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Per Testament kann der Erblasser die Erbteilung gestalten. Sollte er keinen Erbvertrag abgeschlossen haben, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung:
Der Pflichtteil ist ein garantierter Teil des Erbes für die Nachkommen. Er wird an die Nachkommen, die Eltern, den Ehegatten oder den eingetragenen Partner vergeben und umfasst bis 2022 drei Viertel der Erbmasse. Die Erbrechtsreform von Dezember 2020 sieht hier zwei Änderungen vor: Der Pflichtteil wird ab 2023 auf die Hälfte der Erbmasse reduziert und Eltern als Empfänger ausgeschlossen.
Wenn das Testament nicht den Pflichtteil enthält, dann wird er deshalb nicht ungültig. Stattdessen müssen die Erben ihn vor dem Gericht erstreiten. Du als Erblasser hast also keine Möglichkeit, diesen Pflichtteil zu umgehen. Selbst mit einem Testament ist es dir nicht erlaubt, einem deiner Erben den Pflichtteil zu entziehen. Jedoch können die Erbenden mit einem Erbverzichtsvertrag ihre Ansprüche auf den Pflichtteil aufgeben.
Der Teil, der nicht zum Pflichtteil gehört, nennt sich verfügbare Quote. Gibt es keine Erben, dann entfällt der Pflichtteil und der Erblasser kann mit seiner Hinterlassenschaft tun, was ihm beliebt. Ab 2023 verfällt der Pflichtteil für den Ehegatten zudem, wenn der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstirbt.
In der Schweiz gilt Testierfreiheit. Das bedeutet: Es steht dem Erblasser vollkommen frei, seine Erbschaft zu regeln – abgesehen vom Pflichtteil. Er besitzt volle Verfügungsgewalt über sein Erbe und kann Erben frei ebenso bestimmen wie die Erbmasse. Das Erbrecht der Schweiz richtet sich nach dem generellen Schweizer Recht, welches seinen Bürgern volle Verfügungsgewalt über ihr Eigentum garantiert. Allerdings muss das Testament die Vorschriften des Schweizer Erbrechtes einhalten. Formfehler können das Testament ungültig machen.
Im Testament lassen sich Auflagen und Bedingungen für ein Erbe stellen. Einzelne Gegenstände können als Vermächtnisse oder Legaten an bestimmte Personen vererbt werden. Die letztwillige Verfügung kann in einer mündlichen, eigenhändigen oder öffentlichen Form bestehen. Lediglich die öffentliche Verfügung ist eine amtliche Urkunde. Diese geht an den für den Kanton zuständigen Notar oder Beamten. Ausserdem müssen zwei Zeugen bekunden, dass der Inhalt dem Willen des Erblassers entspricht.
Die eigenhändige Verfügung muss vom Erblasser mit Unterschrift und Datumsangabe selbst verfasst sein. Zeugen sind nicht notwendig. Mündliche Testamente sind nur erlaubt, wenn es für den Testierenden keine Möglichkeit mehr gibt, ein ordentliches Testament zu verfassen. Beim mündlichen Testament sind Zeugen notwendig.
Die Erbschaftssteuer bezahlen die Erben, nachdem sie den Nachlass übernehmen. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Der Wert des Vermögens bestimmt, wie viel Steuern die Erbenden zahlen müssen. Ausserdem ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen wichtig. Je näher verwandt der Erbe zum Verstorbenen ist, desto geringer in der Regel die Steuern. Zuwendungen von persönlichen Gegenständen und Gegenstände aus dem Hausrat werden meist nicht besteuert. Genauere Informationen liefert dir dein kantonales Steueramt. Weiterhin gibt es die Schenkungssteuer. Unter die Schenkungssteuer fallen freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen, während die beteiligten noch leben. Mit der Schenkungssteuer will der Staat verhindern, dass die Erbschaftssteuer umgangen wird. Auch hier liefern die kantonalen Steuerämter genauere Informationen.
Welche Erbteilung bei internationalen Staatszugehörigkeiten zur Anwendung kommt, kann mitunter zu gerichtlichen Streitfragen führen. Das lässt sich vermeiden, indem der Erblasser die Verhältnisse in einem Testament klärt. Handelt es sich um einen internationalen Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, der auf Schweizer Boden verstirbt, dann erfolgt die Erbteilung nach dem Schweizer Recht. Internationale Erblassende haben allerdings die Möglichkeit, in ihrem Testament das Erbrecht ihres Heimatlandes geltend zu machen. Ist der Verstorbene Schweizer und hat er Immobilienvermögen auf internationalem Boden, gilt das Schweizer Recht.
Ein Anwalt kann dabei helfen, das Vermögen steuersparend zu vererben oder Rechtsstreitigkeiten zu klären. Der Anwalt kann
Ausserdem kann er bei der Testamentsauslegung helfen, sollten Unklarheiten bestehen. Viele Anwälte für Erbrecht sind auch Testamentsvollstrecker.
Die Erben können das Erbe komplett ausschlagen. Nach dem Erbrecht der Schweiz haben sie dafür eine dreimonatige Frist nach dem Tod des Erblassers. Die Erben können eine Offenlegung der finanziellen Vorgeschichte des Verstorbenen verlangen. Denn manchmal kommen mit dem Erbe auch Schulden. In diesem Fall können die Erben die Erbschaft komplett ausschlagen oder eine amtliche Liquidation der Schulden verlangen.
Die Friedensrichter sind für das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schlichtungsverfahren zuständig. Bevor du vor Gericht ziehst, solltest du zunächst ein Schlichtungsverfahren anberaumen. Das spart einerseits Kosten und soll zudem zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Diese grundsätzliche Möglichkeit bietet sich immer dann, wenn der zivilrechtliche Streitwert gering ist. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du hier.
Eine Scheidung ist sicher ein Ereignis, auf das du getrost verzichten könntest. Leider gibt es Situationen, in denen zwei Menschen einfach nicht mehr zusammenbleiben können und diesen Weg gehen müssen. Damit du dich nicht nur finanziell in Sicherheit wiegen kannst, sondern auch in allen anderen Dingen abgesichert bist, solltest du dich zum Anwalt deines Vertrauens begeben. Dieser wird dich umfassend beraten, denn mit dem Familienrecht kennt er sich aus. Immerhin haben beide Ehepartner in Verbindung mit der Scheidung Rechte und Pflichten, die du kennen solltest. Im Scheidungsrecht der Schweiz sind diese genau hinterlegt.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Vertragstypen. Damit du den Überblick behältst, erklären wir dir an dieser Stelle den Werkvertrag näher. Ein Werkvertrag liegt vor, wenn eine Vertragspartei, zum Beispiel Handwerker oder Unternehmer, sich zur Fertigstellung eines ganz genau definierten Werkes verpflichten. Dies kann das Streichen eines Hauses oder der Einbau von bestimmten Fenstern sein. Im Gegenzug ist die andere Partei verpflichtet, diese erbrachte Leistung zu vergüten. Wenn du das Gefühl hast, dass in deinem Fall das Werkvertragsrecht verletzt wurde, findest du auf unserer Vergleichsseite viele nützliche Informationen und vor allem Hilfe.
Die Kinderrechte sind in einer Konvention der UN (kurz: in der UN-KRK) festgeschrieben. Sie wurden am 20 November des Jahres 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die meisten Länder der Erde ratifizierten die Kinderrechte. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz zu stellen – unter einen Schutz, der über die Menschenrechte hinausgeht. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die EU in Artikel 2, den Schutz der Rechte der Kinder zu fördern. Auch die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Aber wie genau sieht die Lage in der Schweiz aus?
Im Gerichtssaal sind es häufig nicht nur beruflich ausgebildete Strafrichter, die die Urteile fällen. Viele Gerichte sind zusätzlich mit sogenannten Schöffen besetzt. Eine derartige Verhandlung nennt sich auf diesem Grund auch Schöffengericht. Was man darunter versteht, wie man zum Schöffen wird und bei welcher Höhe von Freiheitsstrafen sie mitwirken dürfen, erfährst du hier.