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Per Testament kann der Erblasser die Erbteilung gestalten. Sollte er keinen Erbvertrag abgeschlossen haben, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung:
Der Pflichtteil ist ein garantierter Teil des Erbes für die Nachkommen. Er wird an die Nachkommen, die Eltern, den Ehegatten oder den eingetragenen Partner vergeben und umfasst bis 2022 drei Viertel der Erbmasse. Die Erbrechtsreform von Dezember 2020 sieht hier zwei Änderungen vor: Der Pflichtteil wird ab 2023 auf die Hälfte der Erbmasse reduziert und Eltern als Empfänger ausgeschlossen.
Wenn das Testament nicht den Pflichtteil enthält, dann wird er deshalb nicht ungültig. Stattdessen müssen die Erben ihn vor dem Gericht erstreiten. Du als Erblasser hast also keine Möglichkeit, diesen Pflichtteil zu umgehen. Selbst mit einem Testament ist es dir nicht erlaubt, einem deiner Erben den Pflichtteil zu entziehen. Jedoch können die Erbenden mit einem Erbverzichtsvertrag ihre Ansprüche auf den Pflichtteil aufgeben.
Der Teil, der nicht zum Pflichtteil gehört, nennt sich verfügbare Quote. Gibt es keine Erben, dann entfällt der Pflichtteil und der Erblasser kann mit seiner Hinterlassenschaft tun, was ihm beliebt. Ab 2023 verfällt der Pflichtteil für den Ehegatten zudem, wenn der Erblasser während eines Scheidungsverfahrens verstirbt.
In der Schweiz gilt Testierfreiheit. Das bedeutet: Es steht dem Erblasser vollkommen frei, seine Erbschaft zu regeln – abgesehen vom Pflichtteil. Er besitzt volle Verfügungsgewalt über sein Erbe und kann Erben frei ebenso bestimmen wie die Erbmasse. Das Erbrecht der Schweiz richtet sich nach dem generellen Schweizer Recht, welches seinen Bürgern volle Verfügungsgewalt über ihr Eigentum garantiert. Allerdings muss das Testament die Vorschriften des Schweizer Erbrechtes einhalten. Formfehler können das Testament ungültig machen.
Im Testament lassen sich Auflagen und Bedingungen für ein Erbe stellen. Einzelne Gegenstände können als Vermächtnisse oder Legaten an bestimmte Personen vererbt werden. Die letztwillige Verfügung kann in einer mündlichen, eigenhändigen oder öffentlichen Form bestehen. Lediglich die öffentliche Verfügung ist eine amtliche Urkunde. Diese geht an den für den Kanton zuständigen Notar oder Beamten. Ausserdem müssen zwei Zeugen bekunden, dass der Inhalt dem Willen des Erblassers entspricht.
Die eigenhändige Verfügung muss vom Erblasser mit Unterschrift und Datumsangabe selbst verfasst sein. Zeugen sind nicht notwendig. Mündliche Testamente sind nur erlaubt, wenn es für den Testierenden keine Möglichkeit mehr gibt, ein ordentliches Testament zu verfassen. Beim mündlichen Testament sind Zeugen notwendig.
Die Erbschaftssteuer bezahlen die Erben, nachdem sie den Nachlass übernehmen. Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Der Wert des Vermögens bestimmt, wie viel Steuern die Erbenden zahlen müssen. Ausserdem ist die verwandtschaftliche Nähe zum Verstorbenen wichtig. Je näher verwandt der Erbe zum Verstorbenen ist, desto geringer in der Regel die Steuern. Zuwendungen von persönlichen Gegenständen und Gegenstände aus dem Hausrat werden meist nicht besteuert. Genauere Informationen liefert dir dein kantonales Steueramt. Weiterhin gibt es die Schenkungssteuer. Unter die Schenkungssteuer fallen freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen, während die beteiligten noch leben. Mit der Schenkungssteuer will der Staat verhindern, dass die Erbschaftssteuer umgangen wird. Auch hier liefern die kantonalen Steuerämter genauere Informationen.
Welche Erbteilung bei internationalen Staatszugehörigkeiten zur Anwendung kommt, kann mitunter zu gerichtlichen Streitfragen führen. Das lässt sich vermeiden, indem der Erblasser die Verhältnisse in einem Testament klärt. Handelt es sich um einen internationalen Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz, der auf Schweizer Boden verstirbt, dann erfolgt die Erbteilung nach dem Schweizer Recht. Internationale Erblassende haben allerdings die Möglichkeit, in ihrem Testament das Erbrecht ihres Heimatlandes geltend zu machen. Ist der Verstorbene Schweizer und hat er Immobilienvermögen auf internationalem Boden, gilt das Schweizer Recht.
Ein Anwalt kann dabei helfen, das Vermögen steuersparend zu vererben oder Rechtsstreitigkeiten zu klären. Der Anwalt kann
Ausserdem kann er bei der Testamentsauslegung helfen, sollten Unklarheiten bestehen. Viele Anwälte für Erbrecht sind auch Testamentsvollstrecker.
Die Erben können das Erbe komplett ausschlagen. Nach dem Erbrecht der Schweiz haben sie dafür eine dreimonatige Frist nach dem Tod des Erblassers. Die Erben können eine Offenlegung der finanziellen Vorgeschichte des Verstorbenen verlangen. Denn manchmal kommen mit dem Erbe auch Schulden. In diesem Fall können die Erben die Erbschaft komplett ausschlagen oder eine amtliche Liquidation der Schulden verlangen.
Das Übernehmen der Vormundschaft beinhaltet die Regelung aller rechtlichen Belange für eine Person, die dann als Mündel bezeichnet wird. In der Regel ist das für Kinder notwendig, denen die volle Geschäftsfähigkeit noch fehlt und deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde. Das kann viele Gründe haben, z. B. die Minderjährigkeit der Mutter, Gewalt in der Familie oder der Tod der Eltern. Der Vormund übernimmt dabei die Verantwortung für alle Lebensbereiche des Mündels, die ansonsten die Eltern hätten, bis das Kind volljährig ist.
Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Vielleicht warst du schon einmal in einer Situation mit derart verhärteten Fronten, dass aufeinander zuzugehen nicht mehr möglich schien. Genau dort kannst du einen allparteilicher Experten einschalten, um dich und die anderen Konfliktparteien in eurem Lösungsprozess zu begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianden oder Medianten genannt, versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erlangen, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht.
Eltern möchten ihrem Kind die besten Voraussetzungen schaffen, ohne dass die Abwesenheit von der Arbeit Einbussen bringt. Alle Frauen in der Schweiz, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben hierzu Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Bestimmungen unterliegen dem Mutterschutz, sodass für Männer andere Regeln gelten – sie erhalten Vaterschaftsurlaub.
Wer nicht gerade im Bank- oder Finanzwesen tätig ist, wird heutzutage mit den Begriffen „Wechsel“ und „Orderscheck“ nicht mehr viel anfangen können. Mit höheren Geldbeträgen in Form von Scheinen hantieren wir kaum noch – geschweige denn mit Wertdokumenten in Papierform. Unvorstellbare Geldsummen werden heute innerhalb von Sekunden um die ganze Welt transferiert. Namenaktien und Wechsel scheinen da wie aus der Zeit gefallen. Doch es gibt sie noch. Und gerade in Zeiten unüberschaubarer Geldströme gewinnen sie wieder mehr an Bedeutung. Denn eine harmlose Klausel macht sie zu einem der sichersten Zahlungsmittel überhaupt …
Wer als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigt, kann an sie den Anspruch zur Pflichterfüllung ihrer Aufgaben stellen. Aber auch Arbeitnehmer haben Verpflichtungen gegenüber ihren Angestellten. Dazu gehört vor allem die Fürsorgepflicht. Wie sie im Schweizer Arbeitsrecht gesetzlich geregelt ist und welche Bereiche die Fürsorgepflicht umfasst, erklären wir dir in unserem Ratgeber. Ausserdem erfährst du, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt. Darüber hinaus erläutern wir auch die Pflichten der Arbeitnehmer.
Diskriminierung ist ein schwieriges Thema. Wo sie beginnt und wer betroffen ist, ist oftmals eine Sache der Rechtsauslegung. Die Gesetze in der Schweiz sind dahingehend nämlich nicht abschliessend formuliert, sondern Gegenstand einer fortlaufenden gesellschaftlichen und politischen Debatte. Dennoch gehört Diskriminierung jedweder Form zu den unangenehmen Dingen, die fast jeder Mensch, der einer von vielen möglichen Gruppen angehört, schon erfahren hat – sei sie bewusst oder unbewusst durch andere ausgeübt worden. Insgesamt nimmt die Diskriminierung gegenüber verschiedenen Gruppen ab. Doch immer wieder kommt es zu unschönen Diskriminierungsfällen.