rechnung beim Kellner nicht bezahle?

Eine übliche Konsequenz ist, dass der Wirt dich bei Verdacht festhalten kann und die Polizei ruft. Die Rechtsprechung erfolgt bei einer fehlenden Einigung mit dem Beschwerdegegner als Entscheid vor Gericht. Das Festhalten ist sogar gegen deinen Willen möglich, wenn du eine Identifikation deiner Person verweigerst. Bestätigt sich die Zechprellerei, hat der Wirt das Recht auf Selbsthilfe. Nach der Bestellung und dem Verzehr ist das Bezahlen eine verpflichtende Handlung. Zahlst du nicht, liegt eine Pflichtverletzung vor. Der Wirt hat bei dem Betrugsversuch dann nicht nur das Recht, sein Geld zu verlangen, sondern kann auch Schadensersatz fordern oder die entstandenen Kosten für Anwalt und Gericht.

Welche Strafe erwartet den Täter bei Zechprellerei?

Kann der Wirt des Lokals nachweisen, dass du vorsätzlich gehandelt hast und ruft die Polizei, weil du das Restaurant verlassen wolltest, ohne zu zahlen, giltst du als Täter, der sich der Bezahlung entziehen wollte. Der Strafbestand deiner Handlung heisst dann Betrug und sieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug vor oder eine Geldstrafe vor.

Wann ist es möglich, zu gehen, ohne die Zeche zu bezahlen?

Hast du eine Bestellung aufgegeben und das Essen kommt nicht, kannst du dem Kellner eine Frist setzen und mehrmals versuchen, ihn auf die fehlende Bestellung aufmerksam zu machen. Ein Anwalt rät dazu, zunächst die Situation zu klären und für längere Wartefristen auch einen Preisnachlass zu fordern. Erfolgt nach mehr als dreissig Minuten dennoch kein Servieren der Speisen, kannst du aufstehen und gehen. Damit trittst du vom Vertrag zurück und musst das, was du bestellt hast, auch nicht zahlen.

Anders sieht es aus, wenn du das Essen bekommen hast und zahlen möchtest. Hast du den Kellner mehr als dreimal gerufen oder ihn darauf aufmerksam gemacht, dass du die Rechnung möchtest, und sie kommt nicht, kannst du aufstehen und gehen. Die Rechnung musst du zahlen. Das kannst du an der Kasse machen oder dir die Rechnung zuschicken lassen. Du bist nur nicht verpflichtet, vor Ort zu warten.

Was passiert, wenn das Essen nicht schmeckt oder unzumutbar ist?

Die gute Erziehung hält dich meistens davon ab, einen Kellner für ein schlechtes Essen verantwortlich zu machen. Entspricht das gebrachte Essen jedoch überhaupt nicht deinen Vorstellungen oder wird auf verschmutztem Geschirr serviert, hast du das Recht, dich zu beschweren und das Essen zurückgehen zu lassen.

Jedes Restaurant ist verpflichtet, das Essen ohne Sachmangel zu servieren. Versalzene Suppen oder rohes Fleisch, schmutzige Gläser oder eine tote Fliege im Salat sind ein Qualitätsmangel. Du kannst dich vorher beschweren. Nicht möglich ist das Äussern der Unzufriedenheit, wenn du das Essen trotzdem gegessen hast und dich hinterher aufregst. Auch kannst du das Ersetzen der Speise nicht verlangen, wenn es dir lediglich nicht schmeckt. Ein Qualitätsmangel muss entsprechend vorliegen.

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