Strafregisterauszug – alle wichtigen Fakten für Privatpersonen

Für viele Situationen in der Schweiz ist ein Strafregisterauszug nötig. Ob bei der Wohnungs- oder Jobsuche, bei einem Visumsantrag oder der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit: Früher oder später musst du sicher einen Auszug aus dem Strafregister beantragen. Doch was steht eigentlich im Strafregister? Wer kann einen Strafregisterauszug bestellen und wo bekommt man ihn? Was ist der Unterschied zwischen einem Privatauszug und einem Sonderprivatauszug? Diese und weitere wichtige Fragen beantworten wir dir hier.

Strafregister: Was ist der Unterschied zwischen einem Privatauszug und einem Sonderprivatauszug?

Es gibt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Er reicht für die meisten Verwendungen problemlos aus. Sonderprivatauszüge dürfen nur dann bestellt werden, wenn es um eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit geht. Das trifft zum Beispiel auf Grundschullehrer, Kinderärzte, Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen oder auch auf Trainier in Kinder-Sportvereinen zu. Ziel des Sonderprivatauszugs ist es, schutzbedürftige Menschen noch besser gegen Gewalt oder sexuelle Übergriffe zu schützen. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen, brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er dieses Dokument benötigt.

Justiz: Welche Informationen stehen im schweizerischen Strafregister?

Im schweizerischen Strafregister sind alle Urteile festgehalten, die von der Justiz wegen Vergehen und Verbrechen gefällt wurden. Urteile wegen Übertretungen werden nur dann vermerkt, wenn sie ein Berufsverbot nach sich gezogen haben. Wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, werden die Informationen über Urteile teilweise wieder gelöscht. Wie lange diese Fristen sind, hängt von der ausgesprochenen Strafe ab. Üblich sind zehn bis 15 Jahre, teilweise auch länger. Im Sonderprivatauszug sind nur solche Urteile vermerkt, die ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen enthalten.

Verwendung: Wofür brauche ich als Privatperson einen Strafregisterauszug?

Strafregisterauszüge können für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden, zum Beispiel:

  • bei der Jobsuche für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten
  • als regelmässiger Nachweis in bestimmten Berufen, zum Beispiel am Flughafen, in der Bank oder in der Justiz
  • für die Miete einer Wohnung
  • für die Waffenbewilligung
  • für den Erwerb eines Patentes (zum Beispiel als Gastwirt)
  • in einem Visumprozess
  • bei einem Einbürgerungsgesuch Der jeweilige Empfänger teilt dir mit, wenn er einen Strafregisterauszug von dir braucht.

Wer kann einen Strafregisterauszug bestellen?

Egal für welche Verwendung: Jede Privatperson kann einen Privatauszug aus dem Strafregister nur über sich selbst bestellen, nie über andere Personen. Um das zu bestätigen, ist eine Ausweiskopie und deine Unterschrift nötig. Auch dein Arbeitgeber kann die Informationen nicht einfach einholen, sondern braucht immer deine aktuelle Genehmigung dafür. Du kannst allerdings einen Stellvertreter benennen, der für dich einen Strafregisterauszug bestellen darf. Oder du lässt den Auszug direkt an eine Drittperson zustellen, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber oder deinen Vermieter. Zusätzlich können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Migrations-, Einbürgerungs- und Strafjustizbehörde.

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Wo bekommt man den Strafregisterauszug?

Das Strafregister in der Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dort kannst du ihn bestellen, und zwar online oder am Postschalter deiner Gemeinde beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung deiner Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bestellung, die gleichwertig behandelt werden:

  1. als Papierausdruck: Dieser wird auf Spezialpapier angefertigt, von Hand unterschrieben und anschliessend per Post zugestellt.
  2. als elektronischer Auszug im PDF-Format: Dieser wird elektronisch zugestellt und enthält eine digitale Signatur. In beiden Fällen handelt es sich um ein signiertes Dokument, dessen Echtheit auch geprüft werden kann. Der digitale Auszug ist nur in elektronischer Form gültig, der Papierausdruck nur im Original. Allerdings kann der Empfänger entscheiden, Kopien zuzulassen.

Wie teuer ist ein Strafregisterauszug für eine Privatperson?

Egal ob in elektronischer Form oder auf Papier: Ein Strafregisterauszug kostet CHF 20.00. Dieses Geld ist im Voraus zu bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder du zahlst direkt in deiner Stadt und legst dann den Einzahlungsschein bei der Bestellung bei. Oder du zahlst bei der Bestellung online. Das ist per Kreditkarte, TWINT oder PostFianceCard möglich. Genauere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Übrigens: Manchmal ist eine Beglaubigung des Dokuments nötig, zum Beispiel für einen Visumsantrag. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten um weitere 20 Franken.

Wie lange ist ein Strafregisterauszug gültig?

Arbeitgeber, Vermieter und Co. brauchen natürlich einen recht aktuellen Strafregisterauszug. Nur so ist sichergestellt, dass er vollständig ist und alle wichtigen Informationen enthält. Genaue Grenzen für die Gültigkeit sind jedoch nicht festgelegt. Der Empfänger entscheidet, wie aktuell der Auszug sein muss, um noch akzeptiert zu werden. Frage im Zweifel vorher nach, ob du einen neuen Strafregisterauszug bestellen musst.


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