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Es gibt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2015 zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge: den Privatauszug und den Sonderprivatauszug. Der Privatauszug entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug. Er reicht für die meisten Verwendungen problemlos aus. Sonderprivatauszüge dürfen nur dann bestellt werden, wenn es um eine Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit geht. Das trifft zum Beispiel auf Grundschullehrer, Kinderärzte, Pflegekräfte in Behinderten- und Pflegeheimen oder auch auf Trainier in Kinder-Sportvereinen zu. Ziel des Sonderprivatauszugs ist es, schutzbedürftige Menschen noch besser gegen Gewalt oder sexuelle Übergriffe zu schützen. Um einen Sonderprivatauszug zu bestellen, brauchst du eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass er dieses Dokument benötigt.
Im schweizerischen Strafregister sind alle Urteile festgehalten, die von der Justiz wegen Vergehen und Verbrechen gefällt wurden. Urteile wegen Übertretungen werden nur dann vermerkt, wenn sie ein Berufsverbot nach sich gezogen haben. Wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind, werden die Informationen über Urteile teilweise wieder gelöscht. Wie lange diese Fristen sind, hängt von der ausgesprochenen Strafe ab. Üblich sind zehn bis 15 Jahre, teilweise auch länger. Im Sonderprivatauszug sind nur solche Urteile vermerkt, die ein Berufs- oder Kontaktverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen enthalten.
Strafregisterauszüge können für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden, zum Beispiel:
Egal für welche Verwendung: Jede Privatperson kann einen Privatauszug aus dem Strafregister nur über sich selbst bestellen, nie über andere Personen. Um das zu bestätigen, ist eine Ausweiskopie und deine Unterschrift nötig. Auch dein Arbeitgeber kann die Informationen nicht einfach einholen, sondern braucht immer deine aktuelle Genehmigung dafür. Du kannst allerdings einen Stellvertreter benennen, der für dich einen Strafregisterauszug bestellen darf. Oder du lässt den Auszug direkt an eine Drittperson zustellen, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber oder deinen Vermieter. Zusätzlich können bestimmte Behörden bei Bedarf Einsicht in die Daten nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Migrations-, Einbürgerungs- und Strafjustizbehörde.
Das Strafregister in der Schweiz wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Dort kannst du ihn bestellen, und zwar online oder am Postschalter deiner Gemeinde beziehungsweise in der Gemeindeverwaltung deiner Stadt. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bestellung, die gleichwertig behandelt werden:
Egal ob in elektronischer Form oder auf Papier: Ein Strafregisterauszug kostet CHF 20.00. Dieses Geld ist im Voraus zu bezahlen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder du zahlst direkt in deiner Stadt und legst dann den Einzahlungsschein bei der Bestellung bei. Oder du zahlst bei der Bestellung online. Das ist per Kreditkarte, TWINT oder PostFianceCard möglich. Genauere Informationen findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Übrigens: Manchmal ist eine Beglaubigung des Dokuments nötig, zum Beispiel für einen Visumsantrag. In diesem Fall erhöhen sich die Kosten um weitere 20 Franken.
Arbeitgeber, Vermieter und Co. brauchen natürlich einen recht aktuellen Strafregisterauszug. Nur so ist sichergestellt, dass er vollständig ist und alle wichtigen Informationen enthält. Genaue Grenzen für die Gültigkeit sind jedoch nicht festgelegt. Der Empfänger entscheidet, wie aktuell der Auszug sein muss, um noch akzeptiert zu werden. Frage im Zweifel vorher nach, ob du einen neuen Strafregisterauszug bestellen musst.
Die Sicherheit ist auf Schweizer Strassen oberstes Gebot. Dafür initiierte der Bund 2013 das Programm Via sicura mit zahlreichen Massnahmen für Fahrzeuglenker. Im Visier sind insbesondere Geschwindigkeitsübertretungen: Raser riskieren schwere Sanktionen, wie die Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs und Strafverfahren. Ein eventuelles Strafmass ist auch der Entzug des Führerausweises, den der Fahrzeuglenker nicht automatisch zurückbekommt. Eidgenossen und Urlauber tun gut daran, sich an das Tempolimit zu halten. Wer schneller unterwegs ist als die Schweiz erlaubt, macht unliebsame Bekanntschaft mit der Schweizer Polizei. Wir informieren, welche Sanktionen dich bei Verkehrsregelverletzungen erwarten und ob für Deutsche ein Vollstreckungsabkommen existiert.
Völkerrecht, Strafrecht, Staatsrecht – das öffentliche Recht ist ein weites Feld. Während das Privatrecht die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen regelt, befasst sich öffentliches Recht mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und dem Staat. Was alles gehört zu diesem Rechtsbereich? In diesem Artikel erfährst du mehr darüber.
Es ist ärgerlich – die Ware ist versandt, die Dienstleistung erbracht und die Rechnung wurde dem Kunden bereits vor einigen Wochen zugestellt. Ein Geldeingang ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Um auszuschliessen, dass es sich um ein versehentliches Versäumnis handelt, ist eine schriftliche Zahlungserinnerung eine gute Möglichkeit, an die ausstehende Forderung zu erinnern, ohne den Kunden dabei zu verärgern. Worauf du bei einer Zahlungserinnerung achten solltest, was sie von einer Mahnung unterscheidet und wie die Zahlungserinnerung im besten Fall zugestellt und formuliert wird, erklären wir dir ausführlich auf unserer Vergleichsplattform.
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es häufig ein heikles Thema: Geht es um das Konkurrenzverbot, können auf beiden Seiten viele Fragen aufkommen, die nicht selten zu Streit führen, weil Uneinigkeit herrscht. Damit dir das nicht passiert, gilt es, auf einige Punkte im Arbeitsvertrag zu achten. Hier kannst du herausfinden, wie das Konkurrenzverbot definiert wird, wann es sinnvoll und vor allem gültig ist.
Im Strafrecht gibt es Offizialdelikte und Antragsdelikte. Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass bei den einen eine Strafanzeige notwendig ist, bei den anderen nicht. Antragsdelikte benötigen einen Strafantrag und werden ansonsten in der Schweiz laut Strafgesetz von den Strafverfolgungsbehörden nicht verfolgt. Verbrechen, die Gewalt oder andere schwerwiegende Straftaten umfassen, sind dagegen immer Offizialdelikte, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft automatisch eine Ermittlung einleiten.
Wenn Schulden nicht durch eine Zahlung getilgt werden, haben Gläubiger die Möglichkeit, eine Lohnpfändung zu beantragen. Das gilt gegen natürliche Personen, die keinen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erhoben haben. Der Gläubiger darf, wenn der fällige Beitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wurde, die Schuld vom Einkommen des Schuldners abziehen oder eine Pfändung der Vermögenswerte vornehmen.